Wie z.B. hier zu lesen ist, Rundfunkgebühr und die Gebühreneinzugszentrale GEZ können aufgebessert werden.
Nicht "die Rundfunkgebühr und die Gebühreneinzugszentrale GEZ können aufgebessert werden". Gesagt und gemeint ist, daß eine neue "haushaltsbezogene", also nicht "gerätebezogene", GEZ-Abgabe angeblich
das Image der Rundfunkgebühr und der GEZ aufbessern können soll, vgl.:
Mit einem neuen Modell könne auch das Image der Rundfunkgebühr und der Gebühreneinzugszentrale GEZ aufgebessert werden.
http://www.heise.de/ct/meldung/Gutachten-Rundfunkgebuehrenmodell-kann-geaendert-werden-991373.htmlDiese Änderung soll nach einem angeblich neuen Gutachten verfassungsrechtlich zulässig sein. Ob das Bundesverfassungsgericht aber der Meinung gutbezahlter (vielleicht auch gekaufter) Gutachter folgen wird, ist durchaus nicht sicher...