Das Betriebssystem
Windows 10 stand schon des Öfteren in der Kritik, äußerst offen mit Nutzerdaten umzugehen. Dies könnte nun nicht mehr nur in Sachen Datenschutzrecht ein Problem darstellen. Auch gegen das deutsche Arbeitnehmerrecht könnte das Betriebssystem verstoßen.
Windows 10 übermittelt unter anderem Daten an Microsoft, die nach rechtlicher Definition zu den persönlichen Daten gehören. Dazu zählen etwa Informationen zu Softwareinstallationen, Klickpfade der
Office Software, Suchanfragen über die Suchmaschine Bing oder über den Webbrowser Edge aufgerufene Webseiten. Für den Arbeitsplatz könnte dies als eine Überwachung des Arbeitnehmers interpretiert werden. Lediglich in der Enterprise-Version von Windows 10 ist das Abschalten der Übermittlung von Telemetriedaten und Suchbegriffen möglich. Allerdings kommt nicht nur diese Version in Büros und Firmen zum Einsatz. In vielen Firmen werden ebenfalls Home- und Pro-Versionen von Windows 10 eingesetzt. Diesen Fälle würden eine Überwachung des Arbeitnehmers bedeuten, die nach Arbeitnehmerrecht nicht zulässig wäre. Verantwortlich für die Verhinderung einer solchen Überwachung ist nach rechtlichen Maßstäben der Arbeitgeber. Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht befasst sich derzeit mit der Überprüfung, ob Windows 10 überhaupt datenschutzkonform einsetzbar ist.