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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort 2008
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Programm schnellstart im Startmenü wiederherstellen???
Begonnen von lukie_hat_vista
11. Januar 2009, 21:13:00
Hey, das ist mein erster Beitrag würde mich freuen wenn ihr mir helfen könnt;)
Ich habe folgendes Problem:
Ich brauche die standart einstellungen von den einstellungen im startmenü siehe bild: [URL=http://img406.imageshack.us/my.php?image=vistahw0.jpg][IMG]http://img406.imageshack.us/img406/9106/vistahw0.th.jpg[/img][/URL] könnt ihr mir da helfen???
DANKE schonmal

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6TO4 Adapter
Begonnen von scholle86
11. Januar 2009, 16:53:21
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Habe probleme mit diesem adapter, nach einiger zeit im internet stürzt mein notebook ab ( chrashdamage) und sagt das es an dem adapter liegt! fehlercode 10 wird angezeigt und treiber soll auf neusten stand sein! Wer kann mir dabei helfen? danke schonmal im vorraus.
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Ping funktioniert aber keine Anzeige der Webseite
Begonnen von happyobi
11. Januar 2009, 14:33:35
Brauche dringend Hilfe,
surfe seit 3 Tagen durchs Netz und finde keine Lösung. Hier mein Problem.
Habe neuen Vista Home Premium Rechner und kann mit IE7 oder Firefox keine Internetseite anschauen(Webseite kann nicht angezeigt werden). Ping auf Google oder andere seiten funktioniert.
Gehe über ein Fritz 7050 Modem ins Netz(DSL). Habe noch einen XP Rechner angeschlossen und der funktioniert einwandfrei.
Hier ist noch die ipconfig.



Microsoft Windows [Version 6.0.6001]
Copyright (c) 2006 Microsoft Corporation. Alle Rechte vorbehalten.

C:\Users\obi>ipconfig/all

Windows-IP-Konfiguration

  Hostname  . . . . . . . . . . . . : Heim
  Primäres DNS-Suffix . . . . . . . :
  Knotentyp . . . . . . . . . . . . : Hybrid
  IP-Routing aktiviert  . . . . . . : Nein
  WINS-Proxy aktiviert  . . . . . . : Nein

Ethernet-Adapter LAN-Verbindung:

  Verbindungsspezifisches DNS-Suffix:
  Beschreibung. . . . . . . . . . . : NVIDIA nForce 10/100/1000 Mbps Ethernet
  Physikalische Adresse . . . . . . : 00-22-68-3A-8A-03
  DHCP aktiviert. . . . . . . . . . : Nein
  Autokonfiguration aktiviert . . . : Ja
  IPv4-Adresse  . . . . . . . . . . : 192.168.178.5(Bevorzugt)
  Subnetzmaske  . . . . . . . . . . : 255.255.255.0
  Standardgateway . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  DNS-Server  . . . . . . . . . . . : 192.168.178.1
  NetBIOS über TCP/IP . . . . . . . : Aktiviert
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Trotz defrag keine Volumeverkleinerung
Begonnen von Blumenkind
11. Januar 2009, 14:30:26
Ich wollte für Win 7 von meiner Systemplatte 20GB abzweigen. Ich hab sie jetzt schon mehrmals mit Tuneup  defragmentiert.
Es geht aber immer noch nicht. Systemwiederherstellung hatte ich auch schon abgeschalten.
Die Datenträgerverwaltung lässt da nix zu.

Gibts da noch paar Vorschläge?
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Wo sind die Unterschiede zwischen Vista OEM und Systembuilder!?????
Begonnen von Daniel Payne
10. Januar 2009, 11:25:07
Hi,

also ich möchte mir Vista kaufen.

Allerdings gibts es einmal vista Ultimate 64 bit als OEM version und einmal Vista Ultimate 64 bit als System builder version. Die sind auch um nur 10 Euro unterschiedlich.

Also ich verstehe nicht, was genau sind denn die Unterschiede? ?(

Also ich meine nicht die Standard version, denn die ist mehr als 200 Euro. Ich meine jetzt nur OEM und Systembuilder?

Also was sind genau die Unterschiede?
ich habe überall gesucht, aber es wird nirgendwo genau erklärt?
Welche von den soll ich denn kaufen?

Danke!
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Support für Windows 2000 endet 2010
Begonnen von ossinator
09. Januar 2009, 14:13:33

Am 13. Juli des Jahres endet der Support für Windows 2000.

Betroffen sind die Systeme Windows 2000 Professional und Windows 2000 Server. Diese wurden bisher noch im Rahmen des Extended Support mit Patches unterstützt. Die Online-Selbsthilfe-Ressourcen sind allerdings auch danach noch nutzbar.

Am 13. Juli 2010 werden außerdem die Produkte Windows Server 2003 und Windows Server 2003 R2 in die Extended Support-Phase eintreten. Diese endet für beide Betriebssysteme dann am 14. Juli 2015. Sicherheitsupdates und kostenpflichtiger Support werden in diesem Zeitraum weiterhin angeboten.

Kunden haben auch Zugriff auf ältere Patches sowie auf die Online-Selbsthilfe-Ressourcen. Nicht-sicherheitsrelevante Hotfixes sind nur für Kunden verfügbar, die am EHS-Programm (Extended Hotfix Support) teilnehmen. Der Windows Server 2008 wird bis zum 09. Juli 2013 in der Mainstream Support-Phase unterstützt.
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Unzufrieden mit TuneUp 2009
Begonnen von OCtopus
09. Januar 2009, 13:42:46
Gestern ließ sich bei mir wieder einmal ein Programm nicht über die Standard-Deinstallationsroutine deinstallieren. Es blieb mir nichts anderes übrig, als die Programmordner manuell zu löschen. Danach habe ich voll Hoffnung den Registry-Cleaner von TuneUp laufen lassen und gedacht, der räumt mir jetzt die überflüssigen Sachen aus der Registry. Diesen Vorgang habe ich nach mehrmaligem Neustart mehrmal wiederholt.

Pustekuchen. Auch nach mehrmaliger "Reinigung" blieben über [b]460 Einträge[/b] in der Registry übrig, die auf das händisch entfernte Programm verwiesen haben und dabei sogar hunderte von eindeutig fehlerhaften Einträgen, weil sie auf den gar nicht mehr vorhandenen Programmordner verwiesen haben.

Es blieb sogar so viel in der Registry übrig, daß mir eine Neuinstallation des Programms immer mit dem Hinweis verwehrt wurde, es sei schon installiert und ich solle es erst entfernen, bevor ich neu installiere.

Erst als ich mit dem "Registry Workshop" alles, was irgendwie auf dieses deinstallierte Programm Bezug nahm, von Hand entfernt hatte, konnte ich neu installieren. Wofür brauche ich dann eigentlich den Registry-Cleaner von TuneUp? Kann man vergessen. Was meint ihr?
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Nvidia GeForce-Treiber 181.20 für Vista und XP
Begonnen von ossinator
09. Januar 2009, 12:31:13

Der Grafikchiphersteller Nvidia hat heute eine neue Version seines GeForce-Treibers veröffentlicht. Neben diversen Fehlerbehebungen wird mit der WHQL-zertifizierten Version 181.20 vor allem die Performance gesteigert. 

[b]Neue Funktionen (laut Nvidia): [/b]

- Unterstützung für GeForce GTX 295 und GeForce GTX 285
- Ermöglicht NVIDIA SLI Technologie auf SLI-zertifizierten, Intel X58-basierten Mainboards mit allen SLI-zertifiziertenGrafikprozessoren.
- Ermöglicht NVIDIA PhysX Beschleunigung auf einer eigenen GeForce Grafikkarte.
  Eine Grafikkarte ist für die Grafikdarstellung verantwortlich, und eine weitere stellt physikalische Effekte in Spielen über die PhysX-Engine dar.
- Unterstützung für GeForce Plus Power-Pack 2 mit gratis PhysX- und CUDA-Anwendungen.

[b]Leistungssteigerung:[/b]
[list]
[li]Bis zu 10 % mehr Leistung bei 3DMark Vantage (Einstellung ‘Performance’)  [/li]
[li]Bis zu 13 % mehr Leistung bei Assassin's Creed  [/li]
[li]Bis zu 13 % mehr Leistung bei BioShock  [/li]
[li]Bis zu 15 % mehr Leistung bei Company of Heroes: Opposing Fronts  [/li]
[li]Bis zu 10 % mehr Leistung bei Crysis Warhead  [/li]
[li]Bis zu 25 % mehr Leistung bei Devil May Cry 4  [/li]
[li]Bis zu 38 % mehr Leistung bei Far Cry 2  [/li]
[li]Bis zu 18 % mehr Leistung bei Race Driver: GRID  [/li]
[li]Bis zu 80 % mehr Leistung bei Lost Planet: Colonies  [/li]
[li]Bis zu 18 % mehr Leistung bei World of Conflict [/li]
[/list]

Der Treiber unterstützt nahezu alle Grafikkartenmodelle ab der GeForce 6100.

[url=http://www.nvidia.de/Download/index.aspx?lang=de][b][color=blue]Download[/color][/b][/url]
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Systemfehler 5 ~ Zugriff Verweigert :!: HELP :!:
Begonnen von Coke
08. Januar 2009, 20:01:20
Hallo,

was mir auffällt ist das ich seit neuem immer wenn ich etwas ändern will auch im C:/ oder D:/ Bereich Zugriff verweigert auftritt.
Bloß dabei bin ich der Standart User also Alleinige Administrator - Erst Account :E?

Könnte mir jemand da helfen da ich auch wo ich Passwort vergessen hab dieser Fehler auftritt... :(

Grüße,
CoKe
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Probleme wiederherstellung per Vista Complete-PC
Begonnen von Barracuda1992
08. Januar 2009, 13:26:38
Windows Vista Version:Ultimate
Service Pack: Ja, 1
Aktuelle Updates: Ja
Vorinstalliert
Deaktivierte Programmteile und Dienste neu)
Hardware- oder Softwareänderungen vor dem Fehler? nein, eigentlich nicht

*** Diese Informationen im Sinne einer schnellen und kompetenten Hilfe bitte angeben ***

Hi Leute, bitte helft mir:

Hab gestern mit Windows-Complete PC Sicherung ne Sicherung gemacht (auf xterne USb-HDD, 1 TB), dann die neuen HDD's eingebaut und jetzt will ich die Sicherung wieder aufspielen.

ich krieg nur immer ne fehlermeldung beim rückspielen (0x80070002)

an was liegts?

hatte die schon beim sichern, musste dann die Systempartition C: nach Fehlern überprüfen und reparieren lassen (das was es beim startup macht) und dann gings.

muss ich nun diese überprüfung/reperatur bei meiner externen Platte auch machen?


hab auch in anderen foren gefragt!
Lg!
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CPU- und Grafikkartenkühler Probleme
Begonnen von ferdinand
07. Januar 2009, 17:36:33
Hallo

Ich habe Problem mit meinen Kühlern im PC.

Es ist so, wenn ich den PC starte, wird es unheimlich laut da drin.(Und ich weiß das jeder Kühler beim start kurz auf 100% geht), dennoch ist das Geräusch  ein anders, denn es hält fast 2-3min an.
Ich habe schon beide kühler sorgfältig gesäubert. So ist zugmindesten der CPU kühler nur 1 min sehr laut (es ist ein kratzendes Geräusch).
Bei meinen Grafikartenkühler jedoch nicht, der dreht dann sau ab und das sehr  unregelmäßig mal schnell wieder langsam und mannschmal hört er gar nicht auf.( das schnell und langsam heißt bei einem Boot).
Er hört und dann auf zu brummen, wenn ich ihn ein paar mal mit dem Fingen zum stehen gebraucht habe.

So kann es jetzt sein, dass sie kaputt sind?
Ddennoch kann es eigentlich nicht sein, denn der PC ist erst 1 Jahr alt.

Also ich glaube es liegt an der Temperatur, denn wenn ich den PC so 10h oder mehr stehen lass kommt das Geräusch. Dazu kommt, wenn ich den PC mehrmals Boote bleibt er irgendwann beim starten leise.
Ebenfalls, dass es an der Temp liegen kann hab ich den PC als Test  so lange gebootet bis er keine Geräusche mehr bei den nach folgenden Boots gemacht hat. So dann bin ich hin gegangen und haben den PC in eine Raum der eine Zimmertemperatur hat von ca. 0°C hat eine halbe Stunde reingestellt danach wieder angeschlossen und da war das Geräusch wieder.

So stimmt das jetzt mit der Temp oder was meint ihr?

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Admininstrator Passwort vergessen Vista (HELP)
Begonnen von Coke
07. Januar 2009, 16:01:25
Hallo, wollte fragen ob mir jemand helfen kann.

Ich hab auf meinem anderen PC das Admininstrator Passwort vergessen und möchte aber gerne wieder den PC nutzen können.
Nun hab ich schon mich erkundigt google etc. und dann wenn ich z.b. an meinem derzeitigen PC im CMD net user Benutzername password /add kommt da immer Zugriff verweigert. Komisch aber weil ich der einzige User bin und Admin rechte besitze?!

Und dann hab ich auch gehört wie das ganze noch per XP geht abgesicherter Modus... könnte mir jemand das genau posten wie ich das ganze bei Vista und XP hinbiege :(?
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Blackscreen nach Systemstart
Begonnen von winomat
07. Januar 2009, 09:54:14
Hallo
Ich habe das Problem, dass mein Labtop mir nach dem Starten und Hochfahren nach dem Willkommen in Vista einen Blackscreen zeigt. Die Maus ist da. Beim Klammern zeigt er mir den Taskmanager, der DESKTOP jedoch bleibt schwarz. Das passiert auch, wenn ich denn Rechner im abgesicherten Modus starte.
Hat jemand eine Idee?
Windows Vista HP
Hersteller: Fujitsu Siemens
Prozessor: AMD Turion (md) X2 Mobile Technologie TL 52 1,6 GHz
Arbeitsspeicher: 894 MB
ATI Radeon Xpress 1100
Mein PC ist etwa 3-4 Jahre alt.

Vielen Dank
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Belegter Speicherplatz (nicht sichtbar)
Begonnen von Kasjopaja
07. Januar 2009, 04:42:18
Hallo liebe Kollegen.
Folgendes, ich habe mir heute mal ein paar Browser aungescheut, und n paar files Runtergeladen. Legal bei Gameload. So nun zu meinem Problem. Es sind 3 Gb ca. belegt, jedoch nicht im Explorer, TuneUp Diskexplorer, oder sonst wo ersichtbar. Nur im O&O Defrag sehe ich, das es sich um meine Files hadelt, die ich runtergeladen habe. Wie kann ich sie nun löschen, wenn ich mir windows Bordmitteln und tools keinen zugriff darauf habe?
Bitte helft mir. Habe zwei screens  dabei, wo ihr sehen könnt, wörüber ich Quatsche. ^^

Edit: Thema hat sich erledigt. Die Files waren versteckt. Warum auch immer. Falls mal einer das Problem hat: Es tritt mit Safari auf und man muss bei Ordneroptionen einfach alle files sichtbar machen.


****CLOSED*****
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Bluescreen nach Mainboardwechsel und reparatur installation
Begonnen von AlisD
06. Januar 2009, 20:43:24
also, ein Intel Board hat den A**** hoch gerissen und wir bauten die Pladde aus - natürlich nur wichtige Programme drauf und eine Neuinstallation ist nicht denkbar da wir mitten in einer wichtigen Sache stecken und das nicht ohne weiteres zu machen wäre... Datensicherung ist Fremdwort!!!

so nun zum Problem, wie den meisten bekannt sein dürfte, wird seit Windows 2000 der IDE-Treiber an den Chipsatz angepasst, was wiederum bedeutet, ein Windows 2000, XP das auf einem Beispielsweise Nvidia Board installiert wird, braucht einen Nvidia Chipsatz um zu laufen also ein Wechsel des Boardes gegen ein gleiches höherwertiges geht ohne -reparaturinstallation von statten. Um das ganze aber zu vereinfachen und nicht unbedingt auf Nforce Chipsatz angewiesen zu sein kann man im Gerätemanager auch den Treiber auf Standard-IDE zurücksetzen dadurch vergisst das Windows seinen Chipsatzanbieter und läuft in 90% der fälle auf anderen Boarden mit anderen Chipsätzen. Man kann diesen Effekt im Ernstfall auch in 90% der fälle mit einer Reparaturinstallation des Betriebssystems hervorrufen.

Nun zu meinem Problem :D

Ich hab die Festplatte mit ner Reparaturinstallation an nen neuen Rechner angeschlossen, er kopiert die taten und wenn das Setup starten soll kommt ein bluescreen 0x0000007e nichts sagend also.
- neuer Rechner hat ein Asus M2N Board drin und nen Nforce Chipsatz
- der alte hatte ein FujitsuBoard drin und nen Intel Chipsatz

Zum Glück...
... haben wir noch einen anderen Rechner (auch Intelchipsatz) auf dem läuft die Reparatur durch und alles is O.K. wenn wir dort den IDE Treiber auf Standard zurück setzen, dann neu starten, sehen das alles O.K. ist und die Platte wieder in den neuen setzen startet Windows mit nem Bluescreen und verabschiedet sich. Das Kuriose ist wenn wir im abgesicherten starten, läuft alles paletti.

also wo liegt das Problem? haben sämtliche Dienste etc. deaktiviert die auch nur darauf hinweisen das irgendwas altes gestartet wird...

also nun kommt mal ein rat der hoffentlich hilfe bringt...
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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HP 2840 - Scanner geht nicht unter Vista
Begonnen von jupiler88
06. Januar 2009, 16:06:29
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Hallo,

ich habe einen HP Laserjet 2840 AIO als Netzwerkdrucker installiert. Bisher hingen an dem Netzwerk zwei XP-Rechner, alles funktionierte (drucken und scannen). Jeder PC war mit einem Ordner als "scannen in" auf dem HP bekannt und ich konnte wunderbar vom Drucker aus in die Ordner scannen.

Dann hab ich am Netzwerk einen Rechner mit Vista Home Premium installiert und die HP-Software aufgespielt. Der Drucker ließ sich als Netzwerkdrucker installieren und lief, sowohl zum Drucken als auch zum Scannen, auf allen 3 Rechnern (aber leider nur einen Tag).

Dann ging's los:

- zuerst konnten die beiden XP (ab dem gleichen Zeitpunkt) keinen Verbindung mehr zum Drucker herstellen (von wegen Netzwerkverbindung getrennt und Druckerspooler nicht erreichbar bzw. irgendwas mit Drucker durch VPN besetzt usw). Das hat sich dadurch erledigt, dass ich die HP-Software auf den beiden Rechnern neu aufgespielt habe. Drucken kann ich wieder, scannen auch, aber nur wenn ich den Scan vom PC (HP Imaging Director) aus starte. Wenn ich den Scan vom Scanner aus starte und in einen Ordner scannen möchte, kann er keine Verbindung herstellen. Mit der Firewall hab ich rumgespielt, das ändert nicht viel. Im Endeffekt stört das Ganze mich wenig, auch wenn's ärgerlich ist wenn etwas nicht mehr geht was vorher klappte.

- Gleichtzeitig konnte ich auch vom Vista-Rechner nicht mehr scannen. Auch hier habe ich die Software neu installiert (neueste Version von der HP-Website) und die Firmware auf dem Drucker auf den letzten Stand gebracht.

- Zwischendurch habe ich den Drucker auch mal direkt über usb an den Vista angeschlossen und neu installiert um Netzwerkursachen auszuschließen, die Probleme bleiben.

- Mittlerweile hängt er wieder am Netzwerk, vom Vista aus kann ich drucken aber nicht scannen.

- von der HP-Toolbox kann ich auf den Drucker zugreifen und die Scan-in-Funktion einrichten, wenn ich dann aber vom Drucker aus scannen möchte gibt er mir am Druckerdisplay Verbindungsprobleme (sowohl über Netzwerk als auch über USB), am PC bekomme ich auch Fehlermeldungen (Scansoftware geht nicht usw).

- wenn ich vom Rechner aus scannen will (z.B. aus dem HP-Solution-Center), sagt er mir "hpqscnvw funktioniert nicht mehr". Anschließend will Vista nach Lösungen für das Problem suchen, findet aber nix...

- hpqscnvw lässt sich auch nicht manuell starten, wenn ich das versuche kommt die gleiche Meldung (funktioniert nicht mehr und muss geschlossen werden).

Irgendwie liegt's ja anscheinend (unter anderem) am verflixten hpqscnvw. Kann man hpqscnvw irgendwie reparieren oder einzeln installieren? Eigentlich gehört das ja zum kompletten HP-Software-Paket, und das hab ich ja schon 10 mal deinstalliert und neu installiert.

Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.

Gruß

David

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Der unterschied
Begonnen von Vista-fan
05. Januar 2009, 17:58:00
HEy Leude was ist denn eingentlich der unterschied zu einer x64Bit version
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Partitionierung einer Samsung HD501LJ 500 GB Festplatte unter Vista ?
Begonnen von Blackmoon00
05. Januar 2009, 11:19:41
Hallo zusammen,

eigentlich dachte ich immer ich kenne mich mit Computern recht gut aus, doch das was mir hier im Moment wiederfährt verstehe ich nicht. Folgendes Problem habe ich:

Ich versuche seit 3 Tagen meine 500 GB Festplatte zu partitionieren, doch egal wie ich es versuche mit Vista direkt oder mit Acronis Disk Director Suit 10, das System nimmt die Partitionierung der SATA Festplatte nicht vor.
Auch der Versuch mit der BootCD von Acronis blieb ohne Erfolg, denn hier kommt die Meldung es wurde keine Harddisk gefunden?!?!? ?( Für mich ist das derzeit ein Buch mit 7 Siegeln.

Meine Hardware:

Motherboard: Asus P6T Deluxe
CPU: Intel i7 - 920
Festplatte: Samsung HD501LJ - 500 GB SATA
usw.

Betriebssystem:

Windows Vista Ultimate 32 bit SP1

Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen.

Gruß

Blackmoon00