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 Antworten / AufrufeThemen mit dem Stichwort esta
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Externe HD auswerfen funktioniert nicht
Begonnen von Mähman
10. Oktober 2009, 20:58:37
Ich habe ein eigenartiges Problem, aus dem ich nicht schlau werde. Ich habe sowohl auf meinem PC als auch auf meinem Laptop Win 7 RC 64bit installiert. Währenddem das Auswerfen von externen Harddisks (WD Passport) auf dem PC-System klaglos funktioniert, gibts auf dem Notebook damit Probleme. Ab und zu klappt das Abdocken, doch meistens kommt die Meldung "Das Gerät wird gerade verwendet. Schliessen Sie alle Programme oder Fenster, die möglicherweise das Gerät verwenden, und wiederholen Sie den Vorgang." Diese Meldung kommt auch dann, wenn ich alle Programme und Fenster geschlossen sind. Hat jemand eine Erklärung für dieses Phänomen? Schadet es der Harddisk, wenn man nach dem Schliessen der Programme und Fenster einfach das USB-Kabel rauszieht?

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Opfer einer Internetabzocke geworden? Folgendes ist zu tun.
Begonnen von lorhinger
06. Januar 2009, 20:28:54
[b]Was muss ich als Opfer tun?[/b]
Sie sind auf eine Abo-Falle im Internet hereingefallen, habe Ihre Daten angegeben - und jetzt ist Ihnen eine hohe Rechnung ins Haus geflattert. Wenn Sie die - angeblich bestehende - Kostenpflicht des Internetdienstes wirklich übersehen haben weil diese vom Anbieter bewusst versteckt wurde, sollten Sie wie folgt vorgehen:

[b]1. Bleiben Sie ruhig! [/b]
So wie Ihnen ist es in den vergangenen drei Jahren vielen hunderttausend Menschen auch gegangen. Aber: Keines dieser Opfer bekam einen Schufa-Eintrag, keines landete im Gefängnis, keines wurde identifiziert (wenn es falsche Daten angegeben hatte), und der Gerichtsvollzieher kam auch zu keinem der Opfer. Also: Bleiben Sie ruhig und lassen Sie sich von Kriminellen nicht verunsichern.

[b]2. Widersprechen Sie der Rechnung[/b]
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein angeblicher Vertrag auf unlautere Weise aufgezwängt wurde, können Sie folgende Erklärungen als Einschreiben/Rückschein oder als Telefax an den Anbieter senden, um alle Fristen zu wahren:

•Bestreiten Sie, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist (Beweislast trägt der Anbieter) und
•bei Minderjährigen verweigern Sie die Genehmigung des Vertragsschlusses durch den/die Sorgeberechtigten und
•hilfsweise erklären Sie den Widerruf des Vertrags und
•hilfsweise erklären Sie eine Anfechtung wegen Irrtums und allenfalls
•hilfs-hilfsweise kündigen Sie zum nächstmöglichen Termin.

[b]"Hilfsweise"[/b] geben Sie die Erklärungen deshalb ab, weil Sie ja bereits bestreiten, dass ein Vertrag zustande gekommen ist. Widerruf, Anfechtung und Kündigung setzen aber einen Vertrag voraus. Indem Sie zum Bestreiten des Vertrages vorsorglich ergänzende Erklärungen "hilfsweise" abgeben, betonen Sie, dass Ihrer Meinung nach "eigentlich" schon kein Vertrag besteht.

Achtung: Wenn ein fragwürdiger Anbieter Ihre Daten gar nicht hat - zum Beispiel, weil Sie bei der Anmeldung angesichts des scheinbar kostenlosen Angebots einen falschen Namen oder eine falsche Adresse angegeben haben - sollten Sie nicht den Fehler machen, dann einen Widerspruch mit Ihren echten Daten zu schicken. 

[b]3. Benutzen Sie einen Musterbrief[/b]
Nicht jeder kennt sich juristisch gut aus. Deshalb haben die deutschen Verbraucherzentralen einige Musterschreiben und Musterbriefe verfasst. Diese müssen sie nur noch mit Ihren Daten ergänzen und können dann den Abzockern widersprechen

[b]Aktuelle Musterbriefe findet man bei der jeweiligen, im Bundesland des Betroffenen, ansässigen Verbraucherzentrale[/b].

[b]http://verbraucherzentrale.de/[/b]

Achtung: Erwarten Sie bitte nicht, dass die dubiosen Geschäftsleute nach dem Erhalt eines solchen Briefes sofort klein beigeben und auf ihre angebliche Forderung verzichten. In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Täter Ihnen ein Standard-Schreiben schicken mit dem Inhalt, dass sie trotzdem auf ihre Forderung beharrten. Das gehört einfach dazu.

Und ganz wichtig: Wenn Sie sich mit falschen Daten angemeldet haben (weil Sie ja von einem kostenlosen Dienst ausgingen), liefern Sie den Tätern nicht per Widerspruch Ihre richtigen Daten nach. Das ist das Dümmste, was Sie tun können. Wenn Sie in der Anmeldemaske falsche Daten eingetragen haben, können Sie zunächst einmal nicht identifiziert werden - trotz IP-Adresse.

[b]4. Bleiben Sie hartnäckig. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! [/b]
Wie oben geschrieben, sind die Täter in der Regel hartnäckig - ihr Geschäft heißt schließlich Einschüchterung. Die Anbieter (insbesondere die "dubiosen" Anbieter) werden also mit Mahnschreiben, Schreiben von Inkassounternehmen und anwaltlichen Schreiben eine Drohkulisse und eine stets wachsende Forderung aufbauen, um Sie zur Zahlung zu bewegen. Sie werden schimpfen und mit Paragrafen um sich werfen, werden Urteile zitieren und Ihnen mit hohen Gerichtskosten drohen. Lassen Sie sich davon nicht einschüchtern! Wenn Sie der Forderung einmal widersprochen haben, ist der Fall für Sie erledigt. [b]Es gibt nur eine Ausnahme:

5. Mahnbescheid: Wann Sie doch aktiv werden müssen[/b]Ein Handlungsbedarf besteht erst dann wieder, wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid (näher hier ) erhalten - also Post vom Amtsgericht. Mahnbescheid heißt aber auch nur, dass der Anbieter zum Gericht gegangen ist und dort ein juristisches Musterformular ausgefüllt hat. Das Gericht hat nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht!

Trotzdem müssen Sie auf einen Mahnbescheid reagieren. Widersprechen Sie also dem Bescheid. Senden Sie Ihren Widerspruch an das zuständige Gericht IMMER per Einschreiben ab.

Durch den Widerspruch gegen den gerichtlichen Mahnbescheid ist nun wieder der Anbieter in der Pflicht. Er muss nun eine Gerichsverhandlung in Gang bringen, in der zum ersten Mal ein Richter den Sachverhalt rechtlich würdigen wird. Gerade Anbieter mit fragwürdigen Geschäftsmodellen werden nun in letzter Minute einen Rückzieher machen und auf die Forderung im Einzelfall verzichten. Denn ein für sie negatives Urteil könnte dazu führen, dass keiner ihrer "Kunden" mehr bezahlt
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Neue Einreisebestimmungen für die USA ab 12.01.2009
Begonnen von ossinator
12. Dezember 2008, 12:34:02
Für USA-Reisende gab es zuletzt vor allem gute Nachrichten: Der Dollar bleibt günstig, und der deutsche Zoll hat die Freimengen für in Übersee gekaufte Kleidung und Elektronikartikel deutlich angehoben.
Die meisten deutschen USA-Reisenden müssen künftig allerdings die Online-Reiseanmeldung ESTA durchlaufen - ohne Okay des Computers dürfen sie gar nicht erst abfliegen. Verbindlich wird ESTA am 12. Januar. Datenschützer sehen das Verfahren kritisch.

ESTA ist die Abkürzung für "Electronic System for Travel Authorization". Jeder, der über das sogenannte Visa-Waiver-Programm als Urlauber oder Geschäftsreisender in die USA möchte, muss sich gemäß der Neuregelung unter [color=blue][b]https://esta.cbp.dhs.gov [/b] [/color] im Internet anmelden und eine Reihe von Fragen beantworten.
Im Wesentlichen sind es die gleichen, die er bisher auf einer grünen Einreisekarte aus Papier gestellt bekam. Deutschland, Österreich und die Schweiz gehören zu den 34 Ländern, mit denen die USA eine entsprechende Visa-Waiver-Vereinbarung haben.
Weiterhin nicht nötig ist eine Internet-Anmeldung, wenn für den Besucher ein Einreisevisum erforderlich ist, zum Beispiel bei Austauschschülern und -studenten.

Über den Fragebogen auf der Webseite erfassen die US-Behörden persönliche Daten. Außerdem wollen sie zum Beispiel wissen, ob der Reisende schon einmal vergeblich ein Visum beantragt hat oder in den USA arbeiten will. "Wir empfehlen, mindestens 72 Stunden vor einer geplanten Abreise die Anmeldung vorzunehmen", sagt David Stewart von der US-Botschaft in Berlin. Eine konkrete Reiseabsicht ist aber keine zwingende Voraussetzung: So ist es möglich, die Genehmigung vorsorglich zu beantragen. Gültig bleibt sie für zwei Jahre. Auf freiwilliger Basis läuft das ESTA-Verfahren bereits.

Weitere Info unter:  [color=blue][b][url=http://www.dhs.gov/usvisit]www.dhs.gov/usvisit[/url][/b][/color], [color=blue][b][url=http://www.vusa-germany.de]www.vusa-germany.de[/url][/b][/color]
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Mobil Phone Manager startet nicht
Begonnen von Blumenkind
03. Juli 2008, 22:16:14
Ich habe für mein Siemens Handy die aktuelle Version 4.20.636.41.0.0 des MPM heruntergeladen und installiert. Allerdings stürzt beim Installieren schon der Installer ab. Und beim deinstallieren auch.  Wenn ich ihn dann starten will erhalte ich nur eine Fehlermeldung (siehe Screen). Ich hab es auch schon im Kompatibilitätsmodus zu XP SP2 versucht.
Allerdings läuft die ältere Version 3.05.22.31.03 des MPM ohne Probleme.

Hat jemand nen Plan woran das liegen kann?

MfG Blümchen