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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort spruch
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Aktivierung Drahtlosnetzwerk Sony VAIO
Begonnen von ingo wolf
14. Januar 2012, 10:45:26
Ahoi,
vor einigen Tagen deaktivierte ich die WLAN-Verbindung an meinem VAIO. Jetzt möchte ich sie wieder aktivieren, aber da ist kein button mehr, wo ich vorher deaktiviert hatte.
Was mach ich da? VIelen Dank, Ingo.

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Keine Verbindung zum Internet
Begonnen von Veit Kortsch
19. November 2011, 02:21:04
Hallo,

ich habe seit ein paar Tagen ein Problem bei der Nutzung des Internet.
Also, mein System: win 7, 32 bit; firerfox; Kaspersky TotalSecurity 2012; AVm Fritz Box. PC ist über LAN angeschlossen.
Wenn ich über Firerfox ins Internet gehe und nur so surfe (keine filme o. dgl.) geht nach ein paar Minuten nichts mehr. Es kommt die Fehlrmeldung, daß der Windows Explorer abgestürzt ist und nach einen Problem gesucht wird. Es geht nichts mehr, damit meine ich nichts: msn login, öffnen des dateimangers/ eigener Ordner, öffnen der Netzwerkverbindung, ... Der Rechner ist also lahm gelegt.
Es dauert zig Minuten, bis wieder irgendwas funktioniert. Meistens hilft nur der Resetknopf des PC, da ein normales herunter fahren auch nicht geht.
Ein Komplettscan mit Kaspersky erbrachte keinen Erfolg/ keine Fehler.  :O

Wer weiß Rat ????  :baby:

Danke & Schönes WoEnde

PS: mit Laptop über WLAN gibt es keine Problem und mit einen anderen PC über LAN auch nicht.  !!!

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117 Mrd. € für Griechenland? Und in Afrika hungern Kinder? FAIL?
Begonnen von Cr4nk
14. Mai 2010, 23:47:36
Also wie die Überschrift schon sagt, finde ich es erschreckend wie man indirekt Griechenland und Afrika in ein Vergleich steckt? Für Afrika muss es Unicef und xx andere Spendenorganisationen geben wo dann nur die Hälfte ankommt.
Find ich eine bodenlose Unverschämtheit! Und ihr?  :grübel
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Pc fährt nicht mehr hoch
Begonnen von Euromaster
06. Januar 2010, 14:24:29
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Hallo Liebe Community

Ich habe ein Problem, mein Pc, wie das Topic schon sagt, fährt nicht mehr hoch.
Als letztes habe ich die Infcache.1 Datei verändert damit meine Externe Festplatte (usb) funktioniert. Dies hat auch funktioniert. Nur ich musste die infcache.1 datei jedesmal aufs Neue verändern, damit ich die Externe funktioniert. Und beim 2. Mal verändern ist es dann passiert. Mein Pc fuhr normal hoch und am nächsten TAg kam nur ein schwarzer Bildschirm.

ich habe versucht von der Vista Cd zu starten ...  ging nicht ...

es kommt wie schon gesagt nur zu einem schwarzen bildschirm ... bzw mein Bildschirm bleibt im Standbymodus.

ich hoffe mir kann jemand helfen... 

falls dies hilft...

alle Lüfter funktionieren ...
das dvd Laufwerk lässt sich auswefen...
der Lüfter meiner Graka funktioniert.
die festplatte vibriert ein Bisschen

ich hoffe mir kann jemand helfen...

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Desktop Gadgets
Begonnen von lukas22
24. Oktober 2009, 17:34:47
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hi!
hab eben windows 7 installiert und bin soweit ganz zufrieden. doch etwas stört mich doch sehr, die abstände bei den gadgets sind ja..... naja ^^
kann man das vll. wieder so regelmässig wie bei vista hinbekommen? find das ja echt doof dass die sidebar entfernt wurde.

mfg
[attachment=1]
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Totengedenken - Dominik F. Brunner
Begonnen von OCtopus
16. September 2009, 10:54:42
Ich glaube, dieses Mannes sollte man mit einer Schweigeminute gedenken.

Er hat sich in der Münchner S-Bahn geopfert um Jugendliche vor gewalttätigen Schlägern zu schützen und wurde dabei selbst zu Tode geprügelt.

http://www.erlus.de/

Es handelt sich um den rechten Mann auf dem Foto.
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AB Spruch
Begonnen von Musicscore
11. September 2009, 01:15:10
Hallo suche einen AB Spruch als MP3 wo gesagt wird das die Nummer nicht mehr existiert oder so ähnlich,denn mich rufen momentan merkwürdige gestalten an  :-\

Ich werde die nummer nicht mehr weitergeben soviel ist klar,aber ich hoffe durch den AB spruch wenn ich ihn ein paar wochen drinne habe,das sie dann denken der Anschluss sei Geschlossen.
Hoffe ihr könnt mir da Helfen!
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Update von Vista auf 7 möglich ?? (Home Premium)
Begonnen von fluffi4
23. Juli 2009, 13:09:05
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Hallöchen alle miteinander,

weiß jemand ob es möglich ist Vista auf "7" up zu daten OHNE Neuinstallation, oder muss immer komplett neu installiert werden ??

Vielen Dank,
Ulf
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Nachträglich alles Gute zum Geburtstag ReaperX
Begonnen von Blacky
06. Juli 2009, 14:03:42
[center][IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/106.gif[/img]
[size=20pt][color=blue]
Lieber ReaperX
ich wünsche dir noch Nachträglich alles Gute zum Geburtstag.

Ich hoffe du hast gestern schön gefeiert.[/color][/size]

[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/smilie_geb_076.gif[/img][IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/geb102.gif[/img][IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/smilie_geb_076.gif[/img]
[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/geb103.gif[/img][IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/trinken8.gif[/img]
[IMG]http://i247.photobucket.com/albums/gg136/Graf_Ademar/122.gif[/img][/center]
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Suche Flammendes Schwert Gebet aus der Blutige Pfad Gottes
Begonnen von 73r0C007
18. Juni 2009, 00:15:02
Hab danach schon gegoogelt und alles, kann aber nichts finden und bin auch zu faul, den gesamten Film nochmal zu gucken. ich habe bei youtube ein Video gefunden, bei dem ein Spruch aus dem Film, "Der Blutige Pfad Gottes" thematisiert wird, nun versuche ich die Stelle zu finden wo das gesagt wird, um nen vernünftigen Tonmitschnitt erstellen zu können.
Die Qualli bei Youtube is leider gröttig, ansonsten würde ich die nehmen.
Kann mir einer von euch verraten, an welcher Stelle des Films dieser [url]http://www.youtube.com/watch?v=IjSo4aMHbaw[/url] Spruch gesagt wird.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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XP SP 3 - Zerschossen dank - XP SP3
Begonnen von AlisD
28. April 2008, 22:32:32
Hallo, wie viele von euch wissen, ich liebe mein Toshi, Vista und XP drauf und seit einigen wochen eine 250GB Hitachi drin.
Es läuft super flüssig ich kann alles spielen und auch lange auf akku damit arbeiten.
Mein neueser Geniestreich, das SP3 für XP zu installieren erwies sich als schrecklicher Fehler! Ich dachte an das SP1 für Vista, das SP2 fü XP und dann machte ich es einfach. Es lief durch und dann schaute ich was kam... Fehlermeldung... Rundll32 wurde durch einen schwerwiegenden Fehler beendet das Programm reagiert nicht mehr... gut dachte ich neustart... bevor ich das machen konnte wurde das system allein neugestartet... gut dachte ich aber dann startbildschirm und klack bluescreen... gut dachte ich schauen wir mal was er sagt also bei den startoptionen eingestellt das kein automatischer neustart bei einem systemfehler ausgeführt wird - ja es ist ein XP Professional und ja es ist wirklich original und nein es wurde nicht mit dem notebook ausgeliefert -  dann sah ich sie die dümmste meldung aller zeiten...

Stop C0000139 {Einsprungspunkt nicht gefunden}

Die Prozedur Einsprungspunkt "GdiGetBitmapSize" wurde in der DLL "GDI32.dll" nicht gefunden.

nett dachte ich also der alte trick, im Abgesicherten starten und nochmals probieren. Jedoch auch der stürtzt ab... also jemand noch so ein schönes erlebnis mit dem SP3 ?

besonders darauf zu achten, 1 Partition XP 2 Partition Vista...

also los meldet euch und schreibt wie es euch erging... MFG
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Zuverlässigkeit oder Schnelligkeit-Da ist hier die Frage
Begonnen von WinVista
23. April 2008, 23:06:13
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Hi,also langsam reicht es mir mit meiner 8500GT!!Jetzt hab ich auch noch Pixelfehler vorhin bekomm und Vista sagte mir das ein problem mit der Grafikkarte besteht.Sie stürzt auch immer bei Spielen&Videos ab(wie immer).Ich habe mir aber überlegt wieder solang bis zur HD3850 meine zuverlässige OnBoard ATI 1200X zu verwenden.Nur ist die langsamer als die 8500GT aber dafür hab ich dann nie abstürze.Was meint ihr? :grübel
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Boot.ini - Problem (Windows 2000)
Begonnen von Jean Paul
10. November 2007, 19:29:21
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Hallo Leute,

ich habe auf einem Win98-Laptop zusätzlich (zunächst versuchsweise) jetzt Windows 2000 installiert. Win98 (alt) liegt auf C:, Windows 2000 (neu) auf D: (beide Partitionen auf der selben HD). Da Windows 2000 funktioniert, möchte ich Windows 98 samt Partition jetzt entfernen. Jetzt habe ich aber das Problem, daß die Boot.ini der neuen Installation auf C: liegt, also auf der Win98-Partition, die ich jetzt gerne entfernen würde und nicht auf D:.

Wie kann ich das managen? Startet das neue Win2000 auch ohne diese falschliegende Boot.ini, wenn ich sie lösche? Kann ich die Boot.ini von C: auf D: verschieben? Wie kann ich also folgenlos die ganze Win98-Partition entfernen und ganz auf Windows 2000 umsteigen?
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[FUN] Der weibliche Körper...
Begonnen von SunnyboyXP
07. September 2007, 18:19:44
« 1 2
Falls es euch mal interessieren sollte, wie die heutige Jugend (ab 12 Jahre) so drauf ist, hier ein Text, den ich auf der Homepage einer Freundin eines Bekannten gefunden habe.

[i]Ich versuche noch herauszufinden, wer der Urheber des Textes ist - falls möglich.[/i]

"Der weibliche Körper gleicht einem Mehrfamilienhaus. Unten wohen Löchels, in der Mitte Bäuchels und oben wohnen Brüstels.

Löchels bekommen öfter Besuch - manchmal kommen Schwänzels und manchmal kommen Rots. Wenn Rots da sind, kommen Schwänzels meist nicht, weil sich die beiden nicht vertragen. Wenn Rots fort sind, kommen Schwänzelswieder.

Einmal sind Schwänzels zu lange geblieben, da waren Rots böse und sind nicht mehr gekommen.

Darauf haben Bäuchels einen Balkon gebaut und Brüstels konnten nicht mehr zu Löchels hinuntergucken und haben deshalb einen Prozess angestrebt. Dieser dauerte neun Monate und Brüstels haben gewonnen. Bäuchels mussten den Balkon wieder abbauen.

Als dieses geschehen war, gab es wieder Ruhe im Haus. Schwänzels und Rots kommen jetzt wieder regelmäßig und abwechselnd zu Löchels zu Besuch. Schwänzels kommen öfter als Rots, da es ihnen bei Löchels am Besten gefällt.

Wie schön ist doch so ein Mehrfamilienhaus!

Es gibt aber auch 6-Familien-Häuser. Da besuchen Schwänzels auch ab und zu mal Ärschels am Hintereingang und Mandels unterm Dach. Grad in der Zeit, wenn Rots bei Löchels sind.

An den Seiteneingängen wohnen auch noch Händels. Was aber auffällig ist: Das Haus wird ständig neu gestrichen. Besonders gern ums Dach herum oder am Balkon von Brüstels. Bei Löchels wird eher mal der Rasen gemäht.

Übrigens: Wenn Schwänzels vorbeikommen, sind auch immer Säckels mit dabei. Und Händels vom Nachbarhaus schauen auch mal ab und zu bei Löchels und Brüstels vorbei, gell...."
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Sony Ericsson W800i als modem nutzen
Begonnen von Artschie
21. April 2007, 21:03:39
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Hallo,

Ich würde gerne mein Handy als Modem für unterwegs mit dem Laptop nutzen.
Die Installation der Treiber und der Hardware verlief einwandfrei, dennoch kann ich keine Verbindung zum Internet aufbauen.

Nach ausführlichen gesprächen mit t-mobile, sind die der Meinung, daß Treiber Probleme vorliegen und ich mich an Microsoft wenden sollte.

Hat jemand Erfahrung mit dem Handy und/oder t-mobile oder ähnliche Probleme ?

Mein System: Vista Ultimate 32Bit
Mein Handy: Sony Ericsson W800i
Mein Provider: T-Mobile

Für Hilfe bin ich sehr dankbar.

Mfg
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NUDELN!!!
Begonnen von verx1234
30. März 2007, 10:30:58
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hier könnt ihr eure nudelgerichte posten :)
ich mag am liebsten spaghetti!

sagt nix, mir ist langweilig! :D
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Stellt man sich 4,5 Milliarden Jahre der Erdgeschichte...
Begonnen von ossinator
23. März 2007, 20:31:49
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...zusammengedrängt auf einen Tag vor, so beginnt das Leben um 04.00 Uhr morgens mit den ersten Einzellern. In den folgenden 16 Stunden passiert nichts.
Erst um 20.30 Uhr tauchen die ersten Meerespflanzen auf. 20 min. später gefolgt von den ersten Quallen und rätselhaften Ediacara-Tieren.
Um 21.04 Uhr erscheinen schwimmende Trilobiten. Kurz vor 22.00 Uhr gedeihen an Land die ersten Pflanzen und kurz danach tauchen die ersten Landtiere auf.
Nachdem rund 10 min. lang warmes Wetter geherrscht hat, ist die Erde um 22.24 Uhr von den großen Wäldern der Karbonzeit bedeckt und die ersten geflügelten Insekten sind zu sehen.
Die Dinos trampeln kurz vor 23.oo Uhr auf die Bühne. Etwa 21 min. vor Mitternacht verschwinden sie wieder und das Zeitalter der Säugetiere beginnt.
Die Menschen tauchen 1 min. und 17 sec. vor Mitternacht auf.

Während dieses ganzen hektischen Tages schwimmen die Kontinente über die Erde und kollidieren mit einer Geschwindigkeit, die eindeutig gefährlich wirkt.

Dreimal pro Minute leuchtet irgendwo ein Blitz auf der Erde auf, weil ein Meteor so groß wie der Manson-Himmelskörper eingeschlagen ist.

Nur mal so zum Nachdenken...
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Bla ... bla ... der Laberthread ... :D
Begonnen von Katrin M.
23. März 2007, 13:12:14
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Hi  :D  :-\,

ich hatte hier ja mal einen Chat vorgeschlagen. Leider ohne Erfog, so versuche ich es mit diesem Thread mal, und hoffe, ich werde nicht gleich abgemahnt  ??? . Aber in vielen Beiträgen sind halt Postings, die mit dem Thema wenig zu tun haben. Dadurch ist es oft schwer den Überblick zu behalten.

Es besteht von einigen Usern hier aber der Wunsch dieser kleinen teilweise unwichtigen Anmerkungen. Vielleicht fühlt man sich sogar in einem Forum so wohler. Ich schreibe hier viele PN's, aber das liest ja dann nur einer.

Also dann mal los  :-* ....

LG Kati