Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden
So erklärten dies die Richter dse Bundesverfassungsgerichtes in Frankfurt.
Der Inhaber eines Wirless Local Area Network kurz WLAN ist absofort schuldig wenn man illegal/e Musik, Software, Videos, ... runterlädt über sein Netzwerk und dies zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend/garnicht geschützt war
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