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Klingeltöne bei iTunes
Begonnen von ossinator
03. September 2009, 10:40:23

Apple will ab dem 9. September fertige Klingeltöne zum Kauf anbieten. Im Klartext heißt dies, Musiktitel sind fertig geschitten und als Klingelton ladbar.
Bislang konnte man in iTunes über das Kontexmenü einen Titel selber zum Klingelton schneiden. Aber das ist wohl jedem bekannt.

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windows 7 key´s identisch --- anbieten?
Begonnen von djxerxes
24. Juni 2009, 17:11:48
die win 7 rc1 key´s sind identisch. (vergleich http://winfuture.de/windows7/faq/Kann-ich-auch-ohne-Registrierung-bei-Microsoft-einen-Produktschluessel-(Key)-fuer-Windows-7-erhalten-49.html) aber darf ich, als besitzer einer privaten homepage diese key´s wie auf der seite oben "anbieten", oder gilt das als illegales key sharing?
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Dell – Microsoft Produkte online kaufen und herunterladen
Begonnen von gdi
12. Juni 2009, 13:38:23
Dell ist die erste Firma, die Microsoft Produkte online verkaufen und zum Download anbieten darf. Dieses Abkommen erlaubt es Dell unter anderem, Microsoft Word, Excel, Outlook und Expression Web online zu vertreiben. Leider bietet Dell diese Produkte zur Zeit nur für den amerikanischen Raum an. Aber dort liegt Dell mit seinen Preisen für Microsoft Produkte unter den Ladenpreisen.
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Microsoft will Upgrade von Vista auf Windows 7 ermöglichen
Begonnen von stoneagem
12. Februar 2009, 10:34:00
Wie Techarp berichtet, plant Microsoft für die Einführung von Windows 7 ein Upgrade-Programm, um die Verkäufe des Vorgängers Windows Vista bis zum Launch von Version 7 zu stabilisieren. Demnach können OEM-Hersteller ab dem 1. Juli 2009 für Computer mit vorinstalliertem Vista ein kostenloses Upgrade auf Windows 7 anbieten. Das Upgrade-Programm soll bis zum 31. Januar 2010 laufen. Allerdings könne sich dieses Datum in Abhängigkeit von der Markteinführung von Windows 7 noch ändern, so Techarp.

Dem Bericht zufolge ermöglicht Windows Vista Home Premium ein Upgrade auf Windows 7 Home Premium. Nutzer von Vista Business können auf Windows 7 Professional umsteigen, und Vista Ultimate ist die Grundlage für ein Upgrade auf Windows 7 Ultimate. Für Vista Home Basic soll Microsoft keine Upgrade-Möglichkeit anbieten. Als Einschränkung gilt, dass das Upgrade in der gleichen Sprachversion vorliegen muss wie das bereits installierte Windows Vista.

Computerhersteller dürfen die Upgrade-Medien frühestens mit der Markteinführung von Windows 7 an ihre Kunden verschicken. Ihren Bedarf an Upgrade-Lizenzen können die Unternehmen Microsoft ab dem 1. April mitteilen. Anhand des Termins für die Veröffentlichung von Windows 7 will Microsoft laut Techarp noch festlegen, bis wann OEMs Upgrade-Lizenzen bestellen können und bis wann die Upgrade-Medien an die Endkunden ausgeliefert sein müssen.



Mehr unter: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_investition_software_microsoft_will_upgrade_von_vista_auf_windows_7_ermoeglichen_story-39001022-41000359-1.htm
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02
[color=blue]Privatkopien[/color]
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
[color=blue]
Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>
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Remotedesktopverbindung
Begonnen von Sedlmase
16. Dezember 2007, 11:36:05
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Hallo Leute.

Bei mir in der Familie, bin ich der der sich um die ganzen PC`s kümmert.

Würde gerne die Remotedeskotpverbindung bei Problemen verwenden.
Doch wie richte ich das ein.

Ich hab Vista, die anderen Vista oder XP, jedoch sollte das nix machen.

Was brauche ich von dem Partner wenn er online ist?