871 Benutzer online
22. November 2024, 18:41:43

Windows Community



 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort internationales
5
Antworten
14199
Aufrufe
Heimnetzwerk einrichten? vorhandene Externe Festplatten mit einbinden?
Begonnen von TES_Master
25. Januar 2010, 22:40:17
Hallo Hallo - um es kurz zu machen ich benötige ein wenig Nachhilfe in Sachen Heimnetzwerk einrichten.

Vorgeschichte: nachdem die 320GB Speicher meines Laptops voll waren- die 2,5"  Externe von WD mit 160 GB dann auch irgendwann das Limit erreichte - und NUN NOCH meine Fujitsu-Siemens 3,5" Externe mit 1 TB sich so langsam dem speicherende neigt (nach der Entrümpelung...noch 25 GB frei...) suche ich eine neue, sichere, am besten nie kaputtgehbare  :] und vor allem GIGANTISCH viel Platz besitzende neue Externe :rolleyes: also...ich benötige schon 2 TB und deswegen dachte ich mir, eine Art Heimserver einzurichten (Tower vom Vater, Laptop und Netbook von mir) da ich aber zu diesem Thema KEINE Ahnung habe frage ich mich was ich alles für Komponenten benötige...
Ich möchte also eine 2TB Speicher in einem "Gerät" dass ich mit den anderen Externen (der vorhanden 1TB) verbinden kann und so durch einen Router von den drei Rechnern im Haushalt zugriff darauf habe. Das mag sich jetzt bestimmt komisch anhören aber wie bereits erwähnt kenn ich mich wirklich nicht aus darum diese Ausdrucksweise also Entschuldigung :-\ 

PS:
ich hab ein " Arcor DSL WLAN Modem 200 " --- kann ich das dadurch laufen lassen? Oder is das nur fürs Internet (bei mir über LAN)
Im Internet fand ich die "Seagate Black Armor NAS 110" - könnte ich damit die andere  Externe verbinden und an mein Modem anschließen - Fertig, oder stell ich mir das zu einfach vor?

Vielen Dank für eure Hilfe, auch wenn es bestimmt noch mer Information benötigt...
Und Entschuldigt bitt wenn ich einen vorhandene Thread missachtet habe - in der SuFu hab ich unter bestimmten Suchworten nur die 1. Seite angeguckt









vistavista bgqbgq windowswindows go-windowsgo-windows forumforum hilfehilfe vomvom ymsyms d2sd2s onlineonline yahooyahoo searchsearch mssmss keinekeine 20102010 internetinternet topictopic 5796724757967247 problemeprobleme internationalinternational downloaddownload zwischenzwischen firmafirma bggbgg gehtgeht perper alteralter 5337186553371865 20072007 richtigrichtig
5
Antworten
11916
Aufrufe
MSN! (Microsoft Windows) Award für Internet-Nutzer !!! 1Million Gewonnen ??
Begonnen von schreibermühle
08. Oktober 2008, 07:25:56
Morgen auch,
erst bekomm ich sohne mails von Yahoo nun ist Microsoft dran.

Wenn ich das ganze Geld in der momentanen Krise zur Bank bringe kann ich bestimm eine Retten.

[u]Aber mal im ernst was macht mann da gegen
[/u]

                          =========================================================
                                      MSN! (Microsoft Windows) Award für Internet-Nutzer !!!
                          =========================================================




VOM SCHREIBTISCH
DIE LEITUNG INTERNATIONALEN BEFOERDERUNGEN
MICROSOFT WINDOWS! INTERNATIONAL LOTTERY INC,
EUROPAEISCHE GEBIET GEBÄUDE,
10/13 ST JOHNS STREET LONDON,
EC1V 4PY,LONDON,
ENGLAND.


===============================================
REF NR.:MSN/22786549
**********************************************
STAPEL NR.:7056490900/255
**********************************************
DATUM:8.10.2008
**********************************************
BETRAG:€1,000,000.00
**********************************************
GEBIET: EUROPA
**********************************************
PROGRAMM: MICROSOFT WINDOWS! LOTTERY INC.
===============================================

MSN! LOTTO GEWINNER


BETR.: ENDGÜLTIGE NOTIFIKATION

                                      _______ GLÜCKWÜNSCHE! _______

Microsoft Windows! International Lottery Inc hiermit teilt Ihnen die Ergebnisse von Microsoft (MSN) Mega Promo E-Mail-Adresse Lotterie internationalem Programm mit.

Die endgültige Programme wurden auf dem 7 OCTOBER  2008 in München,Deutschland gehalten.Ihre E-Mailadress ist als ein Gewinner für den Geldpreis vom € 1,000,000.00 Eur (EINE MILLION  EURO) gewählt worden.Dies Ergebnis ist jetzt zu Ihnen heute 8 OCTOBER  2008 freigegeben und Ihre E-Mail-Adresse, die in der Einer Kategorie befestigt wird,hat €1,000,000.00 (EINE MILLION  EURO) gewonnen .


Alle E-Mail-Adressen wurden automatisch durch ein

Computerstimmzettelsystem ausgewählt, in den Ihre Email-Adresse als einer der DREI glücklichen Gewinner ausgewählt wurde.


Alle E-mail Adressen wurde von den Europa Einwohner und Internet

Benutzer Databanken aus das ganze Europa ausgewählt.Ihre Glückszahl lautet:-743214 .und Bonusballzahl .7


Sie werden geraten, Ihre siegreichen Informationen vertraulich {SEHR GEHEIM} zu behalten, bis Ihre Ansprüche und Ihr Geld bearbeitet worden sind, das zu Ihnen überweisen werden wird.


Dies ist Teil von unserem Sicherheitsprotokoll,um Doppelbeanspruchen und ungerechtfertigten Missbrauch von diesem Programm durch Schwindel zu vermeiden.


Sie müssen Ihr Gewinn nicht später als am 15 OCTOBER  2008 beansprucht werden. Nach diesem Datum, wird alle unbeanspruchten Fonds zu unserem Zentralebüro (als nicht beansprucht) zurückgekehrt werden .


Bitte merken Sie, um unnötige Verspätungen und Komplikationen zu vermeiden,erinnern Sie sich immer an Ihre REF NR.:MSN/22786549 in allen von Ihren Korrespondenz mit uns zu zitieren.

Wir drängen Sie daher,Ihre Anspruchsagentin zu kontaktieren:


============================================

(MSN)MICROSOFT WINDOWS! INTERNATIONAL LOTTERY
ANSPRUCHSAGENTIN : FRAU DR LISA HOPKINS
MICROSOFT WINDOWS! INTERNATIONAL LOTTERY INC,
EUROPAEISCHE GEBIET GEBÄUDE,
10/13 ST JOHNS STREET LONDON,
EC1V 4PY,LONDON,
ENGLAND.
E-mail: rev.carolhopkins@gmail.com

Für die Verarbeitung und Bestätigung von Ihrem Gewinn ,füllen Sie sofort

die unten Form und reichen Sie es zu Ihrer Anspruchagentin, durch E-
mail ein:{rev.carolhopkins@gmail.com}

======================================================

{ MSN! LOTTO GEWINNER ANMELDEFORMULAR FUER ZAHLUNG}.

*********************************

VORNAME:........................
GEBURTSDATUM:...........
NACHNAME:.....................
GESCHLECHT:.................
ADRESSE:..........................
NATIONALITAET:..........
BERUF:...............................
RELIGION.........................
TELEFONNUMMER:........
BETRAG GEWONNEN:.....
REF NR.:.............................
STAPEL NR.:......................

*********************************
GENEHMIGT FUER ZAHLUNG

=======================================================

Glückwünsche vom Personal des MSN International Lotto Programm,während wir hoffen, dass Sie Teil von Ihrem Gewinn benutzenwerden,sich an unserem Ende von Jahr MSN! Mega Lotto zu beteiligen, wo Sie eine Chance haben werden, €5,000,000.00 {Fünf Millionen Euros} zu gewinnen.

Für Microsoft Coporation(MSN!) International Lotto Programm,

PROFESSOR BARBARA WEINSTEIN
CHEFIN, AUSLANDANGELEGENHEIT ABTEILUNG.
MSN! INTERNATIONAL LOTTERY INC.
EUROPAEISCHE GEBIET GEBÄUDE,
10/13 ST JOHNS STREET LONDON,
EC1V 4PY,LONDON,
ENGLAND.

P.S. BEANTWORTEN SIE NICHT ZU DIESER EMAIL,SONDERN WENDEN
SIE SICH AN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
ZAHLUNGSZENTRUM DURCH E-MAIL MIT IHREN DATEN!

Registereintragung:
Amtsgericht Hamburg BDW 9283
Vorsitzender des Aufsichtsrats:
Dipl.-Ing. Dr.-Ing. E.h.
Georg Felder
Vorstand:
Andrea Graf
(Vorsitzender)
Jochen Budde

Copyright (c) 2008 MSN! Deutschland GmbH. Alle Rechte vorbehalten.Geschäftsbedingungen -HilfeHinweis: Auf diesen Seitensammeln wir persönliche Informationen. Für weitere Details lesen Sie bitte unsere Hinweise zum DatenschutznsereHinweise zum Datenschutz.

0
Antworten
6041
Aufrufe
Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden
Begonnen von Blumenkind
27. September 2008, 19:18:02
[color=blue]Privatkopien[/color]
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.

[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.

[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.

[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.


[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.

[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.

[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
[color=blue]
Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.

Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>
3
Antworten
5193
Aufrufe
[Outlook] Frage zu Kontakte
Begonnen von ossinator
07. September 2007, 17:06:33
Ich möchte Telefonnummern (Festnetz wie auch Handy) international (also mit +49...) eingeben. Allerdings übernimmt Outlook das Vorzeichen nicht.
Ich habe Office 2007 (Outlook 2007). Bei Office 2003 ging das ohne Probleme. Oder habe ich eine falsche Einstellung?