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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort eltern
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Kinderschutzsoftware gesucht (Filter/ Zeitbegrenzung)
Begonnen von PCI
09. April 2010, 10:58:19
Hallo!

Hier zu Hause teile ich mir einen PC mit meinem Bruder. Da nächste Woche die Schule wieder anfängt will ich eine Zeitbegrenzung und einen Inhaltsfilter installieren, damit der PC nicht so sehr ablenkt und bei Abwesenheit der Eltern nicht gar soviel Unsinn gemacht werden kann. Es soll einfach als zusätzlichen Schutz dienen, mehr nicht.

Nach einer gewissen Zeitdauer (bspw. 1h) soll das Internet gesperrt werden, besser wäre der ganze PC. (das geht mit dem Jungendschutz von Vista nicht. Dort gibt es nur Zeitspannen). Zudem wäre eine Filterung gegen bestimmte Inhalte sinnvoll. Das ganze muss natürlich Passwortgeschützt sein.

Kennt jemand ein Programm, mit dem dies möglich ist? Kann jemand etwas empfehlen?

Gruß,
PCI

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Werft eure "Killerspiele" weg und gewinnt ein Trikot
Begonnen von stoneagem
14. Oktober 2009, 17:59:20
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Computerspiele geraten immer öfter ins Fadenkreuz von Politikern und Aktivisten.
Nun starte das "Aktionsbündnis Amoklauf Winnenden" einen Aufruf. Alle Eltern sollen am Samstag, den 17. Oktober 2009, die "Killerspiele" ihrer Kinder in einen Container bei der Stuttgarter Staatsoper werfen. Dies alles geschieht unter dem Motto "Es wird sich nichts ändern, wenn wir nichts tun!".
Jeder der solche Videospiele bei dieser Sammelstelle abgibt, soll die Chance bekommen ein original Trikot der deutschen Fußball-Nationalmannschaft mit allen Unterschriften des aktuellen Kaders zu gewinnen.
Was mit den gesammelten Spielen passieren wird ist nicht bekannt.

Quelle: http://www.chip.de/news/Aufruf-quot-Killerspiele-quot-wegwerfen-Trikot-gewinnen_38441310.html


Ich finde es eine bodenlose Frechheit solche Aufrufe zu starten. Vor allem da sie genau ihrem Motto widersprechen. Denn was tun sie? Genau nichts. Anstatt sich um die wirklichen Ursachen zu kümmern wird den Games mal wieder der schwarze Peter zugeschoben. Pure Idiotie in meinen Augen.
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Killerspieleverbot: Erfinder von Crysis würde auswandern
Begonnen von stoneagem
05. August 2009, 13:47:44
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Der Erfinder des Shooters Crysis Cevat Yerli wird eventuell Deutschland verlassen und auswandern. Der Grund ist das geplante Verbot von "Killerspielen". Dieses würde auch die deutschen Spielehersteller betreffen und damit wäre die Produktion und Verbreitung von Actionspielen in Deutschland verboten.

"Ein Verbot von Action-Spielen in Deutschland ist besorgniserregend, weil das bedeutet, dass wir als Spieleentwickler hier nicht arbeiten können. Wenn die Kreativschaffenden in Deutschland sich nicht an einem der bedeutendsten und zukunftsträchtigsten Kulturmedien beteiligen können, heißt das nichts anderes, als dass wir gezwungen sind, ins Ausland abzuwandern.". So Cevat Yerli gegenüber pcgames.de.

Quelle: http://www.pcgames.de/aid,691719/Killerspiel-Diskussion-Crysis-Schoepfer-Cevat-Yerli-droht-mit-Abwanderung-aus-Deutschland/PC/News/
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Alt gegen neu Aktion bei Notebooksbilliger.de
Begonnen von gdi
19. Februar 2009, 23:26:44
[b]Alt gegen neu wird belohnt bei [url=http://www.notebooksbilliger.de]notebooksbilliger.de[/url][/b]

"Für alle, die außer ihrem Auto auch ihr  Notebook alt-gegen-neu zaubern wollen, gibt es bei notebooksbilliger.de ab dem 18.2.2009 die Abwrackprämie", erklärt Ulrich Kaleta,  Direktor  Marketing bei notebooksbilliger.de. "Wer ein Notebook bei uns kauft und sein altes im Austausch an uns einschickt, bekommt eine Abwrackprämie von 25 Euro."

[b]Konsumoffensive auf dem Notebook-Markt[/b]

Arnd von Wedemeyer, Vorstandsvorsitzender der notebooksbilliger.de AG, fasst den Ablauf der Aktion zusammen: "Das Verfahren ist simpel: Notebook aus dem Aktionsangebot aus ca. 50 Notebooks kaufen - altes  Notebook inkl. ausgefülltem Abwrack-Formular einschicken - 25 Euro kassieren!"

[b]Die Sahnehaube: der Besitzer des ältesten eingeschickten Notebooks erhält eine Oldie-Prämie von 2.500 Euro[/b]

Als zusätzlicher Anreiz wird das älteste eingesendete Notebook mit einem 2.500 Euro Gutschein belohnt. Hierfür muss im Vorfeld kein neues Notebook gekauft werden - mitmachen kann jeder, der das Abwrack-Formular auf  www.notebooksbilliger.de/abwrackpraemie ausdruckt, ausfüllt und mit seinem alten  Notebook  einschickt. Wenn eine ausreichend große Anzahl an antiken Notebooks eingeht, wird [b]"Deutschlands größter Notebook Online-Shop"[/b] (laut GfK vom 30.01.2009) ein Notebook-Museum am Standort Sarstedt einrichten.

[b]Was gilt als Notebook?[/b]

Als Notebook (auch Laptop) gilt ein kleiner, tragbarer Computer, der zwingend die folgenden Bestandteile haben muss: Prozessor, Bildschirm (Monitor), Tastatur und Zeigegerät, die in einem Gerät verbaut sein müssen.

[b]Wer kann teilnehmen?[/b]

Teilnehmen kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige müssen die Einverständniserklärung Ihrer Eltern mitsenden.

[b]Bekanntgabe der/s GewinnerIn:[/b]

Der oder die GewinnerIn wird bis spätestens 06.04.2009 auf der notebooksbilliger.de Homepage bekannt gegeben und zusätzlich per Email benachrichtigt. Der Einkaufsgutschein über 2.500 Euro für den notebooksbilliger.de Shop ist gültig bis zum 31.10.2009.

Wir wünschen allen Teilnehmern viel Spaß am neuen Notebook und sind gespannt auf die Notebook-Oldie Einsendungen!
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iphone kaufen!!
Begonnen von Raman
31. Januar 2009, 18:16:30
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Hallo Leute,

ich habe vor kurze ein schönes Zeugniss nach Hause getragen und krige dafür von meinen Eltern bald ein iphone *happy*

Aber ich wollte mal Fragen, wie viel so ein normales iphone kostet, muss auch meine Eltern informieren

Also wie viel kostet ein normales iphone in Deutschland ohne Vertrag?

Ware Dankabr wen ihr mir Antworten würdet
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Games for Windows LIVE Problem
Begonnen von GDI01
28. Januar 2009, 15:02:38
Hallo

ich bin zurzeit ziemlich verzweifelt daher schreib ich euch mein problem in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.
Ich wollte mir ein Addon bei GFWL kaufen. Musste mich bei Xbox Live einen account mach und da ich noch nichtvoll jährig bin, machte meine Mutter ein Elternkonto so das ich nun ein Account dort habe. Hab mir 2000 Microsoft Point gekauft für 24€ und lud mir den GFWL Clienten runter. Dann loggte ich mich ein und meine punkte waren auch noch da, das Problem, der Marktplatz ist komplett leer und frag mich nur wieso das den ist? Ich hab die berechtigung von meiner Mutter erhalten, wo auch im Account eingetragen ist das ich käufliche Inhalte erwerben darf, aber es gibt keine Angebote im Marktplatz, entweder ist alles unsichtbar, ich mach was falsch oder ich bin zu blöd.  :wallbash
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Wie stellt man W-Lan ein?
Begonnen von Shinox
26. November 2008, 21:36:37
Guten Tag/Abend ,
ich hab mir heute ein neues Notebook gekauft.Dieser Notebook hat auch Wlan.Doch leider kriege ich keine Verbindung mit meinem Internetrouter (Speedport W700V).Ich habe schon die SSID eingegeben .Wenn ich "Verbindung mit einem Netzwerk herstellen" drücke , probiert es mit mit meinem Router zuverbinden.Leider kommt dann "Es kann keine Verbindung mit *** hergestellt werden.Wenn ich auf "Problem diagnostizieren" drücke kommt "Bei der Drahtlosenverknüpfung ist ein Fehler aufgetreten ,  da Windows keine Antwort vom Drahtlosrouter oder Zugriffpunkt hat.
Kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Eltern kennen sich nicht mit Computer aus ich muss alles allein regeln (ich bin 14) .
Was  für möglichkeiten gibts es?

ICh freue mich auf jegliche antworten.
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Was verschenkt ihr zu Weihnachten?
Begonnen von netzmonster
10. Dezember 2007, 10:46:22
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[center][img]http://bestsmileys.com/christmas2/2.gif[/img][/center]
Jedes Jahr das gleiche Drama. Was soll ich meiner Liebsten/meinem Liebsten zu Weihnachten schenken. Und dann erst die Verwandschaft. Was schenke ich meinen Eltern? Was hole ich für Oma & Opa. :grübel

Ach nee, das macht keinen Spass mehr. Deshalb meine Frage an euch : [i][b]Was schenkt ihr zu Weihnachten? [/b][/i]

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Weihnachten steht wieder vor der Tür - Was schenkt Ihr ???
Begonnen von die Frau von derrob
11. November 2007, 21:01:00
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So liebe Leute,
nun steht Weihnachten schon wieder fast vor der Tür...
Was schenkt Ihr denn Euren liebsten...????
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VISTA-> netzwerk <-XP (drucker und allgemein)
Begonnen von wanne
01. Oktober 2007, 20:43:35
Hallo.

Ich benutze seit kurzem Vista da es auf meinem neuem Laptop drauf war.
Mein "alter Rechner" und auch alle anderen Laptops im Haus haben XP. Vorher war es kein Problem von einem Xp Rechner auf einen Xp Laptop über ein Drahtlosnetzwerk zuzugreifen. Das Internet und das Netzwerk laufen beides über ein Speedport 500 von T.

Nun habe ich folgendes Problem:
Vista erkennt das w-lan und geht problemlos ins internet, aber ich sehe in der netzwerkumgebung keine anderen pc´s (also die xp) , weder findet der vista laptop den drucker der am xp-rechner dranhängt.

Vielen Dank
wanne