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Privat-PCs mit Internetzugang sind doch gebührenpflichtig

 (Antworten: 3, Gelesen 2383 mal)

  • News-Redakteur
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Privat-PCs mit Internetzugang sind doch gebührenpflichtig
« am: 27. Mai 2009, 19:31:07 »
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen kippt ein anders lautendes Urteil der Vorinstanz. Ein PC mit Internetzugang ist nach Ansicht der Richter ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät". Sie halten die Gebührenforderung mit dem Grundgesetz vereinbar.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, das internetfähige Computer gebührenpflichtig sind. Für einen im privaten Bereich bereitgehalten PC mit Internetzugang müssen Rundfunkgebühren entrichtet werden, wenn kein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät vorhanden ist, heißt es in zwei Urteilen vom 26. Mai 2009 (Aktenzeichen 8 A 2690/08 und 8 A 732/09).

Zwei Studenten hatten gegenüber dem WDR angegeben, in ihrer Wohnung zwar über einen internetfähigen PC, nicht aber über ein herkömmliches Rundfunkempfangsgerät zu verfügen. Zudem würden sie den PC nicht zum Rundfunkempfang nutzen, sondern ausschließlich zu anderen Zwecken. Der WDR verlangte von den Studenten daraufhin Rundfunkgebühren für ein sogenanntes "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" in Höhe von 5,52 Euro monatlich.

Dagegen klagten die beiden Studenten. Das Verwaltungsgericht gab den Klagen zunächst statt und hob die Gebührenbescheide auf. Die Berufung des WDR beim Oberverwaltungsgericht hatte jetzt jedoch Erfolg: Die Richter wiesen die Klagen der beiden Studenten mit der Begründung ab, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ein PC mit Internetzugang ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät" sei. Über Internetseiten - unter anderem des WDR - ließen sich zahlreiche Radiosender live empfangen. Wer über einen PC mit Internetanschluss verfüge, sei daher Rundfunkteilnehmer, weil er das Gerät "zum Empfang bereithalte". Dabei komme es grundsätzlich nicht auf die tatsächliche Nutzung, sondern lediglich auf die Nutzungsmöglichkeit an.

weiter lesen: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_urteil_privat_pcs_mit_internetzugang_sind_doch_gebuehrenpflichtig_story-39001023-41004626-1.htm
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(auto)bot

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« Antwort #1 am: 27. Mai 2009, 21:39:45 »
Na Super, für allen möglichen Scheiß muss man nun mitlerweiel Rundfunkgebürhen Zahlen.
Das fängt beim Radio an, geht über den Fernseher zum internetfähigen Rechner und endet beim Handy.
Auch wenn man die "Öffentlich Rechtlichen" nicht nutzt, muss man bezahlen, son Schwachsin.
Verlange ich Kindergeld vom Staat, nur weil ich in der Lage bin Kinder zu zeugen, aber noch keine habe, nein!
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  • Beiträge: 39
« Antwort #2 am: 27. Mai 2009, 22:21:34 »
Bekomm so langsam das Kotzen!

Und wo sollen die Staatschulden herkommen? Die abzockerei hat nirgends ein ende -- Doppelte Steuern auf Sprit etc -- Radarfallen an jedem eck -- die zettel #### laufen auch überall rum -- Hat man ein radio ein fernseher ein ,,i net pc,, zahlt man sich ja dumm und dämlich ! -- achso ja Praxisgebühr ....  UMWEALTPLAKETTE ??!! Abzockplakette ! ja mit der scheiss plackette verbrauch ich nur halb soviel sprit!!!

boa bekomm zuviel FLIPP GLEICH AUS !!! wo sind die ***** bringt sie mir ich klatsch sie an die wand O.o
« Letzte Änderung: 27. Mai 2009, 22:23:06 von Squall »

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  • Beiträge: 5972
« Antwort #3 am: 27. Mai 2009, 22:56:02 »

Mal vom Sinn der Rundfunkgebühren abgesehen. Ich halte diese für völlig überholt. Das Urteil musste so lauten. Ein Rundfunkgerät ist nicht näher definiert. Es muss geeignet sein entsprechende Radiowellen empfangen zu können. Der Gesetzestext ist einfach zu alt.

Computer mit Internetanschluß sind geeignet. Daher korrektes Urteil und rausgeschmissenes Geld durch die Studenten.

Vielmehr müsste darüber entschieden werden, ob Rundfunkgebühren zeitgemäß sind und daher überhaupt notwendig sind. Private Anstalten schaffen es auch ohne Rundfunkgebühren.

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