Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort handyvertrag | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke | |
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Neuer Aldi-PC Medion Akoya E4320 MD 8396 Begonnen von ossinator
« 1 2 22. September 2008, 12:56:04 Aldi wird voraussichtlich ab kommenden Montag mal wieder einen Komplett-PC anbieten. Offiziell hat Aldi noch keinen neuen Aldi-PC angekündigt. Der Rechner soll mit der flotten Dual-Core-CPU Intel Core 2 Duo E7300 ausgestattet sein, die mit 2,66 GHz getaktet ist und über 3 MB L2-Cache verfügt (1066 MHz FSB). Zur weiteren Ausstattung sollen 3 GB Arbeitsspeicher (DDR2), eine 640-GB-Festplatte (S-ATA 300, 7.200 U/Min., 16 MB Cache) und ein Multiformat CD/DVD-Brenner gehören. Für die Grafik ist eine Geforce 9500 GS von Nvidia mit 512 MB Grafikspeicher zuständig. Die DirectX-10-Grafikkarte mit HDCP-Unterstützung verfügt über Ausgänge für DVI-I, HDMI und TV-Out. Wie von Aldi/Medion gewohnt, fällt das Softwarepaket üppig aus: Als Betriebssystem wird Windows Vista Home Premium inklusive SP1 mitgeliefert. Hinzu kommen Nero 8 (Nero Burning ROM 8 Essentials, Nero Recode 3 SE Essentials, Nero Express Essentials, Nero Vision Express Essentials), Microsoft Works 9.0, Ulead Photoimpact 12 SE, WISO Mein Geld 2008, Bullguard Internet Security Paket (inkl. 90 Tage Updates) und Microsoft Office Home and Student 2007 Trial Edition (60-Tage-Testversion). Der Preis für den neuen Aldi-Rechner inklusive 3 Jahre Garantie: 499 Euro. Wem der Speicherplatz nicht ausreicht, der wird bei Aldi auch eine externe 500-GB-Festplatet für 79,99 Euro erwerben können, die sich direkt an das Gehäuse des Aldi-Rechners anschließen lässt. Die Website discountfan.de konnte einen Flyer ergattern. | |
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Easybox Begonnen von Falko1980
« 1 2 3 02. März 2008, 22:32:12 Hi Leute, könnte mal nen bette hilfe brauchen. Mein Problem:Ich hab mir eine Easybox(HUAWEI E220) von Vodafone zugelegt unter XP (Laptop) läuft diese super aber unter Vista (PC) komm ich einfach nicht ins Netz.Ich hab die beiden schonmal Verglichen (Einstellungen) und bin eigentlich der Meinung das sie gleich sind. Den aktuellsten Treiber hab ich drauf.Hatte mir auch schon das Dashboard aufgespielt hat aber auch nichts gebracht. Vielleicht kann einer von euch mir helfen. Mfg Falko | |
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FRITZ!Box Fon WLAN 7270: Frisch aus der Entwicklung Version 54.04.52-10028 Begonnen von markus
05. Februar 2008, 18:36:13 AVM hat heute die erste Beta Firmware für das neue Flagschiff Fritz!Box Fon Wlan 7270 veröffentlicht. Im Gegensatz zu den bisherigen Beta-Firmwares für die Fritz!Box Fon Wlan 7170, bringt diese Beta keine neuen Funktionen mit sich, sondern behebt lediglich Bugfixe und bringt kleine Detailverbesserungen mit sich. [quote=www.avm.de] [b]USB[/b] * Erkennung von USB-Speichern beschleunigt * Diverse Stabilitätsverbesserungen bei der Nutzung von USB-Speichern * FTP- und USB-Fernanschluss-Optimierungen * Sonderzeichen in den USB-Speicher-Strings werden ignoriert * Fix: Drucken über den USB-Fernanschluss * Kompatibilität zu speziellen USB-Hubs verbessert [b]WLAN[/b] * Verbesserter Datendurchsatz DSL -> WLAN * Kompatibilität zu älteren INTEL 11n Client-Treibern verbessert * Fix: Authentifizierungsprobleme beim Hochfahren der Box * Fix: Sonderzeichen in der SSID / WPA-Passphrase [b]Telefonie Allgemein[/b] * Bugfix: Dauerton beim Vermitteln nach S0-NT/DECT * Kleine Bugfixes für spezielle Szenarien [b]Anrufbeantworter[/b] * Nachrichten werden nur noch im Arbeitsspeicher der FRITZ!Box aufgezeichnet und gehen beim Neustart verloren. Nutzen Sie einen USB-Speicher zum permanenten Speichern von Nachrichten und/oder lassen sie die Aufzeichnungen per Mail versenden. [i] Achtung: Hören Sie vor dem Update die neuen Nachrichten ab. Beim Update gehen alle aufgenommenen Nachrichten und die Einstellungen des Anrufbeantworters verloren. Ausnahme: Ist ein USB-Speicher für den Anrufbeantworter aktivert, bleiben die Einstellungen des Anrufbeantworters beim Update erhalten.[/i] [b]System[/b] * Verbesserung der Stabilität * Aktualisierungen von Texten und der Tabellengestaltung in der Benutzeroberfläche * Sichern der Einstellungen um DECT-Einstellungen erweitert [b]DECT[/b] * Menü-/R-Tastenunterstützung für Halten/Makeln/3-er Konferenz/Vermitteln im FRITZ!MT-C * Optimierungen für die Übertragung des Telefonbuchs vom/zum FRITZ!MT-C * Problem mit Dauerklingeln bei einigen Schnurlostelefonen behoben * Stabilisierungen im Anmeldevorgang von Schnurlostelefonen[/quote] | |
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Kaufberatung DIGITALE SLR | |
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TV-Karte vom PC am Laptop ausgeben Begonnen von Morrissey
19. Januar 2008, 15:32:30 HeyHo! Eine Frage... kann ich über meine TV-Karte, die sich in meinem Desktop-PC befindet, auf meinem Laptop fernschauen? Gibt es da irgendeine netzwerktechnische Lösung? Danke für eure Mithilfe! | |
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Alle WLAN N-Neuheiten von AVM im Überblick Begonnen von markus
18. Januar 2008, 16:31:37 Alle WLAN N-Neuheiten von AVM im Überblick [u]FRITZ!Box Fon WLAN 7270:[/u] Die zentrale Datendrehscheibe für zu Hause. Kombiniert Telefonanlage für Festnetz und Internet, DECT-Basisstation, DSL-Modem, Router für LAN und WLAN in einem Gerät. [u]FRITZ!Box WLAN 3270:[/u] Ideal, wenn der reine Datenverkehr im Mittelpunkt steht. Integriertes DSL-Modem, 4 LAN-Anschlüsse, USB 2.0-Anschluss und WLAN N ermöglichen eine umfassende Kommunikation. [u]FRITZ!WLAN USB Stick N:[/u] Schnelles WLAN N für Computer und Notebook. Und mit der einzigartigen Stick & Surf-Technologie von AVM wird ohne weitere Einstellungen eine sichere Funkverbindung aufgebaut. [u]FRITZ! Media 8160:[/u] Mit WLAN N und HDMI-Anschluss zeigt FRITZ! Media Video-on-Demand und IP-TV in HD-Qualität sowie persönliche Bilder und Filme auf dem Fernseher. FRITZ! Media 8160 unterstützt 5.1-Mehrkanalton und bindet zusätzlich über den Audioanschluss die Stereoanlage in das Netzwerk ein. [u]FRITZ!WLAN Repeater:[/u] Einfach in die Steckdose stecken und schon lässt sich WLAN N in einem noch größerem Bereich einsetzen. Quelle: avm.de | |
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Was taugen Kamera´s von Mobiltelefonen ? Nokia N95 Begonnen von Gismo
« 1 2 3 17. Januar 2008, 02:27:10 Hallo liebe Boardfamilie ! :D Hat jemand von euch vielleicht erfahrungen mit mobiltelefonen bzw. deren kameras ? oder kann mir jemand etwas über die qualität von deren bildern sagen ?? - worauf muss man denn da achten ? da ich um handy´s immer einen grossen bogen gemacht hab, kenn ich mich da nicht so aus .... aber vielleicht jemand von euch :] :D speziell würden mich da die modelle N73 und N95 von nokia interessieren ..... die schmeissen sie uns hier in österreich schon um ein paar euro hinterher .... bei 2jahresbindung für nur 24 euro im monat flatrate .... :evil: :evil: und gratis in alle Netze telefonieren :evil: :evil: aber vielleicht hat ja jemand einen besseren vorschlag, welches modell ich mir zulegen sollte :baby: :rolleyes: wenn ich wert auf gute fotos lege :D viele grüße roman | |
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Asus - Die meistgehasste Firma der PC-Welt? Begonnen von MarkusM
09. Januar 2008, 05:07:12 Wie [url=http://www.gamestar.de/news/pc/hardware/asus/1476690/asus.html][u][b]Gamestar berichtet[/b][/u][/url], ist ASUS angeblich die meistgehasste Firma der PC-Welt, momentan. Aber eigentlich ist alle ganz anderst ... Die Firma scheint eher zuvorkommend zu sein und für die Allgemeinheit einmal Maßschneiderung angewant zu haben :zwinkern Das ASUS bei Intel beliebt ist, lassen wir mal dahin gestellt ... Der Eee PC ... :wink .. ich find das Ding Klasse, für die wichtigsten Dinge im PC-Alltag! | |
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Neuer ALDI-PC MD 8828 November 2007 Begonnen von Katrin M.
« 1 2 ... 8 9 » 14. November 2007, 13:03:22 Medion Einsteiger PC Mitte November 2007 wird es wohl einen neuen ALDI-PC geben. Der auf der ALDI Internetseite Schweiz schonb eworben wird. Ausstattung: Intel® Core™ 2 Duo E4400 Prozessor (2,0 GHz, 2 MB Cache, FSB 800 MHz), 1024 MB DDR2-RAM, Intel® GMA950 Grafik, DVD Multinorm-Brenner, TV-Tuner analog/DVB-T inkl. Fernbedienung. Datenhafen für externe USB-Festplatte,diverse Anschlüsse, 8-in-1 Card Reader, Compact Flash und Multimedia Card u.v.m. Inkl. Tastatur, Maus Microsoft Works 9.0 und weitere Programme. 3 Jahre Garantie Was sagt ihr zu der Hardwareausstattung? LG Kati | |
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nvidia 8800GT - Performance auf 8800GTX Niveau zum kleinen Preis Begonnen von lorhinger
« 1 2 10. November 2007, 07:38:32 Servus zusammen. Nvidia hat pünktlich zum Weihnachtsgeschäft die neue [b]8800GT[/b] vorgestellt, eine Karte, die sich eigentlich zwischen 8600 und 8800GTS einsortieren sollte. Der Preis liegt bei durchschnittlich 230 Euro, übertaktete Karten liegen bei ca. 260 Euro, sind aber fast ausverkauft. Nun ist es aber so gekommen, daß die 8800GT in der 512MB-Variante nicht nur die 8800GTS locker abhängt, sonder auch die 8800GTX in einigen Benchmarks überflügelt, manchmal aber auch knapp unter deren Leistung bleibt. Dieses verdankt die Karte dem neuen G92-Grafikchip, wohingegen auf der 8800GTS/GTX noch der G-80 zum Einsatz kommt. Ein weiterer Vorteil der 8800GT ist der um 60-80 Watt niedrigere Stromverbrauch und die Implementierung eines neues Chips für die Wiedergabe von HDTV, Blue-Ray, HD-DVD, welcher die Prozessorbelastung bei der Wiedergabe auf ca. 20% reduziert. Benchmarkergebnisse liste ich hier auf: [b]3DMark06 1280x1024[/b] 8800 GTX Ultra - 11978 8800 GT - 11347 8800GTX - 11155 8800 GTS - 9111 [b]3DMark06 - 1600x1200[/b] 8800GTX Ultra - 10730 8800GT - 9929 8800 GTX - 9899 8800 GTS - 7962 Für alle Zocker, und auch die, die es werden wollen, ist diese Karte ein echter Tip. Damit macht auch Crysis Spaß. | |
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CRYSIS -Sammelthread | |
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Toshiba Satellite A210 17-R: WLAN Verbindungsprobleme Begonnen von RaZz!
30. Oktober 2007, 17:36:36 hallo leute, ich hoffe ich nerve nicht, denn ich kann mir vorstellen, dass das thema schon so langsam nervt. nichtsdestotrotz habe ich nicht das passende beispiel zu meinem problem gefunden. und da ich absolut keine ahnung habe, kann ich auch nicht aus etwa ähnlichen threads eine lösung finden. ich habe mir vor über einer woche einen neuen laptop angeschafft, doch ich habe probleme mit dem wlan. hier meine daten kurzgefasst: Laptop: Toshiba Satellite A210 17-R Prozessor: AMD Turion(tm) 64 X2 Mobile Technology TL-58 Betriebssystem: Windows Vista Home Premium Netzwerkadapter: Realtek RTL8187B Wireless 802.11g 54Mbps USB 2.0 Network Adapter [b] mein problem:[/b] ich versuche seit über einer woche vernünftig eine internetverbindung via wlan herzustellen. doch es klappt nur, wenn ich mich direkt neben dem router hinstelle. unter "Verbindung mit einem Netzwerk herstellen" wird immer nur "unbekanntes Netzwerk" angezeigt. wenn ich eine verbindung mit dem herstellen möchte, muss ich immer und immer wieder den netzwerknamen und den schlüssel (wep) eingeben. bis mein WLAN unter seinem richtigem namen erkannt wird und direkt mit dem internet verbunden ist. dann kann ich mich in der gesamten wohnung aufhalten, habe dann überall verbindung. sowas hatte ich vorher auch nie?! bei meinem alten laptop bin ich immer mit einem wlan usb stick ins internet gegangen. hat wunderbar geklappt, egal, wo ich mich in der wohnung aufgehalten hatte, er hatte sofort den router gefunden und ich war im internet online. wo habe ich etwas falsch gemacht? ich bin langsam echt verzweifelt...ich probiere normalerweise immer alleine rum, aber langsam weiß ich echt nicht mehr weiter. | |
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outlook 2007 problem Begonnen von babra
« 1 2 24. Oktober 2007, 22:09:29 ich hab mir heute einen neuen laptop gekauft und wollt meine Studentenversion von Office installieren. es hat alles wunderbar funktioniert, mit one note hab ich schon gearbeitet, dann hab ich outlook eingerichtet und meine Mails abgerufen. auf einmal kam das bild vom Installationsvorgang und eine Fehlermeldung: office kann eine dll nicht finden und deswegen nicht ausgeführt werden...habs deinstalliert und neu installiert. das selbe spiel nochmal, na ein paar Minuten will es scheinbar das Office nochmal installieren.... hilfe, was ist da los? | |
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Xbox 360 kommt als Arcade-Version Begonnen von ossinator
24. Oktober 2007, 12:10:04 Rechtzeitig zur Weihnachtszeit (ab 26.Oktober) bietet Microsoft mit der Xbox 360 Arcade eine speziell für Familien ausgelegte Konsole an. Die Xbox 360 Arcade kommt mit einem Wireless Controller, einer 256MB Speicherkarte für Spielstände und Downloads sowie einem HDMI-Anschluss für bestmögliche Bild- und Tonqualität. Für die unverbindliche Preisempfehlung von 279 Euro liegen der Xbox 360 Arcade Vollversionen der fünf Bestseller-Spiele des Xbox Live Marktplatzes bei: Pac-Man Championship Edition, Uno, Luxor 2, Boom Boom Rocket und Feeding Frenzy erhalten Käufer fünf familienfreundliche Spiele. [size=8pt][i]Quelle: Microsoft.com / Windows Vista - Das offizielle Magazin[/i][/size] | |
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Externe Graka fürs Notebook Begonnen von stoneagem
31. August 2007, 23:39:15 Sers Leut, hab ne frage gibts eigentlich externe grakas für notebooks,meine is halt doch nich so wie vor en paar monaten ;( | |
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Wichtig - alle 64-bit Vista-User bitte lesen !! Begonnen von lorhinger
« 1 2 3 4 5 07. August 2007, 08:00:46 Hallo 64er, wir vom Forum wollen und werden auch Euch mit Euren 64-bit Versionen gerne helfen oder dieses zumindest versuchen. Bedenkt bei Euren Fragen aber, daß zur Zeit nicht einmal 10% der User mit einem 64-bit Vista auf den Rechner ausgestattet sind und seht es uns daher nach, wenn Antworten auf Eure Fragen erst verspätet kommen oder auch ab und an gar nicht beantwortet werden können. Für das Team vom Forum wäre es aber hilfreich, wenn Ihr 64er uns eine Liste Eurer Erfahrungen zukommen lassen könnt, dieses am besten in Form von PNs. Berichtet über Probleme und deren Lösungen, über Software die läuft und über gebräuchliche Sicherheitsanwendungen. Vielen Dank im Namen des Teams und aller User | |
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Vista extras Begonnen von Neutraler Junge
« 1 2 06. August 2007, 18:25:53 :bigwelcom hi leute ...und zwar hab ich mal ne frage :grübel gibt es noch weiteren schnick schnack fürs vista ultimate ?? (ausser deren aus den updates ,dreamscene hold'em usw) ...hätte gerne mein ultimate etwas verspielter ^^ flotte wallaper flotte gadgets und skins fürs vista und so ^^ und meine 2 frage ist : wo gibts coole themes für vista ... ?? ?( wäre echt nett von euch noch ein paar coole tips zu bekommen .... Danke ^^ euer alex ^^ :zwinkern | |
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PC selber zusammen bauen? Begonnen von Katrin M.
« 1 2 3 24. Juni 2007, 07:57:55 SonnyboyXP schreib: Die Zeiten, in denen PCs preiswerter waren, wenn man sie sich selbst zusammengebaut hat, sind vorbei. Komplett-PCs sind oft günstiger oder gleich teuer zu haben. Der Vorteil bei diesen Systemen ist natürlich, dass sie von Fachkräften (Man will es doch hoffen.) montiert wurden und deshalb zum einen alles funktionieren sollte und man andererseits aber auch Garantie in Anspruch nehmen kann, falls etwas defekt ist. Wenn ich mich selbst an die Arbeit mache und den neuen heißgeliebten Prozessor ins Nirvana jage, dann habe ich Pech gehabt. Der große Vorteil eines selbst zusammengestellten Systems liegt jedoch darin, dass man exakt die Komponenten hat, die man auch möchte. Man weiß ganz genau, was in der neuen Kiste steckt, die man sich zugelegt hat. Das ist bei einem PC von der Stange ja nicht immer der Fall. Ich persönlich würde mir nie wieder einen Fertig-Rechner kaufen. Es macht nämlich einen Heidenspaß am PC zu tüfteln. Und da ich von Autos keine Ahnung habe, knöpfe ich mir halt den Computer vor. |
Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.
Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.
[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.
[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.
[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.
[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.
[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.
[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]
[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.
[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.
Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.
[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.
Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.
[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.
Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.
[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.
[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.
[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.
[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.
[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.
[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.
Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte.
Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).
Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t).
[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).
[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.
[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.
[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.
Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.
Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.
[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.
[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."