Quelle: dpi
Wie die Nachrichtenagentur dpi unter Bezugnahme auf einen Bericht aus dem Bundesministerium für Umwelt heute mitteilt, tritt die Feinstaubplakettenkennzeichnungspflicht für Pcs und Computeranlagen zum 1..4.2007 in Kraft.
Am 1.4. tritt die neue Feinstaubverordnung an Bildschirmarbeitsplätzen in Kraft. Nach dieser darf ein Rechner pro Stunde nicht mehr als 3 kg Trockenstaub oder 4,5 kg Feuchtstaub (z.B. Mehlstaub ) durch die Lüfterbewegungen im Raum als Fein- und/oder Feinststaubemission erzeugen.
Rechner mit roter Plakette ( Baujahr bis 1998) dürfen nur noch in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen bis zu 4 Stunden am Tag genutzt werden.
Rechner mit gelber Plakette ( Baujahr bis 2005) dürfen bundesweit betrieben werden, allerdings auch nicht länger als 8 Stunden am Tag und sind mit einem sogenannten NAMDÖLB-Filter zu versehen.
Rechner mit grüner Plakette / Baujahr 2006 bis heute) dürfen, das sie ab Werk mit dem NAMDÖLB-Filter versehen sind, bundesweit, in den EG-Staaten und den Mittelmeeranreinerstaaten unbegrentzt genutzt werden. Nur für die Einfuhr nach Albanien ist eine Sondergenehmigung beim zuständigen Konsulat zu beantragen.
Rein passiv gekühlte Rechner unterliegen keinen Beschränkungen, da hier auf Lüfter konsequent nach den Maßgaben der Verordnung verzichtet wird.
Die neuen Rechner werden ab sofort mit der Plakette ausgeliefert, alte Rechner müssen binnen 3-Monatsfrist nachgerüstet werden. Die Plakette erhält man gegen die Zahlung von 5 Euro bei der Stadtverwaltung, muß den Rechner dort aber zwecks Kategorisierung kurz vorführen.
Kontrolliert werden soll die Umsetzung und Einhaltung dieser Verordnung durch das online-Auslesen der BIOS-Daten der jeweiligen Rechner, hierzu müssen die Provider jedem Kunden eine Datei via Update auf den Rechner spielen.
NAMDÖLB-Filter lassen sich in allen bekannten Online-Shops bestellen, durch den Einbau dieser Filter erhält der Rechner automatisch den Status der grünen Plakette ( diese liegt dem NAMDÖLB-Filter jeweils bei)