Die nationalen Gesetze aller EU-Staaten reichen aus, heißt es in einer Stellungnahme. Das Urteil des französischen Verfassungsgerichts von letzter Woche begrüßt die EU ausdrücklich.
Die EU-Kommission sieht ein europäisches Gesetz zur Wahrung der Netzneutralität als nicht erforderlich an. Nationale Gesetze stellten bereits sicher, dass Bürger nicht ohne Gerichtsbeschluss vom Netz getrennt würden, heißt es in einer Stellungsnahme zu einem Gerichtsbeschluss in Frankreich.
Das französische Verfassungsgericht hatte vergangene Woche geurteilt, dass ein von der Regierung Sarkozy geplantes Gesetz gegen Filesharing, das nach dreimaligem Verstoß die Sperrung des Internetzugangs ohne Gerichtsbeschluss vorsieht, verfassungswidrig ist. Begründet wurde das mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und der Unschuldsvermutung.
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http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_eu_sieht_keinen_bedarf_an_netzneutralitaetsgesetz_story-39001023-41005269-1.htm