Über den Sinn und Unsinn von Smartwatches ist ja bereits ausgiebig diskutiert worden. Für die einen sind sie ein teures Spielzeug, für die anderen eine sinnvolle Ergänzung zum
Smartphone.
Das Telefonieren während des Autofahrens, das nicht über eine Freisprecheinrichtung erfolgt, ist bekanntlich verboten und das aus gutem Grund. Die Unfallstatistiken zeigen, dass durch das Mobiltelefon eine hohe Ablenkungsgefahr besteht. Wie aber sieht es aus mit dem Benutzen einer Smartwatch?
Ähnlich wie zum Beispiel der iPod gilt die Smartwatch nicht als ein Mobiltelefon. Weil Nutzer sie auch nicht zwingend in den Händen halten müssen, fällt eine Ordnungswidrigkeit weg. Wird die Smartwach allerdings während eines Unfalls benutzt, so kann es durchaus zu einer Verurteilung kommen.
Zwar ist die Polizei in Berlin davon überzeugt, dass Smartwatches in dieselbe Kategorie wie Mobiltelefone bzw. Smartphones fällt. Hierbei handelt es sich aus Sicht vieler Rechtsexperten um eine falsche Einschätzung. Denn zum ersten ist eine Smartwatch kein Mobiltelefon im klassischen Rechtssinn, steht doch die Funktion des Telefonierens im Falle von Smartwatches nicht zu Verfügung. Und etwa im Falle der Apple Watch, mit der Telefonieren möglich ist, ist durch die Positionierung am Handgelenk die Möglichkeit der Ablenkung nicht so hoch wie etwa beim Handy, das ohne Zubehör oder Freisprecheinrichtung in die Hand genommen werden muss.
Zwar gibt es noch keine Urteile hierzu, bei dem iPod waren Entscheidungen aber ähnlich gelagert, da diese nicht auf § 23 StVO zutrafen was die Mobiltelefonie angeht.