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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort kaufen
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Microsoft bringt SkyBox, SkyLine und SkyMarket
Begonnen von ossinator
20. Januar 2009, 13:40:25
Microsoft's Antwort auf Apple's MobileMe-Service

Microsoft soll im nächsten Monat seine neuen Konkurrenzprodukte zu Apples MobileMe-Service vorstellen. Die Herausforderer hören auf die Namen SkyBox, SkyLine und Skymarket - mit ihnen können Privatanwender und Business-Kunden ihre Daten auf Mobiltelefonen weltweit mit den Daten am PC synchronisieren.

[b]SkyBox[/b] richtet sich an Endkonsumenten, die die Daten auf ihrem Smartphone mit den Daten (Mails, Kontakte, Kurznachrichten, Kalendereinträge und Bilder) auf ihrem PC oder auf einem Webserver synchronisieren wollen. Microsoft will hierbei eine automatische Backup-Lösung samt Wiederherstellungsservice zur Verfügung stellen.

[b]SkyLine[/b] macht im Prinzip das Gleiche wie SkyBox, nur sind hier professionelle Kunden die Zielgruppe., Außerdem soll es Microsoft Exchange unterstützen.

[b]SkyMarket[/b] wiederum ist Microsofts Online-Shop für Anwendungen, die man für Smartphones kaufen und dann herunterladen kann.

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EVGA GTX 285 Superclocked oder GTX 285 Super superclocked!?
Begonnen von Daniel Payne
18. Januar 2009, 09:31:11
Hi,

was meint ihr die Karte mit GTX 285 Superclocked oder die mit Super superclocked!

Super Superclocked:
Core Clock Speed 702MHz
Processing Cores 240
Memory Clock Speed 2646MHz
Memory Bandwidth 169.3GB/sec
Shader Clock Speed 1584MHz
Bus PCI-E 2.0
Interface DVI-I, DVI-I, HDTV-7
Product Warranty Limited Lifetime warranty
upon registration

Superclocked:

Core Clock Speed 675MHz
Processing Cores 240
Memory Clock Speed 2538MHz
Memory Bandwidth 162.4GB/sec
Shader Clock Speed 1548MHz
Bus PCI-E 2.0
Interface DVI-I, DVI-I, HDTV-7
Product Warranty Limited Lifetime warranty
upon registration

Super superclocked ist nur 20 Euro teurer. Aber was meint ihr, ist das irgendwie nicht gefählich wie die Karte sehr stark übertaktet wurde.

Aber bei EVGA ist es sehr normal. Die Übertakten heftig. Aber nirgendswo habe ich gelesen, dass man damit probleme hatte.

Also was meint IHR!?
Lohnt sich das ?

Edit:
Also Superclocked kostet 380 Euro und Super superclocked kostet 400 Euro.

Also ich meine wie groß sind die unterschiede im Spiel?
Ob einer Vielleicht viel Wärmer wird oder nicht! und sowas. Ja ich brauche die Übertaktung
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Update für PS3, PlayTV 1.02
Begonnen von ossinator
17. Januar 2009, 16:40:36

Am vergangenen Dienstag hat Sony ein neues Update für PlayTV, den DVB-T-Empfänger der PlayStation 3, veröffentlicht. Das Update auf Version 1.02 bringt in erster Linie Perfomanceverbesserungen mit sich.

[b]Changelog[/b]
[list]
[li]Unterstützung für die Sortierung von italienischen TV-Kanälen[/li]
[li]Verbesserter Updateprozess[/li]
[li]Der TV-Guide wird schneller geladen[/li]
[li]Die allgemeine Stabilität wurde verbessert[/li]
[/list]

Das Update selbst ist rund 21 Megabyte groß und kann in den Einstellungen unter dem Menüpunkt "Über" und dann "Update" direkt heruntergeladen werden.
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Happy-Load.com AG
Begonnen von Blacky
16. Januar 2009, 20:55:35
Kam heute 3 mal per Mail.
Interessant ist das man mit der Emailadresse angesprochen wird

[quote]Hallo XXXXXX



leider mussten wir feststellen, dass Sie uns immer noch nicht den Betrag von 89,99 EUR ueberwiesen haben.



Bitte bezahlen sie umgehend per Online-Ueberweisung durch Happy-Load AG.



Nach einer erfolgreichen Zahlung koennen sie den Vertrag innerhalb von 14 Tagen kuendigen.



Link zu den Zahlungsinformationen und Zahlungsmoeglichkeiten:

http://  www.    happy-load.com /?p=activate&id=b2759da044ea9401e7e455f149116a40&hash    =  713fb1535c1580738ea69e570e1da670



Sie koennen sicher und einfach per Kreditkarte oder PayPal bezahlen.



Beachten sie bitte das sie ihre Daten jederzeit per HP-Forget anfordern koennen:



http:// happy-load.com/?p= forgetpass



Fuer Fragen steht natuerlich unser Support-Team zur Verfuegung.





Vielen Dank,



Happy-Load.com AG
[/quote]
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Neue Festplatte gekauft - Frage zur Aktivierung/Lizenz
Begonnen von ProduZa
16. Januar 2009, 16:10:48
Hallo, ich habe mir eben eine neue Festplatte gekauft.. So die will ich auhc jetzt einbauen  nur was ist mit der Windows 7 Testlizenz ( habe Windows 7 ja schon installiert ) muss ich mir da einen neuen Key besorgen und wenn ja wo oder kann ich den gleichen key Verwenden dne ich vor ein paar tagen bei der ersten Installation schon Verwendet habe...
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CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5
Begonnen von schreibermühle
16. Januar 2009, 10:31:32
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Hallo Leute,

wenn ich Vista von Cd boote ist alles ok.
wenn ich aber mit  Windos 7 booten will, bekomme ich das :CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5 als Meldung.
Danach kommt das: BOOTMGR fehlt Neustart mit den"berühmten drei Tasten"

Hat jemand dazu eine Idde ?

Gruß Norbert
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Windows 7 eine billige Kopie von OSX
Begonnen von Apple
10. Januar 2009, 20:43:26
Microsoft ein so großes Unternehmen erlaubt sich ein billige Kopie von OSX Leopard
Viele neue Funktionen sind auch beim Kokurrente Apple zu finden das Doc als Bsp
Da hat sich MS ja wirklich sehr viel ein fallen lassen Große klasse
Fast alles wurde von OSX geklaut naja MS nicht nur schlechter Kunden service ( Sind zu unfähig ein Microsoft zu regestrieren ) sondern auch was Kopieren betrifft. Was Ms da gemacht hat ist nur eine Billige Kopie wie China da wird auch einfach Kopiert was das Zeug hält
Ps wer von den funktionen jetzt von der 7 so begeistert ist soll lieber mal bei Saturn in die Apple abteilung gehen da kann man OSX mal selber testen und man wird sehen das Windows 7 doch nur eine Billige Kopie ist
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PB IMEDIA X7600 GE
Begonnen von jugel08
10. Januar 2009, 12:14:38
Hallo Forum,
habe einen neuen PC (siehe Betreff) erworben und gleich ein dickes Problem, mit dem ich alleine nicht weiterkomme:
Nach Einrichtung von zwei Konten mit admin-Rechten und einem Kinderkonto ohne admin-Rechten hat Vista beim nächsten Neustart die Passwörter nicht wiedererkannt. Verwechslung der PW ausgeschlossen, da ich sie mir notiert hatte. Über das "Gastkonto" kann ich nichts machen, ohne daß das PW (logischerweise) gefordert wird.

Hat jemand eine Lösung oder einen Tipp, wer helfen könnte? Bitte auch in leichter "Anfängersprache" antworten, da ich mit "Comuterisch" nicht kommunizieren kann (ich muß sonst zu oft nachfragen).
Vielen Dank im Voraus!
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Mainboard neu kaufen! Vista DVD auch neu kaufen?
Begonnen von Daniel Payne
10. Januar 2009, 12:14:09
Hi,

also ich möchte mir ein Mainboard kaufen, die Frage ist die, dass ich auch ein neues Betriebsystem kaufen soll?
Also ich habe Vista 32 Bit ORiginal als DVD. Muss ich dann wieder ne Vista DVD kaufen, weil ich mein Hardware wechseln möchte?

Also mein PC habe ich selber zusammen gebastelt!!
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Wo sind die Unterschiede zwischen Vista OEM und Systembuilder!?????
Begonnen von Daniel Payne
10. Januar 2009, 11:25:07
Hi,

also ich möchte mir Vista kaufen.

Allerdings gibts es einmal vista Ultimate 64 bit als OEM version und einmal Vista Ultimate 64 bit als System builder version. Die sind auch um nur 10 Euro unterschiedlich.

Also ich verstehe nicht, was genau sind denn die Unterschiede? ?(

Also ich meine nicht die Standard version, denn die ist mehr als 200 Euro. Ich meine jetzt nur OEM und Systembuilder?

Also was sind genau die Unterschiede?
ich habe überall gesucht, aber es wird nirgendwo genau erklärt?
Welche von den soll ich denn kaufen?

Danke!
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CPU- und Grafikkartenkühler Probleme
Begonnen von ferdinand
07. Januar 2009, 17:36:33
Hallo

Ich habe Problem mit meinen Kühlern im PC.

Es ist so, wenn ich den PC starte, wird es unheimlich laut da drin.(Und ich weiß das jeder Kühler beim start kurz auf 100% geht), dennoch ist das Geräusch  ein anders, denn es hält fast 2-3min an.
Ich habe schon beide kühler sorgfältig gesäubert. So ist zugmindesten der CPU kühler nur 1 min sehr laut (es ist ein kratzendes Geräusch).
Bei meinen Grafikartenkühler jedoch nicht, der dreht dann sau ab und das sehr  unregelmäßig mal schnell wieder langsam und mannschmal hört er gar nicht auf.( das schnell und langsam heißt bei einem Boot).
Er hört und dann auf zu brummen, wenn ich ihn ein paar mal mit dem Fingen zum stehen gebraucht habe.

So kann es jetzt sein, dass sie kaputt sind?
Ddennoch kann es eigentlich nicht sein, denn der PC ist erst 1 Jahr alt.

Also ich glaube es liegt an der Temperatur, denn wenn ich den PC so 10h oder mehr stehen lass kommt das Geräusch. Dazu kommt, wenn ich den PC mehrmals Boote bleibt er irgendwann beim starten leise.
Ebenfalls, dass es an der Temp liegen kann hab ich den PC als Test  so lange gebootet bis er keine Geräusche mehr bei den nach folgenden Boots gemacht hat. So dann bin ich hin gegangen und haben den PC in eine Raum der eine Zimmertemperatur hat von ca. 0°C hat eine halbe Stunde reingestellt danach wieder angeschlossen und da war das Geräusch wieder.

So stimmt das jetzt mit der Temp oder was meint ihr?

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System Recovery Kit for Pavilion Notebook
Begonnen von Skolares
07. Januar 2009, 08:46:06
Moin, ich hätte da mal eine Frage. Und zwar bietet HP auf der Homepage eine Recovery Kit für u.a. auch meinem Lappi an. Wollte mir  die evtl. bestellen.

[url=http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291]http://h10025.www1.hp.com/ewfrf/wc/leavinghp?url=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&desc=https://www.best2serve.com/sales/declare_rcd.php?part=493361-041%26lang=de%26cc=de&lc=de&dlc=de&cc=de&lang=de&os=2093&product=3777291[/url]

[b]Zur Frage:[/b]

Läst sich das auch nutzen, obwohl die vorinstallierte Sicherungspartition (8GB, FAT32) nicht mehr vorhanden ist?

Danke schon mal im vorraus.
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Suche Intel T5750 cpu
Begonnen von Harry Callahan
07. Januar 2009, 08:21:50
Ich will mein notebook aufmotzen, wer hat einen Intel T 5750 mobil-prozessor? Biete für gebrauchte bis 30€.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Halo 2 : live funktioniert nicht
Begonnen von thor22
06. Januar 2009, 12:15:42
Hallo,
also mein problem ist, das ich kein live mehr spielen kann. Wenn ich Halo 2 starte und mich eingeloggt hab ist Live und Netzwerk grau. Hab das original spiel und bevor ich vista neu draufgelegt hatte, funktionierte es auch noch. Allerdings hab ich das spiel nun von nem freund weil ich die cd nicht mehr finde.
schonmal danke für antworten ^^

mfg thor22
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Alte PC Komponenten
Begonnen von Urban
05. Januar 2009, 18:03:28
Hallo,

Hat jemand noch alte SD RAMs und PCI Grafikkarten (z.b 3 Stück ) bei sich rumliegen.

Wenn ja, meldet euch.


Liebe Grüsse

Money King
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Scansoftware gesucht
Begonnen von Nirco
03. Januar 2009, 11:55:58
Hallo!

Ich besitze den Fachbettscanner [b]CanoScan LiDE90[/b]. Die mitgelieferte Scannersoftware entspricht nicht meinen Vorstellungen. Daher bin ich auf der Suche nach einer besseren Scannersoftware.

Mindestanforderungen an die Scannersoftware:

1. Scanvorschau
2. Auswahl des zu scannenden Beriches (Ich will nicht immer eine ganze Seite, sondern Teile davon scannen.)
3. Einfache Übernahme des gescannten Textes in MS Word
4. Ein gutes OCR (Texterkennungsprogramm)
5. Kompatibilität mit Vista und natürlich mit dem Scanner

Wer hat einen Vorschlag?

Viele Grüße
Nirco
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Musikordnerbilder Problem !!!
Begonnen von AsusHDVersion
02. Januar 2009, 21:59:22
ok hi erstmal...ich weiß jetzt nicht ob ich das richtige Forum dafür ausgewählt hab...oder obs das Thema schonmal gab, aber alle meine Kumpels die Vista haben konnten mir auf die Frage noch keine Antwort geben, und als ich gegoogled hab hab ich auch nicht DIE super antwort gefunden und zwar folgendes:

Wenn ich auf mein Ordner eigene Musik gehe.( welche ich auf eienr externen FEstplatte gespeichert hab, die aber per USB verbunden ist mim PC). Dann klick ich auf die Verlinkung die zu meiner Musik auf der Festplatte führt. SOweit so gut, dann geh ich auf den Ordner beispielsweise Hip-Hop, dann auf den Unterordner Rap, dann auf sagen wir Kool Savas so. Nun bin ich bei den Alben. Dann will ich aber für einige Alebn bei denen noch nicht automatisch ein Bild von Vista gewählt wurde, ein Bild haben bzw, einfügen. SO dann klick ich auf die eigenschaften von dem Ordner.

Eigenschaften > Anpassen > dann wähle ich Musikdetails > dann das Ordnerbild auswählen> dann übernehmen und ok.

so und der nimmt das nicht an, ich hab jpg. vormat oder what ever und der nimmt das nicht an, cihw eiß nicht woran das liegt sry...könnt ihr mir weiterhelfen?
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ultimate upgrade nach neuinstallation
Begonnen von TomWaits
29. Dezember 2008, 14:21:07
hallo allerseits.
Ich habe einen Dell- notebook mit original Vista Home Premium. vergangenes jahr habe ich über microsoft direkt auf vista ultimate upgraded (heißt das so  ?(). Nach einem totalausfall des notebooks, einschicken an dell und mit neuer garfikkarte und von dell neu aufgespielten betriebssystem vista home premium, habe ich nun das problem wie ich das ultimate wieder darauf bekomme. ich habe vom ultimate die Rodukt-ID und den Produkt-Key. Das upgarde über anytime-cd funktioniert nicht. ich werde immer aufgefordert eine neuinstallation durchzuführen. trotz eingabe des ultimate-key wird immer nur die home-premium instelliert. weiß jemand rat?
danke!
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XP auf Asus M51SN
Begonnen von moloch7
28. Dezember 2008, 19:41:45
Hallo Leute!

Würde gerne versuchen meinen Asus M51SN mit XP zu betreiben. Treiber usw hät hab ich schon zusammen. Hat auch einiges an Zeit gekostet für das ganze. Doch das Problem ist, wenn ich XP installieren will, kommt bei beginn der setup vorbereitung noch die suche nach der hardware aber der "blaue" schirm kommt gleich gar nicht mehr. dann ists einfach dunkel. kennt das problem jemand??? hab  schon verschiedne xp cd's probiert - ohne erfolg.