Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort ndr | |
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Neues GEZ-Urteil für PC | |
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Ältere Funktelefone bald verboten Begonnen von ossinator
28. Mai 2008, 21:05:44 Ab Januar 2009 sind in Deutschland schnurlose Telefone nach dem analogen Übertragungsstandard CT 1+ verboten. CT 1 + nutzt Frequenzbereiche, die ausschließlich für den Mobilfunk zur Verfügung stehen sollen. Von dem allgemeinen Entzug der Betriebserlaubnis betroffen ist auch der digitale Übertragungsstandard CT 2. Nicht betroffen sind DECT-Geräte: Die von diesem Standard verwendeten Frequenzen zwischen 1880 und 1900 MHz sollen für die Allgemeinheit noch bis mindestens 2013 benutzbar bleiben. Dem NDR zufolge sind in Deutschland noch zahlreiche CT-1+-Geräte in Betrieb und werden teilweise auch noch verkauft, obwohl seit dem 1. Januar 2001 keine neuen Gerätetypen dafür zugelassen wurden. Die [url=http://www.bundesnetzagentur.de/enid/65ce5ec270ffa79974afdff84734be58,0/FAQ/Schnurlose_Telefone_uy.html][color=blue][b]Bundesnetzagentur[/b][/color][/url] droht den Telefonbesitzern stattdessen mit einem potentiell hohen Kostenrisiko, wenn die Geräte weiter betrieben werden und die neuen Frequenzinhaber stören: Unter anderem durch Messungen zur Ermittlung der Störungsquelle sollen der Regulierungsbehörde zufolge vierstellige Summen zustande kommen. Hinzu kommt eventuell ein Ordnungswidrigkeitenbußgeld. | |
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Fax einrichten Begonnen von 0007andy
25. Dezember 2007, 18:31:27 Hallo, kann mir leider in Vista (Premium) kein Fax wie in XP einrichten. Hatte in XP das Fax wie einen Drucker eingerichtet. Konnte direkt aus Worddokument faxen. Danke für einen Tipp. Gruß Andreas |
Das VG Braunschweig hat entschieden, dass für Computer mit Internetanschluss keine Rundfunkgebühren (GEZ-Gebühren) erhoben werden dürfen.
Eine Dolmetscherin hat gegen den Sender NDR, der Gebühren für den von ihr gewerblich genutzten Zweit-PC einziehen wollte, geklagt.
Im Urteil heißt es, dass der NDR keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk im Internet zur Verfügung stelle und laut Gericht angezweifelt wird, dass der NDR überhaupt die Kapazitäten habe, die Personen, die sie mit der Rundfunkgebühr in Anspruch nehmen will, mit Webradio versorgen kann.
Der NDR als Beklagter will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.