erhebt Klage gegen den Konzern, da ihrer Ansicht nach die Nutzer von Windows 10
nicht genug über Datenschutz informiert werden. Seit die erste Preview-Version von Windows 10
veröffentlicht wurde, ist der Datenschutz ein ständiges Streitthema.
Nicht nur zahlreiche Nutzer beklagten diverse Mängel. Im Dezember vergangenen Jahres
mahnte bereits die Verbraucherzentrale des Landes Baden-Württemberg wegen des Zwangsdownloads von Windows 10.
Der Vorwurf wiegt schwer: Laut den Verbraucherschützern trägt Microsoft nicht ausreichend Sorge dafür,
dass Nutzer von Windows 10 ausreichend über die Datennutzung informiert werden.
Des Weiteren sei die verwendete Datenschutzklausel von Microsoft in der derzeitigen Form nicht zulässig.
Microsoft wurde von der Verbraucherschutzzentrale NRW aufgefordert,
die Klausel bezüglich des Datenschutzes zu ändern und eine Unterlassungserklärung zu verfassen.
Da sich Microsoft weigerte, wurde seitens der Verbraucherschützer nun Klage vor dem Landgericht München 1 eingereicht.