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Fehlgeschlagene Updates - was tun?
Begonnen von Pechvogel123
13. März 2015, 15:12:33
Hallo,
folgende Updates schlugen leider fehl, was soll ich nun tun?

[attachimg=1]

windowswindows go-windowsgo-windows vistavista ymsyms winwin win7win7 bgebge keinekeine hilfehilfe bgqbgq problemproblem fehlerfehler funktioniertfunktioniert gehtgeht zwuzwu bingbing zguzgu d24d24 windows7windows7 keinkein bggbgg installiereninstallieren problemeprobleme 5818717858187178 d2sd2s ohneohne d2kd2k windowwindow 13555341691355534169 searchsearch
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Audioausgabegerät nicht installiert, Win7 64bit
Begonnen von Infidel85
04. Januar 2014, 14:42:54
Gude liebes Forum.

Folgendes Problem. Bei meinem Laptop (Acer Aspire 7750G) mit Windows 7 Home Editon 64Bit, hab ich seit einiger Zeit Soundprobleme. Nach einem, durch ein Windowsupdate erzwungenen Neustart, Angang Dezemeber, hatte ich das Problem, das ich beim VLC-Player keinen Ton mehr hatte. Auch andere Player haben rumgesponnen (Windows Media Player hat konnte gar nichts mehr abspielen, Quick-Time war auch ohne Sound). Dachte erst das Update hätte Mist gebaut. Update neuinstalliert, keine Veränderung. Sämtliche Treiber für Soundkarte etc. neuinstalliert, Player neuinstalliert bzw. upgedated. Keine Veränderung. Hatte dann halt gedacht, das vielleicht das update richtig installiert wurde, aber halt nen Bug enthielt und dachte mir, warteste mal die nächsten Updates ab, vielleicht ist da ein Bugfix. Nach den Feiertagen jetzt war immer noch keine Lösung in Sicht. Also System zurückgesetzt. Keine Veränderung.

Jetzt hab ich nochmal alle Soundgeräte deinstalliert und neuinstalliert und jetzt bekomm ich die Meldung, wenn ich über das Icon unten rechts scrolle "Es ist kein Audioausgabegerät installiert". Im Geräte-Manager wird aber angezeigt:

Intel(R) Display Audio
Realtek High Definition Audio

Beide funktionieren Einwandfrei. Neueste Treiber sind installiert. Ich bekam zu Beginn der Neuinstallationen noch die Meldung das Dolby HD nicht funktioniert weil die Treiber zu alt sind, aber nach Installation der Acer-Treiber für Realtek High Definition Audio ist das Problem nicht mehr aufgetaucht.

Auch beim Rechtsklick -> Wiedergabegeräte wird der Realtek angezeigt mit grünem Häckchen als Standardgerät.

Problembehandlung offline sagt, es sei kein Gerät installiert und das einer der Audiodienste nicht funktioneren würde. Dienste-Menü und Taskmanager sagen das beide Dienste einwandfrei laufen und auch auf automatisch gestellt sind.

Die Onlineproblembehandlung sagt das es ein Lautstärkeproblem gebe. Konnte es aber auch nicht beheben.

Hier noch ein Auszug aus AIDA falls es was hilft:

[b]Windows Audio:[/b]
Gerät Identifizierung Gerätebeschreibung
midi-out.0 0001 001B Microsoft GS Wavetable Synth
wave-in.0 0001 0065 Mikrofon (Realtek High Definiti
wave-out.0 0001 0064 Lautsprecher (Realtek High Defi
[b]
PCI/PnP Audio:[/b]
Gerätebeschreibung Typ
Intel Cougar Point HDMI @ Intel Cougar Point PCH - High Definition Audio Controller [B-2] PCI
Realtek ALC269 @ Intel Cougar Point PCH - High Definition Audio Controller [B-2] PCI

[b]HD Audio:[/b]
Informationsliste Wert
Geräteeigenschaften
Gerätebeschreibung Realtek ALC269
Gerätebeschreibung (Windows) Realtek High Definition Audio
Geräteart Audio
Bustyp HDAUDIO
Geräte ID 10EC-0269
Subsystem ID 1025-050E
Revision 1001
Hardwarekennung HDAUDIO\FUNC_01&VEN_10EC&DEV_0269&SUBSYS_1025050E&REV_1001

Gerätehersteller
Firmenname Realtek Semiconductor Corp.
Produktinformation http://www.realtek.com.tw/products/productsView.aspx?Langid=1&PNid=8&PFid=14&Level=3&Conn=2
Treiberdownload http://www.realtek.com.tw/downloads
Treiberupdate http://www.aida64.com/driver-updates

Informationsliste Wert
Geräteeigenschaften
Gerätebeschreibung Intel Cougar Point HDMI
Gerätebeschreibung (Windows) Intel(R) Display-Audio
Geräteart Audio
Bustyp HDAUDIO
Geräte ID 8086-2805
Subsystem ID 8086-0101
Revision 1000
Hardwarekennung HDAUDIO\FUNC_01&VEN_8086&DEV_2805&SUBSYS_80860101&REV_1000

Gerätehersteller
Firmenname Intel Corporation
Produktinformation http://www.intel.com/products/chipsets
Treiberdownload http://support.intel.com/support/chipsets
Treiberupdate http://www.aida64.com/driver-updates

Mir bliebe jetzt nur noch die Werkseinstellungen wieder herzustellen. Das würde ich aber halt doch gerne vermeiden, wenn es geht. Hoffe jemand von euch hat ne gute Idee. Wenn noch Fragen sind, einfach fragen.

Greetz
Infidel85
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CD wird nicht gelesen!
Begonnen von Sebi1313
03. September 2012, 17:31:54
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Mein Acer Laptop - Windows 7 hat Probleme damit verschiedene CD´s zu lesen und zu erkennen. Bsp. Sims 2. Er erkennt CD 1 nicht CD 2 aber schon!! Habe die CD auch schon bei anderen ausprobiert dort ging sie einwandfrei (auch auf meinem alten Acer Laptop mit Windows Vista)...

Ich denke also das man Probleme mit dem Laufwerk und der CD ausschließen kann.

An was kann es sonst liegen?

Hoffe auf baldige Rückmeldung

Gruß Seb
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basissystemgerät
Begonnen von blubbbbb
02. Januar 2012, 16:12:29
Basissystemgerät PCI\VEN_1180&DEV_E823&SUBSYS_21CF17AA&REV_05\4&26E1841F&0&00E4 Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert.
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Kennwort
Begonnen von achnee
24. November 2011, 11:26:09
Windows droht, meinen Rechner zu sperren, hat das schon mal gemacht, muss dann neu installiert werden. Wie kann ich das umgehen? Passiert alle paar Monate.
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Es ist kein Audioausgabegerät installiert.
Begonnen von Badly
02. September 2011, 08:23:59
Moinsen Leute.
Ich habe gestern Windows 7 Home Premium 64 bit gekauft und voller freude auf meinem Rechner(XP 32 bit) installiert. Lief auch alles reibungslos, alle Daten wurden übernommen, selbst das Internet ging ohne Probleme von Anfang an.

Nur wie sich später herausstellte, ging mein Sound nicht mehr. Unten an der Taskleiste steht "[i]Es ist kein Audioausgabegerät installiert[/i]." Wenn ich draufklicke ist keine Lösung zu finden. Danach hab ich im Gerätemanager gesucht. Dort steht unter Audio-, Video- und Gamecontroller ein "[i]High Definition Audio-Gerät[/i]". Ich habe schon versucht es zu Updaten(ist auf dem neusten Stand), es zu deeinstallieren(nachm installieren selbes problem) und mit Plug&in zu erweitern.. geht auch nicht. Dann habe ich mir einfach die neuste Version von Realtek runtergeladen. Funktioniert auch nicht. Ich habe vergebens im Internet nach lösungen gefunden, aber nicht hilft.

Mein PC:
Prozessor:      Intel(R) Core(TM)2 Quad CPU Q8300 @ 2.50GHz 2.50 GHz
RAM:                4,00 GB
Systemtyp:      64 Bit-Betriebssystem
Grafikkarte:    NVIDIA GeForce 9600 GT


Ich hoffe ihr könnt mir helfen!

Mit freundlichen Grüßen Badly[u]

[/u]
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Nach Chipsatztreiberinstallation wird Grafikkarte nicht mehr erkannt
Begonnen von janik.zeh@googlemail.com
01. Mai 2011, 19:09:35
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem. Da die 2 untersten PCI-Anschlüsse meines Pc´s nicht funktionierten dachte ich mir ich lade mir mal passende Chipsatztreiber runter die da möglicherweise etwas gegen bewirken. Die Treiber habe ich mir direkt von der Dell HP heruntergeladen und habe deshalb die Installation auch fortgesetzt als Windows mir empfohlen hat die Installation abzubrechen da irgendetwas mit einer Signatur oder einem Stempel nicht inordnung sei. Evtl. ist auch noch wichtig das ich mir 2 Dateien (pci.sys und agp440.sys) runterladen musste bzw. von der Windows Xp CD nehmen musste da sie vom Installationsprogramm nicht gefunden wurden. Nun zum eigentlichen Problem: Nach dem Neustart funktioniert nun meine Grafikkarte nicht mehr Ordnungsgemäß. Sie wird einfach nicht erkannt weshalb auch die Treiber nicht funktionieren (vorher funktionierte alles einwandfrei). Ich habe also im Gerätemanager nachgeschaut wo nun beim Gerätestatus die Fehlermeldung steht:

Der Gerätetreiber für diese Hardware kann nicht geladen werden. Der Treiber ist möglicherweise beschädigt oder nicht vorhanden. (Code 39)

Klicken Sie auf "Problembehandlung", um die Problembehandlung für dieses Gerät zu starten.


Alle anderen Geräte funktionieren. Einzig und allein der AGP Anschluss funktioniert nicht. Windows findet automatisch keine passenden Treiber. Wie stelle ich es nun an das Problem zu beheben? Ich dachte mir das ich die Chipsatztreiber ja wieder deinstallieren kann aber ich habe die alten nicht und weiß nicht wo ich diese herbekommen soll.

Meine Systeminformationen:

Dell Optiplex GX 240
Windows Xp Service Pack 3
Nvidia GeForce 6200 AGP
BIOS ist Aktuell

Die Chipsatztreiber habe ich von folgender Seite: http://support.euro.dell.com/support/downloads/download.aspx?c=de&cs=debsdt1&l=de&s=bsd&releaseid=R32265&SystemID=PLX_PNT_P4_GX240&servicetag=&os=WW1&osl=ge&deviceid=183&devlib=0&typecnt=0&vercnt=1&catid=-1&impid=-1&formatcnt=0&libid=27&typeid=-1&dateid=-1&formatid=-1&source=-1&fileid=35409
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ntoskrnl.exe beschädigt
Begonnen von xl007xl
26. Dezember 2010, 18:06:18
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ntoskrnl.exe macht bei mir Probleme und eine passende Lösung habe ich noch nicht gefunden.
Beim booten erscheint die Fehlermeldung (weiß auf schwarz, kein Bluescreen):

"Windows konnte nicht gestartet werden, da folgende Datei fehlt oder beschädigt ist: <Windows root>\system 32\ntoskrnl.exe. Installieren sie ein Exemplar der Datei erneut"

Wenn ich die Win7 installations-dvd eingelegt habe (mit Bios Priorität auf dvd) bootet er win7 aber normal; bei der Aufforderung dazu eine Taste zu drücken mache ich dann einfach nichts.

Wenn ich die ntoskrnl.exe-Datei aus C:\Windows\winsxs\amd64_microsoft-windows-os-kernel_31bf3856ad364e35_6.1.7600.16617_none_c87309 01cd997f9b\ in system32 einfüge ändert sich auch nichts.
Vorher hatte ich winxp 32bit installiert, dann wegen Virus gelöscht und jetzt win7 ultimate 64bit.

Kann jemand helfen?
Frohe Weihnachten Lukas
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Muß beim Booten immer F1 drücken
Begonnen von schreibermühle
15. Juli 2010, 13:46:29
Hallo,
hab gerade auf einem DeLL Dimension 9200 W7 installiert und muß seit dem immer beim Booten F1 drücken dann fährt erst W7 hoch.

Weiß jemand warum ??

Danke für Tipps und Hilfe
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Splinter cell chaos theory auf windows 7
Begonnen von Hallo999
25. Dezember 2009, 22:59:24
Kann mir jemand helfen?
Hab neuerdings Windows 7 ,hab darauf splinter cell chaos theory installiert und es startet nicht.
es erfordert xp und sowas aber kein windows 7.
habe 64-bit und bruach dringend hilfe!!!
hat jemand einen patch für mich um das spiel spielen zu können oder irgendwas anderes was mir weiterhilft?

danke schon ml im vorraus
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Windows Vista - matsushita uj 850s erkennt keine cds
Begonnen von annicka
25. Dezember 2009, 18:09:57
Hallo an Alle!
Mein matsushita uj 850s erkennt keine cds mehr, vor einiger Zeit hat er cds und dvds nicht erkannt, dann habe ich mich durchgeklickt und die Upper / Lower Filters gelöscht, jetzt geht das dvd eben wieder, aber cd immer noch nicht.
Was kann ich denn da machen?
Ich habe Windows Vista, und kenne mich nicht gut aus...
Vielen vielen Dank für jede Hilfe!!!
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Xp administrator verlangt kennwort obwol keines eingegeben wurde daher kein Syst
Begonnen von Robertfranz
09. Dezember 2009, 09:38:19
:backtopic:XP administraror verlangt kennwort obwohl keines eingegeben ist, daher kein Systemstart.was tun?????
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DVD laufwerk wird nicht angezeigt!!
Begonnen von pc-freak77
15. November 2009, 11:40:00
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also ich habe folgendes problem,ich hab einen HP laptop mit windows vista home premium und das laufwerk
wird komischer weise nur noch ganz selten angezeigt! also wenn ich jetzt z.b. eine CD einlege "dreht" sie sich aber es passiert nichts!!! bitte helft mir!!! :O
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Counter strike 1.6 unter windows 7, extrem verpixelt
Begonnen von µBx
01. November 2009, 01:51:17
Hi leute,

wieso ist counterstrike 1.6 so extrem verpixelt unter windows 7? egal ob nun d3d oder software mode, es ist immer sehr verpixelt, auf vista war es nie so extrem. Es kann sein das ich auf vista immer "OpenGL" als video modus benutzt habe aber unter win7 sagt er mir das dass nicht möglich ist.


Sorry falls die Antwort offensichtlich ist, bin etwas angeheitert
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Basissystemgerät
Begonnen von seewasserjunkie
28. Oktober 2009, 16:11:02
Hi Forum
Mein Gerätemanager zeigt mir an,das der Treiber für ein Basissystemgerät fehlt.
Basissystemgerät , PCI Bus 2 , Gerät 9 , Funktion 3 ,Code 28.
Habe gelesen,das ich nachder PID googlen soll, um heraus zu finden um welches Gerätes sich handelt.
Wo finde ich aber die PID für das Gerät......?

Danke schon mal für Eure Hilfe,

SWJ

ps: benutze einen dell inspiron1525 mit windows 7 ultimate
pps: bin rookie
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Vista verlangt PW bei Netzwerkzugriff
Begonnen von Kinzal
27. Oktober 2009, 05:56:07
Hallo,

ich habe auf meinem PC und meinem Laptop Vista Ultimate laufen aber um den PC geht es.

Problem:

Wenn ich von meinem Laptop oder von der XBOX1 auf den PC via Netzwerk zugreifen will dann bekomme ich immer eine Benutzername und Passwort abfrage und ich muss die Daten von meinem Administrator Account angeben, dann komme ich ohne Probleme mit meinem Laptop oder der XBOX1 auf den PC drauf. Ich muss die Daten trotzdem eingeben obwohl ich die Kennwortabfrage deaktiviert habe.

Wenn ich vom PC oder der XBOX1 auf mein Laptop zugreifen will, dann muss ich nichts eingeben obwohl die Kennwortabfrage auf dem Laptop aktiviert ist. Und so soll es auch sein, ich möchte auch auf den PC mit der XBOX1 oder dem Laptop zugreifen können ohne ein Benutzername und Passwort eingeben zu müssen.

Alle Netzwerkeinstellungen auf dem PC und dem Laptop sind gleich, deswegen verstehe ich nicht warum der PC Benutzerdaten verlangt und das Laptop nicht. Es soll so sein wie beim Laptop das ich keine Benutzerdaten eingeben muss wenn ich via Netzwerk auf den PC zugreife.

Habt ihr eine Ahnung woran das liegen kann, dass der PC Benutzerdaten haben will?

Wenn ich mit der XBOX auf das Laptop zugreifen will um meine Videos zu Streamen dann gehe im XBMC auf:
Videos >>> Quelle hinzufügen >> Windows-Netzwerk (SMB) und er findet die Arbeitsgruppe, diese öffne ich dann und ich sehe das Laptop und den PC, füge ich das Laptop hinzu brauche ich nur noch auf OK zu drücken und alle freigegebenen Dateien und Ordner werden angezeigt. Möchte ich den PC hinzufügen bekomme ich wieder diese blöde Benutzerdaten abfrage (das soll nicht sein).

Danke.
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Fritz!Box AddOn für Firefox funktioniert unter Win7 nicht.
Begonnen von OCtopus
18. Oktober 2009, 18:23:33
Habt Ihr auch das Problem, daß das Fritz!Box AddOn für Firefox (Version 01.04.00) unter Win7 nicht richtig funktioniert?
http://www.avm.de/de/frame/frame.php?destination=http%3A%2F%2Fwebgw.avm.de%2Fdownload%2FDownload.jsp%3Flang%3Dde%26os%3Dwin7%26product%3DFRITZ!Box+Fon+WLAN+7170%26category%3D
Ständig verlangt Firefox eine neuere Version dieses AddOns. Wenn man diese Meldung wegdrückt, funktioniert das AddOn aber doch. Und dabei wird dieses AddOn von ausdrücklich AVM aufgelistet, wenn man "Windows 7" als Betriebssystem angibt!
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.txt Dateien lassen sich nicht mehr öffnen.
Begonnen von VladExUs
26. Mai 2009, 00:27:48
Hi. Ich hoffe ich bin hier richtig.
Ich habe seit dem release des RC's Windows 7 auf meinem Rechner.
Nun hab ich seit knapp einer Woche folgendes Problem:
Ich kann keine .txt Dateien mehr öffnen. Sobald ich die txt. Datei öffnen möchte erscheint folgende Fehler Meldung: "Pfad der Datei" Das Archiv hat entweder ein unbekanntes Format oder ist beschädigt.
Diese Fehlermeldung kommt bei jeder .txt Datei, also auch wenn ich wie immer eine neue erstelle über das Kontextmenü.
Ich glaube das Problem besteht seitdem ich Office 2007 Installiert habe. Office hat funktioniert bis zum nächsten Neustart und dann musste ich die Office Version neu registrieren, was aber aus welchem Grund auch immer nicht funtioniert. Darum geht es aber nur nebensächlich, ich versuch das Problem selber zu lösen, wichtig wär es mir aber wieder .txt. Dateien öffnen zu können.

Danke im Vorraus, falls Fragen bestehen möchte ich die gerne beantworten, da mir ja damit geholfen wird.  :]
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Neue Festplatte gekauft - Frage zur Aktivierung/Lizenz
Begonnen von ProduZa
16. Januar 2009, 16:10:48
Hallo, ich habe mir eben eine neue Festplatte gekauft.. So die will ich auhc jetzt einbauen  nur was ist mit der Windows 7 Testlizenz ( habe Windows 7 ja schon installiert ) muss ich mir da einen neuen Key besorgen und wenn ja wo oder kann ich den gleichen key Verwenden dne ich vor ein paar tagen bei der ersten Installation schon Verwendet habe...
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."