Auf Antrag der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) untersagte das Landgericht Hamburg dem Betreiber des Sharehosting-Dienstes Rapidshare.com mit Sitz in der Schweiz am 12. Juni 2009 per Urteil, circa 5.000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Erstmals erging eine Entscheidung gegen einen Sharehoster mit einem Wert von 24 Mio. Euro. Dies wurde heute durch eine Pressemitteilung der GEMA bekannt. "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg ist ein Meilenstein im Kampf der GEMA gegen die illegale Nutzung von Musikwerken im Internet", sagte Harald Heker, Vorstandsvorsitzender der GEMA.
Nach zahlreichen kleineren Erfolgen im Kampf gegen illegales Filesharing sei dies nun ein Erfolg "in einer ganz neuen Dimension", da der Streitwert bei 24 Millionen Euro gelegen habe. Der Sharehosting-Dienst sei künftig selbst dafür verantwortlich, dass die betreffenden Musikwerke nicht über seine Plattform verbreitet werde. Die GEMA sieht sich damit in ihrer Strategie bestätigt, nicht gegen die Endnutzer, sondern gegen die Diensteanbieter vorzugehen.
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http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_gema_jubelt_ueber_hamburger_urteil_im_streit_mit_rapidshare_story-39002364-41005685-1.htm