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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort angegebn
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Bei Installation kein Passwort für Administrator angegeben
Begonnen von tenetopera
04. März 2014, 08:35:36
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Guten Tag,
ich hatte einen Xp-Crash durch Virenbefall und da der Support ausläuft, hat mir jemand auf einem neuen Computer Vista (Lizenz) eingerichtet. Er hat kein Administratorkennwort angelegt. Seitdem richte ich nun den PC neu ein mit Programmen usw.
Da ich mich mit diesem System noch nicht gut auskenne, kann ich folgendes Problem nicht lösen.
Als "gebranntes Kind" möchte ich so sicher wie möglich im Internet surfen, also als Benutzer. Habe einen eingerichtet und wollte Kennwort festlegen, da kam die Meldung (sicher allseits bekannt): Wenn Sie das tun, dann verlieren Sie.... - hab erstmal abgebrochen und gegoogelt, was das Zeug hält, aber ich versteh das alles nicht. Entweder wahnsinnig kompliziert erklärt, bzw. mein Problem gibt es gar nicht.
Begriffen habe ich, dass der neue Benutzer eingeschränkte Rechte haben soll, was ich ja auch will, d.h. ich will bei der Alltagsarbeit unangreifbarer für Böslinge sein. Aber überall lese ich, dass ich Veränderungen dann nur machen kann, wenn ich das Administratorkennwort eingebe, was ich gar nicht habe, weil es nicht angelegt wurde. Wenn ich jetzt bei Administrator ein Passwort erstellen will, kommt die gleiche Meldung: "Wenn Sie das tun, dann..." verliere ich sozusagen die Administratorrechte.
Im Moment kann ich noch alles einrichten und ich möchte nichts Falsches eingeben oder mich selbst aus meinem PC ausschließen. Aber ich möchte auch sicherer unterwegs sein, wenn ich mit dem Einrichten fertig bin.
Kennt jemand eine Lösung?

Das 2. Problem beim Einrichten war:
Als ich den Computer nach Einrichtung bei mir angeschlossen habe, wollte er eine 2. Netzwerkverbindung herstellen - interaktiv - ich habe das angeklickt, wo ich der Meinung war, was auf mich zutrifft und arbeite jetzt unter diesem Netzwerk. Da sind einige Dinge aufgelistet wie Wlan Router, den ich gar nicht habe. Ich habe Computer, Leitung zum Telefon und DSL Router, sonst nix. Meine Nachbarin hat WLan.
Ich will in dem Netzwerk arbeiten, in dem ein Computer und die Weltkugel zu sehen ist, aber nicht im Netzwerk 2, das möchte ich gern löschen. Wie funktioniert das, bzw. geht das überhaupt?

Ich bedanke mich schon mal im voraus für Eure Hilfe
tenetopera ?( ?( ?(



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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt