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Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort inm
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Netzwerk zwischen Win7 & FreeNAS Server
Begonnen von Killer_suerfer
13. April 2011, 22:34:21
Hallo Leute,

hoffe bin im richtigen Forum gelandet. :grübel

Also zu mein Problemchen:
- Ich habe meinen Rechner mit Windows 7 neu aufgesetzt
- (vorher kein Problem mit der Verbindung eines FreeNAS - Servers gehabt)
- jetzt keine Verbindung zum Server (Nicht identifiziertes Netzwerk)
-  ergibt von beiden Seiten kein Erfolg
- Server ist mit Rechner DIREKT per  verbunden
- Server  ergibt nur IP von 0.0.0.0 -> welche nicht stimmen kann

Ich bin mit meinem Latein am Ende und hoffe Ihr könnt mir helfen, sind wichtige Daten auf dem Server, die nicht verloren gehen dürfen! ;(

Wenn Ihr noch irgendwas braucht sagt Bescheid.

Ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld.

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Netzwerk zeigt keine Verbindung an obwohl ich im Netz bin.
Begonnen von ricardofeist
01. April 2011, 19:42:46
Hallo seit einiger Zeit steht bei mir im Netzwerk das ich keine Verbindung zum Internet habe obwohl ich mit einem Internet Stick von 1&1 drin bin. Mein Browser und alles andere funktioniert das einzige was nicht geht ist mein ICQ hab schon ne ganze weile im Internet nach einer hilfreichen Antwort geschaut und nichts gefunden.
Wär schön wenn mir einer von euch helfen könnte.
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Kalender in Windows Live Mail
Begonnen von quaster
16. November 2010, 17:17:49
Habe jetzt das Windows Live Mail 2011 in Verwendung, soweit gar nicht schlecht. Aber warum werden bei mir im Kalender nicht automatisch die Feiertage angezeigt? Bei meiner Tochter funktionierte das von Anfang an auf ihrem Rechner. Wer hat damit Erfahrung?
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Geräte Manager gelbes Fragezeichen
Begonnen von speedygonzales
14. November 2010, 18:18:35
Hallo

Im Geräte Manager habe ich bei Andere Geräte ein gelbes Fragezeichen und darunter ein gelbes Fragezeichen mit einem Ausrufezeichen. PCI-Kommunikationscontroller(einfach)
Gerätestatus: Die Treiber für dieses Gerät wurden nicht installiert (Code28)
Ich habe Windows XP Home Edition.
Bitte helfen Sie mir. Danke.

Schöne Grüße Andreas
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Autostart
Begonnen von quaster
10. November 2009, 17:17:51
Habe im Autostart folgende Einträge gefunden (siehe Bild). Brauch man die obrigen unbedingt?
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Windows 7 ics dienst und xbox 360 nicht identifiziertes netzwerk
Begonnen von Tomhalo
03. September 2009, 18:45:58
ich habe folgendes problem ich wil meine xbox 360 über ics ins internet lassen ich habe soweit alles verkabelt die xbox kann auch die medien freigabe des pc's verwenden aber sie wird in ein nicht identifizierten öffentlichen netzwerk angezeigt
ich würde es gerne in ein identifizierten home netzwerk haben ^^ um ics einrichten zu können

und mich würde auchmal interesieren wei man dies unter Windows 7 einrichtet
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USB-Stick (Um)formatieren...
Begonnen von ossinator
09. Juli 2009, 16:22:41
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Ich habe einen 4 GB-USB-Stick mittels Acronis Disc Director in [i]ext3[/i] umformatiert. Es wurden dann zwei Partitionen angelegt: eine mit 47 MB in FAT32 und eine mit 3,89 GB in ext3.

Nun wollte ich aus dem Stick wieder einen Win-Stick machen, was aber ich nicht auf die Reihe bekomme. Unter Windows wird verständlicher Weise nur ein 47 MB-Stick angezeigt.

Kennt jemand ein Tool zum Löschen der Partition? Wenns geht irgendwas unter WIN (kein Linux, Ubuntu usw.).
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Beim Download - Statt Ordner zu öffnen wählt Vista den Dateinamen...
Begonnen von CapTcha
25. Januar 2009, 19:59:25
Hallo!

Das Problem ist etwas schwierig zu beschreiben. Immer wenn ich etwas ausm Netz runterladen will, öffnet sich das "Speichern" Fenster (siehe Anhang).

Wenn ich jetzt Doppelklick auf z. B. Eigene Dateien mache, um es dort zu speichern, öffnet er den Ordner nicht, sondern übernimmt den Ordner/Verknüpfungsnamen ins Feld Dateiname.

Den Speicherort muss ich durch "Rechtsklick" (siehe 2. Anhang) und "öffnen"  öffnen.

Ist bestimmt nur ne kleine Einstellungssache, aber ich find es nicht!

Bei meinem Ultimate 32bit aufm Lappi gehts normal mit Doppelklick!

Danke schonmal!
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Vista Home Premium und officejet G85 Problem
Begonnen von fussel01
22. September 2008, 16:00:11
Habe einen OJ G85 schon ewig an meinem XP Rechner laufen gehabt. Hat alles Super funktioniert. Ein Blatt auf das Fax gelegt und der HP Director startete automatisch und ich musst eam PC nur noch auswählen wer das Fax bekommen sollte. Jetzt habe ich auf Vista Home Premium geupdatet und habe folgendes Problem: Die internen Treiber von Vista funktionieren zwar beim Drucken, aber wie kann ich jetzt faxen ??? Auf der HP Seite gibt es keine Vista Software und somit keinen Director. Aber diesen brauche ich wenn ich mein Fax via PC nutzen will  :-\ Hat jemand dieses Problem gelöst ??

mfg
fussel01
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Programme werden in einem Fenster des Internet-Explorer geöffnet
Begonnen von Alaska55
30. März 2008, 17:10:55
Hallo!
Neuerdings werden Links zu Dateien (z.B. Excel-Tabelle [url=http://Runden von Dezimalzahlen]Runden von Dezimalzahlen[/url]) im Internet-Explorer direkt geöffnet.
Ich möchte aber, dass das jeweils zugeordnete Programm (z.B. xls --> Excel) verwendet wird.
Ich hab' keine Ahnung, was ich umgestellt habe!
Ich möchte diese Funktion wiederherstellen und finde keine Lösung.  ?(
(Funktioniert übrigens in Firefox und Opera klaglos!)
Ich verwende Windows Vista Home Premium.
Tipps zu diesem Thema, die sich auf andere Windows-Versionen beziehen, habe ich gefunden.
Leider helfen sie bei Vista nicht!
MfG Alaska55
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IE7 Vista Verlauf nach Uhrzeit Zugriffszeitpunkt
Begonnen von Thotie31
25. November 2007, 12:54:55
Hallo, in dem Verlauf finde ich links an einem bestimmten Tag, verschiedene Zugriffe auf eine bestimmte Internetseite. In dem Ordenr User/User/AppData/local/Microsoft/Windows/Temponary Internetfilies kann ich diese Seite bzw Link nicht finden. Ich möchte wissen, wie ich diese Seite nach dem Zugriffszeitpunkt (Datum und Uhrzeit!!!) finden kann?
Wie kann ich die Zugriffe darstellen nach Uhrzeit? Sind diese ggf. auch auszudrucken?
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Einige Seiten im Internet nicht erreichbar
Begonnen von JohnArenque
30. Dezember 2006, 14:58:43
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Hallo zusammen!Ca. jedes zweite Mal habe ich nach dem Neustart das Problem, dass einige Seiten (weder im Internet Explorer noch im Firefox) nicht erreichbar sind, andere, wie z.B. diese hier, funktionieren einwandfrei!Was z.B. nicht funktioniert ist Google und die Microsoft-Seiten - sehr suspekt, dass gerade die nicht laden ;-) und Ebay ist zwar erreichbar... aber verdammt lahm... so dass der Browser irgendwann immer einen Timeout meldet, falls nicht zuvor schon mein Geduldsfaden gerissen ist...Ferner läd er im Outlook die Mails von yahoo nicht runter, von googlemail läd er sie jedoch... sehr komisch alles ;-)... und nach einem Neustart von Vista ist wieder alles in Butter...Ich versteh´s nicht... hab schon hier und dort rumgespielt, Cache manuell gelöscht usw...(Ach so: Zu meiner Version: Ich besitze eine legale Final Release Vista Business von meiner Uni, die ich bereits aktiviert habe. Mein ASUS Notebook hat im Leistungsindex eine 4,2 bekommen.)Mit Bitte um Hilfe und freundlichem Gruß!John