Hallo zusammen,
um etwas Licht ins Dunkel zu bringen...
Frage vom Ossi... NEIN durch die Zurückführung der Tochter T-Mobile zurück zur Mutter Telekom entsteht kein Sonderkündigungsrecht. Es ändert sich nichts an den Vertragsgrundlagen
Weshalb die Zusammen- oder Zurückführung ?? Für den Kunden heißt es es gibt nur noch einen Ansprechpartner wenn er Festnetz wie auch Mobilfunk beim Großen T hat. Für das Unternehmen bedeutet es, dass man eine Vertriebsschiene einsparen kann, warum, soll man zu einem Laden einen Vertriebler für den Mobilfunk und einen für das Festnetz hinschicken.... Also Kosten die gespart werden,.. die a) den Aktionären in Ihrer Dividende und b) dem Kunden zugute kommt (stabile Preise evtl. Preissenkungen) und c) für das Unternehmen durch die Kostenersparnis mehr Umsatz
Gruß Matag