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Windows 7 als Download wenn man Lizenz hat? Begonnen von Spassbold
28. Oktober 2009, 21:26:36 Hallo zusammen, Hab leider mit der Suchfunktion nichts gefunden, wobei die Frage bestimmt schonmal kam. Nen Freund von mir hat sich die Windows 7 home Premium Version mit 3 Lizenzen gekauft. Nun spricht ja eigentlich nichts dagegen, dass er mir eine Lizenz davon schenkt. Meine Frage ist nun, da er nur eine DVD hat, ob es Windows 7 irgendwo legal zum runterladen gibt, oder ob er mir dann auch seine DVD borgen müsste? Vielen Dank schonmal für die Antworten! | |
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Datensicherung von vista Begonnen von ominoes
06. September 2009, 20:14:39 Hallo, Ich habe eine festplatte aus einem anderem notebook an meins angeschlossen über usb und habe über vista eine datensicherung von der angeschlossenen platte gemacht. kann ich nun die angeschlossene platte formatieren und später alles wieder drauf machen weil ich ja die sicherung habe oder sichert die sicherung nicht alle datein ab. weil auf der platte die ich gesichert habe ist ja auch ein komplettes windows mit programmen drauf. Hat vista also alle daten gesichert oder lässt es bestimmte weg??? ich hoffe ihr versteht mein problem? gruß | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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[Problem] Vista erkennt FRITZ!WLAN USB Stick Treiber nicht Begonnen von claim
« 1 2 3 18. Oktober 2008, 12:50:29 Hallo. Ich bin neu hier im Forum, denke ihr könnt mir helfen. Ich habe folgendes Problem: Ich hab gestern Vista (64 Bit) neu auf meinem PC installiert. Jetzt habe ich das Problem, dass es meinen FRITZ!WLAN USB Stick nicht erkennt! Ich hab wie immer die Software von der AVM Homepage geladen und installiert. Mittendrin ist auf einmal ncihts mehr passiert, erst nachdem ich den WLAN Stick neu angeschlossen habe ging es weiter. Das komische ist jetzt, dass beim Wlan Stick sobald Windows geladen ist, das LED bei der USB Anzeige aus ist. Als ich den Wlan Stick zum ersten mal angeschlossen habe, wurde auch gesagt, dass nicht alle Treiber installiert wurden, oder das Gerät nicht erkannt wird oder sowas. Trotzdem wurde bei Hardware sicher entfernen "AVM FRITZ!WLAN USB Stick" angezeigt, aber anscheinend fehlt da noch etwas. Die WLAN Software findet das Gerät nämlich auch nicht. Ich sitz jetzt schon einige Stunden an diesem Problem und bin mit den Nerven am Ende :evil:. Ich versteh einfach nicht, warum es diesmal nicht klappt .... hab Vista davor schon 2x installiert und es hat immer geklappt ... bin ich einfach nur blöd oder will mich Microsoft verarschen? ^^ Vielleicht könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben, wie ich den Stick zum laufen bringen kann, ich weiß im Moment nicht weiter. EDIT: Hab mir mal noch so eine USB-Treibersoftware für Vista 64 Bit von ftp.avm.de runtergeladen. In der Installation wird mir gesagt, dass ich das Gerät anschließen soll und dann wird es automatisch erkannt. Das hab ich gemacht, aber es wird nicht erkannt -.- | |
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Allgemeine Vista Fragen und Probleme Begonnen von Anubis80
04. September 2008, 16:26:48 Ja hallo zusammen. Ich bin schon was länger in dem Forum registriert,habe ich mich aber bisher nie schriftlich beteiligt. Aber nun habe ich doch in meinen Augen massive Probleme. Ich habe vor 4 Wochen einen Laptop gekauft von einem guten bekannten. Es ist ein Medion MD97000 17" WXGA Centrino 1,7 ghz@2,26GHZ (CPU Mod) 1,5 GB Ram 100 GB Festplatte 80 GB Festplatte (beide eingebaut SATA) GeForce go 7300 Installiert war Windows XP Home Ich habe nun einen Test ,ob der Laptop Vista verträgt. Das Programm von Microsoft zeigt mir an,dass der Laptop keine Kompatiblitätsprobleme hat und für meinen Laptop die Version "Vista Business" die beste sein soll (warum auch immer) Nunja,ich habe vor mir das Vista zu kaufen,will aber vorher sicher sein,dass es perfekt funktioniert. Ein Freund hat mir daher eine Vista DVD zur verfügung gestellt,wo alle Versionen drauf sind und er meinte,Home Basic wäre perfekt für mich Also habe ich Basic installiert. Lief alles super durch. Dann kamen die Treiber und ich denke,hier liegt das Problem: Die Grafikkarte hat ja Turbocache und wenn ich nun zb internetseiten durchblättere oder Fenster auf dem Desktop verschiebe,dann ruckelt das in meinen augen ein wenig. Ich habe nun,weil mich das stört die letzen wochen Vista fast täglich neu installiert. Ich habe nur die Home Premium und die Home Basic probiert. Aber immer wieder habe ich dieses ruckel Problem. Aktuellste Treiber bringen nichts. Hat noch jemand so ein Problem oder sollte ich wirklich mal die Business Edition probieren? Oder liegt es an den Festplatten (sollten die eventuell im Raid Verbund laufen (falls das überhaupt geht)) oder liegt das daran,dass ich nicht 2 die gleichen Rams drinne habe? Ich hoffe ihr könnt mir helfen. | |
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X8800M GTX Treiber Begonnen von Alex_vista
23. Juli 2008, 17:02:03 Da hab ich den Salat ^^ Gerade erst Vista drauf und schon Probleme 8o Bei ganz normalen Anwendungen (Vista, Browser etc.): Es hängt, dann kommt ein schwarzer Bildschirm, dann der Reboot. Nach der automatischen Treiberaktulisierung (Version7.15.11.6743 ----- 07.11.2007) geht es auch wieder ohne Reboot und die Meldung ("Der Anzeigetreiber wurde nach einem Fehler wieder hergestellt" oder so) erscheint. Also mein Grafikartentreiber bereitet mir Probleme, ich finde aber nirgendwo einen Treiber für meine GeForce 8800M GTX. Nvidia sagt vollgendes: [quote] Produkt: NVIDIA GeForce 8800M GTX . Derzeit installierter Treiber: 167.40 Empfohlenes Update: Alienware verlangt, dass Sie den Treiber für Ihren Grafikprozessor von seiner Support-Seite herunterladen Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.alienware.com/. Die GeForce Go Grafikprozessoren für Notebooks verwenden spezielle Treiber, die für Tastenkürzel, Stromsparfunktionen und bestimmte Verhaltensweisen bei Schließen des Deckels sowie Suspend/Resume-Funktionen programmiert wurden, die bei Notebooks üblich sind. Die Referenz-Grafiktreiber für Desktop-PCs, die auf der NVIDIA Treiber-Downloadseite verfügbar sind, unterstützen diese Features nicht. Daher lassen sich die NVIDIA Forceware Grafikanzeigetreiber auf den meisten Mobil-Grafikprozessoren der GeForce und Quadro Produktfamilien nicht installieren. Manche neueren Notebooks wurden jedoch auf Kompatibilität mit unseren Treibern ausgelegt.Für mehr Infos hier klicken. [/quote] :grübel | |
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Deskto Symbol Schriftfarbe .... wie ändert man die ? Begonnen von Suriv
13. Juli 2008, 16:04:11 Frage Meine Desktop Symbole haben Schrift in Weiß der Desktop selbst hat einen Weißes Hintergrundbild was ich gern beibehalten möchte.................. und ich hab nirgends gefunden die Schriftfarbe zu ändern für die Symbole bzw dessen Hintergrundfarbe. | |
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Nvidia Geforce 8600M GT - Von 62 Hertz auf 60 Hertz stellen ?????? Begonnen von the_w
« 1 2 03. März 2008, 16:50:43 Hallo, ich hab nen ACER Notebook mit ner Nvidia Geforece 8600m GT. Wollte nun Battlefield 2 starten, hat nicht funktioniert. Habe dann ein wenig im Netz gesucht und den Fehler gefunden. Das Spiel kommt mit der Bildschirmaktualisierungsrate von 62 Hertz nicht klar (hab einen externen TFT Monitor angeschlossen, konnte die Auflösung auf 60 Hertz änder, Spiel läuft!) sondern läuft nur mit 60 Hertz. Leider lässt sich die Rate von 62 Hz nicht umstellen (nur mit externen Monitor,s.o.); kann mir da mal bitte jemand behilflich sein ? Danke the w | |
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Aero abgeschaltet, Systemsteuerung = weißes Fenster: Softwarefälschung???? Begonnen von paradoQs
27. Januar 2008, 18:48:06 Hallo ihrs, ich habe hier eine mittelschwere Katastrophe auf dem Rechner, und bin gerade regelrecht am verzweifeln. Vorgestern habe ich Windows Vista neu auf den Computer geschmissen, da ich von einen fiesen Virus befallen wurde. Da am anfang bereits bei der installation von einigen Programmen ein paar fehler auftauchten, habe ich nach der kurz nachdem die windows-Installationen fertig war, noch einmal abgebrochen und 2 mal neu installiert -> so weit so gut, hab also Vista insgesamt 4 mal drauf gehabt. Heute tritt wied einer der Fehler auf, weswegen ich das vorgestern das 2. mal installiert habe, und ich bin regelrecht am verzweifeln, weil bis heute morgen funktionierte alles wunderbar Erst erscheint ein Fenster "Windows-Aero funktioniert nicht - Möglicherweise sind Sie Opfer einer Softwarefälschung. - Um alle Microsoft Windows-Funktionen wie etwa Windows Aero-Farbschema und zugehörige visuelle Elemente, verwenden zu können und Produktunterstützung zu erhalten, und die neusten Updates zu beziehen, muss die Echtheit Ihrer Microsoft Windows-Kopie bestätigt werden" Ich bin auf den Link "Jetzt online lösen" gegangen, hab eine Gültigkeitsprüfung gemacht, und dachte, Problem gelöst! Aber es passierte absolut gaaaaaaaaaaaarnix! Dazu muss man sagen, dass ich ziemlich sicher bin, dass ich eine original-version habe - bei Alternate gekauft, und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Fälschungen verticken! vor allem, weil es davor ja lief! Das ist ja aber nicht das größte Problem: Ich komme nämlich nicht in die Systemsteuerung rein. Immer wenn ich das versuche, kommt ein weißes, leeres Fenster, und nix weiter. Auch über rechtsklick komme ich nicht in die Anzeigensteuerung. Nur noch indirekt über den Explorer komm ich rein. Mal kurz zu meinem Rechner: Core2Duo 6750 mit 2 je mit 2,66GHz getakteten Prozessorkernen (auf 3,2GHz übertaktet) Sparkle Geforce 8800GT Graka (ebenfalls leicht übertaktet) 2Gig DDR2-800 Ram - kleine Besonderheit an meinem Rechner ist, dass er -da ich Japanologie Studiere- in den Regionaleinstellungen entsprechend eingestellt wurde, dass auch japanische Software läuft. Bis jetzt habe ich mit der Firewall rumexperimentiert - nix Windows manuell aktiviert - hat wunderbar funktioniert! Windows online mit'm Windows Genuine Advantage Progam überprüft -> hat ebenfalls funktioniert - man sieht also, das es keine Softwarefälschung sein kann- Diverse programme deinstalliert und zurückinstalliert - nix! So langsam verzweifel ich Ich hoffe, es gibt ein oder zwei liebe menschen, die meinem Computer noch davor bewahren können, aus dem Fenster geschmissen zu werden | |
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Was verschenkt ihr zu Weihnachten? Begonnen von netzmonster
« 1 2 3 4 5 10. Dezember 2007, 10:46:22 [center][img]http://bestsmileys.com/christmas2/2.gif[/img][/center] Jedes Jahr das gleiche Drama. Was soll ich meiner Liebsten/meinem Liebsten zu Weihnachten schenken. Und dann erst die Verwandschaft. Was schenke ich meinen Eltern? Was hole ich für Oma & Opa. :grübel Ach nee, das macht keinen Spass mehr. Deshalb meine Frage an euch : [i][b]Was schenkt ihr zu Weihnachten? [/b][/i] | |
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Windows ändert (selb)ständig Ansichten und Ordnertypen Begonnen von SunnyboyXP
24. Mai 2007, 21:21:14 Ich dreh noch durch! :wallbash Ich möchte die Verwaltung meiner Ordner so gestalten, dass ich damit optimal arbeiten kann und alles meinen Wünschen entsprechend eingerichtet ist. Nur macht mir Windows da einen großen Strich durch die Rechnung und treibt mich in den Wahnsinn. Entsprechend dem Inhalt von Ordnern (Dokumente, Musik, Bilder, Videos usw.) möchte ich deren Ansicht anpassen. Eigentlich in der Theorie kein Problem, da Vista hier 5 verschiedene Ordnertypen vorsieht: Alle Elemente, Bilder und Videos, Dokumente, Musikdetails sowie Musiksymbole. Ich habe dafür extra 5 Ordner erstellt, diese jeweils einen Ordnertyp zugewiesen und dann die Ansicht zugeordnet, wie ich es brauche. Anschließend übernahm ich diese Einstellungen als Vorlage für jeden Ordner dieses Typs (unter Ordner- und Suchoptionen > Reiter Ansicht > Für Ordner übernehmen). So weit die Theorie. Allerdings funktioniert das in der Praxis nicht. Auch erkennt Windows scheinbar keine Hierarchien. Rufe ich die Eigenschaften eines Ordners auf und wähle den Reiter "Anpassen", stelle dort den gewünschten Ordnertyp ein und setze dann ein Häckchen bei "Vorlage für alle Unterordner übernehmen", so sagt Windows "Pustekuchen, das mach ich nicht!". :schimpf Trotzdem sollte die Vorlage doch für wirklich JEDEN Unterordner übernommen werden. Ob es sich dabei um 10, 100 oder 1.000 Unterordner handelt, dürfte doch keine Rolle spielen. Ein anderes Problem, was in diesem Zusammenhang auftritt, ist Folgendes: Windows verschränkt unerklärlicherweise zwei oder mehr Ordner miteinander. Das heißt, passe ich den Ordner AB meinen Wünschen entsprechend an, kommt es vor, dass Ordner XY ebenfalls diese Einstellungen erhält, obwohl beide Ordner in keinem Zusammenhang stehen. Tritt diese Sache einmal auf, scheint es nicht mehr möglich zu sein, diese Verschränktheit aufzuheben. Sobald ich den einen Ordner anpasse oder verändere wird dies automatisch für den anderen übernommen. :wallbash Ich kann auf diese Weise einfach nicht arbeiten. Ich nehme mir ja schon die Zeit, setze mich hin und passe alles an. Aber dann möchte ich auch endlich Ruhe haben. Nur finde ich diese nicht, weil Windows ständig alles wieder durcheinanderhaut und zu allem Übel auch noch wahllos Ordner miteinander verschränkt, deren Verbindung nicht mehr aufgehoben werden kann. Für dieses mehr als leidige Problem konnte ich bisher keine Lösung finden. Wer hier den Stein der Weisen gefunden hat, der möge sich bitte bei mir melden. Wie ich in zahllosen Foren mitbekommen habe, leide nicht nur ich unter diese Eigenart von Windows. Dieses Problem gibt es übrigens auch unter Windows XP. | |
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windows vista und icq 5.1 funktioniert ! Begonnen von spartacus
11. März 2007, 15:12:57 hallo leute, sagt mal wist ihr ob icq 5.1 unter vista läuft? habe hier im forum und auch auf der icq page nix gefunden. habt ihr bereits eure erfahrungen damit gemacht? lg spartacus | |
10 Antworten 12435 Aufrufe |
Sound stottert unter Vista Ultimate 32bit (amilo m1437g notebook) Begonnen von Crayven
27. Februar 2007, 22:11:20 Hi habe ein Fujitsu Siemens Amilo m 1437g Notebook mit einer Onboard Soundkarte von realtek alc880. Bei stottert der Sound immer wenn ich filme oder mp3´s abspiele und das Soundrädchen geht nicht. Hat jemand eine Ahnung wie ich das hinbekommen kann. Mfg |
Dieser Tipp gilt auch für das Verschieben von Programmen auf eine andere Partition von Windows 10 Programmen ohne Neu-Installation. (Ebenso für Windows 7 oder 8 )
1. Zunächst sichert Ihr, wie immer vor solchen Sachen, zunächst für den Ernstfall Eure Festplatte mit Acronis etc. oder mit der windowseigenen Sicherung.
2. Angenommen, Euer Programm ist im Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" installiert und Ihr wollt es in den Ordner "D:\Programme\MeinProgramm" auf einer anderen Festplatte oder Partition verschieben. Dann kopiert Ihr zunächst den Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" ganz normal nach "D:\Programme\MeinProgramm".
3. Anschließend, wenn Ihr fertig kopiert habt, löscht Ihr den Ursprungsordner "C:\Program Files\MeinProgramm" (am Besten mit <SHIFT-Entf>, damit er nicht langwierig im Papierkorb landet). Wenn er sich nicht vollständig oder nur mit Fehlern löschen läßt, brecht Ihr zunächst ab. Dann müßt Ihr versuchen, ggf. geöffnete Dateien dieses Ordners zu schließen oder Prozesse zu beenden, die auf den Ordner oder Dateien dieses Ordners zugreifen und versucht erneut, ihn zu löschen. Wenn das dann immer noch nicht klappt, dann brecht ab, macht das Verschieben rückgängig und kopiert, soweit nötig, ggf. den neuen Ordner wieder an die alte Stelle zurück. Der Tip ist dann hier für Euch zu Ende (Man könnte es theoretisch noch im abgesicherten Modus versuchen).
4. Alsdann öffnet Ihr das Kommandozeilenfenster mit "cmd". Hier gebt Ihr Folgendes ein:
[b]mklink /j "C:\Program Files\MeinProgramm" "D:\Programme\MeinProgramm"[/b]
oder in allgemeiner Form:
mklink /j "<Alter Ordner>" "<Neuer Ordner>"
Wenn das funktioniert hat, wird es jetzt bestätigt.
Ab sofort werden alle Zugriffe, die von der Registry etc. auf "C:\Program Files\MeinProgramm" erfolgen nach "D:\Programme\MeinProgramm" umgeleitet. Euer Programm, das jetzt auf D:\ liegt, sollte nunmehr genau so gut funktionieren wie früher. Auf C:\ liegt jetzt kein einziges Byte dieses Programms mehr, sondern nur noch die "symbolische Verknüpfung".
Der Tip stammt von der neuen ComputerBild 3/2010. Da könnt Ihr es ganz genau und mit Bilderchen nachlesen...