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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort gesetz
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desktop Anordnung nach aktualisieren immer wieder zurückgesetzt
Begonnen von Fro
28. Mai 2012, 18:47:00
Ich hab seit nun fast 3 Tagen das Problem, das sich meine Desktop-Anordnung nach jedem Neustart/jeder Aktualisierung wieder zurücksetzt, so als hätte ich "sortieren nach" ausgewählt.

Ich habe bereits einiges versucht, unter anderem den registrierungs wert "NoSaveSettings" erstellt (er hat gefehlt) und auf 0 gesetzt, so wie ich es in mehreren Foren gefunden hatte, hat nichts gebracht.

Natürlich habe ich auch standartmäßige windows einstellungen überprüft und verändert, hat aber auch nichts geholfen.

Falls es etwas mit dem Problem zu tun haben könnte: Ich hatte auch ein Problem mit der Windows Firewall (0x80070424) gehabt, es aber nach kurzer zeit durch einen registrierung-Fix (http://blogs.technet.com/b/asiasupp/archive/2011/12/27/error-code-0x80070424-with-windows-firewall-and-quot-base-filtering-engine-service-quot-not-available-in-services-database-list.aspx)
leicht gelöst bekommen.

Ich habe Windows 7 Ultimate 64 bit und hoffe auf Hilfe
Vielen Dank, Fro

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Muss ich wirklich zahlen
Begonnen von TheMessenboy
24. April 2012, 07:08:54
Guten Abend

Ich habe gerade eine Mail von einer Internetseite erhalten, bei der man die Lyrik von Songs herunterladen kann. Die wollten 192 Euro, weil ich mich angeblich für ein Abo angemeldet habe und die Probezeit jetzt abgelaufen ist. Ich habe mich aber dort unter falschem Namen, Geburtsdatum... angemeldet, also wissen die nicht wer ich bin, wo ich wohne....
Zudem bin ich noch minderjährig und man darf dort nur mitmachen wenn mal volljährig ist.
Was noch dazukommt, der Anbieter ist zwar aus Deutschland, ich bin aber Schweizer und lebe auch dort. In der Schweiz gibt es ein Gesetz, dass besagt, dass es immer klar ersichtlich sein muss, wenn etwas kostet und das war NICHT der Fall.

Wenn ich einfach alles ignoriere, was können die machen (Oder was machen die auch wirklich?)

Bitte gebt mir eine gute Antwort

Danke im Voraus

PS: was passiert wenn ich nicht zahle?
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RÄTSELTHREAD
Begonnen von AlisD
18. Februar 2010, 08:38:52
« 1 2 ... 7 8 »
Servus Hi, wie wäre es mit einem RÄTSELTHREAD ?

Jeder schreibt ein Rätsel rein und die anderen müssen raten :)

Ich fang mal an.

Ich lache nur noch und bin nicht voll
Hab nur Luft in mit ist das nicht toll
Wie sollt es anders sein
Mich gibt es GROß und KLEIN

:D
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In 80 Jahren ist Schluß
Begonnen von stoneagem
15. Oktober 2009, 17:23:14
Das sogenannte "Mooresche Gesetz" besagt das sich die Rechenleistung von Computern alle 2 Jahre verdoppelt. Dieses Gesetz ist weltweit anerkannt und hat sich bisher auch als richtig erwiesen.
Doch dies könnte sich bald ändern. Denn wenn man den beiden Wissenschaftler der Boston University, Lev Levitin und Tommaso Toffoli, glauben darf, dann werden Computer bereits in 75 bis 80 Jahren ihre physikalische Leistungsgrenze erreicht haben.
Diese Grenze soll ein ein absolutes Naturgesetz sein, ähnlich dem der Lichtgeschwindigkeit und kann somit nicht überschritten werden.
Die Zukunft sehen die beiden Wissenschaftler daher in den Quanten-Computern.
Bis diese allerdings einsatzbereit seien, müssten noch viele Hürden genommen werden.

Quelle: http://derstandard.at/fs/1254311391325/Limit-Computer-werden-nur-noch-75-Jahre-lang-schneller
            http://www.gulli.com/news/computer-rechenleistung-ist-2009-10-15/
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Jugendschutz: Gesetz in UK nie wirklich rechtskräftig
Begonnen von stoneagem
27. August 2009, 11:03:09
Während in Deutschland momentan wild über das Verbot von sogenannten "Killerspielen" diskutiert wird, hat man zur Zeit in England ganz andere Probleme. So hatte man all die Jahre kein rechtskräftiges Jugendschutzgesetz, welches den Verkauf von Spielen für Erwachsene an Minderjährige verbietet, und man hat es noch nicht einmal bemerkt.

Vermutlich wäre das in England weiter nicht aufgefallen, wenn man nicht geplant hätte, das aktuelle Jugendschutzsystem mit dem System der PEGI umzuschreiben. Dabei staunten einige Leute nicht schlecht, als man sah, dass das Video Recordings Act-Gesetz aus dem Jahre 1984 nicht gültig ist. Aufgrund eines schweren Fehlers der damaligen britischen Regierung, wurde das Jugendschutzgesetz niemals rechtskräftig. Natürlich hat die europäische Kommission das Gesetz für die EU-Direktive 83/139 angefordert, aber die Regierung ist dieser Forderung nicht nachgegangen.

Klingt alles ein bisschen verwirrend und muss es auch gewesen sein, wenn es die ganzen Jahre nicht aufgefallen ist, dass man in England legal Spiele kaufen kann, die für das persönliche Alter nicht geeignet sind. Jedoch verkünden jetzt bereits die ersten großen Händler, dass auch weiterhin ohne gültige Altersbeschränkung keine nicht jugendfreien Spiele an Minderjährige verkauft werden. Bis man in der UK ein richtiges Jugendschutzgesetz geschaffen hat, welches auch eine Rechtsgültigkeit besitzt, dürften laut Regierung noch mindestens drei Monate vergehen.

Quelle: http://nintendowiix.net/news_details.php?id=8843&titel=jugendschutz-im-uk-aus-den-fugen
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Gesetz gegen unerwünschte Telefonwerbung tritt heute in Kraft
Begonnen von stoneagem
04. August 2009, 11:03:43
Seit heutigem Dienstag gilt das Gesetz zur "Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen". Die Neuregelung sieht für unerlaubte Werbeanrufe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor.
Firmen dürfen künftig nicht mehr mit unterdrückter Telefonnummer anrufen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nun auch bei Verträgen über Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements sowie Lotterien, wenn diese telefonisch abgeschlossen wurden.
Langfristige Verträge - etwa ein Wechsel des Telefonvertrags - werden erst gültig, wenn der Kunde den Wechsel schriftlich oder per E-Mail bestätigt.

weiterlesen: http://www.zdnet.de/news/wirtschaft_telekommunikation_gesetz_gegen_unerwuenschte_telefonwerbung_tritt_heute_in_kraft_story-39001023-41500957-1.htm
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Keine Handy-Notrufe ohne SIM-Karte
Begonnen von ossinator
15. Februar 2009, 11:47:18

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Notrufe künftig nur noch von Mobiltelefonen mit aktivierter SIM-Karte gesendet werden können. Das soll ermöglichen, dass der Anruferstandort ermittelt werden kann (eine Universaldienstrichtlinie der EU) und soll den Mißbrauch von Notrufen eindämmen.
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Hinweise und Rechtliches im Falle der Internet-Abzocke
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:44:36
[b]Was Sie im Falle des Falles über Inkassobüros wissen sollten[/b]

Inkassobüro ist ein Wort, das bei vielen Menschen Ängste auslöst. Inkassobüro, das klingt nach Ärger, nach hohen Kosten. Kein Wunder also, dass gerade dubiose Geschäftemacher gerne Inkassobüros einschalten (oder sich einfach mal auf dem Briefbogen Inkassobüro nennen), um an Geld zu kommen. Zum Beispiel dann, wenn unfreiwillige “Kunden” die Zahlung verweigern, weil ihnen auf Internetseiten nur im Kleingedruckten mitgeteilt wurde, dass sie 40,50, oder gar 100 Euro für einen Test oder einen Dienst zahlen sollen.

Dass so viele Menschen Angst vor Inkassobüros haben, liegt vermutlich auch an der weit verbreiteten Unkenntnis darüber, was es mit Inkassobüros und -Anwälten auf sich hat. Deshalb hier: die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema Inkasso, Inkasso-Büros, Mahnungen, Rechtsanwälte und dubiose Internetdienste.

[b]Muss ich Angst haben, wenn ich Post von einem Inkassobüro bekomme?[/b]Nein.

[b]Was ist ein Inkassobüro eigentlich?[/b]
Inkassobüros sind Unternehmen, die ihr Geld damit verdienen, die Forderungen anderer Menschen einzuziehen. “Unternehmen” ist dabei relativ. Natürlich gibt es unter den Inkassobüros höchst seriöse Unternehmen. Allerdings kann auch ein 18-jähriger Schüler mit Schreibmaschine im Dachboden seiner Eltern - wenn er die Genehmigung hat - Briefe mit der Firmenbezeichnung Inkassobüro oder Forderungsmanagement schreiben. Sprich: Beeindruckende Briefköpfe und Titel sagen noch lange nichts darüber aus, mit wem man es zu tun hat.

[b]Darf jeder Inkasso betreiben?[/b]
Nein. Um fremde Forderungen einziehen zu dürfen, braucht man eine (schriftliche) Erlaubnis des Landgerichts- oder Amtsgerichtspräsidenten des Bezirks, in dem man seinen Firmensitz hat. Wenn Sie nicht sicher sind, ob ein Inkassobüro eine Genehmigung hat, fragen Sie beim Gericht nach, in dessen Zuständigkeit das Büro seinen Sitz hat. Wichtig zu wissen: Auch eine vorliegende Inkassoerlaubnis sagt nichts darüber aus, ob eine Forderung im Einzelfall berechtigt ist, oder nicht. Und: Über Inkassobüros, die es mit Recht und Gesetz nicht so ernst nehmen, können (und sollten!) Sie sich jederzeit beim örtlichen Gericht beschweren.

[b]Was darf ein Inkassobüro?[/b]
Vor allem drohen. Inkassobüros verdienen ihr Geld damit, andere zur Zahlung von berechtigten (oder unberechtigten) Ausständen zu bewegen. Und das versuchen sie, indem sie per Post, Mail oder Telefon die Zahlung anmahnen - oder mit schlimmen Konsequenzen drohen.

[b]Man hat mir geschrieben, dass ein Inkassobüro eingeschaltet werde, wenn ich jetzt nicht bezahle. Was heißt das? [/b]
Das heißt, dass ein Inkassobüro eingeschaltet wird, wenn Sie nicht bezahlen. Mehr nicht - auch wenn es nach einer Drohung klingen soll. Allein die Einschaltung eines Inkassobüros (oder auch Anwalts) sagt überhaupt nichts darüber aus, ob die Forderung zu Recht besteht oder nicht.

[b]Dürfen mich Inkasso-Unternehmen bei der Schufa eintragen? [/b]
Nein. Zumindest nicht einfach so. Gerade bei dubiosen Unternehmen ist die Drohung mit einem Schufa-Eintrag zwar sehr beliebt. Fakt ist aber: Wenn Sie eine Forderung als unberechtigt ansehen und dies auch ausdrücklich mitgeteilt haben, müssen Sie vor Beweis des Gegenteils keine Sorge vor einem Schufa-Eintrag haben. [b]Ganz im Gegenteil: Eine unberechtigte Drohung mit der Schufa-Eintragung kann nach Meinung einiger Juristen sogar als versuchte Nötigung (§§ 240, 22 StGB) oder versuchte Erpressung (§§ 253, 22 StGB) gewertet werden.[/b]

[b]Dürfen Mitarbeiter eines Inkassobüros in meine Wohnung und pfänden?[/b]
Nein. Anders als Gerichtsvollzieher haben Mitarbeiter von Inkassobüros kein Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Gleiches gilt für Rechtsanwälte, die als Geldeintreiber arbeiten.

[b]Wie läuft bei dubiosen Internetdiensten das Inkasso ab?[/b]
Internetdienste, die mit versteckten Kosten arbeiten, gibt es seit knapp drei Jahren. Seitdem ist auch das Inkassogebahren im Prinzip immer gleich. Es gibt zunächst eine Rechnung. Dann eine Mahnung. Dann die nächste Mahnung. Dann ein Brief von Rechtsanwalt oder Inkassobüro. Dann ein weiteres Schreiben von Anwalt oder Inkassobüro - mit höheren geforderten Kosten und schärferen Drohungen. Dann ein weiteres Schreiben. Dann nichts mehr. Außer, Büro oder Anwalt unternehmen einen (vor-)letzten Versuch: Sie bieten Ihnen an, einen Teilbetrag zu zahlen oder Ratenzahlung zu akzeptieren.

Besonders hartnäckige Unternehmen legen den Fall auf Wiedervorlage und drohen nach ein paar Monaten sogar noch einmal. Spätestens dann geben sie auf. Kein Wunder: Das Geschäftsmodell rechnet sich bereits, wenn sich nur zehn oder zwanzig Prozent der Opfer einschüchtern lassen und bezahlen. Andererseits werden Abzocker niemals riskieren, sich vor Gericht eine Klatsche einzufangen.

[b]Was kann passieren, wenn ich das Geld für einen dubiosen Internetdienst (Kosten versteckt im Kleingedruckten oder in den AGB, Rechnung trotz nicht erhaltener Dienstleistung…) nicht bezahle?[/b]
Eigentlich nichts. In den vergangenen drei Jahren gab es nur zwei Fälle, in dem ein Unternehmen versucht hat, seine “Forderung” gerichtlich durchzusetzen - sie scheiterten. Die Gerichte wiesen die Forderung ab.

Selbst wenn das Unternehmen einen Mahnbescheid beantragen würde, müssten Sie diesem einfach nur widersprechen. Schon wäre der vermeintliche Gäubiger wieder in der Pflicht: Er müsste Klage auf Zahlung einreichen, die Kosten dafür vorstrecken - und beweisen können, dass seine Forderung zu Recht besteht. Gerade dubiosen Unternehmen wird das schwer fallen - trotz aller markigen Worte und Drohungen.

[b]Und wie läuft das Inkasso bei seriösen Unternehmen ab?[/b]
Sie erhalten eine Rechnung und eine oder zwei Mahnungen. Dann beantragt das (Inkasso-)Unternehmen einen gerichtlichen Mahnbescheid (der vom Gericht übrigens nicht auf seine Berechtigung hin überprüft wird). Wenn Sie diesem Mahnbescheid nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen (was sogar ohne Begründung möglich ist), beantragt der Gläubiger vor Gericht einen Vollstreckungsbescheid. Auch diesem könnten Sie noch widersprechen, wenn sie die Forderung als nicht berechtigt ansehen. Nur wenn auch das unterbleibt, kommt der Gerichtsvollzieher und vollstreckt.

Sprich: Sie haben jederzeit verschiedene Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr zu setzen. Im Zweifelsfall muss das Unternehmen dann beweisen, dass es das Geld zu Recht beansprucht.

[b]Das Inkassobüro sagt, ich sei haftbar für den Vertrag, den mein minderjähriges Kind abgeschlossen hat.[/b]
Falsch. Verträge von Minderjährigen sind schwebend unwirksam. Das bedeutet: Wenn die Eltern dem Vertrag nicht ausdrücklich zustimmen, muss kein Geld gezahlt werden. Eine Einschränkung ist nur der so genannte Taschengeldparagraph. Der betrifft allerdings nur das Geld, das Eltern ihren Kindern ausdrücklich zur freien Verfügung übergeben haben.

[b]Darf ein Inkassobüro mit Gewalt, nächtlichen Besuchen oder anderen empfindlichen Übeln drohen?[/b]
Nein. Wenn Sie derartige Drohungen erhalten, wenden Sie sich möglichst umgehend an Ihre örtliche Polizei oder Staatsanwaltschaft und erstatten Sie dort Strafanzeige wegen Nötigung und/oder versuchter Erpressung.

[b]An wen wende ich mich, wenn ein Inkassobüro unlautere Mittel anwendet oder wissentlich unberechtigte Forderungen eintreibt?[/b]
Jedes Inkassobüro hat eine Aufsichtsbehörde, nämlich das örtlich zuständige Amtsgericht und da dessen Präsident als Verantwortlichen. Wenn Sie glauben, dass ein Inkassobüro unseriös arbeitet, sollten Sie sich direkt an das Gericht wenden und sich beschweren. Das sollte schriftlich, per Post oder Mail erfolgen. Fordern Sie dabei unbedingt ein schriftliche Auskunft darüber, wie das Gericht auf Ihre Beschwerde reagieren wird, bzw. reagiert hat.

[b]Was ist, wenn ich mir trotz allem unsicher bin? [/b]
Wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder an die Verbraucherzentrale in Ihrem Ort. In beiden Fällen sind die Kosten für die Beratung überschaubar, bei der Verbraucherzentrale sogar weitaus günstiger als die Summe, die von dubiosen Diensteanbietern gefordert wird.

[b]Rechtslage bei Abofallen und Vertragsfallen [/b]
Was sagen die Gerichte zum Versuch, Menschen mit Abo-Fallen und Vertragsfallen im Internet um ihr Geld zu bringen? Welche Urteile sind gegen Abzocker gefallen? Und was sagen Juristen zu dubiosen Inkassofirmen? Hier im Überblick die wichtigsten rechtlichen Fragen und Antworten für die Opfer solcher Internetdienste.

[b]Habe ich mit dem Ausfüllen eines Formulars auf einer Internetseite und Klick auf "AGB gelesen" tatsächlich einen Vertrag geschlossen?[/b]
Verträge können schriftlich, mündlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet können Verträge also auch per E-Mail oder durch Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung für einen gültigen Vertrag ist allerdings, dass der Empfänger die Erklärung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag eingehen möchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde.

Auf Deutsch: Ein gültiger Vertrag mit all seinen Rechten und Pflichten existiert nur dann, wenn beiden Beteiligten auch wirklich klar war, dass ein solcher Vertrag mit entsprechenden Rechten und Pflichten geschlossen werden sollte. 

Im Streitfall muss der Dienste-Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen. Wenn er  auf seiner Seite nur versteckt auf die Kostenpflicht hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben hat, darf er nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen wollte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht München, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).

Auch das österreichische Oberlandesgericht Wien bestätigte im Dezember 2007 in einem Verfahren gegen die IS Internet Service AG (vormals Xentria), dass Webseiten eine etwaige Kostenpflicht nicht verstecken dürfen (Aktenzeichen 3 R 131/07t). 

[b]Darf ein Anbieter die Kostenpflicht auf seiner Webseite verstecken?[/b]
Nein, darf er nicht. So wie das Amtsgericht München und das Österreichische Oberlandesgericht Wien hat auch das Amtsgericht Hamm entschieden, dass bei versteckten Kosten für das Opfer keine Zahlungspflicht besteht (Amtsgericht Hamm, Urt. v. 26.03.08, - Az. 17 C 62/08).

[b]Muss ich für unklare oder fragwürdige Leistungen bezahlen? [/b]
Nein. Im Fall der Seite nachbarschaft24.net entschied das Berliner Amtsgericht Mitte, dass es trotz Anmeldung eines Opfers keinen Vertragsschluss gebe, weil die Betreiberfirma nicht deutlich machte, wofür sie eigentlich Geld kassieren will. Außerdem sei der Internetnutzer nicht ausreichend über sein Widerspruchsrecht informiert worden.

[b]Können Dritte mich wirksam für einen Dienst anmelden?[/b]
Nur, wenn Sie das wünschen. Ein Vertragsschluss durch einen Vertreter erfordert - zusätzlich zu den oben skizzierten übereinstimmenden Willenserklärungen - eine im Voraus oder im Nachhinein erteilte Vollmacht. Heißt: Wenn also ein Dritter (zum Beispiel ein Freund, ein Ehepartner oder Ihr Kind) ohne Ihr Wissen in Ihrem Namen einen Vertrag geschlossen hat, können Sie später noch entscheiden, ob Sie den Vertrag genehmigen. Bis zur Genehmigung kann auch der Anbieter den Vertrag widerrufen. Erteilen Sie keine Vollmacht, kann sich der Anbieter an den vollmachtlosen Vertreter wenden, aber regelmäßig nicht an Sie.

[b]Können sich Kinder und Minderjährige für einen kostenpflichtigen Dienst anmelden?•[/b]
Minderjährige von 0 bis 6 sind geschäftsunfähig. Wenn sie sich eigenmächtig mit ihrem Namen für einen Dienst anmelden, entsteht dadurch keine vertragliche Bindung.
•Minderjährige zwischen 7 und 17 sind beschränkt geschäftsfähig. Sie können zwar im eigenen Namen Verträge abschließen. Die Wirksamkeit des Vertrags hängt aber von einer im Voraus oder im Nachhinein erteilten Zustimmung des Sorgeberechtigten ab. Grundsätzlich ist dabei eine allgemeine Einwilligung der Sorgeberechtigten in Verträge mit geringer Verpflichtung denkbar, z.B. der Kauf von Lebensmitteln, Spielsachen etc. mit dem Taschengeld. Bei Geschäften größeren Umfangs und insbesondere bei Verträgen mit dauerhafter Bindung (Abonnements, Zeitverträge über mehrere Monate oder Jahre) wird eine solche Einwilligung allerdings regelmäßig fehlen. Wird die erforderliche Zustimmung ausdrücklich verweigert, ist der Vertrag endgültig unwirksam.

Das heißt: Als Eltern müssen Sie nicht bezahlen, wenn Ihre Kinder sich ohne Ihre Erlaubnis bei einem solchen Dienst angemeldet haben und Sie die Zustimmung im Nachhinein ablehnen! Die gerade von Inkassofirmen oft verbreitete Behauptung, als Eltern seien Sie haftbar, wenn Ihre Kinder in eine Abo- oder Vertragsfalle gelaufen sind, ist also falsch.

Und: Der Spruch "Eltern haften für ihre KInder"  ist zwar ohnehin juristisch Unfug, bei Abo-Verträgen im Internet gilt er aber erst recht nicht.

[b]Machen sich die Betreiber solcher Seiten nicht des Betrugs schuldig?[/b]
Das ist umstritten. Erst im Sommer 2007 stellte eine Staatsanwaltschaft Betrugsermittlungen gegen einen hessischen Anbieter derartiger Dienste ein. Aber: Bitte unterscheiden Sie immer Straf- und Zivilrecht. Die Entscheidung, ob ein Betrug vorliegt, hat nichts mit der Frage zu tun, ob für Sie eine Zahlungspflicht besteht.

[b]Darf eine Inkassofirma mit Zwangsvollstreckung drohen, wenn man eine Abofalle nicht bezahlen will?[/b]
Nein. In einem solchen Fall kann die Inkassofirma zur Unterlassung verurteilt werden, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main (Urt. v. 10.10.2008, Az. 380 C 1732/08) entschied. Das gilt vor allem dann, wenn ein solches Inkassoschreiben dazu dienen soll, "den Empfänger einzuschüchtern, über das Bestehen einer Forderung zu täuschen und ihn zur
Zahlung zu veranlassen."
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Schäubles BKA-Gesetz ist da
Begonnen von OCtopus
31. Dezember 2008, 11:13:18
Schäubles BKA-Gesetz ist da
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl108s3083.pdf
Es regelt u. a. in § 20k


[center][b]§ 20k
Verdeckter Eingriff in informationstechnische Systeme[/b]
[/center]
(1) Das Bundeskriminalamt darf ohne Wissen des Betroffenen mit technischen Mitteln in vom Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingreifen und aus ihnen Daten erheben, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Gefahr vorliegt für
1                   Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder
2                   solche Güter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen oder den Bestand des Staates oder die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt.

Eine Maßnahme nach Satz 1 ist auch zulässig, wenn sich noch nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellen lässt, dass ohne Durchführung der Maßnahme in näherer Zukunft ein Schaden eintritt, sofern bestimmte Tatsachen auf eine im Einzelfall durch bestimmte Personen drohende Gefahr für eines der in Satz 1 genannten Rechtsgüter hinweisen. Die Maßnahme darf nur durchgeführt werden, wenn sie für die Aufgabenerfüllung nach § 4a erforderlich ist und diese ansonsten aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

(2) Es ist technisch sicherzustellen, dass
1.      an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und
2.      die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme soweit technisch möglich automatisiert rückgängig gemacht werden.
Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

(3) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
1                   die Bezeichnung des technischen Mittels und der Zeitpunkt seines Einsatzes,
2                   die Angaben zur Identifizierung des informationstechnischen Systems und die daran vorgenommenen nicht nur flüchtigen Veränderungen,
3                   die Angaben, die die Feststellung der erhobenen Daten ermöglichen, und
4                   die Organisationseinheit, die die Maßnahme durchführt.

Die Protokolldaten dürfen nur verwendet werden, um dem Betroffenen oder einer dazu befugten öffentlichen Stelle die Prüfung zu ermöglichen, ob die Maßnahme nach Absatz 1 rechtmäßig durchgeführt worden ist. Sie sind bis zum Ablauf des auf die Speicherung folgenden Kalenderjahres aufzubewahren und sodann automatisiert zu löschen, es sei denn, dass sie für den in Satz 2 genannten Zweck noch erforderlich sind.

(4) Die Maßnahme darf sich nur gegen eine Person richten, die entsprechend § 17 oder § 18 des Bundespolizeigesetzes verantwortlich ist. Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden.

(5) Die Maßnahme nach Absatz 1 darf nur auf Antrag des Präsidenten des Bundeskriminalamtes oder seines Vertreters durch das Gericht angeordnet werden.

(6) Die Anordnung ergeht schriftlich. In ihr sind anzugeben
1                   die Person, gegen die sich die Maßnahme richtet, soweit möglich, mit Name und Anschrift,
2                   eine möglichst genaue Bezeichnung des informationstechnischen Systems, in das zur Datenerhebung eingegriffen werden soll,
3                   Art, Umfang und Dauer der Maßnahme unter Benennung des Endzeitpunktes sowie
4                   die wesentlichen Gründe.

Die Anordnung ist auf höchstens drei Monate zu befristen. Eine Verlängerung um jeweils nicht mehr als drei weitere Monate ist zulässig, soweit die Anordnungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse fortbestehen. Liegen die Voraussetzungen der Anordnung nicht mehr vor, sind die auf Grund der Anordnung ergriffenen Maßnahmen unverzüglich zu beenden.

(7) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Soweit möglich, ist technisch sicherzustellen, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Erhobene Daten sind unter der Sachleitung des anordnenden Gerichts nach Absatz 5 unverzüglich vom Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes und zwei weiteren Bediensteten des Bundeskriminalamtes, von denen einer die Befähigung zum Richteramt hat, auf kernbereichsrelevante Inhalte durchzusehen. Der Datenschutzbeauftragte ist bei Ausübung dieser Tätigkeit weisungsfrei und darf deswegen nicht benachteiligt werden (§ 4f Abs. 3 des Bundesdatenschutzgesetzes). Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, dürfen nicht verwertet werden und sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsachen der Erfassung der Daten und der Löschung sind zu dokumentieren. Die Dokumentation darf ausschließlich für Zwecke der Datenschutzkontrolle verwendet werden. Sie ist zu löschen, wenn sie für diese Zwecke nicht mehr erforderlich ist, spätestens jedoch am Ende des Kalenderjahres, das dem Jahr der Dokumentation folgt.

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Malware-Jubiläum - 20 Jahre Internet-Würme
Begonnen von Blumenkind
03. November 2008, 17:48:44
Ein unerfreuliches Internet-Jubiläum gab es am Sonntag. Denn vor 20 Jahren, am 2. November 1988, hat der Computerwissenschaftler Robert Tappan Morris einen Wurm auf das Internet losgelassen. Dieser "Morris Worm" gilt als erster Internet-Wurm und damit als Vorreiter einer neuen Malware-Klasse.

"Klassische Viren infizieren andere Programme und machen sie damit selbst zum Teil der Virenfamilie. Würmer hingegen nutzen die Infrastruktur des Opfers, um sich weiterzuverschicken", erklärt Magnus Kalkuhl, Virenanalyst bei Kaspersky, gegenüber pressetext. In den letzten beiden Jahrzehnten haben sich die Würmer ebenso wie das Internet weiterentwickelt und dieses im Sturm erobert. Heute wird nur ein Bruchteil der Würmer weithin bekannt, obwohl sie als Bedrohung den namhaften Vertretern teils klar den Rang ablaufen.

Eigentlich wollte Morris, damals Student an der Cornell University, eigenen Angaben zufolge mit seiner Entwicklung nur die Größe des damaligen Internets abschätzen. Tatsächlich aber hat er mit dem vom Massachusetts Institute of Technology (MIT) aus gestarteten Wurm einen verheerenden Angriff auf das damals geschätzte 60.000 Computer umfassende Internet ausgelöst. "Einmal abgeschickt, konnte Morris sein Geschöpf nicht mehr kontrollieren. Dadurch wurden tausende von Computern lahmgelegt, weil sie nur noch mit der Verbreitung immer neuer Wurmkopien beschäftigt waren", erklärt Kalkuhl. 1990 wurde Morris als erster Mensch nach dem "Computer Fraud and Abuse Act", einem US-amerikanischen Anti-Hacker-Gesetz, verurteilt. Inzwischen ist Morris dennoch zum außerordentlichen Professor am renommierten MIT aufgestiegen.

Der erste wirklich massiv verbreitete und beachtete Wurm trat erst knapp elf Jahre später auf. Im März 1999 hat sich "Melissa" durch den Versand als E-Mail-Anhang dramatisch ausgebreitet und so manchen Server überlastet und somit lahmgelegt. Diese Verbreitungsmethode wurde im zum Massenphänomen gewordenen Internet immer wieder genutzt, unter anderem auch im Jahr 2004 von "Sasser" und "Netsky". Für beide Würmer hat der damals 18-jährige Deutsche Sven Jaschan die Verantwortung übernommen. Nach Angaben des Sicherheitsunternehmen Sophos soll Jaschan damit für unglaubliche 70 Prozent aller Malware-Infektionen im ersten Halbjahr 2004 verantwortlich gewesen sein.

Der bislang letzte große Medienstar unter den Internet-Würmern ist im Januar 2007 zeitgleich mit dem verheerenden Orkan Kyrill auf die Bildfläche gestürmt. Der von F-Secure "Storm Worm" getaufte Schädling macht infizierte Computer zu Zombie-PCs in einem Botnetz. Er hat sich ursprünglich ebenfalls als E-Mail-Anhang verschickt, später aber auch auf den Versand von E-Mails mit Links zu Malware-Seiten gesetzt. Generell haben sich die Verbreitungsmethoden den modernen Web-Angeboten angepasst. "Mittlerweile gibt es aber mit ICQ oder sozialen Netzwerken wie MySpace oder Facebook noch andere Medien, die von Wurmautoren zur Verbreitung genutzt werden", warnt Kalkuhl gegenüber pressetext.

So berühmt-berüchtigt wie Melissa und Storm werden aktuelle Würmer eher nicht. Dabei spielt selbst der nach wie vor im Umlauf befindliche Storm-Wurm als Bedrohung im Internet inzwischen gegenüber anderen Würmern eine eher untergeordnete Rolle. "In unseren aktuellsten Top-20 der verbreitetsten Schädlinge finden sich Würmer wie 'Mabezat', 'Runouce' oder 'Fujack' - alles Namen, die es noch in keine Nachrichtensendung geschafft haben", meint Kalkuhl. Dabei fliegen die Bedrohungen teils sehr lange unter dem Radar der Öffentlichkeit. Mabezat beispielsweise wurde von den Experten erstmals vor rund einem Jahr identifiziert und ist damit deutlich kürzer bekannt als die beiden anderen Würmer.

"Der Bekanntheitsgrad ist oft nur Indiz für die Neuartigkeit eines Angriffs, nicht unbedingt aber für die Bedrohung an sich", sagt der Analyst weiters. Der nächste große Star unter den Würmern könnte daher abseits der klassischen Computer auftreten. "Es gab gerade in Russland und China schon Fälle von etwas weiter verbreiteten Handy-Würmern", erklärt Kalkuhl im Gespräch mit pressetext. Der wirkliche Durchbruch ist den mobilen Bedrohungen bisher nicht zuletzt aufgrund der vielen verschiedenen Betriebssysteme für Smartphones nicht gelungen. Aber durch das iPhone und insbesondere Googles Android könnte sich das ändern, so Kalkuhl.

<a href=http://www.pcwelt.de/start/sicherheit/antivirus/news/187208/20_jahre_internet_wuermer/>PCwelt.de</A>
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Verwirrung um No-CD Cracks
Begonnen von stoneagem
09. September 2008, 17:58:01
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Wie schon so oft hier gibt es User die No-Cd Cracks oder Patches suchen.Und immer wieder komm die Aussage es sei illegal.Nehmen wir an ich hab ein Laufwerk dass meine (legale)DVD/CD nicht erkennt aber auf einem anderen Computer ohne Probleme läuft.Updates und Patches sind erfolglos.Nach §69d Urhg kann ich  ja eine Sicherungskopie machen.Da auf der DVD/CD aber ein Kopierschutz ist dass mich aber nach § 69a (5) Urhg nicht am kopieren hindert,wird der ja nicht vollständig mitkopiert.Nun kann ich die CD/DVD installieren,aber nach dem Start will der Computer eine Orginal-CD/DVD.
Kann man in dem Fall nicht auf §69d (1) Urhg zurückgreifen und einen No-Cd-Patch/Crack benutzen?
mfg
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WLAN wird nicht mehr verbunden!
Begonnen von zimbo
28. Juli 2008, 14:55:18
Moinsen!
Ich habe ein HP Pavilion dv6610eg mit Vista Home Premium! Über Nacht hat mein WLAN leider nicht mehr funktioniert! Beim Router wird die WLAN Anzeige wie immer ganz normal angezeigt. Mein Notebook erkennt oft, aber nicht immer das WLAN! Klicke ich dann auf Verbinden werden nur folgende zwei Optionen angezeigt: 1. Problem diagnostizieren und 2. Verbindung mit anderen WLAN herstellen!

Ich habe den WLAN Treiber kontrolliert. Er ist installiert. Habe ihn dann deinstalliert und den aktuellsten installiert. Es ändert sich aber nix!

Über LAN ist die Verbindung optimal. Die WLAN- Anzeige ist auch optimal. Es verbindet sich aber leider nicht.

Hat da jemand eine Lösung für?

Danke schon einmal.

Gruß Zimbo
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Bundesrat: Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums
Begonnen von ossinator
25. Mai 2008, 18:28:45

Der Bundesrat hat das Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte abgesegnet. Dadurch sollen Rechtsverletzungen z.B. in Tauschbörsen leichter aufgeklärt werden. Die Herausgabe einer IP-Adresse muss allerdings von einem Richter genehmigt werden.
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Jugendschutzgesetzänderung --> Verbot von sog. "Killerspielen"
Begonnen von blauerblubb
09. Mai 2008, 12:46:37
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Viele werden diese Meldung schon gelesen haben.
Die Regierung hat ein Gesetz zum Schutz der Jugend vor sog. Killerspielen verabschiedet (vgl Heise-Meldung http://www.heise.de/newsticker/Bundestag-verabschiedet-Jugendschutzgesetz-gegen-sogenannte-Killerspiele--/meldung/107652 )


Meiner meinung nach wird hier Augenwischerei betrieben. Wenn wirklich Spiele verboten werdenm, wird der Fokus doch erst darauf gelenkt. Und wenn nicht legal im Handel, dann wird sich ein spiel eben illegal besorgt. Der Netzdownload wird schon was ausspucken oder die "Schulhof-Raubkopierer" haben schon mehrere Kopien...

Was mir auch Kopfschmerzen bereitet ist die Tatsache, dass ich, als volljährige Person in meinem recht beschnitten werden könnte, Spiele ala Hitman oder sonstiges zu bekommen. Ich werde praktisch dazu getrieben, solche Spiele zu importieren oder anderweitig zu besorgen.

Was haltet ihr von einem derartigen Vorstoß?
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Ultimate Wallpaper - Logo Nervt
Begonnen von Perverz
10. November 2007, 23:25:02
Tach Lilebes Forum  :zwinkern :bigwelcom

Hab da ein problem,und zwar,mir geällt dieses wallpaper so sehr,aber dieses du7mme vista logo nervt abtötent -.-' ist es möglich das logo zu deleten bzw weg zu machen? oder gibt es das auch ohne logo,?denn habe ueber al im www geguckt,hab sogar Gott gefragt (google  :]) aber auch er konntre mir nicht HANDFESTES liefern ^^
danke für antworten !! :baby:
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Die wirklich besten richtigen Spiele aller Zeiten
Begonnen von Jean Paul
13. Oktober 2007, 17:57:39
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Wer weiß, wie lange es noch dauert, bis die besten PC-Spiele aller Zeiten wieder online sind. Bis dahin und natürlich bis darüber hinaus, ist jeder aufgerufen, sich an dieser Umfrage zu den besten richtigen wirklichen Spielen aller Zeiten zu beteiligen. Aufgeführt sind nur "klassische" Spiele mit Ewigkeitswert. Vier Stimmen sind zulässig.

Es können natürlich nicht alle Spiele, die auf dem Markt sind oder waren aufgelistet werden. das wären Hunderte, wenn nicht Tausende. Wenn Euch ein wirklich wichtiges Spiel abgeht, das wirklich Ewigkeitswert hat, dann meldet Euch bitte. Kommentare oder Empfehlungen zu Spielen auch ohne Ewigkeitswert sind selbstverständlich keineswegs verboten.

Und nun spielt mal schön!

Vielleicht kann den Thread ja ein Höheres Wesen anpinnen?
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Aufgetauchtes UFO-Video
Begonnen von ossinator
17. August 2007, 07:26:36
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Spektakuläre Aufnahmen von UFOs über Haiti zeigt ein Video, welches sich auf Youtube findet. Das Video trägt den Namen „UFO Haiti“ und wurde in den vergangenen Tagen mehr als 1,8 Millionen Mal angesehen. Da anscheinend weltpolitisch nichts los ist und innenpolitisch die Morde von Duisburg langsam als [i]"normal"[/i] angesehen werden, sind die Ufo's gerade der Hipe der TV-Sender. Habe es heute Nacht bestimmt 10-Mal auf verschiedenen Sender in den Nachtnews gesehen.

Derweil sind weitere Videos bei Youtube aufgetaucht, die UFOs in anderen Orten und Städten zeigen, darunter in Punta Cana (Dominikanische Republik), Paris und Brooklyn. Alle Videos haben eins gemein: Sie sind, vorausgesetzt es handelt sich um Fälschungen, von hervorragender Qualität und unterscheiden sich somit von den üblichen UFO-Videos, die normalerweise unscharf und verwackelt daherkommen.

[url=http://www.youtube.com/watch?v=up5jmbSjWkw][b][color=blue]Hier der Link zum Video[/color][/b][/url]
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Brückenspringen? Erlaubt oder Verboten!
Begonnen von Kontrollturm
07. Mai 2007, 17:52:01
Hi, uns wurde heute erzählt im leistungskurs, dass man Brücken durch springen zum schwingen bringen kann. Dass hamwa dann erstmal prombt zu 10. aus probiert und es ging richtig ab! nach 10min haben wir aber aufgehört, weil wir angst vor den bullen haben.
Da ich mir kein Account im rechtsforum machen wollte, frage ich euch nun, ob es gesetzlich verboten ist, auf brücken rumzuspringen?? :]