Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort abzocker | |
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Internet Abzocke Begonnen von Johannes Fein
« 1 2 3 29. Juli 2012, 23:50:04 Hallo, ein Freund von mir hat mir heute mittag die Seite "gewerblichenhandel.de" geschickt. Ich war sehr angetan von den niedrigen preisen und hab dann um mir die angebote anzusehen meine email und Namen angeben müssen..... Jetzt hab ich im nachhinein gesehen das rechts naja nennen wir es mal "Vertrags"informationen stehen. Jetzt hab ich Angst das ich das Geld zahlen muss... Kann mir einer weiterhelfen? [color=red][i]@ossinator Die Seite ist nicht verfügbar und um mögliche falsche Verlinkungen zu unterbinden habe ich die schreibweise des Links geändert.[/i][/color] | |
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Muss ich wirklich zahlen Begonnen von TheMessenboy
24. April 2012, 07:08:54 Guten Abend Ich habe gerade eine Mail von einer Internetseite erhalten, bei der man die Lyrik von Songs herunterladen kann. Die wollten 192 Euro, weil ich mich angeblich für ein Abo angemeldet habe und die Probezeit jetzt abgelaufen ist. Ich habe mich aber dort unter falschem Namen, Geburtsdatum... angemeldet, also wissen die nicht wer ich bin, wo ich wohne.... Zudem bin ich noch minderjährig und man darf dort nur mitmachen wenn mal volljährig ist. Was noch dazukommt, der Anbieter ist zwar aus Deutschland, ich bin aber Schweizer und lebe auch dort. In der Schweiz gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass es immer klar ersichtlich sein muss, wenn etwas kostet und das war NICHT der Fall. Wenn ich einfach alles ignoriere, was können die machen (Oder was machen die auch wirklich?) Bitte gebt mir eine gute Antwort Danke im Voraus PS: was passiert wenn ich nicht zahle? | |
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Betrüger versenden Abmahnungen Begonnen von bagira
15. Januar 2011, 17:18:02 Erneut werden im Namen eines Rechtsanwalts gefälschte Abmahnungen wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Die Empfänger der Mails sollen 100 Euro Schadensersatz per Paysafecard zahlen. Derzeit werden vorgebliche Abmahnungen per Mail verbreitet, in denen den Empfängern angebliche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Kriminelle Abzocker versenden diese Mails mit gefälschten Absenderangaben einer Berliner Anwaltskanzlei. [url=http://www.pcwelt.de/news/Falsche-Mails-vom-Anwalt-Betrueger-versenden-vorgebliche-Abmahnungen-1440039.html]...weiterlesen auf PC-Welt.de[/url] [url=http://www.pcwelt.de/news/Falsche-Mails-vom-Anwalt-Betrueger-versenden-vorgebliche-Abmahnungen-1440039.html]Quelle: PC-Welt[/url] | |
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Rechnung von outlets.de Begonnen von Silvia
06. Dezember 2010, 22:20:08 Mir ist von dieser Firma eine Mahnung ins Haus geflattert ,und ich werde aufgefordert 101euro zu bezahlen. Jetzt meine Frage muß ich bezahlen oder soll ich zum Anwalt gehen und mir von dem einen Brief schreiben lassen. Wer kann mir einen guten Rat geben. danke schon mal im voraus. Silvia | |
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bigfishgames Begonnen von bagira
20. Mai 2010, 19:18:19 Welche Erfahrung habt ihr mit bigfishgames. http://www.bigfishgames.de/ | |
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Nervige Anrufe von einer Nummer Begonnen von Blue-Air
25. März 2010, 20:24:04 Hii :] ich bekomme immer häufiger Anrufe von dieser nummer: +491721215110 Ich gehe ran sage Hallo oder sonst was und genau nach 5sek wird aufgelegt, wenn ich zurückrufe wird nur aufgelegt Was soll ich machen das nervt..... es sond 2-3 Anrufe pro Tag, was soll ich machen ;( | |
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Kurzer Erfahrungsbericht mit Internet-Abzocke und Zeitschriften-Abo Abzocke. Begonnen von Neverland
22. Januar 2010, 11:26:11 Wollte euch nicht vorenthalten, dass mein Junior schon 2x in eine Abofalle getappt ist. Die erste war vor 2 Jahren im Internet (eine Kochseite die von Chefkoch.de umgeleitet hat !!!). Er wollte dort nur ein Rezept nachsehen (!). Der Abohinweis war ganz unten auf der Seite, 2cm unter dem normalen Bildschirm, man hätte scrollen müssen. - Verdammt clever versteckt. Eine Bestätigung des Abos kam erst mal per Mail, die direkt im Spamfolder landete und nie aufgemacht wurde. Es folgte eine Mahnung per Brief. Auf diese habe ich reagiert (mein Sohn ist 16) und darauf hingewiesen, dass er nicht geschäftstüchtig ist. Nach einem weiteren Jahr wurden alle Mahnungen und Drohungen mit Gericht eingestellt. Ich kann nur raten, tut genau das was bereits oben in dieser Rubrik angetackert ist. Der Rat dort gilt mit Sicherheit analog für alle diese Abzockfallen. 1. Nicht zahlen! 2. Widerspruch möglichst sofort einlegen (immer nur per Einwurfeinschreiben!!! mit Beleg). 3. Alle Belege aufheben, auch wenn man 6 Monate oder länger nichts hört. 4. Verbraucherzentrale kontaktieren und alle Schreiben mitbringen. Kostet 10 Euro (in München) für Brief schreiben (inkl. Umschlag mit Adresse). Man muss nur noch die Marke aufkleben und einwerfen. 5. Ruhe bewahren (auch wenn Abzocker die Drohungen verschärft) und Mahnungen sammeln. 6. Wenn der Abzocker irgendwann mit Gericht droht, wieder zur Verbraucherzentrale. Die kümmern sich effektiv. Gleiches gilt für das hier in München übliche Andrehen von Zeitschriften-Abos auf der Straße, bevorzugt an ältere Schüler! Da wird gelogen, was das Zeug hält. Dass man mit seinem Beitrag einen Arbeitslosen von der Straße holt, z.B. Es wird mit Freiexemplaren geworben, die nach 3 Monaten wieder eingestellt werden, wenn man sich nicht rührt. De fakto ist es natürlich ein echtes Abo. Nie etwas unterschreiben und keine echten Daten (Bankdaten!!!) angeben. Ansonsten s. 1-6. Schreiben von der Verbraucherzentrale hat hier sofort gegriffen. Es kam ein Entschuldigungsschreiben und alle Forderungen wurden aufgehoben (wir hatten stattdessen 3 Monate Freiexemplare vom Stern :D). Ich betrachte mich mittlerweile als Profi in diesen Dingen und mein Sohn überlegt jetzt 3x bevor er seine Daten hergibt. :evil: | |
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programm im kompatibilitätsmodus ohne admin rechte starten Begonnen von Guitarking
10. Januar 2010, 18:10:08 Hallo! Mich würde interessieren ob man [b]Programme [/b]die man im [b]Kompatibilitätsmodus [/b](in meinem Fall XP) auch [b]ohne [/b]die nervige [b]Benutzerkontensteuerungs Abfrage starten[/b] kann. Ist das Möglich? Mfg | |
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ACHTUNG vor wallpapers-downloaden.com Begonnen von Robin99
22. Dezember 2009, 17:35:00 hi Heute bin ich per zufall auf diese Seite gestoßen. [url]http://www.wallpapers-downloaden.com/anmelden.php[/url] mich machte erst schon stuzig, das man sich anmelden muss, um wallpaper downloaden zu können. zu recht: [b]Diese Seite is eine Abzocke !![/b]. Wenn man sich anmeldet schliesst man ein abo für ca 79€ ab ! Hier macl der *chen text von der Website [quote]Um Missbrauch und wissentliche Falscheingaben zu vermeiden, wird Ihre IP-Adresse ************ bei der Teilnahme gespeichert. Anhand dieser Adresse sind Sie über Ihren Provider: ***************identifizierbar. Durch Betätigung des Button "Jetzt Anmelden" beauftrage ich Wallpaper, mich für den Zugang zur Wallpaper-Datenbank freizuschalten. [color=red]Der einmalige Preis für einen Zwölf-Monats-Zugang zu unserer Zitate-Datenbank beträgt [b]79,95 EUR [/b] inkl. Mwst.[/color] [/quote] | |
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outlets.de versteckte Abofalle Begonnen von Markus
23. November 2009, 09:13:42 Achtung Abzock-Seite - um an nötige Infos zu kommen muss man sich registrieren und schließt dabei ein vestecktes Abo (von 96€ ab). Echt unglaublich diese Abzocke, kaum zu glauben, dass es immer wieder solche Seiten gibt... Hier die Infos von der Verbraucherzentrale Hessen: http://www.verbraucher.de/verbraucherrecht/presse/09_105.pdf | |
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Schreibschutz unter Vista Begonnen von GreenEyes80
21. Oktober 2009, 17:52:23 Hi Also ich habe seit einigen Tagen das Problem, dass Vista ultimate SP 2 64bit plötzlich auf alle Ordner in meinem PC auf einen unwiderruflichen Schreibschutz gestellt hat, auch wenn ich den mit rechten Mausklick/Eigenschaften, entferne ist er danach wieder drin. Es steht auch komischerweise in einer Klammer, nach Schreibschutz, (betrifft nur Dateien im Ordner). Wenn ich über rechtklick/eigenschaften/sicherheit alles auf vollzugriff setze ändert dies nichts, der Schreibschutz bleibt bestehen.... Dies ist jetzt auf beiden Festplatten so, und auch auf jeder Partition..... Weiss denn jemand Rat? Lg | |
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IBMs X-Report: "Im Internet kann man niemandem mehr trauen" Begonnen von stoneagem
27. August 2009, 19:58:42 IBM hat den "X-Force Trend und Risiko Report" des ersten Halbjahres 2009 vorgelegt. Sein Fazit: Das komplexe Zusammenspiel von Web Clients, Servern und Content Threats verwandelt das Web in eine enorme Risikofalle. "Die Trends scheinen darauf hinzuweisen, dass das Internet letztlich zu einer Art Wilder Westen geworden ist, in dem man niemandem trauen kann", sagt Kris Lamb, Leiter der IBM X-Force. Der Report besagt, dass die Anzahl schädlicher Internetlinks in der ersten Jahreshälfte um 508 Prozent gestiegen ist. weiterlesen : http://www.zdnet.de/news/digitale_wirtschaft_internet_ebusiness_ibms_x_report__im_internet_kann_man_niemandem_mehr_trauen_story-39002364-41501909-1.htm | |
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Vista Downgrade auf XP Pro, kein WLan (Netzwerkcontroller = ?) Begonnen von Gedankenmacht
22. März 2009, 12:30:38 Hallo zusammen, ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich habe ein Toshiba L30020A PSLB8E. Es wurde mit Vista ausgeliefert. Nachdem ich nun XP Pro (SP2) installiert habe, gibt es zwei Probleme. 1. Er scheint keinen Treiber für den Netzwerkcontroller zu finden. Im Gerätemanager zeigt er bei zwei Geräten ein Fragezeichen. Netzwerkcontroller und Modem Device on High Diefinition Audio BUS. Ich habe ihm von der Toshiba HP folgende Treiber bereits installiert: Chipsatz-Treiber GM45 INF Update Utility - Primarily for Intel® 4, 3, 900 Series Chipsets (von der Intel Seite) Display Treiber Sound Treiber Common Modules Wireless Lan Treiber Lan Treiber ConfigFree 2. Ich kann keine großen Umlaute schreiben. Bei einem großen Ä z.B. macht er ein A oder aus Ü macht er U. Keine Ahnung, ob es mit dem obigen Problem zu tun hat. Wie bekomme ich das Problem in den Griff bzw. was für ein Treiber fehlt ihm? Mit Everest 5.0 habe ich herausgefunden, dass die Bezeichnung vom WLan Atheros AR5009 802.11 sein müsste. Finde dafür aber keinen Treiber. | |
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Versteckte Abo-Site opendownload.de und skype.at Begonnen von ossinator
30. Januar 2009, 12:28:55 Heute im c't-magazin gesehen... Vorsicht beim Download von OpenSource-Programmen. Die seriöse Internetseite www.open-download.de bietet kostenfreie OpenSource-Software zum Download und völlig legal an. Anders die Seite opendownload.de (ohne "minus"). Hier werden Daten erhoben, die ungewollt zu einem Abo führen. Der selbe Anbieter steckt auch hinter der Seite skype.at. Hier wird dem User vorgegaukelt, Dienste des Anbieters Skype.de in Anspruch zu nehmen. [b]Also Finger weg von opendownload.de und skype.at[/b] | |
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IE8 RC nicht für Windows 7 Begonnen von ossinator
20. Januar 2009, 10:56:57 Der von Microsoft veröffentlichte Release Candidate des Internet Explorer 8 lässt sich nicht auf dem neuen Betriebssystem Windows 7 installieren. Das ist vom Hersteller beabsichtigt. Der Punkt sei allerdings nicht, dass der Internet Explorer 8 RC nicht unter dem Betriebssystem arbeiten würde. Er lässt sich erst gar nicht erst installieren. Microsoft verhindert dies demnach in voller Absicht. Schließlich handle es sich bei Windows 7 derzeit um eine Beta und man erwarte von den Testern Rückmeldungen über enthaltene Probleme. Der Internet Explorer soll hingegen als eigenständige Software in einer stabilen Umgebung erprobt werden, um möglichst viele Fehler zu finden und vor der Veröffentlichung beheben zu können. Microsoft liefert zwar bereits eine Fassung des Internet Explorers 8 mit der Windows 7 Beta aus, dabei handelt es sich aber um einen früheren Build. Dieser arbeitet auch noch relativ unzuverlässig. | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt | |
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TuneUp Utilities 2009 Begonnen von Blumenkind
03. Oktober 2008, 02:40:17 Seit dem 26.09 wurde die nächste Version des erfolgreichen Tools "TuneUp Utilities 2009" als Beta Version, einigen ausgewählten Testern, zugänglich gemacht! Hier die wichtigsten Neuerungen von TuneUp Utilities 2009 [color=blue]Startseite[/color] Die Benutzeroberfläche von TuneUp Utilities 2009 wurde um eine neue Startseite erweitert, die direkt nach dem Programmstart angezeigt wird. Die Startseite informiert auf einen Blick über den Zustand aller wichtigen Bereiche des Systems, weist auf Probleme und Verbesserungs- Potenzial hin und gibt klare Handlungsempfehlungen. Darüber hinaus ermöglicht sie den direkten Zugriff auf zentrale Funktionen wie die verbesserte 1-Klick-Wartung und TuneUp Speed Optimizer. [color=blue]TuneUp Speed Optimizer[/color] Das neue Modul ermöglicht die Optimierung des Systems mit wenigen Klicks, so wie es ansonsten nur mit umfangreichem Fachwissen und viel Aufwand möglich wäre. Statt jedes System nach den gleichen Regeln zu behandeln, werden die individuelle Zusammenstellung von Hardware und Software, das Nutzungsverhalten und die persönlichen Wünsche des Anwenders bei der Optimierung berücksichtigt. TuneUp Speed Optimizer erstellt klare und verständliche Entscheidungsvorlagen – sogar zu ungenutzten Programmen und leistungshungrigen Funktionen. [color=blue]TuneUp Shortcut Cleaner[/color] Das neue Modul erkennt und bereinigt ungültige Verknüpfungen. Dabei werden nicht nur das Startmenü, die Schnellstartleiste und der Desktop bereinigt, sondern auch die Verlaufslisten von Windows und bekannten Programmen. [color=blue]Zahlreiche weitere Änderungen[/color] In allen wichtigen Bereichen von TuneUp Utilities wurden Neuerungen und Verbesserungen eingebaut. | |
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Laptop findet keine usb Geräte. Toshiba Satellite A210 Begonnen von goetz
« 1 2 16. Dezember 2007, 21:16:03 Hallo Zu Anfang möchte ich am besten klar stellen das ich kein großer coputercrack bin! nun zum problem. mein Laptop erkennt keine usb geräte (kamera, mp3, ect.). zwar werden die mit einem gelben ! angezeigt das wahrs dann aber schon. Komisch an der sache ist das er meine externe festplatte erkennt und ich mit der auch ganz normal arbeiten kann. Desweiteren habe ich versucht die treiber zu instal.bzw. zu aktualliesieren. bevor ich das tu, steht da folgendes:Dieses Gerät ist nicht richtig konfiguriert. (Code 1). so nun geh ich auf treiber erneut installieren. Dann sucht er automatisch nach treibern. nun steht da; Fehler beim installieren der treibersoftware für das gerät ( Kodak Easy share z650)Es wurde eine treibersoftware für das gerät gefundet, aber bei der installation ist ein fehler aufgetreten. Diese gerät ist nicht richtig konfiguriert(code1). Darauf hin habe ich mir die neuste software bei kodak runtergeladen und instaliert. das half aber auch nicht. Ich wahr auch schon bei toshiba(http://support.toshiba.ca/support/download/listdrivers/drivers.asp?product=Notebook&model=Satellite%20A210&partnum=PSAFGC-MS008C) auf der seite und hab mir dort die verschiedensten treiber runtergeladen hat aber alles nicht gefruchtet. So bin ich schon bei jedem gerät verzweifelt (mp3, hp drucker ect.)ich weiß echt nicht mehr weiter. hoffe das mir jemand helfen kann. Anbei nochmal eine Systembeschreibung: Version EVEREST v2.20.405/de Homepage http://www.lavalys.com/ Berichtsart Kurzbericht Computer TOSHI-PC Ersteller Toshi Betriebssystem Microsoft Windows Vista Media Center Edition 6.0.6000 (WinVista Beta) Datum 2007-12-16 Zeit 19:53 --------[ Übersicht ]--------------------------------------------------------------------------------------------------- Computer: Betriebssystem Microsoft Windows Vista Media Center Edition OS Service Pack - DirectX 4.09.00.0904 (DirectX 9.0c) Computername TOSHI-PC Benutzername Toshi Motherboard: CPU Typ Mobile , 800 MHz Motherboard Name Unbekannt Motherboard Chipsatz Unbekannt Arbeitsspeicher 1920 MB BIOS Typ Phoenix (08/27/07) Anzeige: Grafikkarte ATI Radeon X1200 Series (128 MB) Grafikkarte ATI Radeon X1200 Series (128 MB) Monitor PnP-Monitor (Standard) [NoDB] Multimedia: Soundkarte Lautsprecher (High Definition A Datenträger: IDE Controller Ricoh Memory Stick Host Controller IDE Controller Ricoh MMC Host Controller IDE Controller Ricoh xD-Picture Card Controller IDE Controller Standard-Zweikanal-PCI-IDE-Controller IDE Controller Standard-Zweikanal-PCI-IDE-Controller SCSI/RAID Controller Microsoft iSCSI-Initiator SCSI/RAID Controller SCSI/RAID Host Controller Festplatte TOSHIBA MK1637GSX ATA Device Optisches Laufwerk TSSTcorp CDDVDW TS-L632H ATA Device Optisches Laufwerk VS4751K HWF469U SCSI CdRom Device S.M.A.R.T. Festplatten-Status Unbekannt Partitionen: C: (NTFS) 152624 MB (77378 MB frei) Eingabegeräte: Tastatur Standard PS/2 Keyboard Maus Synaptics PS/2 Port TouchPad Netzwerk: Netzwerkkarte Bluetooth-Gerät (PAN) Netzwerkkarte Breitbandverbindung (85.177.113.160) Netzwerkkarte Realtek RTL8101 Family PCI-E Fast Ethernet NIC (NDIS 6.0) (169.254.26.89) Netzwerkkarte Realtek RTL8187B Wireless 802.11g 54Mbps USB 2.0 Network Adapter (169.254.19.32) Modem TOSHIBA Software Modem Peripheriegeräte: Drucker An OneNote 2007 senden Drucker Fax Drucker HP PSC 1400 series USB1 Controller Standard OpenHCD USB-Hostcontroller [NoDB] USB1 Controller Standard OpenHCD USB-Hostcontroller [NoDB] USB1 Controller Standard OpenHCD USB-Hostcontroller [NoDB] USB1 Controller Standard OpenHCD USB-Hostcontroller [NoDB] USB1 Controller Standard OpenHCD USB-Hostcontroller [NoDB] USB1 Controller Standard PCI-zu-USB erweiterter Hostcontroller [NoDB] USB-Geräte Chicony USB 2.0 Camera USB-Geräte Realtek RTL8187B Wireless 802.11g 54Mbps USB 2.0 Network Adapter USB-Geräte TOSHIBA Bluetooth Adapter USB-Geräte USB-Verbundgerät Akku Microsoft ACPI-konforme Kontrollmethodenbatterie Akku Microsoft-Netzteil --------[ Overclock ]--------------------------------------------------------------------------------------------------- CPU-Eigenschaften: CPU Typ Mobile CPUID CPU Name AMD Turion(tm) 64 X2 Mobile Technology TL-58 CPUID Revision 00060F81h CPU Geschwindigkeit: CPU Takt 797.15 MHz CPU Cache: L1 Code Cache 64 KB L1 Datencache 64 KB L2 Cache 512 KB (Asynchronous) BIOS Eigenschaften: Datum System BIOS 08/27/07 Datum Video BIOS 07/31/07 --------[ Energieoptionen ]--------------------------------------------------------------------------------------------- Power Management Eigenschaften: Aktuelle Stromquelle Netzanschluss Akkustatus 100 % (Oberer Wert) Akkulaufzeit gesamt Unbekannt Verbleibende Akkulaufzeit Unbekannt |
ich habe eine Frage bezüglich dem richtigen Vorgehen bei Abzocke.
Ich habe einen Monitor bestellt der als „sofort lieferbar“ angeboten wurde und diesen auch bezahlt.
Nachdem keine Ware geliefert wurde habe ich per Mail 2x den endgültigen Liefertermina angefragt bekam aber nie Antwort.Auf Grund dessen habe ich den Vertrag innerhalb der 14 talgigem Rücktrittsklausel wiederrufen per Einschreiben Rückschein.
Geld wurde aber nicht zurückbezahlt.
Adresse der Fa. in Deutschland ist bekannt einschl. Inhaber und Steuer Nummer.
Daher meine Frage wie ist jetzt die richtige Vorgehensweise?
Anzeige erstatten bei der Polizei? Und was pssiert dann? Inwieweit ist die Polizei für Zivilrecht zuständig? Was bringt einem die Anzeige?
Mahnbescheid.: Was bringt der? Kommt die Firma dann in die Pflicht oder nimmt die es nur zu Kenntnis und es passiert nichts?
Wer erstellt den Mahnbescheid?
Was zuerst?
Wem kann ich Mitteilung machen so das andere eventuellen Käufer gewarnt sind? Klar in entsprechenden Foren was ich auch tun würde. Aber meine Frage ist eigentlich die: Wie kann so jemand einen Versand betreiben wo die Firma doch nur Abzocke versucht?
Eine KFZ Werkstatt die ständig schwerwiegende Fehler liefert, der wird das Gewerbe entzogen. Ein Versandgeschäft besteht weiter..?
Danke aller Antworten und Tipps
Tino