Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort freundin | |
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Problemmeldung: Eingeschränkte oder keine Konnektivität Begonnen von Tachyonbaby
14. Oktober 2010, 22:45:45 Guten Abend, liebe Leute! Mein Herr PC treibt mich noch in den Wahnsinn... Nachdem ich nun glücklich Service Pack 2 installiert habe (vielen Dank noch mal für den Link @netzmonster) und endlich auch eine Firewall besitze, läuft mein Internet nur noch langsam und ich bekomme unten rechts in der Leiste neben meiner Breitbandverbindung ein zweites Paar Bildschirme mit gelbem Dreieck und Ausrufezeichen angezeigt: Eingeschränkte oder keine Konnektivität. Nachdem ich >Reparieren< angeklickt habe, kommt die Meldung, daß eine Reparatur nicht möglich ist, weil die IP-Adresse nicht erneuert werden konnte. Kann mir jemand sagen, was ich wo einstellen muß, damit meine DSL-Leitung wieder funzt? Vielen Dank für Eure Hilfe! Liebe Grüße Tachyonbaby | |
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Outlook 2010: zu zweit auf einem Benutzerkonto nutzen Begonnen von Lober
08. August 2010, 22:04:37 Hey Leute, folgendes Problem: Meine Freundin und ich teilen uns einen PC und ein Benutzerkonto. Nun habe ich mir Outlook 2010 angeschafft und bin damit so zufrieden, dass ich es meiner Freundin zu Herzen gelegt habe, es ebenfalls zu nutzen. Kann man bei Outlook selber quasi 2 Benutzerkonten anlegen, also eins für sie und eins für mich, dass nicht jedesmal ihre Emails abgerufen werden, wenn ich am PC bin und umgekehrt? Zwei eigenständige Benutzerkonten bei Windows wollen wir nicht haben! Ich würd es halt gerne so haben, dass sie Outlook öffnet und nur ihre Emailkonten und Kalender und Adressbücher sieht und ich mich ebenfalls so anmelden kann! Gibt es da ne Lösung? Danke im Voraus! | |
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Apple iPad Begonnen von stoneagem
« 1 2 3 4 27. Januar 2010, 21:41:51 Mit der heutigen Keynote veröffentlichte Apple endlich das lang-erwartete Tablet. Das sogenannte ,iPad‘ kann sich durchaus sehen lassen! Zahlreiche Bereiche des täglichen Lebens könnten durch dieses kleine Gerät wesentlich einfacher zu bewältigen sein, sofern man bereit ist, sich das neue Touchinterface zu Gemüte zu führen. Im wesentlichen ist das Tablet also eine Couch-Variante der ,alten‘ Macs. Keine Maus, keine Tastatur und vor allem mehr Platz auf dem Display als beim iPhone [img width=640 height=407]http://images.apple.com/home/images/ipad_hero2_20100127.jpg[/img] [img width=640 height=372]http://images.apple.com/ipad/gallery/images/hardware-01-20100127.jpg[/img] Das iPad wird folgende Hardware beinhalten: * 9,7" LED-Display mit einer Auflösung von 1024x768 Pixeln (132ppi) * WLAN 802.11a/b/g/n * zusätzlich in bestimmten Modellen EDGE und UMTS mit bis zu 7,2 Mbps HSDPA * Bluetooth 2.1 * Speicherplatz: 16, 32 oder 64GB Flashspeicher * 10 Stunden Akkulaufzeit für Surfen per WLAN, das Abspielen von Videos oder das Hören von Musik. * 1GHz Apple A4 Prozessor ("custom-designed, high-performance, low-power system-on-a-chip"). * Integrierte Lautsprecher, Mikrofon, Dockanschluss, 3,5mm Kopfhörerausgang Die Abmessungen des iPads: 24,3 cm hoch, 19cm breit, 1,3 cm dick. 680 Gramm Gewicht beim WLAN-Modell. 730 Gramm Gewicht mit WLAN und UMTS. [img]http://www.apfeltalk.de/forum/attachment.php?attachmentid=58663&d=1264623304[/img] Das WLAN-Modell soll Ende März in den Handel kommen, die iPad-Variante mit WLAN und UMTS folgt dann Ende April. Insgesamt zwölf Apps vom iPhone kommen in angepasster Version auch für das iPad. Alle Apps aus dem App Store können auch auf dem iPad benutzt werden. Skalierbar oder nicht. Quelle: http://www.apple.com/ipad/pricing/ http://www.macrumors.com/ | |
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Hotelgigant auf Vista - APPCRASH Begonnen von Relance
25. Oktober 2009, 11:45:35 Hallo leute! Folgendes Problem: Meine Freundin will unbedingt dieses uralte Hotel Gigant spielen da sie Vista installiert hat und das Spiel nicht von Vista unterstützt wird kommt nach auswählen der Kampange diese Fehlermeldung: Problemsignatur: Problemereignisname: APPCRASH Anwendungsname: Hotel.exe Anwendungsversion: 1.0.0.1 Anwendungszeitstempel: 3ceda746 Fehlermodulname: Hotel.exe Fehlermodulversion: 1.0.0.1 Fehlermodulzeitstempel: 3ceda746 Ausnahmecode: c0000005 Ausnahmeoffset: 00211a6a Betriebsystemversion: 6.0.6001.2.1.0.768.3 Gebietsschema-ID: 1031 Zusatzinformation 1: 0b3e Zusatzinformation 2: cf18f4b8c109f74111850eaae222fbdb Zusatzinformation 3: 6e64 Zusatzinformation 4: e79ea98703910883ffb2595f415fccdd Ich hatte zunächst versucht die Kompatibilität auf XP einzustellen was keinerlei Wirkung erbrachte bin mit meinem Latein ziemlich am Ende..^^ HELP ME! Danke im Vorraus :) | |
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Windows Vista Netzwerkschlüssel auslessen da geändert und vergessen ! Begonnen von Carazza
19. Oktober 2009, 17:46:56 Hallo, ich möchte mich in das W-lan meiner Freundin einlogen,sie hat Vista auf ihrem notebook. Sie hat vor ca. 2Jahren nach der Installation bei sich den Schlüssel geändert und hat jetzt kein Plan mehr ?( . Es ist sind 8 Ziffern oder Buchstaben. Im Menü kann man das sehen aber es werden nur Punkte angezeigt. Darunter befindet sich ein Kästchen wo man drauf klicken kann und es dann sichtbar wird,doch das ist grau und lässt sich nicht verwenden. Jetzt ist auch noch das Problem,sollte ich das Notebook neu aufsetzen wollen,kann man es ja auch nicht mehr einstellen. Vieleicht weis jemand wie ich es schaffe das man das Kästchen dort doch aktivieren kann. Bin dankbar für jede Hilfe ! | |
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Suche TFT Monitor/ Kaufempfehlung Begonnen von Robin99
27. September 2009, 14:32:00 Hey Leute :D Erst einmal: Wenn ich hier nicht Richtig bin, Bitte Thema Verschieben So :)) : Ich Suche schon Seit einiger Zeit einen Neuen TFT Monitor. Ich hätte mir den so vorgestellt: 22 "" Widescreen evtl Full HD Auflösung DVI Anschluss Preis: Max. 150 Hat Jemand eine Idee? Danke schonmal :wink Edit: Was haltet ihr von [URL=http://cgi.ebay.de/ACER-VW220T-22-TFT-4000-1-5MS-DVI- LAUTSPRECHER_W0QQitemZ180394419520QQcmdZViewItemQQptZDE_Elektronik_Computer_Computer_Monitore_Flachbildschirme?hash=item2a00586540&_trksid=p3286.c0.m14]dem Hier[/URL] ? | |
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GTA 4 Entscheidungen !!!Achtung Spoiler!!! Begonnen von Mad
14. Januar 2009, 17:55:40 Hi, bin jetzt bei Gta4 ungefähr bei der Hälfte und musste schon einige Entscheidungen treffen! Mich würde mal interessieren wie ihr euch entschieden habt und welche Konsequenzen es dabei gab! Gibt es alternative Enden?? Alle die sich die Spannung nicht nehmen lassen wollen, sollten hier nihct weiter lesen Ich fange mal an: 1. Dass man sich hier entscheiden kann weiß ich auch nur durch einen Kumpel.. der Mann den man verfolgt soll wohl am Ende am Dach hängen und man kann ihn runter schubsen oder nicht.. Wie gesagt, ich habe von dieser entscheidung gar nix mit bekommen, da ich den Typen bereits auf der Flucht erschossen habe 2. Als Dwayne aus dem Knast kommt will er dass du seine fremd gehende freundin und ihren makker findest.. da kann man sich entscheiden beide umzulegen oder nur ihn! Ich hebe nur den Typen umgelegt.. dwayne schien recht zufrieden mit der entscheidung 3. Playboy beauftragt dich dwayne umzulegen.. man kann sich aussuchen wen man von beiden umlegt.. ich mag dwayne, desshalb habe ich playboy um die ecke gebrahct als dankeschön bekam ich seine loft Mehr entscheidungen gabs bis jetzt nicht oder ich habe sie nicht mit bekommen.. jetzt seit ihr dran | |
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Softwareanfrage Begonnen von CapTcha
13. Januar 2009, 12:51:28 Sehr geehrte Damen und Herren voriges Jahr bin ich von der Version 'Freundin 7.0' auf 'Gattin 1.0' umgestiegen. Ich habe festgestellt, dass das Programm einen unerwarteten Kind-Prozeß gestartet hat und sehr viel Platz und wichtige Ressourcen belegt. In der Produktanweisung wird ein solches Phänomen nicht erwähnt. Außerdem installiert sich 'Gattin 1.0' in allen anderen Programmen von selbst und startet in allen Systemen automatisch, wodurch alle Aktivitäten der übrigen Systeme gestoppt werden. Die Anwendungen 'Bordell 10.3', 'Umtrunk 2.5' und 'Fußballsonntag 5.0' funktionieren nicht mehr, und das System stürzt bei jedem Start ab. Leider kann ich 'Gattin 1.0' auch nicht minimieren, während ich meine bevorzugten Anwendungen benutzen möchte. Ich überlege ernsthaft, zum Programm 'Freundin 7.0' zurückzugehen, aber bei Ausführen der UninstalI-Funktion von 'Gattin 1.0' erhalte ich stets die Aufforderung, zuerst das Programm 'Scheidung 1.0' auszuführen. Dieses Programm ist mir aber viel zu teuer. Können Sie mir helfen? Danke, ein User --------------------------------------------------------------------------------------------- jetzt das wirklich Geniale, die Antwort des Technischen Dienstes :-) --------------------------------------------------------------------------------------------- Antwort Lieber User, das ist ein sehr häufiger Beschwerdegrund bei den Usern. In den meisten Fällen liegt die Ursache aber bei einem grundlegenden Verständnisfehler: Viele User steigen von 'Freundin 7.0 ' auf 'Gattin 1.0' um, weil sie Zweites zur Gruppe der "Spiele & Anwendungen" zählen. 'Gattin 1.0' ist aber ein BETRIEBSSYSTEM und wurde entwickelt, um alle anderen Funktionen zu kontrollieren. Es ist unmöglich, von 'Gattin 1.0' wieder auf 'Freundin 7.0' zurückzugehen. Bei der Installation von 'Gattin 1.0' werden versteckte Dateien installiert, die ein Re-Load von 'Freundin 7.0' unmöglich machen. Es ist nicht möglich, diese versteckten Dateien zu deinstallieren, zu löschen, zu verschieben oder zu vernichten. Einige User probierten die Installation von 'Freundin 8.0' oder 'Gattin 2.0' gekoppelt mit 'Scheidung 1.0', aber am Ende hatten sie mehr Probleme als vorher. Lesen Sie dazu in Ihrer Gebrauchsanweisung die Kapitel "Warnungen", Alimente-Zahlungen - fortlaufende Wartungskosten von Kindern ab Version 1.0". Ich empfehle Ihnen daher, bei 'Gattin 1.0' zu bleiben und das Beste daraus zu machen. Ich habe selber 'Gattin 1.0' vor Jahren installiert und halte mich strikt an die Gebrauchsanweisung, vor allem in Bezug auf das Kapitel "Gesellschaftsfehler". Sie sollten die Verantwortung für alle Fehler und Probleme übernehmen, unabhängig davon, ob Sie schuld sind oder nicht. Die beste Lösung ist das häufige Ausführen des Befehls: C:\UM-ENTSCHULDIGUNG-BITTEN.exe. Vermeiden Sie den Gebrauch der "ESC" Taste, da Sie öfter UM-ENTSCHULDIGUNG-BITTEN einschalten müssten, damit 'Gattin 1.0' wieder Normal funktioniert. Das System funktioniert solange einwandfrei, wie Sie für die "Gesellschaftsfehler" uneingeschränkt haften! Alles in allem ist 'Gattin 1.0' ein sehr interessantes Programm - trotz der unverhältnismäßig hohen Betriebskosten. Bedenken Sie auch die Möglichkeit, zusätzliche Software zu installieren, um die Leistungsfähigkeit von 'Gattin 1.0' zu steigern. Ich empfehle Ihnen: 'Pralinen 2.1' und 'Blumen 5.0' in Deutsch. Viel Glück! Ihr Technischer Dienst PS: Installieren Sie niemals 'Sekretärin im Minirock 3.3'! Dieses Programm verträgt sich nicht mit 'Gattin 1.0' und könnte einen nicht wieder gutzumachenden Schaden im Betriebssystem verursachen. | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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iphone 3G orange.fr ohne vertrag Begonnen von stoneagem
07. Dezember 2008, 22:33:46 ich will ein iphone für meine freundin,aber ohne vertrag,gibt hier in deutschland zwar auch aber nur mit simlock von t-moblie,den man erst nach 12 monaten entfernen lassen kann.die anderen deutschen shops sind mir zu teuer(ca 700 € das 16gig)nun da ich an der nähe von frankreich wohne,gibt es da das iphone ohne vertrag für 509€.jedoch muss man einen aufrpeis von 100€ zahlen(so habe ich das bei chip gelesen)wenn man den simlock entfernen will.aber ich finde auf der website nicht eine solche option,die seite ist aber französisch,da bin ich nicht so bewandert,kann da jemand was finden? http://www.orange.fr/bin/frame.cgi?u=http://sites.orange.fr/boutique/files/html/pe_pack_forfaits_iphone.html edit:man kann nicht direkt auf die seite,man muss auf ''Commander iPhone 3G avec les autres forfaits Orange'' das steht bischen weiter unten | |
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Abtreibung und Kosten Begonnen von Sweeneymoon
14. November 2008, 21:26:38 Naja,es ist kein so schönes Thema,aber meine allerbeste Freundin ist Schwanger,ungewollt natürlich. Da es meine beste Freundin ist Helfe ich ihr sicherlich,da es fragen gibt wo auch google niocht bei helfen kann. Also sie hat vor ca 4 wochen mit ihrem Freund "Florian" geschlafen,und letzte woche freitag hätte sie ihre Tage haben müssen. Sie war auch schon beim Frauenarzt,er sagte das die schleimhaut am arbeiten ist,keine ahnung was das heisst. Das andere Problem ist das sie auszubildene ist und vom arbeitsamt zuschuss bekommt ( kein hartz 4 ) Also zur Frage:. Muss sie die Abtreibung Zahlen oder übernimmt das der Staat? was muss man alles machen ? Danke für eure Antworten | |
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2x Windows Live Messenger über WLan-Netzwerk ins internet Begonnen von Marec
27. September 2008, 14:06:50 Moin moin, mein erster Beitrag... :D Ich habe mir ein WLan- Netzwerk eingerichtet und besitze dafür ein Desktop mit XP und ein Notebook mit Vista. Das klappt wunderbar... aber, wir wollten gerne parallel mit beiden Rechnern über den WLM, jeder mit seinem Account, messengen. Also nicht miteinander... was ja wenn, gehen sollte, oder? Leider wurde der, der länger angemedet war, von MSN aus der Leitung gekickt. Könnte das daran liegen, das beide Rechner nur über eine einzige IP ins Internet gehen? Gruß Marec | |
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Vista PC schaltet beim Starten ab Begonnen von schmidti88
04. Juli 2008, 00:07:40 Hallo! Habe mal eine Frage: Das Notebook meiner Freundin (Vista Premium) schaltet sich beim Starten selbständig aus! Folgendes Problem besteht genau: - Das Notebook lief gestern abend noch ohne Probleme! Am späten Abend wurden Updates installiert, dabei ist meine Freundin sich nicht sicher, ob der PC eventuell ausgegangen ist - Heute mittag wollte sie dann den PC starten und er fuhr so lange "hoch", bis dieser Balken wo die Blöcke durchlaufen verschwinden sollte! Also dort, wo der Übergang zwischen Boot und Logon ist! Hier ist nun so, Logon wird nicht angezeigt, sondern der PC schaltet sich aus! - Das ganze hat sie im Laufe des Tages noch öfters probiert - Heut abend hab ich dann mal nach geguckt, und mal versucht, die Option Letzte Bekannte Konfiguration zu starten, und im Abgesicherten Modus, überall den gleichen Fehler! - Anschließend habe ich die Vista CD eingelegt, die Repartaturkonsole gestartet und die durchlaufen lassen! Sie hat einen Fehler gefunden, und automatisch behoben (Fehler war in Startumgebung). Aber beim nächsten Boot das gleiche Problem wieder! - Als letzten Teil habe ich noch mit dem Vista Tool den Ram Speicher überprüft, dort wurden keine Fehler ermittelt! Folgende Problemlösungvorschläge: - Habe wie gesagt oben beschriebene Möglichkeiten durchgeführt, leider alle ohne Erfolg. - Mir ist aufgefallen, dass im gleichen Moment, wo der Rechner sich ausschaltet, das DVD Laufwerk "anspringt" - Vielleicht ist etwas in der Hardware kaputt, nur was? - Zur Zeit ist es ziemlich warm, aber bei 30C° müsste sich der Rechner noch anschalten lassen!? Nun meine Frage an euch: Habt ihr schon ähnliche Probleme gehabt? Was kann ich ncoh austesten, ohne erstmal das Betriebssytem neu zu installieren? Danke, warme grüße :D | |
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Zugriff auf anderes Benutzerkonto? - Will ich nicht! Begonnen von Auryn
06. April 2008, 20:34:00 Hey ho... :)) Bin noch nicht so fit mit Vista, habe aber schon folgendes Problem: Habe Vista Home Premium und 2 Benutzerkonten eingerichtet. Beide laufen als Admin da jeder für sich Sachen runterlädt oder Programme installiert. Jetzt ist es aber auch so das ich Zugriff auf die privaten Dateien des anderen Kontos habe und auch umgekehrt. Ich bekomme zwar die Mitteilung das ich keinen Zugriff auf den Ordner o.ä. habe werde aber gefragt ob ich den Vorgang fortsetzen will. Sooo... also ist es kein Problem auf die privaten Daten des anderen zuzugreifen. :grübel[color=red][/color] Ist es möglich diese Daten für mich bzw. meine Daten für den anderen Benutzer zu sperren? Gruß Auryn | |
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ich kann keine dateien übers icq empfangen Begonnen von susischmusi
08. März 2008, 13:24:15 hallo, ich bin neu hier und habe ein problem. also ich habe windows vista und icq 6, mein problemist,dass ich keine dateien empfangen kann, wenn mir einer meiner freunde etwas schickt... weder bilder,songs oder wenn einer meiner freunde seine webcam an hat.. es kommt immer dateien konnten nicht empfangen werden. wäre toll wenn ihr mir helfen könnt gruss susischmusi | |
16 Antworten 13550 Aufrufe |
Internetverbindung für alle Benutzer Begonnen von Windows-User
« 1 2 29. Februar 2008, 11:49:37 Hi Leutz, ich habe ebenfalls eine Frage. (Suchfunktion hat mir kein passendes Ergebnis geliefert) Ich bin auf meinem PC als Admin angemeldet. Nun will ich meine Internetverbindung auch für alle anderen Benutzerkonten freigeben. Muss ich bei einem neuen Benutzerkonto die gleichen Nutzerdaten fürs Internt nochmals eingeben oder gibt es eine "elegantere" Lösung dafür? | |
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Euer erstes PC- oder Konsolen-Spiel. Begonnen von SunnyboyXP
« 1 2 ... 9 10 » 18. November 2007, 17:10:44 [quote author=stoneagem link=topic=4222.msg33894#msg33894 date=1195401494] das warn zeiten....hach,wo man held war wenn man lemmings oder irgendein beknacktes autorennen hatte(mein erstes war lotus race oder sowas) [/quote] Mal aus einem anderen Thread hier aufgegriffen. Lemminge hatte ich nur einmal bewundern dürfen, als ich bei einem Freund zu Besuch war. Dessen Eltern hatten mehr Geld als meine und er konnte sich über einen 386er freuen. Eigentlich hatten wir dann nie eine Mission (falles es die gab) erfüllt, sondern nur die Lemmige immer wieder explodieren lassen. Mann konnte da tolle Feuerwerke auf den Bildschirm zaubern. Aber wie gemein: Der Countdown über den Lemmingen. Die Ärmsten. "My life is ticking against me!" :] | |
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Sachen zum lachen! Begonnen von MarkusM
« 1 2 ... 47 48 » 19. September 2007, 15:20:20 Einfach "Sachen zum lachen" die man so im Netz findet, ohne Kommentar-Beiträge, bitte. Zumindest "MUSS" jede Post etwas lustiges enthalten. Viel Spass. Assrocket: http://www.myvideo.de/watch/83213 :] PS: An Mod; Bitte Sticky setzen, Danke? | |
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Counter Strike Source Begonnen von flip999
28. Juli 2007, 20:52:38 Hi,Leute ich hab mir counter-strike source gekauft und hab windows vista und immer wenn ich über Steam das speil starte kommt alles schwarz dann gehts zum desktp zurück und es kommt die meldung " hl2.exe funktioniert nicht mehr" ...was kann ich da machen? mussi ch da irgendwas an den einstellungenn oder so ändern? wär nett wenn ich antworten bekommen würd Gruß Max |
Seit ein paar Tagen habe ich das Problem mit meinem Laptop (Win7, Dell xps 3 Monate alt)
nicht mehr ins Internet zu kommen.
Sieht so aus: Die Verbindung ins WLAN wird hergestellt (Fritzbox), jedoch kein Zuggriff
ins Internet. Hab lange gesucht, nichts gefunden. Systemwiederherstellung vor 5 Tagen benutzt,
dann funktioniert es eine Weile ( ein paar Stunden) danach, wieder das selbe Problem.
Hab zuvor nur Windows Essentials installiert, sonst keine neue Software.
McAfee ist drauf, hab aber nichts an den Einstellungen verändert. Ein Aussschalten der Firewall
bringt nichts.
Mit dem Laptop meiner Freundin funktionert über WLAN alles wie immer, mein PC wird
auch in der Fritzbox im WLAN angezeigt.
WER WEISS RAT?