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Crack-Download führt zu Abmahnung
Begonnen von Blumenkind
19. September 2008, 01:36:45
[b]Die Hersteller statten ihre Spiele mit immer neuen Kopierschutzsystemen aus, doch oft dauert es nicht sehr lange, bis Cracks verfügbar sind, mit denen man das Spiel auch ohne Kopierschutz spielen kann. Schon wegen des Tauschens eines solchen Cracks werden Abmahnungen verschickt – doch die rechtliche Lage ist nicht immer klar.[/b]

Cracks sind Computerprogramme, die den Kopierschutz etwa von Spielen entfernen können. Auch legale Nutzer von Spielen - also Nutzer, die das Spiel erworben haben - fühlen sich immer öfter durch die Kopierschutzmechanismen der Hersteller eingeschränkt. So haben wir kürzlich darüber berichtet, dass für das PC-Spiel Spore illegale Downloads in Rekordhöhe festegestellt wurden und sich der Verdacht aufdrängt, dass hieran der Kopierschutz Mitschuld trägt.

[color=blue]Abmahnungen[/color]
Seit einiger Zeit scheinen Hersteller von PC-Spielen nun sogar dann Abmahnungen zu versenden, wenn Tauschbörsennutzer nicht das Spiel selbst, sondern nur den entsprechenden Crack zur Verfügung stellen. Hersteller legen häufig in ihren Lizenzbedingungen fest, dass eine Modifizierung des Programms/Spiels nicht erlaubt ist. Ob jedoch legale Besitzer einer Software einen entsprechenden Crack benutzen dürfen, ist rechtlich bisher nicht geklärt.
Fraglich ist aber die bisher übliche Abmahnungspraxis der von den Rechteinhabern beauftragten Kanzleien. So berichtet ein Rechtsanwalt in seinem Blog darüber, dass ein Mandant ein Abmahnschreiben erhalten hat, weil er einen Crack für das Spiel “Call of Juarez” getauscht habe. Bezüglich der urheberrechtlichen Beurteilung wirft er einige Fragen auf und betont unter anderem, dass verschiedene Beweise nicht geführt wurden, die einen Verstoß gegen das Urheberrecht belegen würden.

[color=blue]No-CD-Cracks[/color]
No-CD-Cracks sind Cracks, mit denen man das Zielprogramm auch ohne das Einlegen der Original-CD bzw. -DVD starten kann. Meistens ist für jede Version eines Spiels/Programms auch ein anderer Crack notwendig. Die Nutzung kann auch für legale Besitzer des Spiels interessant sein, weil man durch diese Programme oder Modifizierungen nicht regelmäßig die CD wechseln oder bei sich haben muss. In den geschilderten Fällen wird es oft um solche Modifizierungen gehen. So berichtet ein anderer Rechtsanwalt in seinem Blog, dass ein Mandant wegen des Uploads des Computerspiels „Call of Juarez“ eine Abmahnung erhalten habe, obwohl es sich bei der getauschten Datei nur um einen No-CD-Crack gehandelt habe. Er betont, dass in diesem Fall keine Gleichstellung mit dem Tausch des Computerspieles an sich stattfinden könne, insbesondere der Streitwert sei in solchen Fällen wohl wesentlich geringer zu beurteilen. Mit anderen Worten: Es müsse sehr wohl unterschieden werden, ob ein Nutzer das Spiel per Tauschbörse tauscht oder "nur" einen Crack dafür. "Selbst wenn man davon ausginge, dass der No-CD Patch Teile des Programmcodes enthielte, wurde nicht das Spiel als solches zur Verfügung gestellt", so der Anwalt Dr. Alexander Wachs.

[color=blue]Geänderte rechtliche Lage[/color]
Wegen der geänderten rechtlichen Situation im Bereich des Urheberrechtsschutzes sind der üblichen Abmahnungspraxis jedoch generell Grenzen gesetzt worden. Mittlerweile gilt nämlich eine Begrenzung der Abmahnkosten auf 100 Euro. Die Höhe der Forderungen für die eigentliche Urheberrechtsverletzung kann aber in jedem Einzelfall variieren, bisher gab es für den Bereich von Cracks keine gerichtlichen Entscheidungen.

[color=blue]Cracking kann auch legal sein[/color]
Bei einem CrackMe handelt es sich um ein Computerprogramm, das zu dem Zweck entwickelt wird, den Kopierschutz knacken zu lassen. Dies kann das einfache Herausfinden des Passworts bis hin zu komplizierten Modifizierungen (Patches) erfordern. Viele Internetseiten, etwa die Community crackmes.de, beschäftigen sich mit diesem Thema.

Quelle: <a href=http://www.pcwelt.de/start/dsl_voip/online/news/180374/crack_download_fuehrt_zu_abmahnung/>PC Welt</a>

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Bilder aus Google Earth versenden verstößt gegen das Urheberrecht
Begonnen von matag
29. Februar 2008, 12:23:34
T-Online berichtet dass, das Versenden von Luftbildaufnahmen aus Google Earth Heraus gegen das Urheberecht verstößt eine Userin muss inzwischen ein Bußgeld an die Ersteller der Luftaufnahmen zahlen

mehr dazu bei

[url=http://computer.t-online.de/c/14/38/28/04/14382804,si=0.html][b]T-Online[/b][/url]

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Verhaltensregeln im Forum !
Begonnen von netzmonster
29. Dezember 2007, 09:10:37
[b]1. Allgemeines[/b]
Die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind zu beachten. Missachtung kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen, desweiteren können Verstöße dagegen mit Maßnahmen der Administration geahndet werden.

[b]2. Netiquette[/b]
Im Forum ist die für Newsgroups übliche Netiquette zu wahren. Sie kommunizieren hier mit anderen Menschen, daher bitten wir Sie von Beleidigungen, Beschimpfungen oder ähnlichem abzusehen. Bei Missachtung der Netiquette muss mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss gerechnet werden.

[b]3. Raubkopien & Illegale Software[/b]
Das Erfragen, Anpreisen, Bewerben und Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten zu illegalen Zwecken ist untersagt. Software die im Index steht darf weder beworben noch zur Schau gestellt werden. Verstöße werden, je nach Härte, mit einer Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet. Alles was in eine Grauzone fällt (z.Bsp. keine eindeutige Zuordnung aufgrund unsicherer Gesetzeslage) kann von den Moderatoren sicherheitshalber entfernt werden, um möglichen Schwierigkeiten im vornherein aus dem Wege zu gehen.

[b]4. Externes Verlinken:[/b]
Das Verlinken von urheberrechtlich geschützten Inhalten ist nicht gestattet. Ausnahme: Der User hat die Genehmigung des Rechteinhabers bzw. ist selbst der Rechteinhaber.
[b]
5. Spamming, Trolling, Bashing und Beitragscounter-erhöhende Beiträge[/b]
Das Erstellen von so genannten Spamming-Beiträgen ist nicht gestattet. Folgende Verstöße hiergegen werden geahndet:

    * Massenhaftes Erstellen inhaltsgleicher Beiträge (Threads) und/oder Antworten, auch Crosspostings, also das Posten des gleichen Beitrags in mehreren Foren.
    * Beiträge, die keinen Zweck erfüllen, sondern scheinbar nur zum Erhöhen des Beitrags-Counters dienen.
    * Reine Smilie-Beiträge, die scheinbar nur der Erhöhung des Beitrags-Counters dienen.
    * Beiträge, die darauf abzielen, Diskussionsteilnehmer zu demotivieren und/oder der Diskussion nicht zuträglich sind.
    * Beiträge/Themeneröffnungen, die darauf abzielen Moderationen und Verwarnungen öffentlich auszudiskutieren.
    * Beiträge, die darauf abzielen Member und Moderatoren bzw. Teammitglieder öffentlich anzugreifen bzw. zu beleidigen oder dessen Verhaltens-, Posting- oder Moderationsweisen zu diskutieren.
    * Beiträge, die eine Grundsatzdiskussion auslösen. ("Flamewars")
[b]
6. Beiträge kriminellen Inhalts[/b]
Beiträge die kriminelles Verhalten, Tätigkeiten und Handlungen thematisieren sind zu unterlassen.
[b]
7. Pornographie & nicht jugendfreie Erotik[/b]
Das Verlinken, Bewerben und Abbilden von pornografischen und nicht jugendfreien Inhalten wird nicht geduldet. Missachtung wird mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]8. Beiträge rassistischen Inhalts[/b]
Beiträge, die zu Rassenhass und Volksverhetzung aufrufen, können zur strafrechtlichen Verfolgung führen und werden immer mit Ausschluss geahndet.
[b]
9. Diskriminierung[/b]
Die Diskriminierung von Minderheiten und körperlich bzw. geistig Behinderten werden nicht geduldet und mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss geahndet.

[b]10. Werbung, IDs, Spendenaktionen[/b]
Das Bewerben privater und/oder kommerzieller Homepages, sowie IDs fürs Geld-Verdienen im Internet und/oder Aufrufe zu Spendenaktionen werden nicht geduldet. Regelverstöße werden mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]11. Verherrlichung von Drogen[/b]
Das Bewerben und Anpreisen von Drogen jeglicher Art ist untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind sachliche Diskussionen zur Thematik. Missachtungen werden mit Ermahnung, Verwarnung bzw. Ausschluss geahndet.

[b]12. Verherrlichung von Gewalt[/b]
Die Verbreitung, Verlinkung und Abbildung von gewaltverherrlichenden Inhalten ist untersagt und wird mit Ermahnung, Verwarnung, Schreibsperren bzw. Ausschluss geahndet.

[b]13. Nicht von den Regeln erfasste Einzelfälle[/b]
In Einzelfällen, die nicht von den hier vorliegenden Regeln erfasst sind, entscheidet die Moderatoren oder Administration auf Grundlage der vorliegenden Fakten.

[b]14. Verwarnungen[/b]
Diskussionen über Verwarnungen bzw. Beschwerden sind grundsätzlich per PN zu führen. Außerdem gilt es den sogenannten Dienstweg einzuhalten, d. h. erst Moderator dann Global Moderator und zuletzt die Administration einzuschalten.