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25. November 2024, 01:10:09

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort provider
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DynDns-Einstellung Zyxel P600 Series Router
Begonnen von fernand
04. September 2014, 11:24:40
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich hätte da ein paar Fragen was Dyndns-Einstellungen im Router betrifft. In meinem Netzwerk befindet
sich ein Modem mit integriertem Router (Zyxel P-600series) und hier dran angeschlossen ein Access-Point (Tp-Link).
Ich möchte gerne vom Internet auf mein Musikserver zugreifen der sich auf meinem Desktop befindet.

Meine erste Frage ist wo muss ich den HostNamen des Dyndns-Provider eintragen, im Modem/Router oder im access-point oder nur im Modem/Router?

Meine zweite Frage ist, in meinem Zyxel ist als Provider nur www.dyndns.org vordefiniert. Hier kann ich in diesem Kontextmenü keinen anderen Eintrag mehr wählen.

Ist es dennoch möglich einen anderen Provider als dyn.dns.org einzutragen oder geht das bei mir nur über www.dyndns.org.

Meine dritte Frage ist in den dyndns-setup meines Zyxels steht unter der Rubrik provider den typ DnS.
Hier hat man 3 Möglichkeiten zur Auswahl entweder dynamic Dns oder static Dns oder custom Dns. Welche soll man hier wählen und was ist der Unterschied von den drei. Ich bedanke mich jetzt schon recht herzlich für die Antworten.

Gruss Fernand



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Beim Downloaden Internet Langsam oder keine Verbindung
Begonnen von mohavic
01. Dezember 2011, 13:29:40
Hallo zusammen,
Habe folgendes problem, vor kurzem habe ich mir einen neuen Pc angeschafft und habe natürlich vieles gedownloaded um diverse Programme drauf zu haben (firefox,avira usw.). Jetzt seit Heute sobald ich Downloade läd es Max. mit 40kb oder die Internetverbindung bricht ganz ab bzw. unten rechts in der Taskleiste ist dann auf dem Wlan verbindungssymbol (von Windows 7) ein gelbes Dreieck. Ich habe versucht den Fehler zu finden (google) aber leider nichts gefunden. Vorher hatte ich keine Probleme mit meinem alten Pc.

Mit "Problembehandlung" habe ich es auch schon versucht, kein erfolg.


Atheros Drahtlosnetzwerkkarte.
Anbieter ist Alice.
Mit Alice Wlan Router.
Habe Windows 7 Home Premium 64 bit.
Alle Updates + SP1 Installiert.

Danke im voraus :D
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Internet lahmt, extrem langsamer Seitenaufbau
Begonnen von friseuse
15. September 2011, 15:10:53
Liebe Leute,

seit zwei Tagen baut keiner der verfügbaren Webbrowser (Iron, Chrome, FF, IE) in "hinnehmbarer" Geschwindigkeit Webseiten auf. Erst vermutete ich ein Problem beim Provider Telekom. Und tatsächlich hatten die auch eines, dies wurde automatisch ermittelt und ich dachte, wird bald wieder besser.

Wurde es auch, aber nur für die anderen Rechner, die im übrigen die gleiche Fritzbox benutzen. Der Speedtest (http://www.wieistmeineip.de/speedtest/) bescheinigt auch, dass alles bestens ist.

Hab den Rechner dann direkt, nicht via WLan, rangehängt. Keine Verbesserung.

SpyBot hat nichts gefunden. IPv6 deaktiviert - ohne Erfolg.

Auf dem Computer läuft Avast, der täglich aktualisiert und auch ein Windows-Update lief vorgestern.

Die Kommunikation mit der Fritzbox (einloggen) ist übrigens, wie auch lokale Seiten, problemlos.
Würde denken, dass es ein DNS-Problem ist. Aber damit kenn ich mich null aus. Eine Seite wie gmx lädt so ca.10min, keine Timeout-Meldung.

MSI-Notebook MS-163DX
Vista Home Prem. SP2
Rooter FritzBox 7050

Könnte jemand helfen?
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Admin-Rechte
Begonnen von bigrala
02. Mai 2010, 18:45:14
Hallo zusammen,

ich habe zwei Benutzerkonten auf meinem PC,

1) Mein Konto als Admin
2) Das Konto meiner Frau als Standadbenutzer

soweit ist alles klar.

Warum werde ich, z.B. beim Umbenennen eines Desktopicon immer wieder auf benötigte Adminrechte hingewiesen ?
Hat jemand eine Idee ?

Gruß
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Homegroup defekt nach Wiederherstellung eines Systemimages
Begonnen von jack_steel
20. November 2009, 09:10:54
Ich sichere meine Systempartition immer wieder mal mit Drive Snapshot im Windowsbetrieb, das Programm hat sich einfach bewährt und noch nie Probleme gemacht. Zwei mal ist es mir nun passiert, dass nach der Wiederherstellung eines Images die Homegroup unter Windows 7 x64 nicht mehr funktioniert hat, obwohl bei der Imageerstellung 100%ig alles ok war. Ursache dafür ist ein Service, der nicht mehr gestartet werden kann und zwar das Peer Name Resolution-Protokoll. Wenn ich ihn versuche zu starten bekomme ich folgenden Fehler im Event Log:

[code]
BODY{font:x-small 'Verdana';margin-right:1.5em} .c{cursor:hand} .b{color:red;font-family:'Courier New';font-weight:bold;text-decoration:none} .e{margin-left:1em;text-indent:-1em;margin-right:1em} .k{margin-left:1em;text-indent:-1em;margin-right:1em} .t{color:#990000} .xt{color:#990099} .ns{color:red} .dt{color:green} .m{color:blue} .tx{font-weight:bold} .db{text-indent:0px;margin-left:1em;margin-top:0px;margin-bottom:0px;padding-left:.3em;border-left:1px solid #CCCCCC;font:small Courier} .di{font:small Courier} .d{color:blue} .pi{color:blue} .cb{text-indent:0px;margin-left:1em;margin-top:0px;margin-bottom:0px;padding-left:.3em;font:small Courier;color:#888888} .ci{font:small Courier;color:#888888} PRE{margin:0px;display:inline} - <Event xmlns="http://schemas.microsoft.com/win/2004/08/events/event">
  - <System>
    <Provider Name="Service Control Manager" Guid="{555908d1-a6d7-4695-8e1e-26931d2012f4}" EventSourceName="Service Control Manager" />

    <EventID  Qualifiers="49152">7023</EventID>

    <Version>0</Version>

    <Level>2</Level>

    <Task>0</Task>

    <Opcode>0</Opcode>

    <Keywords>0x8080000000000000</Keywords>

    <TimeCreated SystemTime="2009-11-19T23:45:03.020137100Z" />

    <EventRecordID>6705</EventRecordID>

    <Correlation /> 

    <Execution ProcessID="716" ThreadID="2932" /> 

    <Channel>System</Channel>

    <Computer>MUSTANG</Computer>

    <Security /> 

  </System>


  - <EventData>
    <Data Name="param1">Peer Name Resolution Protocol</Data> 

    <Data Name="param2">%%10106</Data>

  </EventData>


  </Event>
[/code]

Googelt man danach, findet man des öfteren den Hinweis die Datei C:\Windows\ServiceProfiles\LocalService\AppData\Roaming\PeerNetworking\idstore.sst zu löschen, das hat bei mir aber leider nicht geholfen. Hat irgendwer eine Ahnung wie man den Service wieder gestartet kriegt? Bin schon ziemlich am Verzweifeln weil ich meinen Images nicht mehr trauen kann :-(
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Office Fehler Outlook 2010 - msncon.dll kann nicht geladen werden
Begonnen von Musicscore
19. November 2009, 20:28:49
« 1 2
Hallo habe,Office 2010 beta.
Excellentes Büropaket,dummerweise funktioniert Outlook nicht.
Kann da wer Helfen ?

[quote]Ihre Standard E-Mail-Ordner können nicht geöffnet werden. Ein unerwarteter Fehler ist aufgetreten. Der Informationsdienst "msncon.dll" kann nicht geladen werden. Überprüfen Sie ob der Dienst installiert und konfiguriert ist.[/quote]

Office x64 Win Sev7en x64
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laptop verbinden mit wlan router, doch verbindet nicht inet
Begonnen von ArturGTR
25. September 2009, 12:19:54
Hallo, ich hab ein problem mit dem wlan an meinem laptop(vista) ich habe es geschaft ihn mit dem "dlink" wlan router zu verbinden und das internet tat zuerst, doch nun verbindet er nur kurz nach dem hochfahren und dann nicht mehr, wenn der inet exlorer dann die diagnose möglichkeit anzeigt und ich das auswähle, dann meldet er das er keine verbindungsstörungen gefunden hat also das alles in ordnung ist, einmal konnte ich durch die vista reparatur mit dem inet verbinden doch kurze zeit später ging das inet wieder flöten...
...es zeigt mir auch das ich mit dem router verbunden bin "lokal und internet"... ok leute bitte helft mir...
...muss jez zur arbeit.
gruss: ArturGTR

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Internetanbieter müssen Geschwindigkeit erbringen
Begonnen von schreibermühle
24. September 2009, 11:10:03
Hallo
wie ich gerade in einer Mail erfahren habe, müssen Inernetanbieter die angebotene Netzgeschwindigkeit nach diesem Urteil des AG Fürth vom 30.03.2009 (Az.: 340 C 3088/08) erbringen.

Und können sich nicht auf die AGB s berufen von wegen mit bis zu 6000 oder so

Wenn Sie 6000 anbieten dann müssen sie auch 6000 liefern ansonsten kann man Fristlos Kündigen

Quwelle:
[url]http://www.e-recht24.de/news/telekommunikation/1327.html[/url]
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20200
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Kabel Deutschland: Schweizer Seite nicht erreichbar - warum?
Begonnen von Worstilla
23. Juli 2009, 15:01:07
« 1 2 3
Hallo,

ich habe mal wieder Probleme mit Kabel Deutschland und zwar kann ich die Seite symptome.ch nicht laden. Das war schon ein paar Mal der Fall, es gab schon viele Telefonate mit dem Kundenservice, und jedes Mal war das ein größerer Aufwand für die, bis sich jemand der Sache angenommen und  behoben hat. Angeblich liegt das Problem natürlich aber nicht bei Ihnen…
Aber jetzt kommt das interessante an der Sache. Beim letzten Mal gab es bei uns ein heftiges Gewitter und einen Totalausfall. Nach den Reperaturen konnte die Seite wieder ganz normal geladen werden  - das darf eigentlich nicht wahr sein - oder???

Vor  ein paar Tagen war nun wieder ein Totalausfall, vielleicht auch wg. Gewitter, ich weiß nicht mehr... Auf jeden Fall, ich kann die Seite symptome.ch wieder nicht aufrufen  ! Ich ärgere mich darüber echt grün und blau, zumal ich gestern eine SMS von KD bekam, die Prüfung sei abgeschlossen, es sei kein Fehler zu finden - ha ha ha  !

Ich habe jetzt aber etwas ganz interessantes festgestellt, dachte beim letzten Mal das sei Zufall gewesen, dem ist aber anscheinend nicht so. Und zwar, meine Kinder gehen über D-LAN (Devolo) online. Und zum zweiten Mal war es jetzt so, dass ich die Seite auf ihrem PC ein einziges Mal aufrufen konnte  , danach nicht mehr, aber einmal ging tatsächlich und wie gesagt, ich glaube kaum, dass in dem Moment gerade alles wieder okay war, das wäre ein wirklich zu großer Zufall. Wenn ich es aber ein zweites Mal versuche ist die Seite auch nicht mehr aufzurufen.

Weiß denn jemand was das bedeuten könnte??? Sind da noch irgendwelche "richtige Einstellungen" im Devolo warum das dann einmal funktioniert??? Ich finde das wirklich absolut seltsam.

Ich habe übrigens keinen Rooter, nur Modem.

Ich würde mich echt riesig freuen wenn mir jemand helfen könnte, die Seite ist für mich sehr wichtig  !


Einen schönen Tag, wünscht
Worstilla
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Speedport 502V
Begonnen von Wolf46
02. Juli 2009, 19:43:31
Hallo, ich habe für den DSL-Zugang den Speedport 502V vo der Telekom. Jetzt ist gesrtern folgendes passiert: Es war kein DSL-Zugang zum Internet mehr möglich. Den Speedport habe ich durch Stromabschaltung und neuem Start versucht wieder zum Laufen zu bekommen. Die notwendigen LED-Lampen leuchteten nach Blinken wieder korrekt.
Jetzt habe ich heute festgestellt, dass die Konfiguration des Speedports total durcheinander war. Unter Providerauswahl war "Anderer Provider" eingetragen und unter Benutzername eine mir unbekannte Zahlenfolge mit der Endsilbe "@setup.t-online.de".
Nach Änderung auf "t-online" mit der richtigen Benutzername hat es wieder funktioniert.
Wie ist das zu erklären?
N.W.
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Netgear Wirless-N 300 Router DGN2000B nimmt die Internetzugangsdaten nicht an
Begonnen von DeLiRiuM
14. Juni 2009, 17:19:24
So, wie oben angeben habe ich mir diese Hardware besorgt, weil ich von der Übertragungsrate meines Speedport W 721 V nicht zufrieden bin. Schliesslich möchte ich weiterhin nicht umsonst die VDSL 25 Option gebucht haben bei der ich nur diese Version des Speedports bekommen habe mit der ich noch net mal 70 M (ohne Wände, Fenster etc.) nicht verbunden werden kann.
Da muss halt ne Übertragungsrate von 300 mBit/s her!! :/

Naja,.. habe nun halt ein anderes mit DSL Modem intergriertem Hardware von Netgear besorgt.


Das Problem ist, ich kann, obwohl ich die Zugangsdaten in der Hand habe, das Netgear Hardware nicht mit Internet versorgen.
Mir ist auch bewusst das, Anschlusserkennung + T-Online Nr + Mitbenutzernummer + @t-online.de als Benutzer bei Netgear eingegeben werden muss. Tja nix passiert..


Würde nun gerne wissen wie ich dieses Problem beheben könnte. Hat jemand schon Erfahrung damit? Oder kennt sich einer aus? Weil ich bin mir selbst eigentlich sicher das die Zugangsdaten eigentlich gehen müssten.. wenn es nicht der Fall wäre, wie würd ich denn gerade im Internet rumsausen :)


Ich hoffe das ihr mir behilflich werden könnt.. ansonsten werde ich es zurück bringen und mächtig Theater in Stand bringen.


MFG
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Kein Ton.. HD Audio Treiber installation nicht möglich?!
Begonnen von kufai
08. Juni 2009, 12:37:43
Hallo Leute,

wie schon im Thread Namen erwähnt habe ich keinen Sound..

ersteinmal eine kurze Einleitung und zwar habe ich mir vor ein paar Tagen ein neues Mainboard und ne neue Festplatte gekauft das Mainboard ist das [u]AMD Athlon64 X2 4850e+[/u]

ich habe mir Win XP draufgepackt+ service pack 2 alles soweit in ordnung nur hatte ich von anfang an keinen Ton dann habe ich versucht mit der beiliegenden CD die treiber zu installieren doch dann kommt eine Fehlermeldung mit folgendem inhalt

[font=Verdana]Leider fehlen wichtige Dateien der Software. Bitte kontaktieren Sie den Service Provider, um die Software erneut herunterzuladen.Bitte klicken sie auf OK, um den Installationsassistenten zu beenden.[/font]

das kommt auch wenn ich mir die treiber online runterlade und installieren will.


Hier ist die ID die bei mir unter Via High Definition Audio zu finden ist.. habe nämlich gesehen das ihr anhand der ID anderren hier im Forum weiterhelfen konntet.

HDAUDIO\FUNC_01&VEN_1106&DEV_E721&SUBSYS_10438345&REV_1001\4&1A67FF98&1&0001

Ich hoffe ihr könnt mir helfen und bedanke mich im vorraus.

MFG kufai
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Kabel Deutschland
Begonnen von Urban
16. Mai 2009, 18:41:48
Hallo,

Hat jemand von euch schonmal ein WLAN Router bei einem Kabelmodem instlaiert ?

wie ist das da bei kabel deutschland ?

Muss man da Zugansdaten eingeben und wenn, sind das die gleichen wie beim POP3 Postfach (Outlook).
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kann mit WindowsMail nicht senden&empfangen
Begonnen von hackys35
13. Mai 2009, 19:29:49
hallo,
habe seit 2 Tagen  Vista installiert und bekomme das Windowsmail nicht hin,vorher hatte ich XP mit Outlook Express das funktionierte
habe die selben Daten eingegeben,pop3,pop.t-online.de/Mailto.t-online.de
Beim XP hatte ich als verbindung LAN und hier giebts nur Breitband oder Lokales Netzwerk,ob es evtl.daran liegt?
ins Internet komme ich aber einwandfrei

Dieser Fehler kommt immer
Konto: 'pop3', Server: 'pop.t-online.de', Protokoll: POP3, Serverantwort: '-ERR Toid authentication disabled', Port: 110, Secure (SSL): Nein, Serverfehler: 0x800CCC90, Fehlernummer: 0x800CCC90

gruß Klaus
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Fehler in der Ereignisanzeige
Begonnen von Ruwenda
25. März 2009, 17:52:23
Hallo,

habe heute in der Ereignisanzeige folgenden Hinweis als "Fehler" gelesen.

Protokollname: Application
Quelle:        Microsoft-Windows-WMI
Datum:        25.03.2009 11:58:15
Ereignis-ID:  10
Aufgabenkategorie:Keine
Ebene:        Fehler
Schlüsselwörter:Klassisch
Benutzer:      Nicht zutreffend
Computer:      Ruwenda-PC
Beschreibung:
Ereignisfilter mit Abfrage "SELECT * FROM __InstanceModificationEvent WITHIN 60 WHERE TargetInstance ISA "Win32_Processor" AND TargetInstance.LoadPercentage > 99" konnte im Namespace "//./root/CIMV2" nicht reaktiviert werden aufgrund des Fehlers 0x80041003. Ereignisse können nicht durch diesen Filter geschickt werden, bis dieses Problem gelöst ist.
Ereignis-XML:
<Event xmlns="http://schemas.microsoft.com/win/2004/08/events/event">
  <System>
    <Provider Name="Microsoft-Windows-WMI" Guid="{1edeee53-0afe-4609-b846-d8c0b2075b1f}" EventSourceName="WinMgmt" />
    <EventID Qualifiers="49152">10</EventID>
    <Version>0</Version>
    <Level>2</Level>
    <Task>0</Task>
    <Opcode>0</Opcode>
    <Keywords>0x80000000000000</Keywords>
    <TimeCreated SystemTime="2009-03-25T10:58:15.000Z" />
    <EventRecordID>13987</EventRecordID>
    <Correlation />
    <Execution ProcessID="0" ThreadID="0" />
    <Channel>Application</Channel>
    <Computer>Ruwenda-PC</Computer>
    <Security />
  </System>
  <EventData>
    <Data>//./root/CIMV2</Data>
    <Data>SELECT * FROM __InstanceModificationEvent WITHIN 60 WHERE TargetInstance ISA "Win32_Processor" AND TargetInstance.LoadPercentage &gt; 99</Data>
    <Data>0x80041003</Data>
  </EventData>
</Event>

Dieser Fehlerhinweis tritt fast täglich auf.

Grüße
Ruwenda
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Kann man wirklich alles Nachvervolgen!?
Begonnen von Picolo
17. Februar 2009, 20:48:56
« 1 2 3
Ich hab mal eine frage die mich wirklich interesirrt:

Wenn man sich was via FTP oder Torrent Runterläd kann man das nachverfolgen, bzw. kann das die Polizei wenn ja gibt es da zu einen Bericht??

Würde es gerne wissen da ein Freund von mir das ned glauben will und er seit monaten über diese sachen datein runterläd (alles illegal)
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AVM Fritz!Box Firmware x.70 Preview mit SIP-Server für Fritz Box 7170 und 7270
Begonnen von Markus
06. Februar 2009, 22:24:23
In der aktuellsten Beta-Version der Fritz!Box-Firmware hat AVM erstmals einen SIP-Server (SIP-Registrar) integriert.
Damit ist es möglich auch VOIP-Telefone anderer Marken als von AVM an der Fritz!Box zu betreiben.
Die Voip-Telefone können dabei über LAN oder auch WLAN mit der Fritz!Box verbunden werden.

Funktionsweise: Die Fritz!Box stellt einen VOIP-Server bereit, mit dem man das Telefon mittels Nummer (=Benutzername) und Passwort an der Fritz!Box anmelden kann; ist das VOIP-Telefon erfolgreich an der Fritz!Box angemeldet kann man in der Fritz!Box die Telefonnummern einstellen, auf die das VOIPT-Telefon reagieren soll.

Die Firmware für die Fritz-Box 7270 bietet zudem noch folgende Neuerungen:
[list]
    [li]Telefonie: verbesserte Freisprechfunktion für FRITZ!Fon MT-D[/li]
    [li]Telefonie: Übernahme einer Rufnummer aus der Anrufliste des FRITZ!Fon MT-Ds ins FRITZ!Box-Telefonbuch[/li]
    [li]Telefonie: Stabilität verbessert[/li]
    [li]Telefonie: irreführende Fehlermeldung trotz erfolgreichem Faxempfang beseitigt[/li]
    [li]FRITZ!Musikbox: Interoperabilität mit SONY TVs (Z-Serie) verbessert[/li]
    [li]System: Textüberarbeitungen in der Benutzeroberfläche[/li]
[/list]

Die Firmware-Vorschau auf die nächste offizielle Firmware ist für die Fritz!Box Fon Wlan 7170 und 7270 verfügbar:
http://www.avm.de/de/Service/Service-Portale/Service-Portal/Labor/labor.php
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Installation T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV (Huawei E870)
Begonnen von BeKay
25. Januar 2009, 11:29:37
Moin Community,

hat jemand von Euch schon versucht eine T-Mobile web'n'walk ExpressCard IV unter der aktl. Beta von W7 zu installieren?

Bei mir hat das leider nicht geklappt. Die Karte wird nicht direkt als USB-Massenspeicher erkannt, sondern erst, wenn ich auf "Treiber aktualisieren" im Geräte Manager klicke.

Nachdem ich dann die auf der Karte vorhandene Installationroutine komplett habe durchlaufen lassen und den Neustart gemacht habe, ist anschließend wiederum die Karte nicht als USB-Massenspeicher korrekt im Geräte Manager erkannt und die Treiber für das Modem ebensowenig im Gerätemanager vorhanden, wie auch ein Eintrag unter Anschlüsse.

Die Karte funktioniert in der gleichen Umgebung mit Vista SP1 einwandfrei. Habe die Umgebung unter W7 komplett so eingerichtet, wie ich sie auch in meiner Produktivumgebung unter Vista nutze.

Hat jemand eine Idee oder gar Erfahrung? Übrigens: Die Support-Hotline von T-Mobile kann da noch nichts dazu sagen :-(

Gruß
Bernd
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Aufrufe
Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt