Das Oberlandesgericht Oldenburg hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass sich Nutzer von Tauschbörsen nicht automatisch wegen der Verbreitung illegaler Inhalte strafbar machen.
Das Landgericht Oldenburg hatte einen Anwender wegen der "Verbreitung gewaltpornographischer Schriften" für schuldig befunden. In zweiter Instanz wurde die Verurteilung nun aufgehoben, da sich ein vorsätzliches Verhalten nicht feststellen lasse.....
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