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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort antrag
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Schäubles BKA-Gesetz ist da
Begonnen von OCtopus
31. Dezember 2008, 11:13:18
Schäubles BKA-Gesetz ist da
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es regelt u. a. in § 20k


[center][b]§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme[/b]
[/center]
(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für
1                   Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2                   solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1.      an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2.      die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1                   die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2                   die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3                   die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4                   die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.

Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1                   die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2                   eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3                   Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4                   die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts nach Absatz 5 unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Der Datenschutzbeauftragte ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 4f Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.


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Neue Einreisebestimmungen für die USA ab 12.01.2009
Begonnen von ossinator
12. Dezember 2008, 12:34:02
Für USA-Reisende gab es zuletzt vor allem gute Nachrichten: Der Dollar bleibt günstig, und der deutsche Zoll hat die Freimengen für in Übersee gekaufte Kleidung und Elektronikartikel deutlich angehoben.
Die meisten deutschen USA-Reisenden müssen künftig allerdings die Online-Reiseanmeldung ESTA durchlaufen - ohne Okay des Computers dürfen sie gar nicht erst abfliegen. Verbindlich wird ESTA am 12. Januar. Datenschützer sehen das Verfahren kritisch.

ESTA ist die Abkürzung für "Electronic System for Travel Authorization". Jeder, der über das sogenannte Visa-Waiver-Programm als Urlauber oder Geschäftsreisender in die USA möchte, muss sich gemäß der Neuregelung unter [color=blue][b]https://esta.cbp.dhs.gov [/b] [/color] im Internet anmelden und eine Reihe von Fragen beantworten.
Im Wesentlichen sind es die gleichen, die er bisher auf einer grünen Einreisekarte aus Papier gestellt bekam. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den 34 Ländern, mit denen die USA eine entsprechende Visa-Waiver-Vereinbarung haben.
Weiterhin nicht nötig ist eine Internet-Anmeldung, wenn für den Besucher ein Einreisevisum erforderlich ist, zum Beispiel bei Austauschschülern und -studenten.

Über den Fragebogen auf der Webseite erfassen die US-Behörden persönliche Daten. Außerdem wollen sie zum Beispiel wissen, ob der Reisende schon einmal vergeblich ein Visum beantragt hat oder in den USA arbeiten will. "Wir empfehlen, mindestens 72 Stunden vor einer geplanten Abreise die Anmeldung vorzunehmen", sagt David Stewart von der US-Botschaft in Berlin. Eine konkrete Reiseabsicht ist aber keine zwingende Voraussetzung: So ist es möglich, die Genehmigung vorsorglich zu beantragen. Gültig bleibt sie für zwei Jahre. Auf freiwilliger Basis läuft das ESTA-Verfahren bereits.

Weitere Info unter:  [color=blue][b][url=http://www.dhs.gov/usvisit]www.dhs.gov/usvisit[/url][/b][/color], [color=blue][b][url=http://www.vusa-germany.de]www.vusa-germany.de[/url][/b][/color]
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nun suche ich auch ein Lied
Begonnen von Blacky
22. Januar 2008, 10:23:02
« 1 2
Weiss einer von euch wie das Lied heisst??
draufklicken

[i]EDIT BY NETZMONSTER ***LINK GELÖSCHT ***[/i]

Ich glaube es ist von Reinhard Mey

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Wie Partition löschen?
Begonnen von mullaar
19. Februar 2007, 19:17:59
Hallo zusammen,

ich habe auf meinem Rechner XP und Vista laufen, nachdem ich eine 40 gb Partition für vista eingerichtet habe.

nun möchte ich aber die xp partition löschen bzw. zusammenführen und xp runterschmeissen. leider weiss ich nicht, was ich alles löschen kann ohne dabei die Progs, die unter vista laufen runterzudonnern. ich kenne mich auch schon nicht mehr aus, weil unter xp ich Laufwerke c: und e: angezeigt bekomme und unter vista c: und d:  ???

ich habe mal unter vista im Laufwerk d: einige programme gelöscht, die dann in der xp Partition nicht mehr liefen. wie greift welches Laufwerk auf welche Partition und Programme? Stehe auf dem Schlauch, wahrscheinlich ist es simpel erklärt, aber ich komme nicht darauf  :-\

Könnte mir eben einer mal der Schlauch wegnehmen? Besten Dank

mullaar