Das Thema Killerspiele ist immer noch nicht vom Tisch. Denn nun hat die baden-württembergische Landesregierung, sich dafür eingesetzt und einen 85-Seitiges Ergebnis zu den Amokläufen geschrieben (Link dazu im 2. Quellenlink). Die Kommission wüsste, wie man etwas verändern könnte. Der liegt im BPjM. Dazu könnte man die Kompetenz der USK stärken um Spiele nach einer Alterskennzeichnung trotzdem zu verbieten. Deshalb wurde in einer Runde empfohlen, das Strafgesetzbuch entsprechend abzuändern. Im Originaltext ließt es sich so:
51. EMPFEHLUNG: INDIZIERUNG UND BESCHLAGNAHME VERSTÄRKEN
Der Fokus sollte auf einer konsequenten Anwendung des Instruments der Indizierung bzw. einer gesellschaftlichen Diskussion der Kriterien liegen, da Hersteller ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass Spiele auch im deutschen Markt vertrieben werden können.
52. EMPFEHLUNG: VERSTÄRKUNG DES EINFLUSSES DER BPJM PRÜFEN
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat bisher keine Möglichkeit, Titel nachträglich zu indizieren, wenn bereits eine Altersfreigabe durch die USK erteilt wurde. Um sicherzustellen, dass die Indizierungsmöglichkeiten der BPjM verstärkt in die Entscheidungen einfließen, wird empfohlen eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu prüfen.
Sie kamen zum folgenden Schluss:
Zurückliegende Amoktaten weisen deutliche Parallelen bei der zeitintensiven Beschäftigung der Täter mit gewaltverherrlichenden Computerspielen auf, die im Einzelfall als digitales Schießtraining genutzt werden können. In der Regel handelt es sich um sog. Ego-Shooter (z. B. Counterstrike), bei denen die Darstellung einer dreidimensionalen frei begehbaren Spielwelt durch die Augen des Spielers erfolgt und eine reale Teilnahme an Kampf- und Tötungshandlungen suggeriert.
51. EMPFEHLUNG: INDIZIERUNG UND BESCHLAGNAHME VERSTÄRKEN
Der Fokus sollte auf einer konsequenten Anwendung des Instruments der Indizierung
bzw. einer gesellschaftlichen Diskussion der Kriterien liegen, da Hersteller ein wirtschaftliches Interesse daran haben, dass Spiele auch im deutschen Markt vertrieben werden können.
52. EMPFEHLUNG: VERSTÄRKUNG DES EINFLUSSES DER BPJM PRÜFEN
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat bisher keine Möglichkeit, Titel nachträglich zu indizieren, wenn bereits eine Altersfreigabe durch die USK erteilt wurde. Um sicherzustellen, dass die Indizierungsmöglichkeiten der BPjM verstärkt in die Entscheidungen einfließen, wird empfohlen eine Intensivierung der Zusammenarbeit zu prüfen.
Sie kamen zum folgenden Schluss:
Zurückliegende Amoktaten weisen deutliche Parallelen bei der zeitintensiven Beschäftigung der Täter mit gewaltverherrlichenden Computerspielen auf, die im Einzelfall als digitales Schießtraining genutzt werden können. In der Regel handelt es sich um sog. Ego-Shooter (z. B. Counterstrike), bei denen die Darstellung einer dreidimensionalen frei begehbaren Spielwelt durch die Augen des Spielers erfolgt und eine reale Teilnahme an Kampf- und Tötungshandlungen suggeriert.
Quellen:
http://www.4players.de/4players.php/spielinfonews/Allgemein/3933/1980638/
http://www.baden-wuerttemberg.de/fm7/2028/BERICHT_Expertenkreis_Amok_25-09-09.pdf