643 Benutzer online
27. November 2024, 23:24:34

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort mitarbeiter
0
Antworten
7460
Aufrufe
Aldi Steuer 2009 - Fehler bei Berechnung der Pendlerpauschale
Begonnen von Markus
16. Januar 2010, 18:28:00
Servus!
Habe Ende Dezember Steuer 2009 von Aldi gekauft und alle Daten soweit eingegeben.
Am 15.01. gab es eine Aktualisierung der Software, die ich auch schon installiert habe.

Mir scheint es, als wenn es einen Fehler bei der Berechnung der Pendlerpauschale gibt.
Gebe ich dort öffentliche Verkehrsmittel an und die KM, wird trotzdem 0€ für die Pendler-Pauschale in der Ausgabe berechnet.
Kann jemand den Fehler nachvollziehen?
Ich habe leider in meinem Chaos, die Installations-CD verlegt - dort gibt es eine kostenlose Hotline...
Kann mir jemand evtl. die Nummer sagen und die Zeiten, wann dort jemand erreichbar ist?!?

mfg
Markus :-)

windowswindows go-windowsgo-windows forumforum vistavista 20092009 internetinternet gehtgeht softwaresoftware updateupdate ymsyms problemeprobleme treibertreiber centercenter onlineonline bgebge 20082008 mobilemobile downloaddownload keinekeine windowwindow kaufenkaufen gratisgratis keinkein winwin ohneohne yahooyahoo mediamedia win7win7 bingbing searchsearch
2
Antworten
18609
Aufrufe
N24 Surf Stick E160e !! Weiß mir nicht mehr zu helfen !!
Begonnen von Jarhead163
08. Oktober 2009, 22:32:11
Hallo,
bin ganz neu im Forum und muss auch schon direkt meine erste Frage posten. Ich weiß tatsächlich nicht mehr weiter und bin schon am überlegen ob ich den UMTS-Stick wieder zurück schicke.

Notebook: ASUS X59Rseries, Win Vista SP 2

UMTS-Stick: N24 Surf Stick (Vodafone) Huawei E160e

Also hier der Chronologische Ablauf meiner bisher gescheiterten Versuche den Stick zum laufen zu bekommen:
Stick angeschlossen - AVG Free 8.5 -> erkennt angeblichen Trojaner autorun.exe !! (Problem auch bei der N24 Hotline bekannt) Fazit: AVG Beendet !! Klick auf Autostart -> Kein Resultat !!
Arbeitsplatz -> Stick wird als Laufwerk H: erkannt -> Rechtsklick -> Öffnen -> Setup Datei ausgewählt ->

[b](HAUPTPROBLEM) ---->> Auf das angegebene Gerät, bzw. den Pfad oder die Datei kann nicht zugegriffen werden. Sie verfügen evtl. nicht über ausreichende Berechtigungen, um auf das Element zugreifen zu können.
[/b]

Danach habe ich mein Benutzerkonto gechecked -> PatrickNotebook (Administrator) !! Besaß bis zu dem Zeitpunkt auch nur dieses eine Konto. Hatte mich sowieso immer gewundert warum mein Konto als Admin hinterlegt ist, ich aber bei vielen versch. Dingen gefragt werde ob ich dies/das wirklich tun möchte !! Quasi so als wäre ich nicht der richtige Admin ! Grins !! Nun gut kurz gegoogelt....... Wie kann ich volle Adminrechte bekommen !! Ich habe irgendwas in der Ausführung eingegeben gehabt was ds Admin-Konto aktiviert hat !! Nach einem Neustart habe ich im Bereich der Benutzerkontowahl nun 2 wählbare Konten gehabt Administrator und PatrickNotebook ! Gut der gemeine Schelm als solches denkt nun....super...muss ja jetzt klappen.... weit gefehlt....selbe Meldung wie oben. Komisch wieviel mehr Rechte als ein Admin muss man denn noch haben ? Grins !! Auf jeden Fall habe ich mit der N24 Hotline Telefoniert -> die meinten Sie dürften mir rein rechtlich schon gar nicht helfen u.a. wären Sie auch gar nicht dafür ausgebildet. Ok !!
Stick in meinen Home-PC gesteckt....Problemlos Installation via Autostart gestartet. (Btw .. auf beiden Geräten laufen so ziemlich die selben Programme) !! Habe mir auch eine andere Setup.exe aus dem Netz gezogen....Setup sucht nach dem Stick und findet aber nichts..... 3 Möglichkeiten wären angeblich - Kein Stick angeschlossen , Nicht als Admin angemeldet (war ich aber) und noch etwas was es gar nicht sein konnte....keine Ahnung was das war !! Hat noch jmd. ne Idee od. besser ne Anleitung die mir evtl. helfen kann !! Ich werde noch wahnsinnig .... normalerweise werde ich mit fast allem selbst fertig, aber dies Prob sprengt irgendwie mein Verständnis !! HELFT mir BITTE !!

Gruß Patrick (eigentlich Admin.....oder doch nicht ??)
2
Antworten
5824
Aufrufe
Windows 7 Update kann bis zu 20 Stunden dauern
Begonnen von stoneagem
15. September 2009, 14:08:17
Normalerweise geht die Installation von Windows 7 recht flott voran und meist schneller als bei seinen Vorgängern. Doch wie Ars Technica meldet, gibt es auch Ausnahmen. Der Microsoft-Mitarbeiter Chris Hernandez hat verschiedene Rechner getestet und dabei bei Upgrades verschiedene, vorinstallierte Datenmengen verwendet.

Während sich Windows 7 selbst auf wenig leistungsfähigen PCs in 40-50 Minuten frisch installieren lies, sieht es bei einem System mit 40 installierten Programmen und 650 GByte an Daten ganz anders aus. Selbst bei einem Mittelklasse-PC dauerte ein 32-Bit-Upgrade 1.220 Minuten, also etwas mehr als 20 Stunden. Bei 64 Bit waren immerhin noch mehr als 11 Stunden notwendig. Ein High-End-Rechner benötigte bei 32 Bit noch immer 10 Stunden, bei 64 Bit noch 8 Stunden.

Quelle: http://www.golem.de/0909/69798.html
2
Antworten
3500
Aufrufe
Callcenter Schließungen? Vorteil, Nachteil?
Begonnen von Coke
18. Mai 2009, 17:39:42
Telekom: Ärger um Callcenter-Verlegung

Trotz der grundsätzlichen Einigung auf die Schließung von 30 Callcentern der Deutschen Telekom ist der Streit noch nicht vom Tisch. Verdi-Bundesvorstand Lothar Schröder sagte dem Magazin Focus, es gebe Auseinandersetzungen um vier Standorte in Berlin mit gut 1000 Mitarbeitern und 850 Vollzeitstellen, die nach Frankfurt (Oder) versetzt werden sollen. Die Telekom weigere sich, mit der Stadt Berlin über Alternativen zu sprechen, rügte Schröder, der auch stellvertretender Chef des Aufsichtsrates der Telekom ist. "In der Hauptstadt zeigt sich, wie unschlüssig und brutal das Konzept der Telekom ist", sagte Schröder.

Hinzu komme, dass die Bertelsmann-Tochter Arvato zwei von der Telekom übernommene Callcenter in Potsdam und Freiburg mit 80 Mitarbeitern nun zum Jahresende dichtmache, sagte Schröder dem Magazin. "Das widerspricht Zusagen der Telekom, diese Arbeitsplätze durch Aufträge abzusichern. Wenn verkaufte Standorte anschließend abgewickelt werden, entwickeln sich die Call Center zum BenQ der Telekom." (dpa) / (ad/c't)


[i]Quelle: Heise.de...[/i]
6
Antworten
5459
Aufrufe
Vista Keine Internte Aktivierung möglich
Begonnen von Dexter18
11. April 2009, 16:10:54
Hallo

Ich habe das problem seit einigen tagen das ich Vista nicht übers Internet Aktivieren kann auch übers telefon geht es nicht, es ist andauernd besetz. Vor einiger zeit hat es wunderbar funktionert. Bei meinem anderen Notebook funktioniert es wunderbar. Es ist eine orginal cd.


Danke
7
Antworten
4794
Aufrufe
HVB-T ist im Media-Center nicht mehr zu finden.
Begonnen von hbjuppi
28. März 2009, 13:42:25
Gestern wollte ich nach langer Zeit mal wieder TV auf meinem Laptob schauen; ging aber nicht, weil die Funktion, oder Schalt butten gar nicht mehr da ist. Ich benutzte zum Fernsehen den/ das Mediacenter. War auf dem Laptop vorinstalliert. (Vista)
0
Antworten
2283
Aufrufe
Das kosten Gratis-Angebote für Mitarbeiter bei Microsoft
Begonnen von ossinator
20. Januar 2009, 12:58:04
20 Millionen Dollar kosten die kostenlos bereitgestellten Getränke. 8 Millionen Dollar für Zuschüsse zum Kantinenessen, sowie 12 Millionen Dollar für sonstige Catering-Angebote. 1 Million Dollar werden für das iCup-Programm ausgegeben, über das Mitarbeiter Kaffeegutscheine für die Starbucks-Kette erhalten. Die gleichen kosten fallen für die Entsorgung von Küchenabfällen an.

Microsoft betreibt Buslinien, mit denen Angestellt zur Arbeit und nach Hause gebracht werden. Kostenpunkt: 13 Millionen Dollar pro Jahr. 14 Millionen Dollar fließen außerdem in den Shuttle-Service, der die verschiedenen Bürohäuser auf dem Microsoft-Campus miteinander verbindet.

Während der letzten Rezession hatte Microsoft vorübergehend den Handtuch-Service ausgesetzt, was zu großem Unmut unter der Belegschaft führte. Über das Angebot werden frische Handtücher bereitgestellt, damit sich die Entwickler duschen können, wenn sie in ihren Pausen die Sporteinrichtungen auf dem Campus genutzt haben.

[quote=Seattle Tech Report]
Microsoft won't cut perks, but here's how much they cost
Ever since Microsoft drew an outcry from its employees when it cut its complimentary towel service during the last recession, perks have been a sensitive matter at the company. An internal PowerPoint presentation reviewed by the Seattle P-I shows for the first time just how much Microsoft spends to keep its employees placated.

Microsoft offers its employees free transportation to and from work via its Connector bus system, a free shuttle service on campus, complimentary beverages, and since 2006 the towel service as well.

Last month, when Microsoft executives reviewed a scenario to cut costs, the company listed many of the perks as "additional potential cuts." A personal familiar with the matter, though, says Microsoft does not plan to cut any employee perks.

Still, Microsoft estimated it could save $88 million in fiscal year 2010 if it did decide to cut them, according to the internal PowerPoint presentation. Here's how much the company estimates various perks will cost in fiscal year 2010, according to the document:

Catering: $12 million
iCup (Starbucks hot beverage program): $1 million
Food subsidy: $8 million
Free beverages: $20 million
Compostables: $1 million

And here's how much the company estimates some transportation-related perks will cost next fiscal year:

Campus shuttle: $14 million
The Connector: $13 million
[/quote]
0
Antworten
37852
Aufrufe
Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
5
Antworten
5151
Aufrufe
Media Markt-Neueröffnung im Alexa am Alexanderplatz Berlin
Begonnen von MarkusM
14. September 2007, 07:32:23
Also ich dachte es gibt nur solche Leute in Polen, die scheints aber in Berlin auch zu geben.
Man möge sich dazu mal [url=http://blog.tobiwei.de/2007/09/12/media-markt-neueroeffnung-im-alexa-am-alexanderplatz-in-berlin-11092007/][u][b]diese Videos[/b][/u][/url] anschauen ... wenn man eine Horde beknackter sehen möchte!
Einfach unglaublich.
31
Antworten
23195
Aufrufe
AGEIA PhysX™ Physikbeschleuniger
Begonnen von Johnny RR.
25. August 2007, 18:19:30
« 1 2 3
Wenn man sich wundert, daß ich mich im Gaming-Forum melde, so liegt das daran, daß ich über den Begriff "AGEIA PhysX™ Physikbeschleuniger" gestolpert bin, der mir leider überhaupt nichts sagt. Unser aller Liebling MEDION bietet einen Gaming-PC mit diesem "AGEIA PhysX™ Physikbeschleuniger" mit dem "Das Gaming Power Triangle" für 1.099 EUR an:
https://www.medionshop.de/?areaID=469B32E3C8F04E76E10000000A00004A&productID=469B32E3C8F04E76E10000000A00004A46638D6F9E46072FE10000000A00004C

Ist das was, was ist das, bringt das was (sogar Lemmi könnte sich bleibende Meriten erwerben)?
263
Antworten
178903
Aufrufe
Suche Treiber für Vodafone Easybox
Begonnen von breaky
29. Januar 2007, 22:03:29
« 1 2 ... 17 18 »
und zwar für die Globetrotter Module G3+