Nach dem wenig gelungenen
Windows 8 war die Begeisterung für
Windows 10 anfangs groß, zumal Microsoft ankündigte, Windows 10 als Kostenloses Upgrade zur Verfügung zu stellen. Durch die aufdringliche Art, mit der Microsoft die Anwender zum Upgrade auf Windows 10 zwingen wollte, schlug die Stimmung schnell um. Nachdem sich herausgestellt hat, dass das Windows 10 Upgrade heimlich im Hintergrund lädt, hat der Verbraucherschutz den Softwarehersteller abgemahnt.
Als Grund für die Abmahnung gibt die Verbraucherschutzzentrale BW unter anderem an, dass durch den ungewollten heimlichen Download wertvoller Speicherplatz verschwendet wird. Diese Belästigung sei für Windows Anwender unzumutbar, so lautet die Begründung der Verbraucherschützer. Für User, die einen Internetvertrag mit einem geringen Downloadvolumen abgeschlossen haben, bedeutet der heimliche Download weiterhin einen finanziellen Nachteil.
https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/abmahnung-microsoft
Ein weiteres gerichtliches Vorgehen wird aktuell geprüft. Die im Oktober erfolgte Ankündigung, Windows 10 zunächst optional und in der Folgezeit zum empfohlenen Betriebssystem für die Versionen
Windows 7 und Windows 8 zu deklarieren, bedeutet für Anwender, dass Computer bei entsprechenden Einstellungen ohne ihr Wissen und Einverständnis auf Windows 10 upgraden. Ob Microsoft dadurch neue Kunden gewinnt, ist aufgrund dieser aggressiven Praktiken sehr fragwürdig.