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25. November 2024, 14:10:03

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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort erlaubnis
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Löschen von Emails bei GMX löscht Emails in Outlook (2013)
Begonnen von Guitarking
30. Oktober 2014, 20:22:38
Hallo!
Ich habe nichts dergleichen gefunden, was meinem Problem entspricht.
Wie gesagt habe ich das gravierende Problem, dass wenn ich Mails auf GMX online lösche, diese auch auf all meinen Konten (PC, Laptop, Handy [Android]) gelöscht werden!!
Ich habe nur den 1GB freien Speicher, der ist nun voll. Da ich meine Emails alle auf meine Geräte synchronisiere und herunterlade, brauch ich sie nicht mehr auf GMX online, hab ich mir gedacht.
Wieso wird auf meinen Geräten denn alles gelöscht, wenn ich das auf GMX mache???
Das gleiche ist anders herum, wenn ich z.B. (wie zuletzt) eine Email wieder herstellen möchte, sprich meine gesicherte .pst Datei neu lade, befinden sich plötzlich alle Emails wieder auf GMX!! Wieso??

Ich will doch nur meine Mails abrufen, herunterladen und wenn ich sie nicht mehr brauche auf GMX löschen um dort wieder Speicherplatz zu schaffen. Aber nur dort!!
Bitte um Hilfe!! :(

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Sie haben nicht die Erlaubnis, sich in diesem Forum zu registrieren??
Begonnen von Yoshi1981
31. Dezember 2011, 16:46:56
Ich habe gerade versucht mich hier für das Forum zu registrieren, da ich Hilfe mit einer Neuinstallation von Windows XP Pro brauche. Als ich die Registrierung ausgefüllt hatte bekam ich allerdings die folgende Nachricht: "Sie haben nicht die Erlaubnis, sich in diesem Forum zu registrierenDiese Mail-Adresse ist für Registrierungen gesperrt!"
Was ist da los? Warum ist meine Emailadresse für die Registrierung gesperrt? Ich bin heute zum ersten Mal hier...
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Oslo-Anschlag schon wieder wegen Ballerspielen?
Begonnen von Noone
23. Juli 2011, 18:48:34
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Gerade höre ich in "hallo Deutschland Spezial" (ZDF) daß hinter dem Anschlag in Oslo und dem Massenmord an -zig Jugendlichen schon wieder ein Täter steckt, der sich lt. seinem Facebook-Profil mit Ballerspielen (world of warcraft, modern warfare) beschäftigt.

Wann verbietet man solche Ballerspiele endlich? Wieviele solcher Amokläufe und Attentate müssen denn eigentlich noch stattfinden? Wieviele Menschen, vor allem junge Menschen, müssen denn noch sterben? Man bräuchte da wirklich mal eine Volksbewegung und einen öffentlichen Aufschrei...
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Firefox selbstständiges Tab öffnen
Begonnen von Hardstylez91
02. Mai 2010, 01:40:16
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Hi ich hab ein riesen Problem...
Seither ich meinen Firefox neu Installiert habe, öffnen sich bei mir selbsttätig die Tabs...
Und es kommen so Seiten wie:

[i][color=red]edit by netzmonster
***LINK ENTFERNT***[/color][/i]



[b][u][color=red]Klickt bitte nicht auf den Link!!! Er dient nur zur veranschaulichung....! Wer doch klickt, auf eigene Gefahr!!! Da ich nicht weiß was es ist.[/color][/u][/b]
Bitte helft mir
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Windows-Sicherheit blockiert Windows Mail
Begonnen von yogi42
17. Mai 2009, 17:50:15
Hallo,

ich habe nun ( leider ) auch Vista und einige Probleme mit Windows Mail:

Nach dem Einrichten nach Vorlage T-Online kann ich weder senden noch empfangen und bekomme immer eine Anzeige von Windows-Sicherheit : Es wird eine Anmeldung beim Mail-Konto verlangt mit Benutzername und Kennwort.
Windows Mail zeigt dann unten rechts an " Genehmigung ".

Habe da schon alles mögliche eingegeben, ohne Erfolg! Eine automatische Anmeldung ist nicht generiert.

Merkwürdig dabei ist daß Eingaben in dem Fenster die Einstellungen " Server" des Mail-Kontos verändern.

Im Web habe ich schon tagelang gestöbert; nichts wesentliches dazu gefunden.

Hat jemand einen Tipp?

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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Kostenlos : Symantec / Norton Benutzerkontensteuerungstool
Begonnen von netzmonster
15. Oktober 2008, 23:59:31
Symantec stellt ab sofort kostenlos eine Software zur Verfügung, mit der man die Benutzerkontensteuerung anpassen kann.
Wie von vielen Usern gewünscht, ist eine "Positivliste" enthalten. In dieser kann man bestimmten Anwendungen erlauben, ohne Nachfrage ausgeführt zu werden.

[b]Hinweis : [/b]
Bei der angebotenen Version handelt es sich um Beta-Software.
Vor Benutzung unbedingt die FAQ bzw. den Lizenzvertrag durchlesen.
Das Tool sammelt Daten über freigegebene Programme und sendet sie an Symantec.

[b][color=red][b][url=http://www.nortonlabs.com/inthelab/uac.php]Zum Download[/url][/b][/color][/b]
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registry-fehler? windows bleibt im zeitloch haengen!
Begonnen von bn
23. August 2008, 20:04:29
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hi, hatte das hier schon erfolglos im software-forum gepostet - vielleicht wisst ihr ja mehr:

zuerst einmal das problem: mein computer scheint irgendwie an einem bestimmten zeitpunkt seines lebens haengengeblieben zu sein; ich weiss nicht, ob das eine frage der registry ist, zumindest muss ich seit drei tagen jedes mal, wenn ich z.B. iTunes oeffne, den lizenzvertrag bestaetigen; beim oeffnen von voice editing werde ich jedes mal vom defender um erlaubnis gebeten; und sogar firefox schickt mich jedes mal auf die "willkommen"-seite der gerade installierten updates der add-ons; das problem besteht nur mit den programmen, die ich in den letzten drei tagen installiert oder geupdatet habe.

folgende infos: ich hatte ein problem mit einem programm (voice editing standard fuer diktiergeraet), das man nicht oeffnen konnte - angezeigt wurde die fehlermeldung, das laufwerk C: sei schreibgeschuetzt. beim versuch, das problem zu loesen, habe ich irgendwann einigermassen unkonzentriert die einstellungen fuer C: geaendert (also: den schreibschutz aufgehoben, und den in gang gesetzten prozess nach einer halben minute abgebrochen); jetzt finde ich den ort zum aendern dieser geschichte nicht wieder, und weiss auch nicht, was die korrekte einstellung waere; koennte evtl. der grund sein, zumindest besteht das problem seitdem. ach ja: voice editing funktioniert mittlerweile, ich hatte die XP-version installiert und musste bloss das vista-update runterladen.

ausserdem benutze ich spybot; ad-aware; und habe auch schon versucht, das problem ueber einen restore-punkt zu beheben, vergeblich.

hoffentlich koennt ihr mir helfen, besten dank im voraus!
bn 
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Windows Love Cam und MSN Messenger 2008
Begonnen von Guitarking
14. August 2008, 20:52:07
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Mein Problem ist, wenn ich in ein chatfenster offen habe, und dann z.B. eine Cam einladung von jemanden bekomme, also eine Aufforderung eine Übertragung zu senden und diese dann annehme, dreht sich nur der Vista ball (Sanduhr), es rührt sich nichts, und nach nochmaligem klicken, wird das Fenster hellweiß und MSN hängt sich auf. Nicht mal durch den Taskmanager kann ich den Prozess mehr beenden. Meine Cam ist eine "Microsoft VX-Live Cam", Treiber ist für Vista ausgelegt und alles.
Was ist das Problem?  :grübel

System:

Vista - Ultimate
32bit
Service Pack 1  installiert
Hardeware - CPU, RAM (Signatur)

Mfg
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Zugriff mit Vista auf Netzlaufwerk auf Linux (Samba) Rechner
Begonnen von dietzenbach
24. Juli 2008, 15:22:29
Servus, ich habe folgende Problemstellung:

Ein Vista Ultimate Rechner soll per IP Adresse auf eine Freigabe auf einem Linux Server mit Samba zugreifen.
Die Freigabe via \\NamedesRechners\Freigabename funktioniert
Die Freigabe via \\IPAdresse\Freigabename funktioniert NICHT.

Was habe ich schon gemacht:
Ping (funktioniert)
Ping -a (funktioniert)
(der Linuxrechner hat auch nur eine Netzwerkkarte)
nslookup (funktioniert)
tracert (funktioniert, allerdings liegen die Maschinen im gleichen Subnetz, so dass keine weiteren HOP´s da sind)
Statt GUI am Dos-Prompt mit net use (gleiches Ergebnis)

hosts trotzdem angepasst (ohne Ergebnis)
Protokoll IPv6 deaktiviert (ohne Ergebnis)
firewall zeitweise ausgeschaltet (ohne Ergebnis)
Sicherheit von ntlmv2 auf LM und NTLM geändert (ohne Ergebnis)
diverse Foren abgeklappert (ohne Ergebnis :-))

Hat jemand eine gute Idee??? ?(
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Vista-Februar-Update-Problem
Begonnen von Jean Paul
17. Februar 2008, 17:49:40
Seit den letzten Februar-Updates für Vista, geht mein Defender nicht mehr (zeigt eine Stop-Meldung), startet mein Nod32-Antivirus nicht mehr (vermutlich wegen des Defender) und bekomme ich keine WLAN-Verbindung mehr (vermutlich wegen des Defender). Schöne neue Vista-Welt. Ich liebe es...

Werde wohl ein altes Image bemühen müssen. Oder weiß jemand eine bessere Lösung?
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Keine Berechtigung?
Begonnen von rudi57
28. Dezember 2007, 16:40:41
Ich wollte eine Datei von Laptop auf ein Externes LW Kopieren. Vista lässt das nicht zu. Ich bekomme die Meldung: Sie benötigen Berechtigung zum Durchführen des Vorgangs.

Hee was ist denn das? Muss ich wo was einstellen?
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Wusstet ihr schon...
Begonnen von ossinator
02. Oktober 2007, 10:27:30
« 1 2 ... 11 12 »
FUCK bedeutet:

[b][color=red]F[/color][/b]ornication
[b][color=red]U[/color][/b]nder
[b][color=red]C[/color][/b]onsent of the
[b][color=red]K[/color][/b]ing

[i][b]Unzucht mit Bewilligung des Königs.[/b][/i]

Das stammt aus dem Mittelalter, als das Volk eine Bewilligung beim König beantragen musste, um der schönsten Sache der Welt nachzugehen. Wurde die Bewilligung erteilt, musste zum Zeitpunkt der Ausführung ein Schild mit oben genannten Wortlaut an die Tür angebracht werden.
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Zustimmung erforderlich beim ausführen eines Programmes...
Begonnen von mmohr
30. Juni 2007, 16:39:04
aloa,

bei manchen sachen wo ich installiere bekomm ich plack ...
ich klick auf die installationsdatei und jeh nach größe der datei muß ich eine geraume zeit warten bis ich gefragt werde ob ich das programm ausführen möchte.

ein gutes beispiel sind da spiele, welche eine install.exe von über 1 gb beinhalten.
bei solchen installationen werd ich, nach dem ich auf die datei doppel geklickt habe,
erst nach ca 3-5 minuten gefragt ob die datei ausgeführt werden soll.
solche probleme hatte ich unter xp nicht!

immerhin hab ich einen 3 gb dual cpu mit 3 gb dual ram und zwo dicke sata festplatten,
da darf es doch keine 5 mins dauern bis ich ne genemigung zum ausführen erteilen kann.
Treiber sind bei mir alle aktuell und ich habe einen notebook da sind die probs unter vista genau die gleichen.

hoffeihr könnt mir helfen.
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Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten!
Begonnen von Kontrollturm
07. Mai 2007, 17:52:01
Hi, uns wurde heute erzählt im leistungskurs, dass man Brücken durch springen zum schwingen bringen kann. Dass hamwa dann erstmal prombt zu 10. aus probiert und es ging richtig ab! nach 10min haben wir aber aufgehört, weil wir angst vor den bullen haben.
Da ich mir kein Account im rechtsforum machen wollte, frage ich euch nun, ob es gesetzlich verboten ist, auf brücken rumzuspringen?? :]
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Dateifreigabe im Netzwerk unter Vista
Begonnen von gstyla
25. März 2007, 17:21:03
Hallo!
hab ein kleines problemchen mit meinem netzwerk. verwende zuhause 2 rechner (vista/xp (SP1) ). benutze einen router und habe alles auf automatische IP-adressen konfiguration eingestellt! habe beide in der gleichen arbeitsgruppe und habe die jeweiligen festplatten freigegeben! die rechner erkennen sich gegenseitig im netzwerk aber der zugriff auf die festplatten bleibt verweigert! der sagt mir ' sie haben keine brechtigungen für zugriff auf dieses laufwerk!  ???

vielen dank im voraus