Baden-Württembergs Landesdatenschutzbeauftragter Stefan Brink fordert von Microsoft, bei bislang „ungeklärten“ Datentransfers das Betriebssystem Windows 10 „schleunigst nachzubessern“. Dabei gibt er an, dass bereits bekannte Sicherheitsbedenken weiterhin nicht ausgeräumt sind.
Seit einigen Jahren beliefert das US-Unternehmen deutsche Behörden mit seiner Bürostandardsoftware. Trotz zahlreicher Sicherheitsbedenken setzen einzelne Behörden Windows 10 ein. Trotz der Tatsache, dass Online-Services ausnahmslos deaktiviert sind, werden nach wie vor zahlreiche verschlüsselte Daten an Microsoft übermittelt. Auch die badenwürttembergische Landesdatenschutz wurde durch einen IT-Dienstleister mit Windows 10 trotz offener Sicherheitsfragen ausgestattet.
Stefan Brink fordert indes, dass sich auch Microsoft an die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) bereits jetzt einhält. Ab Ende Mai 2018 tritt die das neue EU-Regelwerk zum Datenschutz in Kraft und besitzt einen deutlich schärferen Strafkatalog. Bis dahin rät Brink verantwortlichen Systemadministratoren, die Systeme durch Grundeinstellungen derart einzuschränken, dass so wenig wie möglich Daten an den US-Konzern übermittelt werden.
Ob der Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber Microsoft bestehen kann, bleibt abzuwarten. Sicher ist, dass die EU-DSGVO für viel Reibereien zwischen Datenschützern und Unternehmen sorgen wird. Wer am Ende die Oberhand hat, wird sich schon sehr bald zeigen.