Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort fall | |
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Ein Desktop-Symbol lässt sich nicht entfernen Begonnen von Jean-Pierre
08. April 2012, 00:31:28 [font=arial][size=10pt][/size][/font]Weiss nicht, wie das Symbol <Netzwerkverbindungen> sich auf dem Desktop eingefügt hat. Dieses Symbol lässt sich nun nicht mehr auf die gewohnte Weise entfernen. Auf den Rechtsklick mit der Maustaste wird nicht das gewohnte Menu angezeigt, sondern nur "Oeffnen", "Explorer" und "Verknüpfung erstellen". Auch über <regedit> habe ich keine entsprechende Lösung für das Problem gefunden. Auch einfach in den Papierkorb lässt sich das Symbol nicht verschieben. Frage: Wie kann ich dieses Symbol vom Desktop entfernen? go-windows windows vista probleme win bgq geht forum kein yms win7 ohne problem software funktioniert download fehler d24 bing zwu bge hilfe bit keine treiber windows7 computer startet installation bgg | |
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Die 25 Passwörter sollten auf jeden Fall vermeiden Begonnen von xwagoaway
22. November 2011, 10:35:58 -------------------------------------------------------1. password -------------------------------------------------------2. 123456 -------------------------------------------------------3. 12345678 -------------------------------------------------------4. qwerty -------------------------------------------------------5. abc123 -------------------------------------------------------6. monkey -------------------------------------------------------7. 1234567 -------------------------------------------------------8. letmein -------------------------------------------------------9. trustno1 -------------------------------------------------------10. dragon -------------------------------------------------------11. baseball -------------------------------------------------------12. 111111 -------------------------------------------------------13. iloveyou -------------------------------------------------------14. master -------------------------------------------------------15. sunshine -------------------------------------------------------16. ashley -------------------------------------------------------17. bailey -------------------------------------------------------18. passwOrd -------------------------------------------------------19. shadow -------------------------------------------------------20. 123123 -------------------------------------------------------21. 654321 -------------------------------------------------------22. superman -------------------------------------------------------23. qazwsx -------------------------------------------------------24. michael -------------------------------------------------------25. football Passwort hacken einfach gemacht - oder besser gesagt: Wenn Sie diese Passwörter NICHT nutzen, wird Ihr PC garantiert sicherer. Die Kennwort-Spezialisten von Splash Data haben Millionen Passwörter ausgewertet und kamen zu einem eher ernüchternden Ergebnis. Manche Verschlüsselungswörter sind dermaßen simpel, dass man die Accounts nicht mal hacken müsste. Wie stellen Ihnen die 25 unsichersten Passwörter vor. [IMG]http://s.gullipics.com/image/6/b/4/hq2x3b-jyi9sd-wbyh/img.jpeg[/img] In letzter Zeit nehmen Hacker-Angriffe überhand. Ob nun das Playstation-Network oder Steam – eine gute Absicht steckt selten dahinter. Meist gerieren sich Hacker dabei als eine Art moderner Robin Hood, dennoch stellen sie die Daten des Kunden, für dessen Rechte sie vorgeblich eintreten, immer wieder ins Netz. [URL=http://www.dailyfinance.com/2011/11/15/internet-insecurity-the-25-worst-passwords-of-2011/]SplashData[/URL] hat sich die Mühe gemacht und sich Millionen dieser Daten angesehen. Dabei sind die Experten über manche Absurdität gestoßen, was die Kundenpasswörter betrifft. Einige der Codewörter könnten simpler gar nicht sein. Zugegeben, nach den zahlreichen Hackerattacken in der jüngsten Vergangenheit hat sich mancher einer viele neuen Codes einprägen müssen. Aber muss es wirklich 11111 oder der eigene Vorname sein? Schon vor einem Jahr haben wir Ihnen die schlimmste Passwort-Entgleisungen vorgeführt. Damals empfahlen wir ihnen, mindestens 8 Zeichen für Ihr Passwort auszuwählen. Das scheint sogar für einige der diesjährigen Fails zu gelten. Bei einer simplifizierten Zahlenfolge hilft die schiere Zeichenanzahl aber wenig. Hier wird nämlich der zweithäufigste Fehler gemacht: Passwörter, die sich nur aus Zahlen oder Zeichen, schlimmstenfalls auch noch durchgehend kleingeschriebenen Elementen zusammensetzen. Solange derartiges Wissen nicht zum Allgemeingut gehört, nützt die beste Sicherheitssoftware wenig. Wenn man sein Windows Passwort gehackt wird, müssen Sie sofort [URL=http://www.windowspasswordsrecovery.com/de/index.htm]Windows Passwort zurücksetzen[/URL]. | |
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Festplatte in AHCI modus stürz immer ab Begonnen von dante_pe
19. Juli 2011, 18:24:20 Hallo, Ich habe ein Problem und zwar habe ich mir eine SDD von Crucial zugelegt und habe auf ihr Win 7 Home Premium 64 bit installiert. Als AHCI Modus wird dieser Betrieben. Jetzt wollte ich meine HDD von Hitachi (1 Terabyte) ans System mitanschließen, aber zuerst wurde sie nicht erkannt bzw. Window fuhr nicht hoch. Ich habe die Festplatte zuerst ausgebaut und als externe USB-Festplatte noch mal formatiert. Wieder eingebaut lies sich anschliessen und erkennen aber nicht als MBR inisialisieren sondern nur als GPT Festplatte, gesagt getan. Nach einer Weile fing an der Windows Explorer sich auf zu hängen und die Hitachi HDD war nicht mehr ansprechbar. Jetzt bootet das System nicht mehr mit der Hitachi HDD im angeschlossen Zustand. Seit ich mein System in AHCI Modus betreibe, kann ich meine HDD Festplatte nicht anschliessen. Sie wird nicht mehr vom System erkann, nur in BIOS. Meine Frage lautet: muss ich unbedingt die Crucial SDD in AHCI Modus betreiben? Kann ich Crucial SSD nicht auch in SATA EIDE Modus betreiben? Gibt es auch eine Möglichkeit, dass ich die Crucial SSD als AHCI und die Hitachi HDD als SATA EIDE Modus parallel betreiben kann? Das ging auch als EIDE und SATA neu auf dem Markt kann. Ich hoffe, dass Jemand ein Tipp für mich hat. Hier mein Systeminfo: Quad Core Intel i5 2400 @ 3.1 GHz, 4 GB RAM, Motherbnoard intel DH67BL, Win 7 Home Premium 64 bit auf einer SDD Crucial M4 128 GB installiert, Hitachi HDD 1 TB. Gruß | |
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Fallout 3 funktioniert bis ich ein neues Spiel starten möchte . Begonnen von Gotenz
19. Juli 2011, 10:36:11 Hallo liebe leute die hilfsbereit sind! Ich habe mir neulich Fallout 3 installiert und als ich ein neues spiel starten wollte kam der ladebildschirm für ungefähr 3 sekunden, danach hats das spiel geschlossen und dann kam die fehler meldung --> Fallout 3 funktioniert nicht mehr<--- ich hab schon vieles probiert hab das '^games for windows 2.0 ge-updatet und es funktioniert immer noch nichts. bitte helft mir :O 8o ;( :schimpf | |
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Medion 55cm (21,5") Multitouchbildschirm Begonnen von matag
04. Juni 2010, 09:29:47 Hallo zusammen, der Aldi NORD hatte für den 2. Juni den Medion 55cm (21,5") Multitouchbildschirm im Angebot, für 199 € Ich habe mir den geleistet und muss sagen ich bin begeistert. näheres zum Bildschirm siehe bei [url=http://www.medion.com/de/electronics/prod/54%2C6+cm+(21%2C5%22)+Multitouch+MEDION®+AKOYA®+E54009+(MD+20125)/30010098A1?category=displays_33] Medion[/url] (technische Daten etc.) habe einige spiele die eine schnelle Reaktion erfordern und die mit dem Touchbildschirm zu spielen ist eine WUCHT. Auch die Nutzung in Office- oder Fotoanwendungen, funktioniert tadellos... sehr gute Reaktionszeit und was erstaunlich ich, ja es gibt einen [b]PEN[/b] für die Bedienung dazu aber selbst mit meinen [i]Wurstfingern[/i] klappt es mit der Genauigkeit. Fairerweise ist zusagen, dass die Touchfunktion nur unter W7 läuft. Aber, einen für den Preis Full HD fähigen Bildschirm zu bekommen ist schon schwer... wenn der nich so [b]kalt[/b] wäre würde ich den glatt mit ins Bett nehmen :D Falls noch jemand den Bildschirm sein EIGEN nett, bitte postet doch Eure Erfahrungen mit dem Gerät Gruß Eurer MATAG | |
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Fallout 3: Das SPiel funktioniert nicht mehr bei neuem Spiel Begonnen von aVeNG3r
06. Februar 2010, 13:09:46 Hi, Ich habe mir gestern Fallout 3 gekauft und habe folgendes Problem: Das Spiel ließ sich ganz normal installieren und starten. Unter starten verstehe ich, das ich ins Menu komme in welchem ich neues Spiel, Weiter spielen etc. aufrufen kann. Da ich das Spiel gerade zum ersten mal spiele, hab eich auch ncoh keinen SPielstand und will ein neues SPiel starten. Dann kommt kurz der Laden Bildschirm und dann schließt sich das Spiel und es kommt folgende Fehlermeldung: [b]Fallout 3 funktioniert nciht mehr.[/b] Ich habe keine ahnung woran es liegen könnte. Hab in verschiedenen Foren irgendwas über Decoder gelesen, aber damit kenn ich mich leider nciht aus. Habe mir auch das K-Lite Decoder Paket installiert, sowie den neusten Patch. Auch habe ich den Kompatibilitätsmodus geändert. Neuste Treiber habe ich auch installiert. Ich verwende einen Laptop mit Windows 7 ultimate 64 bit. 4 Gib Ram Intel Core Duo 2 Solo Prozessor Intel GMA 4500 MHD Up to 1244 MB <--- VGA Bitte helfen ;( ?( | |
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Installierte Programme verschieben Begonnen von Noone
16. Januar 2010, 13:32:50 Manchmal kann es sinnvoll sein, ein installiertes Programm auf eine andere Festplatte zu verschieben, sei es aus Platzmangel, sei es aus Gründen der besseren Datensicherung etc. Normalerweise geht das nicht, bzw. nur nach einer neuen Installation weil die Bezüge in der Registry dann nicht mehr stimmen. Es geht aber mit Hilfe einer "[b]symbolischen Verknüpfung[/b]". Dieser Tipp gilt auch für das Verschieben von Programmen auf eine andere Partition von Windows 10 Programmen ohne Neu-Installation. (Ebenso für Windows 7 oder 8 ) 1. Zunächst sichert Ihr, wie immer vor solchen Sachen, zunächst für den Ernstfall Eure Festplatte mit Acronis etc. oder mit der windowseigenen Sicherung. 2. Angenommen, Euer Programm ist im Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" installiert und Ihr wollt es in den Ordner "D:\Programme\MeinProgramm" auf einer anderen Festplatte oder Partition verschieben. Dann kopiert Ihr zunächst den Ordner "C:\Program Files\MeinProgramm" ganz normal nach "D:\Programme\MeinProgramm". 3. Anschließend, wenn Ihr fertig kopiert habt, löscht Ihr den Ursprungsordner "C:\Program Files\MeinProgramm" (am Besten mit <SHIFT-Entf>, damit er nicht langwierig im Papierkorb landet). Wenn er sich nicht vollständig oder nur mit Fehlern löschen läßt, brecht Ihr zunächst ab. Dann müßt Ihr versuchen, ggf. geöffnete Dateien dieses Ordners zu schließen oder Prozesse zu beenden, die auf den Ordner oder Dateien dieses Ordners zugreifen und versucht erneut, ihn zu löschen. Wenn das dann immer noch nicht klappt, dann brecht ab, macht das Verschieben rückgängig und kopiert, soweit nötig, ggf. den neuen Ordner wieder an die alte Stelle zurück. Der Tip ist dann hier für Euch zu Ende (Man könnte es theoretisch noch im abgesicherten Modus versuchen). 4. Alsdann öffnet Ihr das Kommandozeilenfenster mit "cmd". Hier gebt Ihr Folgendes ein: [b]mklink /j "C:\Program Files\MeinProgramm" "D:\Programme\MeinProgramm"[/b] oder in allgemeiner Form: mklink /j "<Alter Ordner>" "<Neuer Ordner>" Wenn das funktioniert hat, wird es jetzt bestätigt. Ab sofort werden alle Zugriffe, die von der Registry etc. auf "C:\Program Files\MeinProgramm" erfolgen nach "D:\Programme\MeinProgramm" umgeleitet. Euer Programm, das jetzt auf D:\ liegt, sollte nunmehr genau so gut funktionieren wie früher. Auf C:\ liegt jetzt kein einziges Byte dieses Programms mehr, sondern nur noch die "symbolische Verknüpfung". Der Tip stammt von der neuen ComputerBild 3/2010. Da könnt Ihr es ganz genau und mit Bilderchen nachlesen... | |
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Spiel startet nicht im Vollbildmodus - Rollercoaster Tycon Begonnen von DerFreiburger
01. September 2009, 18:33:12 servus, also bei rollercoaster tycon öffnet er des spiel immer im fenster stat im vollbild is nerfig wenn man ein bildschirm auflösung hat mit 1920 x 1200 des spiel hat eigentlich nicht die unterstützung für die auflösung aber früher hat ers immer gemacht ab einfach mal bock wieder die alten spiele zu zocken un nicht nur im fenster :D | |
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Spiele funktioniert nicht -----> Vista Problem? Begonnen von Papaschlumpf 95
« 1 2 3 30. Juli 2009, 13:00:49 Hi, Ich habe ein großes Problem mit meinem Pc. Egal ob cod2, cod4, gta san, assassins creed nach ca.30 min spielen oder auch früher bekomme ich folge Fehlermeldung: z.b Cod2SP.exe funktioniert nicht mehr oder Assassins creed Game funktioniert nicht mehr. Was kann ich dagegen machen?? Kann man vllt die Fehlermeldung abschalten? :-\ Neuster Grafikkarten- sowie Motherboard Treiber sind installiert. Ist das ein Vista Problem??? Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. mein system: asus p5q-e 2x2gb Ram gtx 260 black edition q8200 | |
6 Antworten 15464 Aufrufe |
16:9 oder 16:10??? was ist besser? Begonnen von Daniel Payne
24. Juli 2009, 12:46:56 Hi, möchte mir montor kaufen allerdings weiß nicht ob unter 1920x1200 Pixel ein mit 24" besser ist oder 26" ich meine von Qualität und schärfe gesehen... vorallem im Spiel! Was ist besser! je großer desto besser oder bei diese Auflösung doch die 24"... oder vielleicht 26" ^^ Danke! 26 zoll: http://www.alternate.de/html/product/TFT-Monitore_ab_24_Zoll/Samsung/SyncMaster_T260/324520/?tn=HARDWARE&l1=Monitore&l2=ab+24+Zoll und noch ein 26 zoll: http://www.alternate.de/html/product/TFT-Monitore_ab_24_Zoll/Samsung/SyncMaster_T260HD/258190/?tn=HARDWARE&l1=Monitore&l2=ab+24+Zoll 24 zoll: http://www.alternate.de/html/product/TFT-Monitore_ab_24_Zoll/Samsung/SyncMaster_T240/258188/?tn=HARDWARE&l1=Monitore&l2=ab+24+Zoll und noch ein 24" http://www.alternate.de/html/product/TFT-Monitore_ab_24_Zoll/Samsung/SyncMaster_T240HD/339680/?tn=HARDWARE&l1=Monitore&l2=ab+24+Zoll was meint ihr? Allerdings der mit 24 zoll und mit dem ersten Link sind gleich glaube ich. Das sind nut einen 24 und der andere 26 zoll. bitte mit begründung Danke euch! es ist aber besser wenn ihr jeden 3 Links oben anklickt dann unter "mehr deteils" so sind mehr sachen von jedem zu sehen! Hier sind die 4 Monitore die ich mit im Auge haben. Im vergleich (wenn ihr einzeln auf Fotos da klickt, dann könnt ihr unter "mehr deteis" die einzele unteschiede sehen. hier den linkk: http://www.alternate.de/html/popup/compare.html?cmd=add&articleId=258190 Aber mir ist wichtig was ist besser 26 zoll oder 24 zoll für diese Auflösung! was ist zum spielen geeignet? Danke! System: vista Palit GTX 285 2 GB Ram 3 GB Q6600 | |
7 Antworten 9125 Aufrufe |
Rechner fährt nich hoch wg. sfsync04.sys Begonnen von Matze|Auxburg
16. Juni 2009, 20:22:14 Hallo Leute! Vorweg: Ich bin kein Pro. habs auch net mit google lösen können! ;) Also folgendes: Mein Kumpel hat Vista Ultimate 64 drauf. Zuletzt installiert hat er das Game "Rise and Fall" (bei Google finde ich nur, dass es nur auf W2000 un XP läuft!!) Nach dem Neustart hatte er folgendes Problem(siehe beigef. Screen!) Nun soll ich das repa.! -.- Ich hab die Vista DVD eingelegt und wollte von Disc booten. Macht er nicht. er nimmt nichmal meine (USB) Tastatur an, damit ich auswählen kann aus 1.Abgesicherter Modus 2.Zuletzt bekannte Konfig...blah 3.Windoof normal starten Nach 30Sekunden versucht er Windows normal zu starten (ich konnte nichts anderes auswähen und ich habe auch keine PS2-Tastatur!) dann bringt er eben die Meldung, die ihr auf dem Bild seht. Er vermisst ne Treiberdatei namens "sfsync04.sys" im Ordner "...\system32\drivers" Ich hab die Festplatte bei mir angesteckt und siehe da, die Datei ist vorhanden (fehlt der Treiber zur Datei?) das ist zu tiefe Materie für mich! ?( ?( vllt. kann mir jemand helfen, ich hab keinen Bock nach nur drei Monaten den rechner nochmal neu aufzusetzen!! Ehrlich...da is meine Zeit zu schade für die Schweinearbeit, da ich Familie und nen Job habe! :wink btw: gibts ne Seite, wo ich fehlende .dll-Dateien oder so Treibermist runterladen kann?? ich meine nich Chip.de oder son ähnlichen Mist, sondern drauf spezialisierte Seiten. BITTE BITTE ICH BRAUCHE HILFÖÖÖÖÖÖÖÖÖ!!! Fettes Danke im Vorraus!! Matze | |
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Spiele funktionieren nach Vista Update nicht mehr Begonnen von sk1p
03. Mai 2009, 18:32:16 Nabend ;) Seit den letzten Vista-Updates (Anfang/Mitte April) spinnt mein PC. Spiele wie Fifa09 oder CS starten nicht mehr, es erscheint lediglich eine Fehlermeldung in der auf "Appcrash" hingewiesen wird. Ich besitzte die Vista 32bit Professionel Version, als Firewall ist Kaspersky 09 installiert. Es kann doch nicht sein, dass nach einem VistaUpdate nichts mehr läuft! Was ist das denn bitte? Ich habe hier nen kleinen Screen erstellt (Mit dem Spiel Fifa09): http://img3.imagebanana.com/view/fzv32a76/Zwischenablage02.jpg Was kann ich tun? Grüße und Vielen Dank schonmal, sk1p | |
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Fallout 3 OST Begonnen von Lord_Zuribu
25. Februar 2009, 13:26:58 Hallo Leute Falls jemand genau so begeistert ist vom Fallout 3 Soundtrack wie ich, dann hab ich etwas für euch. Hier könnt ihr den Soundtrack von Fallout 3 herunterladen und zwar völlig gratis. Viel Spass! [url=http://sptsd.com/Fallout%203%20-%20Galaxy%20News%20Radio%20Soundtrack%20%5BMP3%5D/][color=green][b]Link zu Fallout 3 OST[/b][/color][/url] Gruss Lord_Zuribu | |
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Liste der Software die unter Windows 7 läuft Begonnen von ossinator
12. Januar 2009, 17:47:38 Hier eine Liste der funktionierenden Programme unter Windows 7 [size=8pt]Ich schaue, dass ich die Liste entsprechend aktualisiere.[/size] [b]Windows 7 32Bit[/b] [spoiler][list] [li]7-zip[/li] [li]A1-Faktura[/li] [li]Ableton Live 6.0.7[/li] [li]Acronis 11.0.8.105 (2008) [/li] [li]Adobe Lightroom 2 [/li] [li]Adobe Photoshop CS4[/li] [li]Adobe Reader 9.0 [/li] [li]Adobe Reader 5.0.5[/li] [li]AllSync [/li] [li]AnyDVD & AnyDVD HD [/li] [li]Any Video Converter [/li] [li]Ashampoo Burning Studio 2009 Advanced[/li] [li]Autodata 2007[/li] [li]AVG Free 8 [/li] [li]Avira Antivir Premium [/li] [li]Bandwidth Meter Pro 2.6 [/li] [li]Bing Maps 3D[/li] [li]Bioshock[/li] [li]CA eTrust Antivirus 7.1 [/li] [li]Call of Duty [/li] [li]CCleaner[/li] [li]CDBurnerXP[/li] [li]CloneDVD 2 [/li] [li]Corel Paint Shop X2[/li] [li]Counter Strike (1.5) [/li] [li]Crysis[/li] [li]cube demo (als Admin) [/li] [li]Dead Space[/li] [li]EasyBCD [/li] [li]Eraser[/li] [li]Everest Ultimate Edition v 4.60 [/li] [li]Fallout 3 [/li] [li]Fastmount [/li] [li]FileZilla 3.2.0 [/li] [li]FireFox 3.0.5 [/li] [li]Firebird 2.1.1.17910 (Datenbank)[/li] [li]Forte Free Notationsprogramm[/li] [li]Foxit PDF Reader [/li] [li]FreepdfXP [/li] [li]Google Earth [/li] [li]GTA4[/li] [li]Guild Wars[/li] [li]Half Life²[/li] [li]ICQ 6.5[/li] [li]IncrediMail[/li] [li]iTunes [/li] [li]JetAudio (sogar eine alte Version) [/li] [li]Legendary[/li] [li]Max Payne 2[/li] [li]Mass Effect[/li] [li]Media Player Classic [/li] [li]MediaMonkey [/li] [li]Melody Assistant (eine Notationssoftware) [/li] [li]Messenger Plus (zusatz für den Win Live Messenger)[/li] [li]Microfax Picture Publisher (ein uraltes Bildbearbeitungsprogramm aus Windows 95) [/li] [li]MP3Tag[/li] [li]MS Office 2003 [/li] [li]Musikstudio Standart V3.00b7[/li] [li]Namo Webeditor 2006 + Web Canvas 2006 + WebUtilities 2006[/li] [li]Nero 7[/li] [li]Nero 8 [/li] [li]NFS Prostreet[/li] [li]NFS Undercover[/li] [li]Nod32 [/li] [li]Nod32 3.0.642.0 [/li] [li]Notepad ++ [/li] [li]Office XP Prof.[/li] [li]Office 2007 [/li] [li]OpenOffice3.0[/li] [li]Opera[/li] [li]Orbit Downloader [/li] [li]Outlook on the Desktop 1.5.1 (Kalender muss manuell umgeschaltet werden) [/li] [li]Paint.NET 3.6 [/li] [li]Paragon Festplatten Manager 10[/li] [li]PC Tools Firewall Plus[/li] [li]PhantomCD (Virtuelles Laufwerk)[/li] [li]Phase 5[/li] [li]Phonostar Player[/li] [li]PhotoFiltre[/li] [li]PhotoImpactX3[/li] [li]Pidgin [/li] [li]PopTray 3.20 [/li] [li]Power Archiver 2009[/li] [li]Power DVD[/li] [li]Punkbuster[/li] [li]PVRUSB[/li] [li]Raily 3.0 (eine Gleisplansoftware für Modelleisenbahnen) [/li] [li]Rocket Dock (incl Stack Docklet) [/li] [li]Sam Broadcaster[/li] [li]Skype 4[/li] [li]Snagit 8 [/li] [li]Speedcommander 12 [/li] [li]Spybot - Search and Destroy [/li] [li]Teamspeak 2 [/li] [li]TES4 Oblivion [/li] [li]Thunderbird [/li] [li]TuneUp 2009 ließ sich mit UAC bei mir nicht zum Laufen bringen, ohne UAC ging es, wobei zwei dll nicht registriert werden konnten. [/li] [li]TuneUp 2010[/li] [li]UberIcon[/li] [li]VAG-COM 3.11[/li] [li]VDownloader[/li] [li]Virtual CD 9.3 [/li] [li]Virtual DJ 6[/li] [li]Virtual PC 2007 SP1 [/li] [li]VLC Media Player [/li] [li]Winamp [/li] [li]Windows Live Messenger [/li] [li]Windows Mobile Device Center [/li] [li]WinOnCd 2009[/li] [li]Winrar 3.80 [/li] [li]Xfire[/li] [li]XMediagrabber [/li] [li]XMedia Recode[/li] [li]XnView V1.95.3 [/li] [li]YourUninstaller [/li] [li]Zattoo [/li] [/list][/spoiler] [b]Windows 7 64Bit[/b] [spoiler][list] [li]Acrobat 9 [/li] [li]Adobe flash player 10 active X[/li] [li]Adobe PhotoShop 10 + CS3[/li] [li]Adobe Shockwave Player 11.5[/li] [li]Artweaver 0.57[/li] [li]Avast 4.7x Pro[/li] [li]Avira Antivir Premium[/li] [li]Carom3D[/li] [li]CDBurnXP[/li] [li]CPU-z 1.50[/li] [li]Company of Heroes (inkl. AddOns)[/li] [li]Counterstrike: Source[/li] [li]Day of Defeat: Source[/li] [li]DAZ3D[/li] [li]dict.cc tooolbar (im IE 8 & Firefox)[/li] [li]DivX Player[/li] [li]DVD Fab Platinum v. 5.1.2[/li] [li]EA Need for speed Undercover[/li] [li]Firefox 3: bis und mit Version 3.6 B1 (+ plugins)[/li] [li]Flv Player[/li] [li]Flyingcode NFO-Viewer 1.0[/li] [li]Free Download Manager[/li] [li]FreePDF 4.2 mit Ghostscript 8.7 64 Bit[/li] [li]Gimp-x64[/li] [li]Google toolbar (für IE)[/li] [li]GPU-z 0.3.2[/li] [li]HW Monitor 1.13.0[/li] [li]HijackThis 2.0.2[/li] [li]Intervideo WinDVD8[/li] [li]IrfanView 4.23 mit plugin's[/li] [li]Kaspersky (KIS ) 7 aber unter Vista modus / Kaspersky Anti-Virus 2009 8.0.0.506[/li] [li]Kaspersky Internet Security 2010[/li] [li]Microsoft Visual Studio Express 2008[/li] [li]Microsoft SQL Server Express 2008[/li] [li]Mirror's Edge[/li] [li]Mozilla Thunderbird 2.0.0.21[/li] [li]Norton Internet Security 2009[/li] [li]Notepad++[/li] [li]O&O Defrag v.11[/li] [li]OpenOffice 3 [/li] [li]Paint.net[/li] [li]Picasa3[/li] [li]Pidgin 2.6.3[/li] [li]PlexTools Professional XL v.3.16[/li] [li]Poser 6[/li] [li]Realplayer[/li] [li]Saintsrow 2[/li] [li]SecondLife (alle versionen des viewers)[/li] [li]SharePod [/li] [li]Skype 4.0 BETA[/li] [li]Spybot - Search & Destroy[/li] [li]Steam[/li] [li]TortoiseSVN-1.6.6.17493[/li] [li]TuneUp Utilities 2009 [/li] [li]Ubisoft RainbowSix Lockdown[/li] [li]Ubisoft SplinterCell double agent[/li] [li]UltraVNC 1.0.6.4[/li] [li]Virtual DJ 6[/li] [li]Visual C++ 2005 x64 & x86 v.9.0.3[/li] [li]VLC Player 0.9.8a[/li] [li]VMWare Player 3[/li] [li]WinPatrol 2008[/li] [li]WinRar 3.71, Win Rar 3.80[/li] [li]X-Blades[/li] [li]yTorrent[/li] [/list][/spoiler] Die Antwort auf die Frage: "Welche Programme laufen unter Windows 7?" | |
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Liste der Software die unter Windows 7 nicht läuft Begonnen von ossinator
« 1 2 12. Januar 2009, 17:45:50 Antwort auf die Frage: "Welche Programme laufen nicht unter Windows 7?" [b]Software nicht kompatibel mit Windows 7:[/b] [list] [li]Deamon Tools [/li] [li]MagicDisk [/li] [li]Panda Antivirus 2009 [/li] [li]Skype 3.8 [/li] [li]Windows Live OneCare [/li] [li]McAfee Total Protection[/li] [li]Microsoft Train Simulator (aus dem Jahre 2001)[/li] [li]Loksim3D[/li] [/list] | |
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36 [b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b] Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen. Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste. [b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein. [b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b] Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat. [b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b] Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren. [b]Was darf ein Inkassobüro?[/b] Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen. [b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b] Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht. [b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b] Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b] [b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b] Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten. [b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b] Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren. Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen. [b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b] Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab. Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen. [b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b] Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt. Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht. [b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b] Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben. [b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b] Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung. [b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b] Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat. [b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b] Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird. [b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b] Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste. [b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b] Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05). Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). [b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b] Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08). [b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b] Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden. [b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b] Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie. [b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b] Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung. •Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam. Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch. Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder" ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht. [b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b] Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht. [b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b] Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur Zahlung zu veranlassen." | |
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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun. Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54 [b]Was muss ich als Opfer tun?[/b] Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen: [b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b] So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern. [b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b] Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren: •Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und •bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und •hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und •hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls •hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin. [b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht. Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. [b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b] Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen [b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b]. [b]http://verbraucherzentrale.de/[/b] Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu. Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse. [b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b] Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme: 5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht! Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab. Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt | |
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HD 4870 mit Vista 64 Freezes/Bluescreens bei einigen Games Begonnen von Media-Markt-Käufer
« 1 2 3 10. Dezember 2008, 21:19:44 Hallo erstmal ! Ich hab da seit einigen Wochen Probleme bei einigen Spielen (Fallout 3, Warhammer Online, Warcraft 3) wo sich der Rechner nach einer unbestimmten Zeit aufhängt, die Zeit schwankt zwischen 1 min und 60 min (wobei bei Warhammer schon mal mehr drinn ist ). Besonderst bei WC3 und WAR ist es sehr nervig wenn mittem im Spiel das Bild FREEZT (mit verzerrten Sound) und dann ein Bluescreen kommt und ich dann den Rechner neustarten muss ): Den Rechener hab ich Anfang Oktober bei Media Markt gekauft so ein 999 Euro Komplett PC von Microstar Medion . Er sieht zwar kacke aus , das ist mir aber wurscht denn ich rüste eh nie auf und von einem Komplett Pc sollte man erwarten das er funktioniert. Ich hab die Kiste auch nach 2 wochen bei Media Markt zum Check Up gegeben weil ich das i-net nicht hingekriegt hab ^^ (und das Netzteil hat sich komisch angehört) ---> 1 woche später von Media Markt wieder abgeholt keine Fehler/ Grafikkarte wurde getestet mit Programmen I-net hat dann auch gefunzt^^ (war ein router-prob) Die Kiste hat: Intel(R) Core(TM)2 Quad CPU Q9400 @2,66 GHz 8,00 GB Arbeitsspeicher (ka wie der heisst) HD 4870 mit 512 VRAM (also DDR5) Wie gesagt es gehen nur manche Spiele nicht z.b gehen Call of Duty 4 und Far Cry 2 laufen wunderbar über mehrere Stunden. Ich hab mir heute den neuesten Ati Catalyst 8.1.2. drauf Fallout 3 hat jetzt einen Blackscreen anstatt nen Bluescreen^^ In anderen Foren wurde immer wieder bei ähnlicher Konstellation die 12 V schiene , Bios , und die 8 gigabyte als Fehlerquelle vermutet Naja das hier ist aber wie gesagt kein Zusammengebauter PC hier müsste ja alles Funktionieren also HILFE!!!!! und Danke im Vorraus (: ach ja hier eine fehlermeldung | |
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Ich habe ein problem Begonnen von xXRolliXx
17. Oktober 2008, 10:31:37 hallo^^ ich hab da ein problem mit den letzten vista updates weis nciht an was es sonst liegen sollte auf jeden fall musste ich gestern abend und heute morgen mein pc über die start hilfe straten weil er nicht insanmelde ffenster von vista gekommen ist. bei mir sind da aber 10 updates un d wenn das an eins von denen liegt hab ich ein problem weil immer wenn ich pc ausmach installierst die automatisch ^^. ich bitte um eure hilfe mfg rolli | |
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Turning Point / Ageia PhysX Begonnen von Sweeneymoon
17. Oktober 2008, 00:44:08 Hallo, Ich habe mal eine frage,und zwar will ich mir überlegen ob ich mir nicht das Game Turning Point : Fall of Liberty zulegen soll. Jetzt ist es aber so das ich gehört habe das das Spiel AgeiA PhysX unterstützt bzw mit installiert. Ist das war das das mit Installiert wird ? Wenn ja dann werde ich mir es wohl nicht holen können,weil mein rechner Stresst bei PhysX,das habe ich schon mit Frontlines mitgemacht. Permanente Abstürze etc.pp hat jmd schon erfahrung mit dem Spiel? Ist es Gut ? Wird das echt mitinstall.? Vllt könnt ihr mir ja andere Games dann vorschlagen. Ps :. Ich Spiele nur Games mit Geiler Grafik ^^ Ich hoffe ihr könnt mir Helfen. Vielen dank an euch. |