Antworten / Aufrufe | Themen mit dem Stichwort runerladen | |
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Privatkopie, Filesharing & Co - Was darf kopiert werden | |
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rapidshare premium acc testen ? Begonnen von Erik83
« 1 2 26. Februar 2008, 10:27:39 Hallo zusammen, Gibt es irgendwie eine möglichkeit einen rapidshare premium acc zu testen. Da ich selbst ein premium acc nur für 2-3 tage benötige. Leider Kann ich paypal indem sinne nicht nutzen und der anruf ist irgendwie naja sch..teuer ist fast schon die gebühr von 1 monatsabo v.v. Evtl hätte jemand punkte über für eine acc erstellung würde mich freuen. Erik | |
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Maus und Tastaturtreiber - wo ist nur Plug&Play geblieben? Begonnen von Firewater
08. Januar 2008, 02:51:45 Hallo Leute tja so läuft das wohl hier, man kommt an, meldet sich an und hat gleich ein Problem... also nachdem ich mich heute schon den ganzen Tag mit meinem neuen Laptop mit Vista Home Premium rumgeschlagen hab (ich sag nur Vodafone EasyBox...) dachte ich mir, ich gönn mir mal zum Abend ein bisschen Spaß und spiele mal was was auf meiner alten Kiste nicht läuft ich schließe also meinen Bildschirm, meine Tastatur und Maus an den Laptop an und will loszocken und muss mich wundern - nix läuft! der erkennt die Hardware, findet aber die passenden Treiber dazu nicht! Das ist natürlich schlecht, da beide Mäuse (die eine lag lustigerweise dem Laptop bei) keine Treiber Software dabei haben! Hab auch die Standardtreiber installiert (HID Maus und sowas versucht) aber entweder waren das nicht die richtigen oder das klappt so nicht - der sagt dann er weiß nicht genau ob das der richtige Treiber ist und das Gerät kann nicht aktiviert werden Die Tastatur hat ne CD, aber ich glaube bei meinem XP ist die auch als Standard-Tastatur installiert... naja aber da hab ich zumindest ein paar Treiber und vielleicht krieg ich die noch zu laufen... die Mäuse liefen abwechselnd mal, aber der meckert trotzdem die ganze Zeit rum dass er Treiber installieren will und die Tastatur geht auch, bis Windows startet... ich hab mir schon versucht die Treiber aus dem Netz zu laden (das hat noch NIE funktioniert!) dann hab ich mir die Logitech Programme für diesen Kram runtergeladen aber die sind unter Vista nicht lauffähig (setpoint ist zu modern) also die Mäuse sind beide von Logitech der Laptop ist ein Asus X53K und die eine Maus lag wie gesagt sogar bei und es steht Asus drauf... die andere ist eine 20€ Logitech standard Maus, beide optisch und mit Rad die Mäuse: M/N: M-UAG 120 und Premium Optical Wheelmouse M-BT 58 hoffe ihr könnt mir mit irgendwelchen Treibern oder guten Ratschlägen helfen :) ich verzweifle ja nur selten am Betriebssystem - man findet mit google irgendwie immer einen der das gleiche Problem hat aber irgendwie hat das diesmal nicht geklappt und nach 4 Stunden hab ich dann auch keine Lust mehr : / gruß Fire | |
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[Vista] 35 Sprachpakete gratis zum Download Begonnen von ossinator
24. Oktober 2007, 10:51:19 Für Windows Vista Ultimate stehen ab sofort alle Sprachpakete gratis zum Download bereit. Microsoft hat jetzt wie versprochen 19 weitere Sprachpakete veröffentlicht, wodurch sich die Anzahl aller verfügbaren Sprachpakete auf 35 erhöht. Das Windows Vista Multilingual User Interface Pack (MUI) für die Ultimate-Version ist gratis. Damit kann Windows Vista parallel in verschiedenen Sprachen genutzt werden, wobei die gewünschte Betriebssystem-Sprache mit dem Login des Anwenders verknüpft wird. Interessant ist dieses Feature beispielsweise für Haushalte, in denen Personen leben, die unterschiedliche Sprachen sprechen. Neu hinzugekommen sind folgende Sprachpakete: [list] [li]Arabisch[/li] [li]Bulgarisch[/li] [li]Estnisch[/li] [li]Griechisch[/li] [li]Hebräisch[/li] [li]Kroatisch[/li] [li]Lettisch[/li] [li]Litauisch[/li] [li]Polnisch[/li] [li]Portugiesisch (Portugal)[/li] [li]Rumänisch[/li] [li]Serbisch[/li] [li]Slowakisch[/li] [li]Slowenisch[/li] [li]Thai[/li] [li]Tschechisch[/li] [li]Türkisch[/li] [li]Ukrainisch[/li] [li]Ungarisch[/li] [/list] Bereits vor einigen Monaten erschienen die Sprachpakete Chinesisch (Hongkong SAR), Chinesisch (vereinfacht), Dänisch, Englisch, Finnisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Koreanisch, Niederländisch, Norwegisch, Portugiesisch (Brasilien), Russisch, Schwedisch und Spanisch. Zugleich gibt Microsoft bekannt, dass die Datei Ipksetup.exe aktualisiert worden ist. Dabei handelt es sich um eine Komponente, die für die Installation der Sprachpakete zuständig ist. Alle Sprachpakete sind in Windows Vista Ultimate über Windows Update unter "Extras" herunterladbar. [size=8pt][i]Quelle: Microsoft.com[/i][/size] |
Auch im zweiten Korb des Urheberrechts, der seit dem 1. Januar 2008 gilt, hat der Gesetzgeber am Recht auf die Privatkopie festgehalten - entgegen den Wünschen der Musik- und Filmindustrie. Anders wäre es wohl auch schwierig geworden, an den Urheberrechtsabgaben für Rohlinge, PCs, Brenner oder Videorecorder festzuhalten und den Verwertungsgesellschaften, wie der GEMA oder der VG Wort - und damit auch den Künstlern - wären wichtige Einnahmequellen verloren gegangen. Es dürfen also auch weiterhin Kopien von CDs und DVDs für den Eigenbedarf und für Freunde erstellt werden, allerdings nicht unbegrenzt - die Rechtsprechung geht von sieben bis maximal zehn Kopien aus.
Allerdings wird das Recht auf Privatkopie dadurch stark eingeschränkt, dass kein wirksamer Kopierschutz umgangen werden darf. Was ein wirksamer Kopierschutz ist, definiert der Gesetzgeber jedoch nicht näher. Das Rippen, also das digitale Auslesen einer Video-DVD, ist damit meistens illegal, da fast alle DVDs kopiergeschützt sind. Für Musik-CDs mit Kopierschutz gilt das Gleiche.
Der mit Qualitätsverlusten behaftete, analoge Weg ist aber immer erlaubt: Abspielen einer CD im CD-Player und Aufnahme über die Soundkarte des PCs. Und auch DVDs dürfen per Scart-Buchse und Grafikkarte mit Videoeingang auf den Rechner gebracht werden.
[color=blue]TV- und Radio-Aufnahmen[/color]
Aufnahmen von Radio- und Fernseh-Programmen sind in jedem Fall legal. Auch womit und auf welche Medien aufgezeichnet wird, spielt keine Rolle: Die Kopierabgaben auf Geräte (Videorecorder, PCs, Brenner, etc.) und Aufnahmemedien (VHS-, Musik-Kassetten, CDs, DVDs) decken das ab. Das gilt übrigens auch für Pay-TV-Ausstrahlungen, wenn der Verbraucher die Programme abonniert hat, sowie Video-on-Demand.
Selbstverständlich ist auch das Nachbearbeiten der aufgezeichneten Sendung erlaubt, zum Beispiel das Herausschneiden der Werbeblöcke aus Filmen.
[color=blue]Online-Videorecorder[/color]
Der Videorecorder im Internet ist praktisch: Der Nutzer kann mehrere Sendungen parallel aufnehmen und das Programmangebot umfasst auch Sender, die auf dem heimischen Fernseher nicht empfangbar sind. Das Ergebnis steht dann als Video-Stream zum Anschauen oder zum Download bereit. Ob das legal ist? Darüber braucht sich der Nutzer dieser teils kostenpflichtigen (z.B. Shift TV), teils kostenlosen (Save TV, OTR) Dienste keine Gedanken machen. Rechtliche Schritte seitens der TV-Sender müssen höchstens die Anbieter der Online-Videorecorder befürchten.
Aber natürlich ist das nur legal, wenn der Nutzer brav seine GEZ-Gebühren bezahlt hat. Schließlich haben die Online-Videorecorder auch die öffentlich-rechtlichen Sender im Programm.
[color=blue]Musik- und Video-Streams[/color]
Prinzipiell unterscheiden sich Ausstrahlungen eines Programms über das Internet nicht von denen per Satellit oder Kabel. Folglich ist das Aufnehmen von Radio- und TV-Sendungen im Internet ebenfalls erlaubt. Eine gute Übersicht an Internet-Radio-Sendern bietet die Webseite SHOUTcast, eine Übersicht an Internet-TV-Sendern gibt es bei wwiTV. Auch hier gilt - wie sollte es anders sein - nicht nur das Herunterladen, sondern bereits das Anschauen und Hören ist nur dann legal, wenn an die GEZ gezahlt wird.
[color=blue]iTunes, Videoload & Co.[/color]
Bei diesen Diensten hängt es von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Betreiber ab. Beispielsweise untersagt Videoload das Rippen seiner über Video-Stream verteilten Leihfilme. Von den Kauffilmen bei Videoload darf der Nutzer allerdings Privatkopien anfertigen.
iTunes erlaubt es, gekaufte Titel auf fünf verschiedene Geräte zu übertragen und sieben Mal auf CD zu brennen. Bei der Umwandlung von iTunes-Songs in MP3-Dateien wird übrigens ein digitales Wasserzeichen übertragen, das den Käufer eindeutig identifiziert - kommerzieller Handel soll so verhindert werden. Auf jeden Fall ist es ratsam für den Kunden, vor dem Online-Kauf von Filmen oder Musik einen Blick in die AGBs der Anbieter zu werfen.
Und was ist mit Anbietern im Ausland, deren Preise weit unter denen in Deutschland liegen, zum Beispiel dem umstrittenen russischen Portal "All of MP3"? In Russland ist das Angebot legal. In Deutschland stellte das Landgericht München im Juli 2005 auf Antrag der Deutschen Phonoverbände (IFPI) fest, dass es sich bei "All of MP3" um ein rechtswidriges Angebot handelt. Im Urheberrecht gilt nämlich das so genannte Territorialitätsprinzip: Danach muss ein Anbieter für alle Länder eine Lizenz erwerben, in denen er seine Dienste anbietet. Diese Lizenzen hat "All of MP3" nicht, wie dem Disclaimer zu entnehmen ist. Bei so einer Entscheidung ist aber nicht nur deutsches Recht zu berücksichtigen - auch russisches und internationales Recht sind einzubeziehen. Dem Durchschnittsuser ist es daher nicht möglich zu prüfen, ob Musik-Dateien illegal oder legal ins Netz gestellt wurden. Im Zweifelsfall ist das Angebot legal. Ein gewisses Restrisiko bleibt - deutsche Gerichte haben so einen Fall noch nicht verhandelt.
[color=blue]Filesharing[/color]
Das Herunterladen von "offensichtlich widerrechtlich hergestellten Kopien" ist illegal - so heißt es im zweiten Korb des Urheberrechts. Doch woran erkennt der User eine "offensichtlich widerrechtlich hergestellte Kopie"? Wenn der gestern erst in den Kinos angelaufene Film heute schon in Filesharing-Netzwerken steht, ist die Lage wohl klar: Der Download ist illegal. Und wenn es den Film bereits auf DVD gibt oder er sogar schon im TV ausgestrahlt wurde? Hier kann der Verbraucher nicht ohne weiteres feststellen, ob die Kopie "offensichtlich widerrechtlich hergestellt" wurde - es könnte ein illegaler DVD-Ripp sein, aber genauso gut ein vom Bildschirm abgefilmter DVD-Screener oder ein legaler Fernsehmitschnitt. Noch schwieriger ist die Unterscheidung bei Musik-CDs.
Aus strafrechtlicher Sicht ist der Download solcher Filme und Musikstücke unbedenklich. Aus zivilrechtlicher Sicht allerdings nicht: Nach neuester Gesetzeslage hat die Musik- und Filmindustrie Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Download in "gewerblichem Ausmaß" betrieben wird. Und unter gewerblichem Ausmaß kann bereits - so die Ansicht einiger Juristen und vor allem der Musik- und Filmindustrie - der Download eines einzigen Films oder eines Musikalbums verstanden werden.
Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Film- und Musik-Dateien in Filesharing-Netzwerken ist in jedem Fall verboten, auch dann, wenn es sich um eine legale Privatkopie handelt: Durch das Einstellen wird die Kopie nicht nur Freunden und Bekannten, sondern jedermann angeboten; das nennt sich dann "unerlaubte Veröffentlichung".
Und da liegt das generelle Problem beim Filesharing: Dateien, die der User gerade herunterlädt, werden automatisch anderen Usern im Filesharing-Netz zum Herunterladen angeboten. Weil das Anbieten urheberrechtlich geschützten Materials aber verboten ist, wird auf diese Weise der Download solcher Dateien unmöglich, obwohl er eigentlich legal wäre.
[color=blue]Weiterverkauf von Musik und Filmen[/color]
Original-DVDs und CDs dürfen weiterverkauft werden - keine Frage. Aber darf der Verbraucher Privatkopien, die er davon hergestellt hat, auch nach dem Verkauf der Originale behalten und weiter verwenden? Klares Ja. Der Verkauf von Kopien ist natürlich illegal, der Kauf von Kopien nicht - da verstößt nur der Verkäufer gegen das Urheberrecht.
Und was ist mit Musikdateien, die online gekauft wurden? Darf der Käufer einer iTunes-Datei diese (Original-)Datei an jemanden weiterverkaufen und per E-Mail oder auf einem USB-Stick verschicken? Einige Juristen sehen keinen Unterschied zwischen einer Original-CD und einer Original-Datei. Andere geben zu bedenken, dass so etwas im Urheberrecht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Die Rechtslage ist umstritten - Gerichtsentscheidungen zu diesem Problem gibt es noch nicht. Es ist ungeklärt, ob nach deutschem Urheberrecht der Weiterverkauf von so genannten imaginären Werkstücken zulässig ist.
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Verkauf von Software - ein Sonderfall[/color]
Das Recht der Privatkopie ist auf Software-CDs nicht anwendbar, der Gesetzgeber erlaubt allerdings genau eine Sicherheitskopie. Beim Weiterverkauf von Software muss diese vor dem Verkauf deinstalliert werden. Neben der Original-CD kann der Verkäufer dem Käufer auch die Sicherheitskopie überlassen. Macht er das nicht, muss er die Kopie vernichten.
Wie beim Online-Kauf von Musikstücken besteht auch bei per Download erworbener Software Rechtsunsicherheit, wenn der Käufer diese weiterverkaufen will. Anfang 2006 entschied das Landgericht München gegen die Firma "usedSoft", die mit gebrauchten Lizenzen eines Programms der Oracle International Corporation handelte (welches Oracle nur zum Download anbot) und verbot den weiteren Handel. Ein halbes Jahr später entschied dagegen das Landgericht Hamburg im Rechtsstreit eines Microsoft-Händlers gegen "usedSoft" zu Ungunsten des Händlers und erlaubte den Handel mit gebrauchten Lizenzen.
Solange die Rechtssituation nicht abschließend geklärt ist, sollte der Verbraucher immer zur CD- und DVD-Version greifen - zumal der Download der Software meistens nicht preiswerter ist.
Downloads von urheberrechtlich geschützter Software aus Filesharing-Netzwerken sind in jedem Fall verboten - aufgrund der strengen Kopierregeln für Software muss der Verbraucher grundsätzlich davon ausgehen, dass es sich bei der angebotenen Datei um eine widerrechtlich hergestellte Kopie handelt.
Quelle <a href=http://www.freenet.de/freenet/computer_und_technik/software/filesharing/urheberrecht_was_darf_kopiert_werden/index.html>Freenet.de</a>