Auch in naher Zukunft wird kein Internetnutzer in Deutschland ein Stoppschild zu sehen bekommen. Wie ein Wiesbadener Gericht nun entschied ist das Zugangs - erschwerungsgesetz gesetzeswiedrig.
Das BKA darf somit keine Sperrlisten an Provider weiter geben und das Gesetz ist vorerst auf Eis gelegt. Es fehle, so das Gericht, die gesetzliche Grundlage.
Über die Netzsperren von Ursula von der Leyen wurde in den letzten Monaten viel diskutiert. Dieses Gesetzt setzt nämlich lediglich ein Stoppschild vor Kinderpornografische Seiten, ist leicht zu umgehen und sorgt dafür, dass diese nicht gelöscht werden.
Auch Forderungen nach der Zensur von Killerspiel-Seiten wurden kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes gestellt.
Quelle:
http://www.cynamite.de/index.cfm?pid=784&pk=82331