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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort agb
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jDownloader läuft nur noch sehr langsam
Begonnen von Tachyonbaby
28. Februar 2012, 22:23:31
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Hallo, Ihr Lieben!

Seit kurzem zickt der jDownloader bei mir und läuft nur noch nervtötend langsam. Also Bildaufbau, Anklicken und Aufrufen von Funktionen. Der Download selber läuft normal.

Deinstallation und Neuinstallation hat keine Verbesserung gebracht.

Hat noch jemand eine Idee, wie ich das Programm wieder zum Laufen bringe?

Vielen Dank für Eure Mühe!

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Hat jemand Erfahrung mit Grand Total?
Begonnen von ossinator
06. Februar 2012, 19:01:53
Ich (bzw. meine Frau) erstelle bislang Rechnungen mit Grand Total. Bislang hat dies auch wunderbar funktioniert. Links waren die Kundendaten, in der Mitte mein Dokument und rechts die Positionen die in Rechnung gestellt werden sollen. Dann einfach die Positionen auf das Dokument ziehen und fertig. Komischerweise funktioniert dies seit heute nicht mehr.
Kann mir jemand einen Tipp geben, was ich falsch mache oder verstellt habe? Ich danke Euch schon mal im voraus.
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Schwarzer Bildschirm nach Windowsstart (Maus funktioniert)
Begonnen von Seb1986
09. März 2011, 22:38:33
Hallo,
Ich habe einen HD Pavilion DV9700. Vor 2 Tagen habe ich ihn nicht korrekt heruntergefahren, sondern einfach ausgeschaltet indem ich 5sek auf den Aus-Knopf gedrückt habe.
Als ich ihn gestern zum ersten mal wieder hoch fuhr, blieb das Bild nach dem Windows Ladebalken schwarz. Die Maus funktionierte aber. Den Task Manager konnte ich nicht öffnen. Der abgesicherte Modus funktioniert allerdings einwandfrei. Dort habe ich nun alles ausprobiert, was ich aus den anderen Threads herausnehmen konnte (Systemwiederherstellung, Windows-Reparatur, Graka Treiber deinstalliert, Programmstarts deaktiviert per msconfig), alles jedoch ohne Erfolg. Ich weiß absolut nicht mehr weiter. Über schnelle Hilfe wäre ich sehr dankbar, da ich den Laptop zum arbeiten brauche. Ich möchte nicht formatieren.

Mit freundlichen Grüßen,
Sebastian
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Ati readon hd 2400 pro agp + windows 7 (treiber)
Begonnen von Ozanos
18. Mai 2009, 09:09:27
Guten Morgen,

ich bin gerade absolut am verzweifeln. Ich suche schon seit einigen stunden nach einer Lösung für mein GraKa Problem aber finde einfach keins. Ihr seit meine letzte Hoffnung. Wenn mir hier im Forum auch niemand mehr Helfen kann dann geb ich es endgültig auf.

Mein System:
Intel Pentium 4 @2.4 Ghz
Arbeitspeicher 1GB
Betriebssystem: Windows 7 RC built 7100
Grafikkarte: Ati readon Sapphire HD 2400 Pro AGP

Problem:
Ich brauche einen Treiber für meine Graka, die mit meinem system kompatibel ist. Wenn ich versuche den Displaytreiber zu installieren taucht der garnicht erst in der auswahl von dem Install Manager auf. Versuche ich die Treiber manuell zu installieren dann meint Windows der aktuellste Treiber wäre bereits installiert was nicht stimmt.


Bitte leute wenn jemand das selbe problem hatte oder jemand eine Lösung kennt bitte hier posten.
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Games for Windows LIVE Problem
Begonnen von GDI01
28. Januar 2009, 15:02:38
Hallo

ich bin zurzeit ziemlich verzweifelt daher schreib ich euch mein problem in der Hoffnung ihr könnt mir helfen.
Ich wollte mir ein Addon bei GFWL kaufen. Musste mich bei Xbox Live einen account mach und da ich noch nichtvoll jährig bin, machte meine Mutter ein Elternkonto so das ich nun ein Account dort habe. Hab mir 2000 Microsoft Point gekauft für 24€ und lud mir den GFWL Clienten runter. Dann loggte ich mich ein und meine punkte waren auch noch da, das Problem, der Marktplatz ist komplett leer und frag mich nur wieso das den ist? Ich hab die berechtigung von meiner Mutter erhalten, wo auch im Account eingetragen ist das ich käufliche Inhalte erwerben darf, aber es gibt keine Angebote im Marktplatz, entweder ist alles unsichtbar, ich mach was falsch oder ich bin zu blöd.  :wallbash
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Probleme mit manuellem Wiedereinwählen mit Wlan bei automatischer Einwahl
Begonnen von Jonnypedia
12. Oktober 2008, 13:44:20
Betriebsystem: 32bit-Version Vista Home Premium
Speedport: W502V
WLan: Intel(R) PRO/Wireless 3945ABG Network Connection
Verschlüsselung über WPA2-PSK

folgendes Problem:

Ich hab jeweils für den Admin und für den User eine eigene manuelle Netzwerkverbindung zum Speedport eingerichtet, um die jeweiligen Einstellungen unterschiedlich ausfallen zu lassen.
Als User möchte ich automatisch an den Hotspot des Users beim Hochfahren des Rechners eingewählt werden.
Als Admin möchte ich nur manuelles Einwählen auf das Speedport zulassen, weil ich die Phasen des onlines sein als Admin zu Sicherheit einschränken möchte.
Das Speedport ist mit 24 Stundenunterbrechung immer online.
Funktioniert soweit alles.
Das manuelle Einwählen als Admin war allerdings nur möglich, wenn unter Eigenschaften der Drahtlosen Verbindung
"Verbinden, selbst wenn das Netzwerk keine Kennung aussendet" zugelassen worde.

Den Ereignisprotokollen war zu entnehmen, das es sonst Komplikationen mit dem Unicode bzw. Multicode des Speedports gibt.
Wenn ich das richtig verstanden habe wird der WPA2-PSK vom Speedport beim anwählen des PCs in ein Bin-Code umgewadelt. Dieser Code Unicode oder Multicode (je nach Verfahren) muss dem PC allerdings vom Speedport mitgeteilt werden. Was die Kennung bedeutet?!?

Die automatische Einwählung als User funktioniert auch einwandfrei, das allerdings alle 24 Stunden die Verbindung unterbrochen wird, bzw die Verbindung auch manuell vom User unterbochen werden darf, tritt das Problem auf, dass eine manuelle Wiedereinwahl nicht möglich ist.
Erst ein Rebooten des PC mit automatische Wiedereinwahl lässt den PC wieder online gehen.

Obwohl ich auch als User unter Eingenschaften Drahtloser Netzwerke "Verbinden, selbst wenn das Netzwerk keine Kennung aussendet" zugelassen habe, schafft der PC beim manuellen Wiedereinwählen keine erneute Kennung. Der PSK wird ungültig. Den Ereignisprotokollen ist zu entnehmen, das es trotz Einstellungen Probleme mit dem Mulicode bzw. Unicode gibt.

Wie lässt sich das umgehen?

Güße



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Vista 64bit nutzt nur 3,3Gb Ram Von 4Gb !!
Begonnen von deknorker
30. Juli 2008, 16:44:29
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Ich Habe ein Problem. Unzwar, mein Rechner erkennt meine vollen 4Gb Ram nicht!
Überrall wird immer gesagt, das Vista 64bit das unterstützt.
Wenn ich 6Gb Reinstecke, tut sich auch nichts.. Beim TaskManager werden immer "3325Mb Physikalischer Speicher" angezeigt.
Nur im Bios wird das halt erkannt..

Wäre dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet.

Meine Computerdetails:

Mainboard: P5N-E SLI
Prozessor: Intel Core Quad Q6600 2.40GHz
Arbeitsspeicher: 2x 2GB DDR2 800 CL5
Grafikkarte: NVIDIA GeForce 8800 GTX 768MB
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Achtung beim versenden von Daten über ICQ
Begonnen von Blacky
13. April 2008, 09:56:35
beim versenden über ICQ  gehen wie bei [URL=http://www.go-windows.de/forum/index.php?topic=5937.15;Adobe-startet-kostenloses-Online-Photoshop]Adobe[/URL] die rechte der Bilder an ICQ über.

[quote]Auszug aus den Nutzungsregeln:

    „You agree that by posting any material or information anywhere on the ICQ Services and Information you surrender your copyright and any other proprietary right in the posted material or information. You further agree that ICQ Inc. is entitled to use at its own discretion any of the posted material or information in any manner it deems fit, including, but not limited to, publishing the material or distributing it.“[4]

Zu deutsch:

    Sie stimmen zu, dass Sie Ihr Copyright sowie jegliche andere Eigentumsrechte an gesendetem Material durch das Senden aufgeben. Des Weiteren stimmen Sie zu, dass ICQ Inc. befugt ist, nach eigenem Ermessen jegliches gesendete Material oder gesendete Informationen in jeder Art und Weise zu benutzen, beispielsweise, aber nicht ausschließlich, indem es das Material veröffentlicht oder verbreitet. [/quote]


[URL=http://de.wikipedia.org/wiki/ICQ#Datenschutz_in_den_Nutzungsbedingungen][color=blue]Quelle: Wikipedia[/color][/URL]
[URL=http://www.icq.com/legal/privacy.html][color=blue]ICQ PRIVACY POLICY[/color] [/URL]

also passt bitte auf was ihr versendet.
Dies habe ich in einem anderen Forum mitbekommen und wollte es euch nicht enthalten.


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Geforce 9600 GT - Problem mit Slot!
Begonnen von Humi
14. März 2008, 19:21:12
Hi
Mei Bruder hat sich ne neue GK gekauft. (Geforce 9600)
Jetzt ist er drauf gekommen, dass er nicht den richtigen Slot dafür hat...also ich bin drauf gekommen. benötigt wird ein PCIe 2.0 16x Slot
Was sollen wir jetzt tun? Gibt es diese GK auch in AGP Format? Muss ein neues Motherboard her?
Zurück geben kann man die nicht. Zumindest nicht mit "Geld retour"!
Bitte um Hilfe!

lg. Humi

Ps.: Spart euch eure Sprüche die ausdrücken was für ein vollidiot mein Bruder ist! Das hab ich schon erledigt!  :wink
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AM2 DDR2 AGP Mainboard gesucht
Begonnen von AlisD
09. August 2007, 10:41:00
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Mainboard Gesucht:

Folgene Leistungsmerkmale sind wichtig ^^
AM2 sockel, DDR2 Speicher muss passen, und GANZ WICHTIG AGP Grafikkarten müssen steckbar sein !

und es soll nur wenig kröten kosten!

MFG
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GRAFIKKARTE ATI oder NVIDIA
Begonnen von AlisD
03. April 2007, 09:35:16
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dann ma ran:D
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ATI X800XT PE mit 256MB und nur Leistungsindex 1!!!!
Begonnen von Ozzi
06. März 2007, 21:36:39
habe mir jetzt eine X800XT PE mit 256MB zugelegt.
hab sie eingebaut und installiert, alles ohne probleme.
dann hab ich diesen leistungstest gemacht,
und musste erschreckend feststellen, das ich trotz dieser
grafikkarte nur leistungindex 1 hab. das ist doch nicht normal, oder?
jemand ne ahnung, an was das liegen könnte?
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Suche Treiber: NVIDIA GeForce4 Ti4200 AGP8x (ForceWare verweigert Installation)
Begonnen von Tattvalis
08. Februar 2007, 21:18:23
Hallo zusammen,

ich habe vor Kurzem Windows Vista installiert und mit Freude festgestellt,
dass es alle benötigten Treiber bereits im Gepäck hatte. Natürlich in den
meisten der spezielleren Fällen Microsoft eigene Treiber (bei XP hießen die
doch noch WDM, oder? Bei Vista steht jetzt XDDM dran … egal).

Kurz darauf erfuhr ich, dass NVIDIA die neueste ForceWare mit Vista Support
released hatte; die habe ich mir natürlich sofort heruntergeladen.
Bei dem Versuch diesen zu Installieren, wies mich das Setup jedoch darauf
hin, dass für meine Hardware kein passender Treiber vorhanden sei.

Jetzt bin ich 'leicht' verwirrt: sollten in der ForceWare nicht Treiber für so
ziemlich alle NVIDIA Karten sein? Mein System ist mit einer GeForce4 Ti4200
AGP8x ausgerüstet. Unter XP war die ForceWare genau das, was ich brauchte.

Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Ich hoffe es sehr, da sich viele
Spiele nicht mit dem XDDM Treiber spielen lassen.

Ich hoffe bald von jemandem zu hören und verbleibe
mit freundlichem Gruß
  Tattva
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Leistungsindex - Sammelthread
Begonnen von Gismo
27. Januar 2007, 19:37:48
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Hallo !

Also ich hoffe ich hab das mal richtig verstanden:

je HÖHER die Zahl des Leistungsindex ist desto BESSER ist das .....

deshalb hab ich mich dann auch gefragt, welche Grafikkarte denn hier benutzt werden sollte ??

Ich hab hier auf meinem PC einen Radeon x800 mit 256 MB RAM und trotzdem krieg ich nur die note "1"  bei den Grafikoptionen.....

Auch wenn ich AERO deaktiviere, sieht das ganze nicht besser aus ...

wie ist das denn bei euch ???