Sieg für den Internet-Sportwetten-Anbieter bwin vor Gericht:
Der Freistaat Bayern muss Internet-Sportwetten des umstrittenen Anbieters [color=green][i]bwin[/i][/color] dulden. Ein sofortiges Verbot dieser Sportwetten allein in Bayern sei schon aus technischen Gründen unmöglich und deshalb rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss (Az.: 24 CS 07.10). Damit wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des Freistaats gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück.
Die zuständige Bezirksregierung von Mittelfranken hatte dem umstrittenen Sportwettenanbieter im vergangenen September untersagt, von Sachsen aus auch in Bayern Sportwetten via Internet anzubieten. Dagegen klagte bwin per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach im Dezember mit Erfolg. Dies bestätigte nun der BayVGH mit der Ablehnung der Beschwerde des Freistaats.
Der Freistaat Bayern muss Internet-Sportwetten des umstrittenen Anbieters [color=green][i]bwin[/i][/color] dulden. Ein sofortiges Verbot dieser Sportwetten allein in Bayern sei schon aus technischen Gründen unmöglich und deshalb rechtswidrig, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem am Freitag bekannt gewordenen Beschluss (Az.: 24 CS 07.10). Damit wies der Verwaltungsgerichtshof eine Beschwerde des Freistaats gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Ansbach zurück.
Die zuständige Bezirksregierung von Mittelfranken hatte dem umstrittenen Sportwettenanbieter im vergangenen September untersagt, von Sachsen aus auch in Bayern Sportwetten via Internet anzubieten. Dagegen klagte bwin per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Ansbach im Dezember mit Erfolg. Dies bestätigte nun der BayVGH mit der Ablehnung der Beschwerde des Freistaats.
[size=8pt][i]Quelle: PC-Welt[/i][/size]