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kein Zugriff vom PC auf die A300 Begonnen von fuzzy
11. Februar 2012, 21:49:19 Hallo Jungs und Mädels Ich habe heute die Popcornhour A300 endlich erhalten und wollte sie ins Netzwerk einbinden. Nach dem Installationsassistenten habe ich unter dem Punkt Wartung die Platte formatiert wobei gemäß Anzeige auch ein UpnP und eine Samba Server eingerichtet werden. Ansosnten habe ich das Gerät nur ans Netzwerk angeschlossen (automatische IP + DNS) Unter dem Punkt Netzwerkfreigabe sehe ich die Arbeitsgruppe (Heimnetzwerkgruppe) in dem mein Win 7 64 bit PC ist und auch die A300 selbst. Ich kann aber keine von beiden freigeben da nach einem Passwort verlangt wird. Ich habe nie irgendeinen Passwortschutz weder auf der A300 noch in Windows eingestellt und kann dort somit nichts tun. Jetzt wollte ich eigentlich die Medien von meinem Rechner auf die A300 per Netzwerk kopieren. Pustekuchem: unter dem Punkt Netzwerk wird die A300 in Windows zwar angezeigt aber ich kann nicht drauf zugreifen. Nach einer Netzwerkdiagnose die dort angeboten wird, folgt die Fehlermeldung: "Die Verbindung wird vom Remotegerät bzw. der Ressource nicht akzeptiert. Das Gerät bzw. die Ressource (A300) ist nicht für das Akzeptieren von Verbindungen an Port "Datei- und Druckerfreigabe (SMB)" eingerichtet." Das ist toll, da ich ja nichts freigeben kann wegen der unsinnigen Passwortabfrage. Vielleicht habe ich auch noch etwas anderes nicht eingestellt aber dieser umständliche Mist stinkt mir. Ist es wirklich zuviel verlangt dass ich das Ding ans Netzwerk anschließe und ich unter Windows einfach wie auf eine externe Platte drauf zugreifen kann? Das Anschließen per USB direkt an den PC ging übrigens auch nicht. Ich meinte die A300 müsste doch wenigstens als externe Platte erkannt werden. Passieren tut absolut gar nichts. Kann mir bitte jemand sagen wie ich das scheiß Teil im Netzwerk freigebe? Ich habe jeden einzelnen Menüpunkt 5 mal durchgekaut und komme einfach nicht weiter. Danke schonmal | |
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Netzwerk Problem - Geräte nicht sichtbar Begonnen von Guitarking
28. Februar 2010, 19:11:19 Hallo! Wir haben heute zuhause unsere neue Netzwerkfestplatte installiert. Doch nun bin ich der einzige von 4 PCs der NICHT darauf zugreifen kann. Wenn ich auf Netzlaufwerk verbinden gehe, dann den Namen (richtig natürlich) eingebe kommt nur "Konnte nicht hergestellt werden etc.", wenn ich dann auf Diagnose klicke heißts dann "Das Gerät bzw. die Ressource (freecomdisk) ist nicht für das Akzeptieren von Verbindungen an Port "Datei- und Druckerfreigabe (SMB)" eingerichtet." Zugreifen auf die Festplatte kann ich aber über den Browser und die IP von der FP. Erstellt hab ich auch einen Ordner "Public". D.h. ich würde dann mit Netzwerklauf verbinden -> \\freecomdisk\public darauf zu greifen. Aber das geht ja nicht. Eigentlich sehe ich NICHTS im Netzwerk bis auf mich und die beiden Win7 Rechner im Haus. (2 sind XP Notebooks) Auch ein Mediacenter haben wir was ich aber auch nicht sehe :P Gibt es vl eine Möglichkeit, alle Netzwerkeinstellungen Rückzusetzten oder so? Mfg | |
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Programme dauerhaft zulassen Begonnen von Blumenkind
20. Oktober 2009, 22:19:35 Abend, hab unter Win 7 noch UAC an. Ich hab das Programm HWMonitor an die Taskleiste geheftet. Es wird allerdings jedesmal nachgefragt, ob ich es zulassen will, das das Programm gestartet wird. Als Admin starten hab ich schon eingehakt. Ändert aber nix. Jemand ne zündente Idee? | |
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Windows XP PC in der Netzwerkübersicht ist trotzdem nicht erreichbar Begonnen von knl
30. August 2009, 23:44:38 Moin, Ich habe folgendes Problem: 2 Vista Notebooks und 1 XP PC sind über einen Wlan Router mit dem Internet verbunden. Die beiden Vista PC's erkennen sich auch problemlos untereinander, der XP PC jedoch nur teilweise: er wird zwar in der Netzwerkübersicht aufgeführt, der Link ist jedoch deaktiviert, d.h. ich kann keine freigegebenen Ordner oder Drucker sehen... Gehe ich in der Netzwerkübersicht über den PC, sehe ich die zugehörige IP und Mac Adresse, kann ihn jedoch nicht anklicken um Freigegebenes darauf zu sehen. Auch vom XP PC kann ich keine Ordner unter Windows sehen. Einstellungen: XP PC: Topologie Patch installiert, einfache Ordnerfreigabe aktiviert, gleiche Arbeitsgruppe Vista: mMn hat die Firewall Einstellung mit der Geschichte nichts zu tun, habe sie mehrmals deaktiviert usw. Auf dem Vista Notebook ist außerdem Norton installiert, habe aber auch dessen Firewall vorübergehend ausgestellt gehabt. Vista erkennt den PC ja auch, nur zugreifen kann ich darauf nicht ! Wenn es aber trotzdem Probleme geben kann, nur zu, kenne mich nicht gut aus mit dieser Netzwerk Sache ^^ Habe von der Möglichkeit gehört die Verbindung zu überprüfen indem man den anderen PC "anpingt"? In Vista habe ich bereits bei "Ausführen" eingegeben: \\IPdesXPcomputers\, da kam jedoch die Fehlermeldung: Auf \\...\ konnte nicht zugegriffen werden. Bei Klick auf "Diagnose" meint Vista, der besagte Pc sei "nicht eingerichtet, eine Verbindung auf Port 'Datei- und Druckerfreigabe (SMB)' mit diesem Computer einzugehen". Ich weiß nun nicht mehr, was ich tun soll :( Hauptsächlich möchte ich vom Vista Notebook auf den Drucker des XP PCs zugreifen - und wie gesagt, in der Netzwerkübersicht erscheint dieser auch, nur anklicken kann ich ihn nicht ! Vielen Dank für Eure Hilfe | |
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Drucker Epson DX 4450 erkennt Patrone nicht Begonnen von Count Doku
14. Februar 2009, 13:49:23 Hallo Gestern musste ich wichtige Sachen drucken und habe daher die alte Schwarzpatrone, die nahezu leer war durch das Tintenaustausch Utility erstzt. Habe die Original Patrone T0711 von Epson eingesetzt aber es wird mir gesagt das diese Patrone nicht kompatibel ist. Habe es auch über die Tastenfunktion des Druckers versucht. NIX Habe das Problem schonmal gehabt und da ging es dann auf einmal wieder. Weiss aber nicht wie ich das gemacht habe. Hat jemand einen Tipp für mich???? | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Outlook blockiert große Dateianhänge Begonnen von D1Telekom
10. September 2008, 13:10:54 Hallo zusammen, ist mit Sicherheit nicht unbedingt ein Vista - Problem, aber vielleicht hat doch jemand einen Tipp :zwinkern Seit einiger Zeit habe ich das Problem dass Outlook 2003 große Dateianhänge (ca. größer 1 MB) blockiert beim senden. Empfangen funktioniert und bis vor ca. 2 Wochen ging auch das "Senden" problemlos. Es liegt auch nicht am Mailprovider (GMX + T-Online), da ich diese via Webmail problemlos versenden kann. Auch die Servertimeout habe ich leider ohne Erfolg nach oben korrigiert. Hat noch jemand eine Idee? Gruß D1Telekom | |
12 Antworten 91145 Aufrufe |
Windows - automatische Treiberinstallation ausschalten? Begonnen von Mr.Psychedelic
29. März 2008, 00:05:41 Wie kann man diesese ... automatische Treiberinstallation ausschalten? Durch den Dreck kriege ich mein Soundmax einfach nicht installiert... Danke | |
6 Antworten 9011 Aufrufe |
Cookies akzeptieren Begonnen von rudi57
16. März 2008, 10:51:26 hallo, wenn ich mit meinem IE unter Vista ins Netz gehe, bekomme ich bei einer Seite (www.telebid.de) beim Login die Meldung: Einloggen nicht möglich das ihr Browser keine Cookies akzeptiert. Das einloggen geht auch mit keinem anderen Browser. Gibt es da bei Vista eine Einstellung die ich machen muss? | |
89 Antworten 201961 Aufrufe |
MEDION TREIBER |
Seit kurzem zickt der jDownloader bei mir und läuft nur noch nervtötend langsam. Also Bildaufbau, Anklicken und Aufrufen von Funktionen. Der Download selber läuft normal.
Deinstallation und Neuinstallation hat keine Verbesserung gebracht.
Hat noch jemand eine Idee, wie ich das Programm wieder zum Laufen bringe?
Vielen Dank für Eure Mühe!