Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort erlaubte | |
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Win 7 x64 Home Premium Exe XY ist keine zulässige Win32 anwendung Begonnen von Hardstylez91
31. Oktober 2010, 11:57:47 Hi ich hab ein riesen Problem mit meinem PC ich wollte mir Steinberg Cubase installieren aber es funzt nicht. Das erste mal öffnete sich dieser Kompatibilitäts Assistent wo man auswählen kann ob mit empfohlenen Einstellungen oder wurde richtig installiert... Beim 2. mal hieß es H:\Setup.exe sei keine zulässige Win32 anwendung... Das ist mir auch schon mit dem Coreplayer passiert bloß ließ er sich das 1. mal öffnen das 2. mal kam diese Meldung ?( | |
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Keine Zulässige Win32 anwendung Begonnen von Aliciar01
26. Dezember 2009, 01:13:16 Hi, hab ein Problem und zwar will ich ein Spiel instalieren und wenn ich im Arbeitsplatz auf die CD gehe kommt: "E:Keine zulässige Win32-Anwendung". KAnn mir wer weiter helfen? Computer: Betriebssystem Microsoft Windows Vista Home Edition OS Service Pack Service Pack 1 DirectX 4.09.00.0904 (DirectX 9.0c) Motherboard: CPU Typ Unknown, 3000 MHz Motherboard Name Unbekannt Motherboard Chipsatz Unbekannt Arbeitsspeicher 3584 MB BIOS Typ Award (10/29/07) Anzeige: Grafikkarte NVIDIA GeForce 8500 GT Grafikkarte NVIDIA GeForce 8500 GT Monitor PnP-Monitor (Standard) [NoDB] (7BLMTF081299) Multimedia: Soundkarte Lautsprecher (Realtek High Defi Soundkarte Realtek Digital Output (Realtek Soundkarte Realtek HDMI Output (Realtek Hi Datenträger: IDE Controller NVIDIA nForce Serial ATA Controller IDE Controller NVIDIA nForce Serial ATA Controller IDE Controller Standard-Zweikanal-PCI-IDE-Controller SCSI/RAID Controller AV4DBZJ7 IDE Controller SCSI/RAID Controller Microsoft iSCSI-Initiator Festplatte Ut165 USB2FlashStorage USB Device Festplatte SAMSUNG HD501LJ SCSI Disk Device Optisches Laufwerk ATAPI DVD A DH16A3L SCSI CdRom Device Optisches Laufwerk WVW 27GPER49U SCSI CdRom Device S.M.A.R.T. Festplatten-Status Unbekannt Partitionen: C: (NTFS) 466645 MB (356534 MB frei) D: (NTFS) 10291 MB (1404 MB frei) Speicherkapazität 465.8 GB (349.5 GB frei) Eingabegeräte: Tastatur Enhanced Multimedia PS/2 Keyboard Maus PS/2-kompatible Maus Netzwerk: Netzwerkkarte AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1 (192.168.178.24) Netzwerkkarte NVIDIA nForce Networking Controller Peripheriegeräte: Drucker Microsoft XPS Document Writer USB1 Controller Standard OpenHCD USB-Hostcontroller [NoDB] USB1 Controller Standard PCI-zu-USB erweiterter Hostcontroller [NoDB] USB-Geräte AVM FRITZ!WLAN USB Stick v1.1 USB-Geräte Realtek USB 2.0 Card Reader USB-Geräte USB-Massenspeichergerät --------[ DMI ]--------------------------------------------------------------------------------------------------------- [ BIOS ] BIOS Eigenschaften: Anbieter Phoenix Technologies, LTD Version 5.13 Freigabedatum 10/29/2007 Größe 512 KB Bootunterstützung Floppy Disk, Hard Disk, CD-ROM, ATAPI ZIP, LS-120 Fähigkeiten Flash BIOS, Shadow BIOS, Selectable Boot, EDD, BBS Unterstützte Standards DMI, APM, ACPI, PnP Erweiterungen PCI, USB [ System ] System Eigenschaften: Hersteller HP-Pavilion Produkt KE479AA-ABD a6345.de Startauslöser Netzschalter [ Motherboard ] Motherboard Eigenschaften: Hersteller ASUSTek Computer INC. Produkt NARRA2 Version 2.00 Seriennummer MS1C81R55002142 [ Gehäuse ] Gehäuse Eigenschaften: Hersteller Hewlett-Packard Version Chassis Version Seriennummer DM0001 Gehäusetyp Desktopgehäuse Boot-Up Status Sicher Netzteilstatus Sicher Temperaturstatus Sicher Sicherheitsstatus Keine [ Speichercontroller ] Speichercontroller Eigenschaften: Fehlerkorrekturmethode 64-bit ECC Fehlerkorrektur Keine Unterstützter Speicher Interleave 1-Way Aktueller Speicher Interleave 1-Way Unterstützte Speichergeschwindigkeit 70ns, 60ns, 50ns Unterstützte Speichertypen DIMM Unterstützte Speicherspannung 2.9V Maximale Speichermodulgröße 1024 MB Speichersteckplätze 4 [ Prozessoren / AMD Athlon(tm) 64 X2 Dual Core Processor 6000+ ] --------[ Overclock ]--------------------------------------------------------------------------------------------------- CPU-Eigenschaften: CPU Typ Unbekannt CPUID CPU Name AMD Athlon(tm) 64 X2 Dual Core Processor 6000+ CPUID Revision 00040F33h CPU Geschwindigkeit: CPU Takt 3017.42 MHz CPU Cache: L1 Code Cache 64 KB L1 Datencache 64 KB L2 Cache 1 MB (Asynchronous) Motherboard Eigenschaften: Motherboard ID 10/29/2007-MCP61P-NARRA-00 Motherboard Name Unbekannt BIOS Eigenschaften: Datum System BIOS 10/29/07 Datum Video BIOS 05/23/07 Award BIOS Typ Phoenix - AwardBIOS v6.00PG Award BIOS Nachricht Copyright 2007 by Hewlett-Packard Company Rev. 5.13 DMI BIOS Version 5.13 --------[ Energieoptionen ]--------------------------------------------------------------------------------------------- Power Management Eigenschaften: Aktuelle Stromquelle Netzanschluss Akkustatus Kein Akku Akkulaufzeit gesamt Unbekannt Verbleibende Akkulaufzeit Unbekannt | |
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PMR/LPD-Funkgeräte in Österreich Begonnen von ossinator
24. April 2009, 17:19:04 Ich möchte mir für einen Bike-Urlaub in Österreich zwei Funkgeräte (PMR oder LPD) zulegen. Weiß jemand, ob dies in Österreich überhaupt erlaubt ist? | |
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Need for Speed: Undercover Begonnen von Blumenkind
« 1 2 3 29. September 2008, 21:11:53 Seit neuestem sind die Systemvorraussetzungen für das neue Need for Speed: Undercover bekannt *Betriebssystem: Windows XP und VISTA *Prozessor: Intel Pentium 4 oder vergleichbar (2,8GHz) oder höher (3,0GHz) *Speicher: 1GByte RAM; 5,5 GByte Festplatten-Speicher *Grafikkarte: Geforce 6500, Radeon 9500 oder besser (Pixelshader 2.0) Hier auch mal eine komplette Liste der enthaltenen Vehicles [spoiler] *Aston Martin DB9 *Acura Integra LS *Acura RSX *Audi RS5 *Audi S3 *Audi Le Mans Quattro/R8 *BMW M6 *Bugatti Veyron 16.4 *Cadillac CTS-V *Chevrolet Camaro Concept *Chevrolet Camaro SS *Chevrolet Cobalt SS *Chevrolet Chevelle SS *Chevrolet Corvette C6 *Dodge Concept Viper GTS-R *Dodge Viper SRT-10 Coupé *Ferrari Enzo *Ford Escort RS Cosworth *Ford GTFord Mustang GT *Ford Shelby GT500 *Honda S2000 *Infiniti G35 *Jaguar XK *Jaguar XJ-220 *Koenigsegg CCX *Lamborghini Gallardo Superleggera *Lamborghini Murcielago LP640 *Lexus IS350 * Lotus Elise *Mazda RX-7 *Mazda RX-8 *Mazda Mazdaspeed 3 *Mitsubishi Eclipse GS-T *Mitsubishi Lancer EVO 10 *Mercedes-Benz SLR Mclaren *Nissan GT-R Proto *Nissan 240 SX * Nissan 350Z *Nissan Skyline R34 *Nissan Silvia *Opel Speedster *Pagani Zonda F *Plymouth Hemi Cuda *Plymouth Road Runner *Pontiac Firebird *Pontiac GTO *Pontiac Solstice GXP *Porsche Cayman S *Porsche 911 Turbo *Porsche 911 GT2 *Porsche 911 GT3 *Porsche Carrera GT *Seat Leon Cupra *Subaru Impreza WRX STI *Toyota Supra *Volkswagen Golf GTI[/spoiler] Hier noch ein paar Screens http://www.gamestar.de/_misc/galleries/detail.cfm?pk=80575&fk=1981088&pid=6 | |
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02 [color=blue]Privatkopien[/color] Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus. Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche. Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden. [color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color] Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand. Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen. [color=blue]Online-Videorecorder[/color] Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten. Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm. [color=blue]Musik- und Video-Streams[/color] Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird. [color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color] Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen. iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen. Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt. [color=blue]Filesharing[/color] Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs. Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden. Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung". Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre. [color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color] Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht. Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist. [color=blue] Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color] Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten. Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen. Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist. Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt. Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a> | |
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Bin neu in diesem Forum.
Habe seit einiger Zeit immer wieder Warnungen und Fehler in der Ereignisanzeige/System.
Typ Datum Uhrzeit Quelle Kategorie Ereignis Benutzer Computer
Fehler 25.11.2010 18:11:49 MrxSmb Keine 8016 Nicht zutreffend
Warnung 25.11.2010 18:11:48 MrxSmb Keine 8006 Nicht zutreffend
Der Hintergrund: Habe bei der Telekom VDSL25 geordert, den RouterW722V angeschlossen.
Seit dem Tag an dem der Router dran ist, werden diese Fehler gemeldet. Immer 5 Warnungen, dann ein Fehler.
Nicht nur nach dem Start; Zusammenhänge mit Programmen oder Anwendungen konnte ich bisher nicht feststellen.
Der Text Warnung="Der Browser erhielt ein nicht zugelassenes Datagramm vom Remotecomputer "SPEEDPORT.IP" zum Namen "PC-????" auf dem Transport "NetBT_Tcpip_{9". Daten: Datagramm."
Text Fehler = "Der Suchdiensttreiber erhielt zu viele nicht erlaubte Datagramme vom Remotecomputer "SPEEDPORT.IP" zum Namen "PC-????" auf Transport "NetBT_Tcpip_{9". Das Datagramm steht in den Daten. Es werden keine weiteren Ereignisse erzeugt, solange die Rücksetzfrequenz nicht abgelaufen ist."
Weis jemand welche Ursache dahinter steckt. Grüße Nick01
[color=red]Edit by SB:[/color]
Hab die Umfrage geschlossen - erschien mir hier ziemlich sinnlos.