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Zum Thema Online-Durchsuchung: Ab 1. August in Bayern erlaubt - Heute wurde im bayrischen Landtag die Gesetzesänderung mit einer Mehrheit beschlossen und tritt nächsten Monat in Kraft.Der bayerische Innenminister Joachim Her... im Bereich News
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Online-Durchsuchung: Ab 1. August in Bayern erlaubt

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Online-Durchsuchung: Ab 1. August in Bayern erlaubt
« am: 04. Juli 2008, 14:51:10 »
Heute wurde im bayrischen Landtag die Gesetzesänderung mit einer Mehrheit beschlossen und tritt nächsten Monat in Kraft.
Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann der CSU: "Bayern wird als erstes Bundesland die Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen schaffen. Damit zeigen wir erneut, wer Marktführer im Bereich innere Sicherheit in Deutschland ist." Im Land des Marktführers darf die Polizei ab August trotz der Gegenstimmen der SPD und der Grünen, welche das Vorhaben als verfassungswidrig ablehnten, verdeckt auf Computer zugreifen - laut der CSU im verfassungsrechtlichen Rahmen.

Im Falle einer "dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" oder deren angeblicher Vorbereitung einer solchen Gefahr darf die Festplatte durchsucht werden und sogar Daten verändert oder gar gelöscht werden, wenn "Gefahr für höchste Rechtsgüter besteht". Die Verwanzung von Rechnern durch betreten der Wohnung ist ebenfalls gestattet, "da es sonst Probleme gebe, dass man den Richtigen erwischt".

Florian Ritter von SPD kritisierte, dass durch die "Razzia-Software" auch Unschuldige aus dem Umfeld Verdächtiger ausgespäht werden dürfen und Gerichte die so erhaltenen Informationen nicht verwerten werden, da nicht klar ist, ob die Daten verändert wurden. Er verglich die Gesetzesänderung als "heimliche Hausdurchsuchung ohne Zeugen und ohne Richter".

(auto)bot

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« Antwort #1 am: 04. Juli 2008, 15:16:55 »
Zum Bayerntrojaner ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Die Opposition hat schon angekündigt, die Karlsruher Verfassungsrichter mit dem Gesetz beschäftigen zu wollen. NRW hat dort mit einem ähnlichen Gesetz schon im Februar Pech gehabt.

Den Text des neuen Rechts gibt es hier (beachte § 34d des Entwurfs):
http://livesrv.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP15/Drucksachen/Folgedrucksachen/0000006500/0000006787.pdf

Das alte Polizeiaufgabengesetz, das geändert wird, gibt es hier:
http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsuche-.116/index.htm?purl=http://by.juris.de/by/PolAufgG_BY_1990_rahmen.htm
« Letzte Änderung: 04. Juli 2008, 15:19:46 von Jean Raul »

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« Antwort #2 am: 04. Juli 2008, 15:32:07 »
Hier noch ein bißchen mehr Lesestoff zu dem Thema:

http://www.blog.beck.de/2008/07/04/online-durchsuchung-bayern-schneller-als-der-bund/

Man kann sich nur noch wundern, was dort im Süden Deutschlands im Namen der inneren Sicherheit alles als rechtmäßig erachtet wird. Amerika's Verordnungen zur Terrorismusbekämpfung sind ja gerade zu human, gegen diese Gesetzesänderung.

Vergeßt Guantanamo und hoch lebe Garching.

Übrigens auch Hessen (wenn wundert's) will mit einem mindestens genauso scharfen Gesetzentwurf in Kürze nachziehen.

Lieber JR, unter diesen Voraussetzungen ziehe ich hiermit meinen Visumsantrag für das Bundesland der "Marktführer in Sachen innerer Sicherheit" mit sofortiger Wirkung zurück, was natürlich nichts an meiner persönlichen Wertschätzung für dich ändert.
« Letzte Änderung: 04. Juli 2008, 15:37:50 von Master of Disaster »
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« Antwort #3 am: 10. Juli 2008, 08:10:08 »
Sowas kommt vom Weißwurstessen :D
« Letzte Änderung: 10. Juli 2008, 08:13:02 von 64BitPower »

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