Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort versteckten | |
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FixWin beseitigt Windows Probleme Begonnen von ossinator
20. November 2010, 08:47:03 FixWin ist ein kleines Tool zum Beheben vieler bekannter und nerviger Windows Probleme (z.B. fehlende Vorschaubilder in Ordnern, wurde schon oft im Forum angesprochen). Nach dem Start klickt man auf den Button System File Checker Utility (run sfc /scannow) zum Prüfen vorhandener und Ersetzen fehlerhafter Systemdateien. Dringend empfohlen wird, einen Systemwiederherstellungspunkt zu setzen. Der Button dazu wird auf der Programmoberfläche natürlich angeboten. Sollte der SystemFile-Check keine Probleme bei den System-Dateien ermitteln, kann man sich an die Reparaturen machen. Empfohlen wird immer nur eine Korrektur vorzunehmen und danach das System neu zu starten und den korregierten Fehler zu überprüfen. Notfalls kann man das System zurücksetzen. Man kann dann die einzelnen Bereiche durchgehen und "Reparieren lassen". FixWin ist eine installationsfreie Portable Anwendung und in Englisch und für Windows Vista (32/64) und Windows 7 (32/64) geeignet. Danke an Pebro1 für diesen Hinweis. [size=8pt][i]Quelle: [url=http://www.drwindows.de/windows-news/27965-tooltipp-der-woche-fixwin.html]Dr.Windows[/url][/i][/size] | |
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Der AppData Ordner Begonnen von Patrizzle
13. November 2010, 22:40:30 Hallo Ich habe es so eingestellt, damit alle "versteckten" Ordner zum Vorschein kommen. Und nun sehe ich unter Benutzer den Ordner AppData. Da dieser doch 855 Mb umfasst, würde ich ihn gerne löschen. Doch meine Frage ist: -Wozu ist dieser Ordner überhaupt da? -Warum sind dort Ordner anderer Programme drin? Also Ordner von Programmen, die ich schon seeeehr lange nicht mehr auf dem PC habe. Bild 2: Im Unterordner Local Bild 3: Im Unterordner Roaming --> Darf man diesen Ordner überhaupt löschen (oder zumidest Teile davon)? Ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken. RizZzle | |
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Fünf versteckten Gefahren von Facebook Begonnen von bagira
13. Mai 2010, 17:22:36 Ist Facebook vor neugierigen Blicken, Betrügern geschützt und vor unerwünschten Vermarktern? Facebook kam unter Beschuss in der vergangenen Woche, als 15 Datenschutz-und Verbraucherschutzverbände die eingereichten Beschwerden u. a. das Facebook, welches die Privatsphäre-Einstellungen manipuliert und sich zu nutze macht, z. B. die persönlichen Daten für kommerzielle Zwecke missbraucht. Außerdem waren einige Facebook-Nutzer der Ansicht, dass ihre privaten Chats für viele zugänglich gemacht werden und dadurch eine große Sicherheitslücke entstand, deshalb fragen sich viele, wie sicher Facebook? Die fünf Gefahren, ohne sich dessen bewusst zu sein sind: 1. Ihre Informationen werden an Dritte weitergegeben. 2. Privacy-Einstellungen zurückgesetzt, für einen weniger sicheren Standard-Modus. 3. Facebook-Anzeigen enthalten Malware. 4. Ihre Freunde machen dich unwissentlich verwundbar. 5. Betrüger, die gefälschte Profile erstellen. Frage bleibt, ist Facebook eine sichere Plattform zur Kommunikation mit Ihren Freunden? Facebook ist eine der beliebtesten Websites. Sicherheitslücken werden in Facebook trotzdem regelmäßig gefunden. | |
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Windows 7 Bootloader wiederherstellen Begonnen von naums
« 1 2 19. April 2010, 15:18:26 Kurze geschichte: Ich hab Windows 7 und Debian. nun bin ich auf die Idee gekommen XP zu installieren, un hab ne neue Partition erstellt um XP zu installieren. Dass XP den GRUB überschreibt war mir klar. ABER: Wo verdammt ist denn nu der Windows 7 Bootloader hin? Weil mit GRUB (den ich wiederhergestellt habe) finde ich Windows 7 nicht mehr. Jetzt müsste der Win 7 Bootloader ja mit "bootrec.exe /Fixmbr" und "bootrec.exe /Rebuildbcd" wiederherstellbar sein. ALLERDINGS: isser net. Wie gesagt XP und 7 sind da. Fixmbr läuft ohne Fehler ab, aber Rebuildbcd erkennt keine Windows Installationen... What the fuck soll ich nun tun? Wie kann ich den Windows 7 Bootloader wiederherstellen, bzw. Windows 7 booten? (und wenn der GRUB überschrieben wird, was er wird, ists mir egal, schließlich kann man Linux mithilfe vom Windows 7 Bootloader booten ^^) Bitte um Hilfe. (und nein: das soll jetzt keine Grundsatzdiskussion ob Linux oder Windows besser ist werden.) | |
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NFS Underground 2 savegames unter Windows 7 ??? Begonnen von Dr.Butcher
09. Januar 2010, 18:38:27 Moin @all Ich will nach langen mal wieder NFS Underground 2 spielen, allerdings find ich keinen Ordner wie die Savegames hin müssen. :grübel kann mir jemand weiterhelfen. Vieln Dank im vorraus | |
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ordner erstellen sich selbstständig Begonnen von fresh mike
« 1 2 3 14. Dezember 2009, 14:42:01 hi leute hab folgendes problem: wenn ich auf meinem desktop dateien wie verknüpfungen oder bilder habe und diese dann lösche, sind sie vorerst mal weg. wenn ich dann aber meinen pc neustarte werden auf dem desktop ordner erstellt, die den namen der gelöschten datei mit dem zusatz .Ink haben, aber leer sind. es nervt mich halt bei jedem systemstart diese ordner zu löschen. kann mir da jemand helfen? danke im vorraus. | |
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$Recycle.bin - MSO Cache - Config.msi in Windows Partitionen - Warum? Begonnen von Canon
20. Oktober 2009, 19:59:37 Hallo, ahbe gerade gesehen, dass ich in meinen Partitionen - C - D - E Jeweils folgende Ordner habe, die vorher nicht dort waren: C: $Recycle.bin Documents and Setting - mit einem Schloß davor Dokumente und Einstelleungen - mit einem Schloß davor Programme - mit einem Schloß davor Programme - ganz normal zu öffnen Die Programme mit dem Schloß davor können nicht geöffnet werden, der Zugriff wird verweigert. D: $Recycle.bin MSO Cache Config.msi System Volume Informationen Das gleiche auf Laufwerk E Was soll das und vor allem warum ist es dort, wo es doch zuvor nicht dort war? Wie kann ich das dauerhaft entfernen? Danke für Infos und Hilfe. | |
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Acronis erkennt vorherige Images nicht. Begonnen von Oemer
« 1 2 25. September 2009, 15:54:08 hallo alle zusammen, Ich mache grad mein Praktikum in einem Unternehmen. Meine Aufgabe besteht darin, das folgende Problem zu lösen: Das Unternehmen hat Testrechner, wo Betriebssysteme wie win2000, winxp, win vista als images drauf sind. Letztens haben wir mit acronis win7 images draufgespielt. So: Jetzt funktionieren die anderen Betriebssysteme nicht mehr(win7 teilweise auch nicht). Ich habe mich damit beschäftigt und habe herrausgefunden, dass beim imagen von win7, der Rechner automatisch eine versteckte Sicherungspartition erstellt. Jetzt erkennt acronis die alten images(zb vista) nicht mehr. Was muss ich machen, um dieses Problem zu lösen? Welche Einstellungen muss ich vornehmen? Danke fürs Lesen Oemer | |
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Kino.to mit versteckten Abo's Begonnen von Lord_Zuribu
« 1 2 07. April 2009, 13:25:25 Spiegel Online warnt vor dem beliebten Filmportal Kino.to. Laut deutschen Verbraucherschützern handelt es sich dabei um eine der schlimmsten Abo-Fallen im Internet. Die Verbraucherzentrale habe derzeit mit übermässig vielen Rechtsberatungen rund um die Webseite zu tun. Das Portal ist nämlich mit Werbung von dubiosen Geschäftspartnern zugepflastert, heisst es. Die Jugendlichen werden mit diversen Angeboten wie Software-Downloads gelockt und könnten die dahintersteckenden Abo-Fallen nicht immer als solche identifizieren. Weiters gäbe es auf der Seite von Kino.to jede Menge Pop-ups, wobei Trickbetrüger einen Virenbefall vortäuschen. Wie immer sollen dadurch Käufer des vermeintlichen Removal-Tools angelockt werden. Auch eine beliebte Masche: Den Besuchern von Kino.to wird vorgegaukelt, Sie müssten zum Betrachten der Filme ein bestimmtes Plug-In oder ein Update downloaden. Auch hinter diesen Aufforderungen stecken Kriminelle, die danach trachten, möglichst viele Rechner mit Malware zu infizieren. [size=7pt]Quelle: http://www.pctipp.ch/news/sicherheit/47250/kinoto_in_schlechtem_licht.html[/size] | |
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Kann eine VERSTECKTE Partition (mit BS WinXP) insgeheim überschrieben werden? Begonnen von lune
16. März 2009, 16:11:41 Hallo, Helfer in der Not! Es kommt mir vor, als müsste ich im Fadenkreuz schärfster Schadsoftware stehen. Habe mir zu meinem Vista- "AKOYA MD 8828" nachträglich von einer Fachwerkstatt zusätzlich XP installieren lassen (fehlende SataTreiber; meine zwei wichtigsten Anwendungen liefen/laufen nicht unter Vista). Nach heftigen Angriffen auf einzelne unersetzliche Verzeichnisse (2x exakt 10.000 Dateifragmente von je 4 KB - was sicher unmöglich durch normale chk-Partitionierungsfehler verursacht werden konnte - eine Fehlermeldung hieß dann auch , durch eine EXTERNE Anwendung seien die Datein verändert worden und kein Dateiende mehr erkennbar) wollte ich das Übel (dieser Schädlingssoftware) an der Wurzel anpacken, indem ich die Vista-Betriebssystempartition formatierte und darauf Vista neu installierte. Als ich danach dann die Partition mit dem BS XP wieder sichtbar mache, finde ich zu meinem Schrecken in dieser Partition kein XP mehr vor, sondern irgendwelche - z. T. virenbehaftete - Restdateien, insb. von "Visual Studio 9.0 Beta Program", das ich meines Wissens selber nie je installiert hatte, dann eine unzugängliche und uneinsehbare "System Volume Information" von wohl 2,49 GB. Also frage ich: 1. Kann eine VERSTECKTE Partition insgeheim tatsächlich (etwa dr. ein Schadprogramm) geknackt und sogar überschrieben werden? (Zum Verstecken gebrauchte ich "Paragon Partition Manager 9".) 2. Könnte es sein, dass sich das Betriegbssystem WinXP in dieser unzugänglichen Datei "System Volume Information" befindet? (Und wie könnte ich das wieder reaktivieren?) Danke! | |
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55 Heute im c't-magazin gesehen... Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an. Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen. Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen. [b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b] | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Vorinstalliertes Vista ohne CD neu installieren!? Begonnen von Noxis
20. Dezember 2008, 19:51:47 Hallo, Ich habe mich hier mal angemeldet, um der Lösung meiner Probleme eventuell ein Stück näher zu kommen. Vieles habe ich schon in unzähligen verschieden Ausführungen lesen können, nur irgendwie ist mir dennoch nicht wirklich etwas klar geworden oder es gibt bei jeder Lösungsmöglichkeit einen Haken. Zur Sache, ich habe einen gebrauchten Desktop PC gekauft, von Acer, mit eben einem vorinstallierten [b]Vista Home Premium 32 bit.[/b] Nun ist ja irgendwie klar, dass man nach einer solchen Übername schon gerne die Systemplatte formatieren und das OS neu aufsetzen würde.. nur war mir ja schon bewusst, dass ich ohne Vista CD da nicht einfach mit loslegen kann, also hab ich erstmal so versucht alles "zu säubern" Nun spiele ich aber WoW über WLAN und habe Probleme mit regelmäßigen Verzögerungen von 2 Sekunden und den Eindruck, das irgendwas nicht rund läuft. Beim starten bekomme ich auch hin und wieder eine Meldung darüber das yakslkdaj keine Ahnung was nicht mehr funktioniert und all so Dinge eben, die ich nicht einordnen kann. Ich könnte XP installieren und mal schauen, wie es damit läuft aber würde Vista viel lieber behalten und da ich den Key ja nun habe würde ich den auch gerne nutzen. Habe das selbe mit meinem Laptop nur den formatier ich einfach nicht :) Das beste wäre ich hätte eine Vista CD aber so ist es ja leider nicht und ich habe keine Ahnung wie ich an eine solche kommen kann. Es gibt keine Downloads nichts.. habe gerade im DOS die Recovery Partition von rund 7 GB gesehen.. kann ich damit was anfangen? Zur Recovery CD erstellung finde ich ja nur das von ACER und das scheint mir nicht so, als könnte ich damit dann formatieren und das System neu installieren!? Kann mir bitte jemand erklären was ich da machen kann? Wäre sehr dankbar Grüße Nox | |
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Temporäre Internet Files Begonnen von Zhongguo
02. November 2008, 12:08:36 Hallo liebe Community, da ich dieses Thema bei der Suche nicht gefunden habe, frage ich auf diesem Wege mal nach. Wo findet man bei Vista die Temporären Internet Files? Bei XP waren die immer bei C: - Dokumente u. Einstellungen - usw. Bei Vista finde ich nur den Ordner "Temp", das kann es aber nicht sein. Hatte mal eine Malware eingefangen und mein Virenscanner hat mir eben diesen Ort (Temporäre Internet Files) angezeigt. Habe diese Malware zwar mit meinem Virenprogramm gelöscht, aber wie kann ich eben diesen Ort finden? Vielen Dank für jede Antwort und Hilfe. MfG Zhongguo | |
9 Antworten 9707 Aufrufe |
RAM wird von BIOS und Taskmanager nicht erkannt, aber in der Systeminformation! Begonnen von McDV
17. Oktober 2008, 20:22:31 Hi! Ich bin neu hier und habe gleich ein Arbeitsspeicher-Problem. ;) Ich benutze einen Laptop (Acer Aspire 3680-200) und hatte bisher 1GB RAM verbaut und zwar in Form von zwei 512 MB-Riegeln (DDR2-SODIMM-SDRAM). Weil er mir damit zu langsam war, habe ich auf 2 GB aufgerüstet (mit einem 2GB-Kingston-Riegel). Gekauft habe ich den bei PC-Spezialist, wo mir gesagt wurde, ich sollte probieren, ob er schneller ist, wenn ich nur den 2 GB Riegel benutze oder mit einem 512er dazu, also insgesamt 2,5 GB. Logisch, dass dann DualChannel nicht funktioniert, aber funktioniert das denn überhaupt, wenn man nur einen Riegel drin hat? Nun ja, ich wollte es einfach ausprobieren und habe Beobachtungen gemacht, die mir sehr spanisch vorkamen... Wenn ich nur den 2 GB-Riegel drin hab ist alles ok. Setze ich zusätzlich den 512er in den oberen Slot ein, dann geht auch alles scheinbar ohne Probleme! Aber: Im BIOS werden mir lediglich 2037 MB angezeigt - genauso, als wenn ich nur den 2 GB-Riegel drin habe. Genauso ist es im Windows-Taskmanager, da werden auch nur 2037 MB angezeigt. OK, erstmal sieht das nach einer klaren Sache aus. Ist es aber nicht! Denn wenn ich in die Systemsteuerung gehe (dort, wo auch die Leistungsbewertung gemacht wird), dann zeigt er mir nun 2,5 GB RAM an (und bei nur einem Riegel 2 GB)!!! Wie kann das sein, dass Vista da 2,5 GB anzeigt, aber weder das BIOS, noch der Taskmanager das anzeigen? Wenn ich übrigens die Speicherriegel wechsel, also nach unten den 512er und nach oben den 2GB setze, dann geht gar nichts mehr, sprich der Rechner schaltet sich zwar ein, aber lässt sich weder ausschalten, noch wird irgendwas angezeigt. Es scheint auch keiner der 512er-Riegel kaputt zu sein. Es ist egal welchen ich nehme, das Phänomen bleibt. Einen der Riegel habe ich inzwischen in den Laptop meines Bruders eingesetzt und ihm damit 1 GB statt 512 MB beschert. Bei ihm geht der Riegel ohne Probleme. Auch wundert mich eine andere Sache, die aber nicht direkt damit zu tun hat. Mein Laptop hat 256 MB shared Grafik-Memory, die ich im BIOS auch zwecks Aero komplett aktiviert habe. Aber dennoch werden mir im Taskmanager die 2037 MB angezeigt. Müsste davon nicht was für den Grafikspeicher weggehen? Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet! Falls es wichtig ist, ich habe (so weit ich weiß) einen Intel 945er Chipsatz, das BIOS ist von Phönix (allerdings scheint das nicht sehr viele Einstellmöglichkeiten zu haben...). Viele Grüße McDV | |
12 Antworten 6781 Aufrufe |
Standard Ordner Begonnen von Gryver
14. Oktober 2008, 15:16:20 erstmals hallo leute!! In meinem Standart Orner sind die Ordner nicht mehr grün gefärbt(downloads,destkop,bilder) und sind wie ganz normale ordner gelb.Wie kann ich das wieder machen damit sie wieder grün werden !!! warte auf eure Antworten :D ps=Gryver | |
16 Antworten 14104 Aufrufe |
Versteckter Ordner lässt sich nicht löschen? Begonnen von Specialforces
« 1 2 11. Oktober 2008, 16:42:40 Also ich habe einen Versteckten Ordner erstellt, wie es in der Computerbild Ausgabe 21/08 steht, erstellt. Nun kann ich ihn aber nicht nach dem Vorgehen dort löschen. Wenn ich in die EIngabeaufforderung dann ren"(bei gedrückter alt-Taste auf Zifferblock 255)" x eingebe steht da: Das System kann die Datein nicht finden. Könnt ihr mir helfen? | |
41 Antworten 17136 Aufrufe |
Problem mit USB Geräten / Ist der gefundene Lösungsweg der richtige? Begonnen von Mad Beagle
« 1 2 3 16. August 2008, 17:49:51 Hallo erstmal von einem neuen User. Bin hier ganz frisch angemeldet und hoffe verzweifelt auf Hilfe: Ich habe ein Problem mit meinen USB Geräten. Es fing damit an dass mein Microsoft Joystick nicht mehr funktionierte. Eine Installation ist nicht mehr möglich. Nach der Neuinstallation des Rechners mit Win Vista 32bit Buisness.wurde er ganz von alleine erkannt. Mittlerweile bricht die Installation ab weil er keine Treiber findet. Neuerdings macht er das gleiche wenn ich meinen USB2.0 Hub anschließe. Und...was wirklich die Krönung ist....auch mit meiner Microsoft IntelliMouse Optical macht er das Gleiche. Auch diese wurde eigentlich automatisch installiert und lief bisher einwandfrei. ALLE diese Geräte haben bis vor Kurzem noch einwandfrei funktioniert. Nun bin ich leider ehr Laie...über die Suche habe ich diesen Lösungsweg gefunden: http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=4964.0 Bevor ich nun etwas falsch mache wollte ich die Frage an euch geben ob dies in meiner Situation richtig ist. Was passiert danach? Werden nach einem Neustart alle Treiber komplett neu gesucht? Sollte ich evtl. etwas anderes machen/versuchen? Wäre echt toll wenn mir hier jemand helfen kann...selbst weiß ich nicht mehr weiter. Bislang lief das System völlig problemlos... ?( Schonmal Danke im Voraus. Gruß Beagle | |
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Mehrere Fotos umbenennen Begonnen von Pehlewi
03. Juli 2008, 18:04:38 Ich habe eine Reihe von Fotos in einem Ordner markiert und umbenannt. Beim Bestätigen der Enter-Taste waren diese dann verschwunden. Sie sind nicht im Papierkorb. Der File Recover brachte nicht das gewünschte Ergebnis und auch über Zubehör/Eingabeaufforderung ließen sich diese Dateien (alles .jpg) nicht wieder auffinden. Hat jemand eine Idee, wo sich die Fotos noch verstecken können? Pehlewi --------------------------------- Ja, sie müssen versteckt sein. Aber ich finde die Fotos nicht wieder. In dem ursprünglichen Ordner ist nur noch ein Foto, dass nicht markiert war - die andere 30 sind WEG. Wo kann ich denn die Fotos noch suchen? -------------------------------- Erledigt - auch alle Ordner anzeigen, spendierte mir leider nicht die gesuchten Fotos. Weitere Vorschläge? |
Ich habe seit längerer Zeit das Problem, damit sich ein versteckter Ordner nicht öffnen lässt. Egal wie man versucht, rein zu kommen, hängt sich der Windows-Explorer sofort auf.
Kann mir jemand hilfreiche Tips geben?
Danke im Voraus
LG