In Zukunft will Microsoft darauf verzichten, seinen Kunden riesige Downloads ungefragt aufs Auge zu drücken. Der hohe Druck durch Verbraucherschützer hat das US-Unternehmen dazu veranlasst, eine entsprechende Unterlassungserklärung herauszugeben.
Die Installation von neuen Betriebssystemversionen ohne das Wissen der Anwender, gehört somit endgültig der Vergangenheit an. Zahlreiche Windows-10-Nutzer hatten sich in der Vergangenheit ausgiebig darüber beschwert, dass Microsoft insbesondere bei älteren Versionen von
Windows 10 in Sachen Update-Politik enorm aggressiv agiert hat.
Bereits im Jahr 2015 hat die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Microsoft für dieses harsche Vorgehen abgemahnt. Zunächst weigerten sich die Redmonder vehement. Das Landgericht München I hatte die Klage aufgrund von angeblichen Zustellungsmängeln zunächst abgewiesen. Mittlerweile scheint Microsoft seine zweifelhafte Vorgehensweise bei der Verteilung von Update überdacht zu haben und hierzu eine Erklärung abgegeben. Verhandlungen vor Gericht sind demnach nicht mehr notwendig.
Indes hoffen Verbraucherschützer auf eine Signalwirkung. Cornelia Tausch, Vorstand bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, hätte sich zwar ein früheres Einlenken von Microsoft gewünscht, ist jedoch mit der Reaktion von Microsoft Deutschland zufrieden. Tausch geht nun davon aus, dass auch andere Softwarehersteller dem Beispiel von Microsoft folgen werden und genauer darauf achten, welche Schritte bei der Verteilung neuer Versionen zulässig ist und welche die Aufmerksamkeit des Verbraucherschutzes nach sich ziehen.