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Harvard-Professor verteidigt in Filesharing-Fall Begonnen von stoneagem
14. Dezember 2008, 15:55:19 word harvard zitat windows go-windows 2000 zwu professor 2007 danksagungen filesharing 85970519 vista monster |
Nesson engagiert sich im Verfahren des Musikriesen Sony BMG gegen Joel Tenenbaum, der sich bisher mit Hilfe seiner Mutter, einer erfahrenen Copyright-Anwältin, selbst verteidigt hatte. In dem seit September 2003 anhängigen Verfahren – zunächst gegen Unbekannt und seit 2007 gegen Tenenbaum – wirft das Label dem heute 24-Jährigen vor, mit der Verteilung von sieben Songs über ein Filesharing-Netzwerk die Urheberrechte des Unternehmens verletzt zu haben. Die Kläger fordern gesetzlichen Schadensersatz, der laut US-Copyright von 750 US-Dollar bis zu 150.000 US-Dollar pro Verletzung betragen kann. Im schlimmsten Fall – einer Verurteilung wegen gewerblicher Urheberrechtsverletzung – droht Tenenbaum also eine Gesamtstrafe von mehr als einer Million US-Dollar.
(...)Die Harvard-Juristen stellen die Frage der Verfassungsmäßigkeit: Der geforderte gesetzliche Schadensersatz sei unverhältnismäßig und verstoße damit gegen durch die Verfassung garantierte rechtsstaatliche Prinzipien sowie das Verbot überzogener Strafen.
Darüber hinaus sei das den Forderungen zugrundeliegende Gesetz gegen "digitalen Diebstahl" (Digital Theft Deterrence and Copyright Damages Improvement Act) ein im Grunde strafrechtliches Instrument. Der Gesetzgeber habe damit das staatliche Verfolgungsprivileg für Strafsachen an den Privatsektor abgetreten und so die von der Verfassung festgelegte Gewaltenteilung untergraben. Darüber hinaus verstoße die zivilrechtliche Verfolgung einer Strafsache gegen die Verfassung, weil so dem Beklagten seine im Rahmen der Strafprozessordnung garantierten Rechte vorenthalten würden.