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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort dessen
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Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinform
Begonnen von Ian
24. Juli 2012, 22:05:29
Habe ein Problem.

Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen (in der Registrierung) unvollständig oder beschädigt sind. (Code 19)

Was muss ich tun das der CD Rom wieder geht?
Ich habe Windows 7 Hatte aber bis jetzt kein Problem.

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FehlerCode 19
Begonnen von vox
13. Juli 2012, 15:51:54
Hallo , wer kann mir helfen? 2 DVD-Laufwerke haben sich verabschiedet. Folgender Fehler :
" Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen (in der Registrierung) unvollständig oder beschädigt sind. (Code 19) " H E L P :.............
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CD_Rom Laufwerk Treiber
Begonnen von Silberbird
26. Oktober 2011, 15:28:51
Hallo Pebro1,

danke für deine Hilfe.
Ich habe mir den Treiber von der Medion Seite heruntergeladen, beim installieren kommt Fehlermeldung "String Error Wrong OS2 wurde nicht in der Stringtabelle gefunden", "N Vidia Set up Fehler, Error Wrong OS2"

Was ist damit gemeint?

Das Treiber Prüfprogramm habe ich installiert.Es zeigt mit 10 überaltete Treiber an. Wenn ich diese über den Gerätemanager aktualisieren möchte, kommt die Meldung, dass der neueste Treiber vorhanden ist.
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Fehler nach Neuinstallation Vista
Begonnen von Silberbird
25. Oktober 2011, 19:56:43
Hallo,
habe folgendes Problem: ich habe Vista auf meinem Laptop neu installiert  und jetzt erscheint im Gerätemanager ein gelbes Warnschild. Beim CD-Rom Laufwerk erscheint " Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen (in der Registrierung) unvollständig oder beschädigt sind. (Code 19)"
Am Anfang hat es aber funktioniert, sonst hätte ich Vista mit CD nicht neu aufspielen können! Es ist ein "TSSTcorp CD/DVDW SN-S082D" Laufwerk. Treiber habe ich versucht neu zu installieren, war aber in Ordnung.
Ich bin ratlos. Was kann ich noch machen? Kenne mich mit PC nicht soo gut aus!

Danke
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Vista startet nicht mehr richtig
Begonnen von pbg92
21. Februar 2011, 01:27:26
hallo,

ich habe im [u]bios[/u] die festplatte von [u]sata auf ide[/u] umgestellt damit win xp damit klarkommt. nun war das problem win xp wollt festplatte formatieren und somit habe ich das abgebrochen.
jetzt ist es soweit das acer(festplatte C:) jetzt festplatte G: ist und PQSERVICE ist jetzt C:

im bios wieder von [u]ide auf sata umgestellt.[/u]

broblem ist vista startet bis steht willkommen und dann wird desktop geladen, und dann passiert nix. durch systemrep. über dvd habe ich das überhaupt wieder zum leben erweckt.

beim desktop wird geladen und da bleibt er stehn. wenn ich dann taskmanager öffe kommt meldung:  [b]Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die datei kann nicht zugegriffen werden. SIe verfügen eventuell nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.[/b] das hat was mit dem [b]rundll32.exe[/b] zu tun
dann sage ich dem explorer.exe öffnen das tut er auch aber nur im bestimmem maße. systemsteuerung z.b. wennich öffne wird nix angezeigt.
firefox hat nix mehr gespeichert. keine pw oder sonst was.
icq ist jetzt auf englisch.
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Hilfe ! PC Maus reagiert nicht mehr !
Begonnen von golfmelli
22. März 2010, 18:53:25
Hallo, wir haben uns Windows Vista Home Premium installiert. Alles funktioniert- nur unsere Maus (kabelbetrieben) funktioniert nicht mehr. Runtergefahren etc. haben wir den PC schon etliche Male. Der Gerätemanger gibt uns unter Mäuse und andere Zeigegeräte, Allgemein den Hinweis : Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen ( in der Registrierung) unvollständig oder beschädigt sind (Code 19).

Was kann ich nun tun ?

Viele Gruesse
Melli 
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alle .exe starten automatisch Media Center in Windows 7
Begonnen von lot4545
20. Januar 2010, 10:10:29
Ich habe kürzlich ein neues Programm installiert. Dabei ist einiges schiefgelaufen, u.a. liess sich das Programm nicht per Doppelklick öffnen. Statt dessen kam die Abfrage, mit welchem Programm denn geöffnet werden soll. Hier war das Media Center markiert. Kam mir zwar komisch vor, habe ich aber dann dennoch versucht. Leider scheine ich dabei übersehen zu haben, dass das Häkchen bei "diese Dateien immer mit diesem Programm öffnen (oder so ähnlich)" gesetzt war.
Als Folge wollen nun alle .exe - Dateien, also auch Internet Explorer, die Systemprogramme wie Systemwiederherstellung usw. mit dem Media Center geöffnet werden ==> rien ne va plus, nichts geht mehr ..
Die .exes stehen in der Datei- und Programmzuordnung nicht zur Verfügung, lassen sich daher an der Oberfläche nicht umstellen.
Eisbaer hatte im Oktober letzten Jahres das gleiche Problem unter Vista und hat von Netzmonster einen Link und einige Reg-Korrekturdateien erhalten.
Auf dem Link finde ich nichts zu Windows 7 und die Vista-Reg-Dateien einfach unter 7 auszuführen, traue ich mich nicht.
Kann mir denn jemand helfen?
Danke schon im Voraus.
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Windows vista ultimate 64 bit
Begonnen von Haucki
11. September 2009, 15:34:03
Soll ich mein pc neu machen ?( wenn das vista so viele faxxen macht und dan den grafiktreiber von mir instalieren und nicht von Windows uptade oder soll ich das system jetzt so lassen, das system ziet bei mir jetzt schon 18 gb  :kaffee
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DVD/CD-ROM Laufwerke
Begonnen von dannytr
18. März 2009, 19:16:34
Hallo

wollte soeben ein neues Game installieren und mein DVD-Laufwerk hat die DVD nicht erkannt/ abgespielt. Hab im Gerätemanager nachgeschaut. Dort steht :
Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen (in der Regestrierung) unvollständig oder beschädigt sind (code 19).

Klicken Sie auf "Prblembehandlung" bla bla bla....

Was kann ich tun?



Gruß Danny

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CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5
Begonnen von schreibermühle
16. Januar 2009, 10:31:32
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Hallo Leute,

wenn ich Vista von Cd boote ist alles ok.
wenn ich aber mit  Windos 7 booten will, bekomme ich das :CDBoot: Cannot boot from CD-Code:5 als Meldung.
Danach kommt das: BOOTMGR fehlt Neustart mit den"berühmten drei Tasten"

Hat jemand dazu eine Idde ?

Gruß Norbert
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad"
Begonnen von justasking
01. September 2008, 23:38:08
« 1 2
Hallo go-Vista User!
wenn ich Daten, z.b. downloads unter meinen Partitionen speicher will kommt immer folgende Fehlermeldung:
"Sie verfügen nicht über die Berechtigung zum Speichern in diesem Pfad. Wenden sie sich an den Administrator, um diese Berechtigung zu erhalten. Möchten sie stattdessen im Ordner ... speichern?"
wenn ich in nem unterordner speichere, kommt die fehlermeldung nicht, aber wenn ich direkt unter c: oder d: speichern will kommt diese dämliche meldung.

kann ich das irgendwie ausschalten?

MfG Ordinary
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gerätemanager (fehlermeldung)
Begonnen von amarok
30. April 2008, 02:31:06
hallo erstmal
ich habe eine frage
in meinem gerätemanager unter tragbare geräte habe ich gesehen das unter dem microsoft WPD dateisystem volumentreiber ein ausrufezeichen steht.
habe das das angeklickt und da steht :

Dieses Hardwaregerät kann nicht gestartet werden, da dessen Konfigurationsinformationen (in der Registrierung) unvollständig oder beschädigt sind. (Code 19)

Klicken Sie auf "Problembehandlung", um Daten zu diesem Gerät an Microsoft zu senden und zu prüfen, ob eine Lösung verfügbar ist.

habe schon versucht die treiber zu aktualisieren aber dann komt es wäre schon der neueste treiber.
ich wäre sehr dankbar könnte mir jemand helfen das problem zu lösen

ich weis auch gar nicht was damit überhaupt gemeint ist
danke schonmal
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Hilfe! Wie Treiber manuell entfernen?
Begonnen von Helga
20. Februar 2008, 12:19:04
Ich brauche dringend Rat von einem Profi!
Da der Scanner-Treiber für meinen "HP 4300 C" nicht kompatibel für das Vista System meines neuen PC ist, habe ich folgende Anleitung befolgt (der 5. Eintrag auf der Seite von "Olio 11":
http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=454.0;topicseen
Ich habe mich genau an die Anleitung gehalten, trotzdem funktioniert der Treiber nicht. Der Treiber erscheint auch nicht in den Programmen bzw. bei der Software, ich kann den Treiber also nicht über die Systemsteuerung entfernen. Wo der Treiber-Ordner seinen Kram entpackt hat, weiß ich zwar, aber ich kann keine uninstall.exe finden, um die Dateien händisch zu entfernen.
Beim Systemstart blockiert Vista´s Bitdefender nun ständig diese Anwendung " 4300 C Windows XP Driver Update".
Ausserdem schreit Antivir "Exception in Modul AVCENTER.EXE (07.02.00.14): Plugin: Scanner, Function: tabpagerefresh", und noch einige Zeilen. Dieses Fenster lässt sich gar nicht wegklicken.
Ihr seht, da hab´ich ein ganz schönes Problem am Hals...
Bitte dringend um Euren Rat!