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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort forrum
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kein Ton mehr am Laptop
Begonnen von miirs
08. Januar 2012, 20:45:50
Hallo  :)
mir ist was ganz komisches passiert. vor etwa einer Stunde ging der Ton an meinem Laptop noch einwandfrei, aber plötzlich kann ich in youtube oder auf anderen Seiten die Videos nicht mehr mit Ton anschauen, der bleibt einfach weg. Merkwürdig ist aber, dass in Facebook dieses Geräusch, wenn man eine Nachricht bekommt, noch zu hören ist.
Wahrscheinlich habe ich mich nur irgendwo verklickt, aber ich weiß nicht was ich tun soll .. habe schon die Youtubeseite aktualisiert und noch mal neu geöffnet, aber keine Chance..
habe Windows 7, falls das irgendwas hilft ..

kann jemand helfen ??

Lieber Gruß, miirs

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Kein Ton mehr
Begonnen von toby
22. September 2011, 11:14:48
Hallo,

ich versuche jetzt schon 1 Woche rum, aber ich bekomme einfach kein Ton mehr.
Egal was ich abspiele.. Normale Musik oder Youtube Videos oder Spiele..
Also es kommt kein Ton aus den Lautsprechern am Laptop und auch nicht aus meinen richtigen Boxen.
In den Ton Einstellungen hab ich auch schon geguckt und nichts auffälliges gefunden.
Ihr könnt mir da bestimmt helfen!?

Liebe Grüße
Tobi  :))
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Brennprogramm
Begonnen von walter
08. Juli 2009, 13:05:05
Hallo!

Habe gestern bei einem Kollegen CD Burner XP 4.2.4.1 installiert .Laufwerk wird korrekt erkannt und bis zum Auswahlfenster  CD abschließen oder offen lassen ist alles OK.Beim klick auf CD offen lassen sollte doch dieses kleine Fenster mit dem Brenn Fortschritt kommen,statt dessen kommt diese Fehlermeldung:

System-Null ReferenceExeption:Object reference not set to au instant object ot CD.....

Rechner hat XP mit SP3.Was bedeutet diese Meldung?

Gruß walter
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Drucker - Netzwerkdrucker - Kaspersky und Vista
Begonnen von MSNler
27. März 2008, 18:18:34
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Hallo Vistarianer,

habe seit kurzen das Problem, dass meine Drucker nicht funktionieren. Starte ich den Rechner wird Kaspersky Internet- Security mitgestartet. Kein Netzwerkdrucker oder PDF Drucker funktioniert. Deaktiviere ich Kaspersky und drucke, dann funktionieren alle Drucker. Schalte ich nun Kasp. wieder ein, gehen auch alle Drucker  :grübel. Bis zum nächsten Neustart. Ports sind alle frei. Es kann nur mit Kasp. zu tun haben, da ja nach dessen Abschaltung alles läuft. Bei meinem Bruder, das gleiche Problem. Ich habe 32bit Version, er 64bit Version. Hat jemand Erfahrungen?? ?(


MSNler