Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort gefordert | |
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SP2 trotz vorhandenen SP3 gefordert Begonnen von ossinator
15. Februar 2011, 19:08:53 Ich habe die Software Pinnacle Studio 10 als Vollversion und Pinnacle Studio 11 Plus und Studio 11 Ultimate als Upgrade. Nun kann ich das Upgrade unter Windows XP nicht installieren, da die Fehlermeldung Windows XP2 erforderlich kommt. Ich habe aber bereits das SP3 installiert und eine Installation des SP2 ist nicht möglich, da SP3 installiert ist. Hat jemand ein Idee? | |
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Win 7 überprüft ständig mein D laufwerk!?? Begonnen von Daniel Payne
14. November 2009, 06:08:56 Hi, ich habe seit einpaar tagen das Problem, dass win 7 jedes mal wenn ich PC an mache, mein D laufwerk checkt. Also ich bin noch nicht in windows. Nach windows Logo kommt ein schwartze Seite und dann muss ich eine minute warten und mein D laufwerk wird überprüft. Weiß nicht warum.... Also ich mache mein PC nicht schlecht aus, sodass ich Stecker ziehe oder so. Aber ich weiß nicht warum was mit laufwerk D los ist. Da sind nur Film fotos und meine SPiele drauf... Das problem wie gesagt ist neu bei mir. Danke!! | |
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Vista verlangt PW bei Netzwerkzugriff Begonnen von Kinzal
27. Oktober 2009, 05:56:07 Hallo, ich habe auf meinem PC und meinem Laptop Vista Ultimate laufen aber um den PC geht es. Problem: Wenn ich von meinem Laptop oder von der XBOX1 auf den PC via Netzwerk zugreifen will dann bekomme ich immer eine Benutzername und Passwort abfrage und ich muss die Daten von meinem Administrator Account angeben, dann komme ich ohne Probleme mit meinem Laptop oder der XBOX1 auf den PC drauf. Ich muss die Daten trotzdem eingeben obwohl ich die Kennwortabfrage deaktiviert habe. Wenn ich vom PC oder der XBOX1 auf mein Laptop zugreifen will, dann muss ich nichts eingeben obwohl die Kennwortabfrage auf dem Laptop aktiviert ist. Und so soll es auch sein, ich möchte auch auf den PC mit der XBOX1 oder dem Laptop zugreifen können ohne ein Benutzername und Passwort eingeben zu müssen. Alle Netzwerkeinstellungen auf dem PC und dem Laptop sind gleich, deswegen verstehe ich nicht warum der PC Benutzerdaten verlangt und das Laptop nicht. Es soll so sein wie beim Laptop das ich keine Benutzerdaten eingeben muss wenn ich via Netzwerk auf den PC zugreife. Habt ihr eine Ahnung woran das liegen kann, dass der PC Benutzerdaten haben will? Wenn ich mit der XBOX auf das Laptop zugreifen will um meine Videos zu Streamen dann gehe im XBMC auf: Videos >>> Quelle hinzufügen >> Windows-Netzwerk (SMB) und er findet die Arbeitsgruppe, diese öffne ich dann und ich sehe das Laptop und den PC, füge ich das Laptop hinzu brauche ich nur noch auf OK zu drücken und alle freigegebenen Dateien und Ordner werden angezeigt. Möchte ich den PC hinzufügen bekomme ich wieder diese blöde Benutzerdaten abfrage (das soll nicht sein). Danke. | |
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IE 8 fordert ständig Adobe Flash Player zu installieren Begonnen von Canon
25. Juni 2009, 05:43:17 Hallo, seit ich unter Vista 32 bit SP2 den IE 8 installiert habe, fordert dieser mich, sofern ich auf entsprechenden Seiten bin, die Flash Animationen zeigen, dass ich den Adobe Flash Player installieren soll. Ich gestatte dies also und installiere den Flash Player. Doch auch nach einem Neustart werde ich erneut aufgefordert den Flash Player zu installieren - immer und immer wieder. Unter FireFox läuft alles perfekt, da wird nichts dergleichen gefordert. Ist das ein Bug oder was kann da nicht stimmen, zwischen Vista und dem neuen IE8, da es wohl einige getroffen hat.? Danke für Hinweise und Lösungsvorschläge. | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Windows 7 Installation 'Bild für Bild' Begonnen von netzmonster
02. November 2008, 00:04:51 Die Installation von Windows 7 basiert meiner Meinung nach eindeutig auf Vista. Wie es mit den Veränderungen aussieht, kann ich im Moment noch nicht sagen, wird aber bei Gelegenheit nachgeholt. Ich habe von jedem Schritt einen Screenshot erstellt und hochgeladen: [center] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-1.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-2.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-3.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-4.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-5.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-6.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-7.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-8.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-9.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-10.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-11.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-12.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-13.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-14.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-15.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-16.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-17.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-18.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-19.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-20.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-21.PNG[/img] [img]http://downloads.go-windows.de/vista/netzmonster/Screenshot/W7-Installation/W7-22.PNG[/img][/center] | |
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Problem bei der Instalation von Nero 8 Begonnen von Spassbold
11. September 2008, 21:06:10 Hallo zusammen, Ich habe hier einen Acer Laptop mit Vista home premium 32bit und ein Problem mein Nero zu installieren. Das Problem ist folgendes: Wenn ich die Instalation starte kommt eine Fehlermeldung: Siehe Datei im Anhang Wenn ich dann auf OK klicke, startet der Rechner neu und die selbe Fehlermeldung erscheint wieder. Dies kann ich dann beliebig oft wiederholen. Ich habe bereits das Nero Clean Tool über den Rechner laufen lassen, aber ohne Erfolg. Updates, die einen Neustart erforderlich machen sollten, wurden nicht installiert und ich weiß gerade einfach nicht mehr weiter. Wäre nett, wenn mir jemand helfen könnte. | |
27 Antworten 34527 Aufrufe |
Externe Festplatte formatieren Begonnen von SunnyboyXP
« 1 2 10. Dezember 2007, 19:05:38 Hallo Rasselbande, so, heute möchte ich mich mal verwöhnen lassen. Ich habe mir die [color=teal][i]A.C.Ryan AluBoxDuo ACR-HD51714[/i][/color] sowie eine [color=teal][i]Seagate ST3500630AS[/i][/color] zugelegt, um daraus eine externe Festplatte für mein Notebook zu machen. Windows Vista (Home Premium) installiert die Treiber korrekt und das Laufwerk wird im Geräte-Manager auch richtig erkannt. Leider lässt sich die Festplatte mit Windows-Boardmitteln offensichtlich nicht formatieren. ?( Okay, jetzt erwarte ich aber eine stürmische Unterstützung und Hilfe von euch Chaoten. Schießt los. (Aber bitte nicht auf mich!) :] Euer Sunny | |
2 Antworten 21464 Aufrufe |
Emails aus Windows Mail werden nicht mehr gesendet Begonnen von Janica
25. November 2007, 16:18:45 Hallo zusammen Also wie die Überschrift schon sagt, sendet der Windows Mailer mir meine Emails nicht mehr raus. Bevor irgendwer was sagt. Ich hab die Konten schon Authentifizierung gestellt, so wie es gefordert wird. Also es hat angefangen, nach dem jemand von mir eine Bestätigung gesendet haben wollte. Diese Email ist mir im Postausgang stecken geblieben. Ich kann sie weder löschen noch verschieben oder sonst noch was machen. Sie steckt da einfach drin und seit dem sendet der mir auch keine Emails mehr raus. Vieleicht hat jemand einen Tip, eine Idee? Danke | |
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Problme mit Vista Installation und DVD Treibern Begonnen von Saver1984
17. April 2007, 09:23:34 Problme mit Vista Installation und DVD Treibern -------------------------------------------------------------------------------- Hallo erstmal an alle! Versuche über dieses Forum mein Vista Problem zu lösen und hoffe auf gute Lösungvorschläge: Home Premium Vollversion: Installation: Der Pc startet von dem Datenträger - Setup wird geladen nach - nach dem klick auf "Jetzt installieren" kommt diese Meldung: "Ein benötigter CD/DVD Gerätetreiber wurde nicht gefunden. Wenn Sie eine Treiberdiskette haben, legen Sie diese jetzt bitte ein." Mainboard: Asus P5W DH Deluxe Festplatte Segate 200 GB Sata Optische Laufwerke: IDE - DVD Rom: LITE ON SHD-16P1S (Master) IDE - DVD RW SAMSUNG SH-S182M (Slaver) Die Firmware der Lauferke und auch das Bios des Boards sind auf dem neusten Stand! ____________________________________ 2tens: Habe Vista nun über mein laufendes XP als Update installiert, die Installation hat zwar fast 4 Stunden gedauert aber problemlos funkioniert! Alle Geräte wurden erkannt! Nach einlegen einer DVD bzw. CD in die Laufwerke (habe Zig CD's und DVD's versucht sogar komplett neue Laufwerke besorg) das schreckliche erwachen: kein Datenträger kann gelsen werden obwohl die Lauferke im Vista arbeitsplat korrekt angezeigt werden (auch in der Systemsteuerung) _______________________________________ Also beide Wege führen nicht zum Ziel denn ohne funktionierende Laufwerke bringt das alles nix1 Weiß echt nicht mehr weiter hab schon so viel versucht und auch bei den Herstellern nachgefragt keiner konnte mir helfen! Eine Idee Hab ich noch wobei ich nicht weiß ob das was bringt: Auf meiner PLatte war XP oben zwar nur das Betriebsystem ohne Programme usw. aber beim Vista Update wird die PLatte ja nicht formatiert glaubt ihr kann das ganze mit einer frischen (formatierten platte) funktionieren? Oder vielleicht wisst ihr ja noch etwas mehr? Wäre echt toll wenn mir hier wer helfen könnte! Danke im Voraus mfg Dominik |
was hab cih bitte falsch gemacht :grübel