Seit heutigem Dienstag gilt das Gesetz zur "Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen". Die Neuregelung sieht für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor. Firmen dürfen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden. Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - werden erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
Firmen dürfen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden.
Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - werden erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.
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